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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan-Änderung 018, E. - Liblar, Dechant-Linden-Weg; Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
117 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
18.08.16, 15:01
Aktualisiert
18.08.16, 15:01
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan-Änderung 018, E. - Liblar, Dechant-Linden-Weg;
Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan-Änderung 018, E. - Liblar, Dechant-Linden-Weg;
Aufstellungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 372/2016 Az.: 61.20-20 / 18. Änd. Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 28.07.2016 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 30.08.2016 Bemerkungen beschließend Flächennutzungsplan-Änderung 018, E. - Liblar, Dechant-Linden-Weg; Aufstellungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet eine Flächennutzungsplan-Änderung aufzustellen. Die Flächennutzungsplan-Änderung erhält die Bezeichnung: Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 018, Erftstadt-Liblar, Wohnbebauung Dechant-Linden-Weg. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. II. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung vorzubereiten und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Begründung: Das Plangebiet liegt im Norden von Liblar und grenzt unmittelbar an den zentralen Versorgungsbereich „Nahversorgungszentrum Carl Schurz Straße“ an. Der Bereich ist im Flächennutzungsplan als öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung Friedhof dargestellt, da hier eine Friedhofserweiterung vorgesehen war. Die Friedhofs-Erweiterungsfläche wird aber aufgrund von Änderungen im Bestattungswesen nicht mehr benötigt, so dass die Fläche einer anderen Nutzung zugeführt werden kann. Der Bereich wird derzeit landwirtschaftlich und in einem kleinen Teil als Garten genutzt. Aufgrund der zentralen Lage im Siedlungsschwerpunkt Liblar und der hohen Nachfrage nach Wohnungen soll das Grundstück für den Wohnungsbau entwickelt werden. Der Schwerpunkt soll auf qualitativ hochwertigem öffentlich gefördertem Wohnungsbau liegen. In einem Teil des Gebietes sollen aufgrund des gegebenen Bedarfs zunächst Asylsuchende untergebracht werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Beschlussfassung zur V 331/2016 (Konzept zur Unterbringung von Asylsuchende) verwiesen. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung sind die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes (siehe auch V 373/2016) erforderlich. Beide Planungen werden im Parallelverfahren durchgeführt. Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Nr. 5, Erfttal-Süd des Rhein-ErftKreises und ist als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Bezüglich der Rücknahme des Landschaftsschutzgebietes wurden bereits erste Abstimmungsgepräche mit der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises geführt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist zudem mit der Regionalplanungsbehörde Köln vorabgestimmt. Zunächst wird die Verwaltung den Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung vorbereiten und zusammen mit dem im Parallelverfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 184, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg die frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchführen. Anlage:  Anlageplan In Vertretung (Hallstein) -2-