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Antrag (Antrag bzgl. Fördermittel für Schulsanierungen, Schulzentrum Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
01.09.16, 15:01
Aktualisiert
01.09.16, 15:01
Antrag (Antrag bzgl. Fördermittel für Schulsanierungen, Schulzentrum Lechenich) Antrag (Antrag bzgl. Fördermittel für Schulsanierungen, Schulzentrum Lechenich)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 363/2016 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 20.07.2016 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Schulausschuss Termin 15.09.2016 vorberatend Betriebsausschuss Immobilien 28.09.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Fördermittel für Schulsanierungen, Schulzentrum Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Landesregierung hat angekündigt, insgesamt zwei Millionen Euro an die Kommunen im Rahmen des Projekt „Gute Schule 2020“ auszuschütten. Die genauen Einzelheiten des Programms sind nach wie vor Gegenstand der politischen Diskussion. Eine verbindliche Aussage zu den Programmen wird es, nach Angaben des Städte- und Gemeindebundes NRW, voraussichtlich Ende September geben. Die Mittel sollen gleichmäßig auf die Jahre 2017 bis 2020 nach einem noch festzulegenden Schlüssel auf die Gemeinden verteilt werden. Innerhalb der so festgelegten Kontingente können die Kommunen dann Anträge stellen. Ein Windhundprinzip wird es nicht geben. Unmittelbar nach der Mitteilung des Landes, welche Mittel für die Stadt Erftstadt zur Verfügung stehen und für welche Maßnahmen diese Mittel verwendet werden dürfen, werde ich den städti- schen Gremien einen Vorschlag unterbreiten, welche Baumaßnahmen mit den dann zur Verfügung stehenden Geldern finanziert werden sollen. Darüber hinaus wird angestrebt, nach Möglichkeit weitere Fördergelder bzw. –kredite in Anspruch zu nehmen. Im Zuge der Projektkonkretisierung wird die Verwaltung prüfen, welche grundsätzlichen Programme hierfür infrage kommen. In Vertretung (Hallstein) -2-