Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
01.09.16, 15:01
Aktualisiert
01.09.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
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Stadtverwaltung • Postfach 2565 • 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung • Holzdamm 10 • 50374 Erftstadt
STAD
ERFrSTAD
Der Bürgermeister
An den
Finanzminister NRW
Dr. Walter-Borjans
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Dienststelle
Telefax 02235/ 409-...
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Kämmerei
Holzdamm 10
Herr Knips (Kämmerer)
02235 / 409-220
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
16.08.2016
Förderprogramm „Gute Schule 2020"
Sehr geehrter Herr Dr. Walter-Borjans,
Frau Ministerpräsidentin Kraft hat sie damit beauftragt, ein kommunales
Investitionsprogramm zur Modernisierung von Schulen zu entwickeln (Quelle
www.land.nrw.de). Ohne weitere Details zu kennen, begrüße ich das Programm „Gute
Schule 2020" sehr. Der Investitionsstau in den Schulen unseres Landes ist zum Teil
immens.
Aus Informationen von Landtagsabgeordneten und der NRW Bank kann entnommen
werden, dass die Ausschüttung der Mittel auf der Basis des
Gemeindefinanzierungsgesetzes stattfinden soll. Dem möchte ich folgendes
hinzufügen:
Laut „Arbeitskreisrechnung auf der Basis der von der Landesregierung beschlossenen
Eckpunkte zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2017 — vorläufig" zur Schul- und
Bildungspauschale werden in Nordrhein-Westfalen (NRW) rd. 2,3 Mio. Schüler
unterrichtet. Fast 1,1 Mio. Schüler entfallen auf den kreisangehörigen Raum und
weitere rd. 300.000 Schüler auf die Kreise. Zusammen werden also fast 60 Prozent (46
Prozent kreisang. Raum) der Schüler durch die kreisangehörigen Kommunen
unterrichtet. Dies bedeutet auch, dass finanzielle Mittel für schulische Leistungen auch
zu 60 Prozent im kreisangehörigen Raum benötigt werden.
Sollte das Förderprogramm nach dem sog. „Gießkannenprinzip" auf der Basis des
Gemeindefinanzierungsgesetzes ausgeschüttet werden, würde dies auf Basis der
vorläufigen Zahlen für das Jahr 2017 bedeuten, dass rd. 54 Prozent der Mittel nach
Konten der Stadtkasse
Bürgerbüro, Bonner Str. 32, E.-Lechenich
Busverbindungen
Kreissparkasse Köln:
IBAN:
DE65370502990191000100
COKSDE33)00(
BIG:
montags
dienstags
mittwochs
donnerstags
Linien 920, 979, 990
Rathaus Liblar: Haltestelle Liblar EKZ
Bürgerbüro:
Haltestelle Lechenich Markt
VR-Bank Rhein-Erft eG:
IBAN:
DE02371612891000001011
BIC:
GENODED1BRH
von 07.15- 12.00 Uhr
von 08.00 - 12.00 Uhr
von 08.00 - 12.00 Uhr
von 08.00 - 12.00 Uhr
und 14.00 - 18.00 Uhr
freitags
von 08.00 - 12.00 Uhr
1. Samstag / Monat von 09.00 - 11.00 Uhr
Rentenabt. nur nach Vereinbarung
-2-
Duisburg, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Oberhausen, Wuppertal, Köln,
Gelsenkirchen, Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm und Herne fließen. Diese Städte
zusammen beschulen jedoch nur 28 Prozent der Schüler NRWs.
Da mit dem Bundesprogramm des Kommunalinvestitionsfördergesetzes die Mittel in
NRW bereits gem. Gemeindefinanzierungsgesetz ausgeschüttet wurden und genau den
o. a. kreisfreien Städten bereits zu Gute kommen, was ich in diesem Fall für vertretbar
und gut halte, bitte ich Sie Herr Minister inständig, das Förderprogramm „Gute Schule
2020" so auszuschütten, dass möglichst viele Schüler davon profitieren. Ein Ansatz
wäre zum Beispiel der Schüleransatz im Gemeindefinanzierungsgesetz, der sogar
zwischen Ganztagsbetrieb und Halbtagsbetrieb unterscheidet. So wird einer
verursachungsgerechten Mittelverwendung zu 100 Prozent Rechnung getragen.
Gerne bin ich für weitere Anregungen offen und bitte um eine wohlwollende
Berücksichtigung eines Vorschlags einer kreisangehörigen Kommune.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Erner
(Bürgermeister)
Dirk Knips
(Kämmerer)
Verteiler:
Dagmar Andres MdL
Gregor Go!land MdL
Ralph Bombis MdL
Christian Möbius MdL (Ausschussvorsitzender Haushalt und Finanzen)