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Antrag (Anlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
01.09.16, 15:01
Aktualisiert
01.09.16, 15:01
Antrag (Anlage) Antrag (Anlage)

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Inhalt der Datei

2x, 3 c'32 Stadtverwaltung • Postfach 2565 • 50359 Erftstadt Stadtverwaltung • Holzdamm 10 • 50374 Erftstadt STAD ERFrSTAD Der Bürgermeister An den Finanzminister NRW Dr. Walter-Borjans Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf Dienststelle Telefax 02235/ 409-... Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Kämmerei Holzdamm 10 Herr Knips (Kämmerer) 02235 / 409-220 Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum 16.08.2016 Förderprogramm „Gute Schule 2020" Sehr geehrter Herr Dr. Walter-Borjans, Frau Ministerpräsidentin Kraft hat sie damit beauftragt, ein kommunales Investitionsprogramm zur Modernisierung von Schulen zu entwickeln (Quelle www.land.nrw.de). Ohne weitere Details zu kennen, begrüße ich das Programm „Gute Schule 2020" sehr. Der Investitionsstau in den Schulen unseres Landes ist zum Teil immens. Aus Informationen von Landtagsabgeordneten und der NRW Bank kann entnommen werden, dass die Ausschüttung der Mittel auf der Basis des Gemeindefinanzierungsgesetzes stattfinden soll. Dem möchte ich folgendes hinzufügen: Laut „Arbeitskreisrechnung auf der Basis der von der Landesregierung beschlossenen Eckpunkte zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2017 — vorläufig" zur Schul- und Bildungspauschale werden in Nordrhein-Westfalen (NRW) rd. 2,3 Mio. Schüler unterrichtet. Fast 1,1 Mio. Schüler entfallen auf den kreisangehörigen Raum und weitere rd. 300.000 Schüler auf die Kreise. Zusammen werden also fast 60 Prozent (46 Prozent kreisang. Raum) der Schüler durch die kreisangehörigen Kommunen unterrichtet. Dies bedeutet auch, dass finanzielle Mittel für schulische Leistungen auch zu 60 Prozent im kreisangehörigen Raum benötigt werden. Sollte das Förderprogramm nach dem sog. „Gießkannenprinzip" auf der Basis des Gemeindefinanzierungsgesetzes ausgeschüttet werden, würde dies auf Basis der vorläufigen Zahlen für das Jahr 2017 bedeuten, dass rd. 54 Prozent der Mittel nach Konten der Stadtkasse Bürgerbüro, Bonner Str. 32, E.-Lechenich Busverbindungen Kreissparkasse Köln: IBAN: DE65370502990191000100 COKSDE33)00( BIG: montags dienstags mittwochs donnerstags Linien 920, 979, 990 Rathaus Liblar: Haltestelle Liblar EKZ Bürgerbüro: Haltestelle Lechenich Markt VR-Bank Rhein-Erft eG: IBAN: DE02371612891000001011 BIC: GENODED1BRH von 07.15- 12.00 Uhr von 08.00 - 12.00 Uhr von 08.00 - 12.00 Uhr von 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr freitags von 08.00 - 12.00 Uhr 1. Samstag / Monat von 09.00 - 11.00 Uhr Rentenabt. nur nach Vereinbarung -2- Duisburg, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Oberhausen, Wuppertal, Köln, Gelsenkirchen, Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm und Herne fließen. Diese Städte zusammen beschulen jedoch nur 28 Prozent der Schüler NRWs. Da mit dem Bundesprogramm des Kommunalinvestitionsfördergesetzes die Mittel in NRW bereits gem. Gemeindefinanzierungsgesetz ausgeschüttet wurden und genau den o. a. kreisfreien Städten bereits zu Gute kommen, was ich in diesem Fall für vertretbar und gut halte, bitte ich Sie Herr Minister inständig, das Förderprogramm „Gute Schule 2020" so auszuschütten, dass möglichst viele Schüler davon profitieren. Ein Ansatz wäre zum Beispiel der Schüleransatz im Gemeindefinanzierungsgesetz, der sogar zwischen Ganztagsbetrieb und Halbtagsbetrieb unterscheidet. So wird einer verursachungsgerechten Mittelverwendung zu 100 Prozent Rechnung getragen. Gerne bin ich für weitere Anregungen offen und bitte um eine wohlwollende Berücksichtigung eines Vorschlags einer kreisangehörigen Kommune. Mit freundlichen Grüßen Volker Erner (Bürgermeister) Dirk Knips (Kämmerer) Verteiler: Dagmar Andres MdL Gregor Go!land MdL Ralph Bombis MdL Christian Möbius MdL (Ausschussvorsitzender Haushalt und Finanzen)