Daten
Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
21.09.15, 19:23
Aktualisiert
21.09.15, 19:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 21.09.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 392/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
01.10.2015
TOP
Ergebnisse
Einwohnerantrag "Verwendung von eingesparten Personalkosten durch den Streik in der
Kindertageseinrichtung Grünschnäbel"
Anlg.: - 1 I
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich stellt nach § 25 Abs. 7 Satz 1 GO NRW fest, dass der am 27.08.2015 eingereichte Einwohnerantrag unzulässig ist.
Begründung:
Nach § 25 Abs. 1 Satz 1 GO NRW (Gemeindeordnung NRW) können Einwohner beantragen, dass
der Rat über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet. Mit Datum vom 27.08.2015 (Eingang Stadt Jülich) haben Frau Alexandra Mockenhaupt, Frau
Anja Niemela und Frau Linde Collé einen Einwohnerantrag eingereicht.
Nach § 25 Abs. 7 Satz 1 GO NRW hat der Rat unverzüglich festzustellen, ob der Einwohnerantrag
zulässig ist.
Zulässigkeitsprüfung:
Nach § 25 Abs. 6 GO NRW müssen die Voraussetzungen der Absätze 1 bis 5 im Zeitpunkts des
Eingangs des Antrags bei der Gemeinde erfüllt sein.
Da bereits das erforderliche Unterschriftenquorom nach § 25 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GO NRW nicht
erreicht wurde, bedarf es keiner weiteren Prüfung. Nach der v.g. Norm muss der Einwohnerantrag
in kreisangehörigen Gemeinden von mindestens 5 vom Hundert der Einwohner, höchstens jedoch
von 4.000 Einwohnern, unterzeichnet sein. Die Initiatoten legten lediglich 9 der insgesamt benötigten 1.612 Unterschriften vor.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 392/2015
x
nein
nein
Seite 2