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Allgemeine Vorlage (23. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau; hier: Aufstellungsbeschluss zur Ausweisung einer zusätzlichen Wohnbaufläche im Ortsteil Thum)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
17 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (23. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau;
hier:	Aufstellungsbeschluss zur Ausweisung einer zusätzlichen Wohnbaufläche
	im Ortsteil Thum) Allgemeine Vorlage (23. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau;
hier:	Aufstellungsbeschluss zur Ausweisung einer zusätzlichen Wohnbaufläche
	im Ortsteil Thum)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl 621-00 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 39/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 10.05.2000 17.05.2000 23.05.2000 08.06.2000 TOP: 23. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau; hier: Aufstellungsbeschluss zur Ausweisung einer zusätzlichen Wohnbaufläche im Ortsteil Thum I. Sach- und Rechtslage: Die Einwohnerzahl im Ortsteil Thum stagniert seit Jahren. Die Zahl der Einwohner liegt bei ca. 470. Bauliche Erweiterungsmöglichkeiten sind nach dem wirksamen Flächennutzungsplan nicht möglich. Die Zahl der Baulücken ist auch seit Jahren unverändert und beträgt zurzeit noch 15 Stück. Das Problem besteht jedoch darin, dass diese Baulücken für eine tatsächliche Bebauung auch kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, da es sich überwiegend um hofnahe Wiesenflächen ortsansässiger Landwirte handelt. Diese seit Jahren bestehende Situation führt dazu, dass Bauabsichten der heranwachsenden ansässigen Bevölkerung nicht realisiert werden können. Um dieser Fehlentwicklung entgegenzutreten, werden schon seit längerer Zeit Überlegungen angestellt, zusätzliche Bauflächen auszuweisen. Im Rahmen der 21. Änderung des FNP (siehe Vorlage-Nr. 20/00) werden zwar weitere 4 Baugrundstücke ausgewiesen. Die Bemühungen, im Bereich der „Bachstraße“ ebenfalls 4 Baustellen auszuweisen (siehe 17. Änderung FNP, V.-Nr. 38/00 in der gleichen Sitzungsrunde), sind jedoch gescheitert. Ich habe in den letzten Wochen intensive Gespräche mit der Bezirksplanungsbehörde, der höheren Landschaftsbehörde sowie der unteren Landschaftsbehörde geführt. Hierbei ist erfreulich festzustellen, dass alle Beteiligten einen zusätzlichen Bedarf für die Eigenentwicklung akzeptiert haben. Die Ausweisung einer neuen Wohnbaufläche ist aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes jedoch nicht an jeder Stelle möglich. Anlässlich eines Ortstermines am 29. 02. 2000 mit den oben bereits genannten Dienststellen konnte nunmehr auch unter Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft eine Erweiterungsfläche gefunden werden. Hierbei handelt es sich um den in der beiliegenden Ablichtung aus der Deutschen Grundkarte gekennzeichneten Bereich am westlichen Ortsrand hinter der Wohnbebauung „Kaninsberg“. Dieser Bereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen und wird von der Landschaftsschutzverordnung aus dem Jahre 1987 erfasst. Alle Gesprächsteilnehmer würden sich jedoch mit der Ausweisung einer zusätzlichen Baufläche einverstanden erklären. Aufgrund dieser Aussage habe ich auch bereits erste Überlegungen angestellt, in welcher Form die Erschließung möglich wäre. Als Anlage ist eine Ablichtung eines groben Bebauungsplanentwurfes beigefügt. Hiernach würden auf einer Fläche von insgesamt rund 11.000 m² je nach Grundstückszuschnitt ca. 16 Baugrundstücke entstehen. Alle Parzellen werden derzeit als Ackerland genutzt. Gehölzbestand ist nicht vorhanden. Eine ökologische Bewertung wird im weiteren Verfahren selbstverständlich durchgeführt. Den weiteren Verfahrensablauf stelle ich mir wie folgt vor: 1.) Änderung des Flächennutzungsplanes (Dauer: ca. 1 Jahr) 2.) Nach Änderung des Flächennutzungsplanes Erwerb der Grundstücke durch die Gemeinde Kreuzau, da nur so tatsächlich das Ziel erreicht werden kann, Baustellen für die Eigenentwicklung des Ortsteils Thum bereitzustellen. 3.) Aufstellung eines Bebauungsplanes und Durchführung der Erschließung. 2 Danach schrittweise Weiterveräußerung an Bauwillige aus dem Ortsteil Thum. Aus den vorstehend genannten Gründen schlage ich Ihnen zunächst vor, die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Aufstellung zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die mit der Änderung des Flächennutzungsplanes verbundenen Kosten werden sich auf ca. 1.000,00 DM belaufen und stehen haushaltsmäßig bereit. III. Beschlussvorschlag Verwaltung: „Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer Wohnbaufläche gemäß § 5 Abs. 2 Ziffer 1 BauGB im Bereich der Grundstücke Gemarkung Thum, Flur 8, Parzellen Nr. 13, 36, 37, 17, 21, 22 und 23.“ III. Beschlussvorschlag Umweltausschusses: „Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer Wohnbaufläche gemäß § 5 Abs. 2 Ziffer 1 BauGB im Bereich der Grundstücke Gemarkung Thum, Flur 8, Parzellen Nr. 13, 36, 37, 17, 21, 22 und 23 sowie unter Berücksichtigung der Parzelle 24.“ III. Beschlussvorschlag: „Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst Lärmpegelmessungen durchzuführen und unter Zugrundelegung des Messergebnisses für die nächste Sitzungsrunde eine erneute Sitzungsvorlage zu fertigen.“ Der Bürgermeister - Ramm - Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: