Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl 621-00
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
39/00
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
10.05.2000
17.05.2000
23.05.2000
08.06.2000
TOP: 23. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau;
hier:
Aufstellungsbeschluss zur Ausweisung einer zusätzlichen Wohnbaufläche
im Ortsteil Thum
I. Sach- und Rechtslage:
Die Einwohnerzahl im Ortsteil Thum stagniert seit Jahren. Die Zahl der Einwohner liegt bei ca. 470. Bauliche
Erweiterungsmöglichkeiten sind nach dem wirksamen Flächennutzungsplan nicht möglich. Die Zahl der Baulücken ist
auch seit Jahren unverändert und beträgt zurzeit noch 15 Stück. Das Problem besteht jedoch darin, dass diese Baulücken
für eine tatsächliche Bebauung auch kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, da es sich überwiegend um hofnahe
Wiesenflächen ortsansässiger Landwirte handelt. Diese seit Jahren bestehende Situation führt dazu, dass Bauabsichten
der heranwachsenden ansässigen Bevölkerung nicht realisiert werden können.
Um dieser Fehlentwicklung entgegenzutreten, werden schon seit längerer Zeit Überlegungen angestellt, zusätzliche
Bauflächen auszuweisen.
Im Rahmen der 21. Änderung des FNP (siehe Vorlage-Nr. 20/00) werden zwar weitere 4 Baugrundstücke ausgewiesen.
Die Bemühungen, im Bereich der „Bachstraße“ ebenfalls 4 Baustellen auszuweisen (siehe 17. Änderung FNP, V.-Nr.
38/00 in der gleichen Sitzungsrunde), sind jedoch gescheitert.
Ich habe in den letzten Wochen intensive Gespräche mit der Bezirksplanungsbehörde, der höheren Landschaftsbehörde
sowie der unteren Landschaftsbehörde geführt. Hierbei ist erfreulich festzustellen, dass alle Beteiligten einen
zusätzlichen Bedarf für die Eigenentwicklung akzeptiert haben.
Die Ausweisung einer neuen Wohnbaufläche ist aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes jedoch nicht an jeder
Stelle möglich.
Anlässlich eines Ortstermines am 29. 02. 2000 mit den oben bereits genannten Dienststellen konnte nunmehr auch unter
Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft eine Erweiterungsfläche gefunden werden.
Hierbei handelt es sich um den in der beiliegenden Ablichtung aus der Deutschen Grundkarte gekennzeichneten Bereich
am westlichen Ortsrand hinter der Wohnbebauung „Kaninsberg“. Dieser Bereich ist im wirksamen
Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen und wird von der Landschaftsschutzverordnung
aus dem Jahre 1987 erfasst.
Alle Gesprächsteilnehmer würden sich jedoch mit der Ausweisung einer zusätzlichen Baufläche einverstanden erklären.
Aufgrund dieser Aussage habe ich auch bereits erste Überlegungen angestellt, in welcher Form die Erschließung
möglich wäre. Als Anlage ist eine Ablichtung eines groben Bebauungsplanentwurfes beigefügt. Hiernach würden auf
einer Fläche von insgesamt rund 11.000 m² je nach Grundstückszuschnitt ca. 16 Baugrundstücke entstehen.
Alle Parzellen werden derzeit als Ackerland genutzt. Gehölzbestand ist nicht vorhanden. Eine ökologische Bewertung
wird im weiteren Verfahren selbstverständlich durchgeführt.
Den weiteren Verfahrensablauf stelle ich mir wie folgt vor:
1.)
Änderung des Flächennutzungsplanes (Dauer: ca. 1 Jahr)
2.)
Nach Änderung des Flächennutzungsplanes Erwerb der Grundstücke durch die Gemeinde Kreuzau, da nur so
tatsächlich das Ziel erreicht werden kann, Baustellen für die Eigenentwicklung des Ortsteils Thum
bereitzustellen.
3.)
Aufstellung eines Bebauungsplanes und Durchführung der Erschließung.
2
Danach schrittweise Weiterveräußerung an
Bauwillige aus dem Ortsteil Thum.
Aus den vorstehend genannten Gründen schlage ich Ihnen zunächst vor, die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes
zur Aufstellung zu beschließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die mit der Änderung des Flächennutzungsplanes verbundenen Kosten werden sich auf ca. 1.000,00 DM belaufen und
stehen haushaltsmäßig bereit.
III. Beschlussvorschlag Verwaltung:
„Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.
Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer Wohnbaufläche gemäß § 5 Abs. 2 Ziffer 1 BauGB im Bereich
der Grundstücke Gemarkung Thum, Flur 8, Parzellen Nr. 13, 36, 37, 17, 21, 22 und 23.“
III. Beschlussvorschlag Umweltausschusses:
„Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.
Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer Wohnbaufläche gemäß § 5 Abs. 2 Ziffer 1 BauGB im Bereich
der Grundstücke Gemarkung Thum, Flur 8, Parzellen Nr. 13, 36, 37, 17, 21, 22 und 23 sowie unter
Berücksichtigung der Parzelle 24.“
III. Beschlussvorschlag:
„Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst Lärmpegelmessungen durchzuführen und unter
Zugrundelegung des Messergebnisses für die nächste Sitzungsrunde eine erneute
Sitzungsvorlage zu fertigen.“
Der Bürgermeister
- Ramm - Anlagen IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: