Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Musikschule)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
04.10.2016
Erstellt
25.08.16, 15:02
Aktualisiert
25.08.16, 15:02
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Musikschule) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Musikschule)

öffnen download melden Dateigröße: 101 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 428/2016 Az.: 102 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 10 Datum: 19.08.2016 gez. Knips gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Kämmerer Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin Bemerkungen 06.09.2016 vorberatend 04.10.2016 beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Musikschule Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: 2.500,00 040263010 999000000 Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 12.766 jährlich+Tariferhöhungen 2016 X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Für den Bereich der Elementaren Musikpädagogik (EMP)/Blockflöte der Bernd-Alois-ZimmermannMusikschule wird eine Fachkraft mit einem Stundenvolumen von 7,66 Stunden im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses nach EG 9 TVöD eingestellt. Begründung: An der Bernd-Alois-Zimmermann-Musikschule hat sich – resultierend aus mehreren kleinen vakant gewordenen Stundendeputaten ein Unterrichtsdefizit von 7,66 Stunden angesammelt. Dieser setzt sich zusammen aus: 0,33 Stunden - Aufhebungsvertrag mit einer Musikschulfachkraft zum 31.12.2015 5,00 Stunden – unbefristete Stundenreduzierung ab 01.06.2016 2,33 Stunden – Renteneintritt einer Musikschulfachkraft zum 31.08.2016 Um die stetig wachsende Nachfrage für den Bereich der Elementaren Musikpädagogik (EMP) und Blockflöte für Kinder im Alter von 4 – 6 Jahren befriedigen zu können sollte das o. g. Stundenvolumen mit einer entsprechend qualifizierten Kraft besetzt werden. Es gibt bereits eine Warteliste von Kindern, die auf einen Platz in einer EMP-Gruppe warten. Weiterhin ist davon auszugehen, dass die Nachfrage mindestens konstant bleibt, so dass für die Zukunft ggf. eine weitere Stundenaufstockung erforderlich werden könnte. Obwohl derzeit nur ein Stundenkontingent von 7,66 Stunden zu besetzen ist, plädiere ich dennoch dafür, die Stelle nicht mit einer Honorarkraft, sondern einer tariflich beschäftigten Kraft zu besetzen. Der EMP-Bereich basiert - wie kein anderer Fachbereich der Bernd-Alois-ZimmermannMusikschule - auf ständigen Absprachen sowohl innerhalb des eigenen Fachbereichs als auch außerhalb der Musikschule, z. B. mit Grundschulen und Kindertagesstätten. Durch das Alter der Kinder sind regelmäßig Elternabende, enger Elternkontakt, Elternbriefe, Schülereinteilungen u. Ä. seitens der Lehrkraft zu leisten. Aufwendige Unterrichtsvor- und Nachbereitungen, Konferenzen, Sicherstellung der Verlässlichkeit im Unterrichtsniveau und die langfristige Erarbeitung von musikpädagogischen Zielen und Konzepten sind darüber hinaus im EMP-Bereich von besonderer Bedeutung. Aufgrund dieser hohen Arbeitsmenge, die bei einer Honorarkraft zu unkalkulierbaren Kosten führt und zudem nicht per Dienstanweisung einforderbar ist, schlage ich die Besetzung der Stelle mit einer festangestellten Kraft vor. (Erner) -2-