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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung im Gesundheitsgarten/ Erftstadt-Frauenthal)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
15.09.16, 16:32
Aktualisiert
15.09.16, 16:32
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 431/2016 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 23.08.2016 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 27.09.2016 Bemerkungen beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung im Gesundheitsgarten/ Erftstadt-Frauenthal Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: ca. 700 € Erträge in €: Folgekosten in €: Kostenträger: Eigenbetrieb Straßen Sachkonto: 3410032 (Baumpfl./ Grünanlagen) Jahr der Mittelbereitstellung: Mittel stehen zur Verfügung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Fällung von zwei Kastanien (Aesculus hippocastanum; StU 1,88 m und 1,19 m) im Gesundheitsgarten (Erftstadt-Frauenthal) wird laut § 6 Abs. (1) c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Der Gesundheitsgarten in Erftstadt-Frauenthal befindet sich auf einem von der Stadt gepachteten Grundstück des Krankenhausgeländes (Marien-Hospital) und ist sowohl Patienten des Krankenhauses, Bewohnern des Altenheimes Münch-Stift wie auch der Öffentlichkeit zugänglich. Innerhalb dieser stark frequentierten Grünfläche mit dem Skulpturenpark, dem Planetenweg usw. stehen zahlreiche Bäume, von denen zwei aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen zu fällen sind. Es handelt sich hierbei um Kastanien, von denen eine unmittelbar im Zugangsbereich Bliesheimer Straße Ecke Carl-Schurz-Straße (zwischen Mühlengraben und Carl-Schurz-Straße 171) steht. Der Baum ist stark in Richtung des angrenzenden Privatgrundstücks geneigt und weist neben umfangreichen Schadstellen in verschiedenen Bereichen eine geringe Vitalität auf. Bedingt durch die vorliegenden Schädigungen ist die Stand- bzw. Bruchsicherheit nicht mehr gegeben. Im weiteren Verlauf des Mühlengrabens (parallel zum Gewässerverlauf) stehen in gleichmäßigen Abständen ebenfalls Kastanien. Hierunter befindet sich (hinter einer am Weg aufgestellten Sitzbank) auch der zweite zu fällende Baum, der aufgrund abgestorbener Kronenteile (ca. 50 % der Gesamtkrone) nicht erhalten werden kann. Neben der erforderlichen Fällung der beiden Kastanien werden zahlreiche baumpflegerische Maßnahmen zur Ausführung kommen. In Vertretung (Hallstein) -2-