Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
15.09.16, 16:32
Aktualisiert
15.09.16, 16:32
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 431/2016
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 23.08.2016
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
27.09.2016
Bemerkungen
beschließend
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung im Gesundheitsgarten/ Erftstadt-Frauenthal
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
ca. 700 €
Erträge in €:
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Eigenbetrieb Straßen
Sachkonto:
3410032
(Baumpfl./ Grünanlagen)
Jahr der Mittelbereitstellung:
Mittel stehen zur Verfügung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Fällung von zwei Kastanien (Aesculus hippocastanum; StU 1,88 m und 1,19 m) im Gesundheitsgarten (Erftstadt-Frauenthal) wird laut § 6 Abs. (1) c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Der Gesundheitsgarten in Erftstadt-Frauenthal befindet sich auf einem von der Stadt gepachteten
Grundstück des Krankenhausgeländes (Marien-Hospital) und ist sowohl Patienten des Krankenhauses, Bewohnern des Altenheimes Münch-Stift wie auch der Öffentlichkeit zugänglich.
Innerhalb dieser stark frequentierten Grünfläche mit dem Skulpturenpark, dem Planetenweg usw.
stehen zahlreiche Bäume, von denen zwei aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen zu fällen
sind. Es handelt sich hierbei um Kastanien, von denen eine unmittelbar im Zugangsbereich Bliesheimer Straße Ecke Carl-Schurz-Straße (zwischen Mühlengraben und Carl-Schurz-Straße 171)
steht. Der Baum ist stark in Richtung des angrenzenden Privatgrundstücks geneigt und weist neben umfangreichen Schadstellen in verschiedenen Bereichen eine geringe Vitalität auf. Bedingt
durch die vorliegenden Schädigungen ist die Stand- bzw. Bruchsicherheit nicht mehr gegeben.
Im weiteren Verlauf des Mühlengrabens (parallel zum Gewässerverlauf) stehen in gleichmäßigen
Abständen ebenfalls Kastanien. Hierunter befindet sich (hinter einer am Weg aufgestellten Sitzbank) auch der zweite zu fällende Baum, der aufgrund abgestorbener Kronenteile (ca. 50 % der
Gesamtkrone) nicht erhalten werden kann.
Neben der erforderlichen Fällung der beiden Kastanien werden zahlreiche baumpflegerische Maßnahmen zur Ausführung kommen.
In Vertretung
(Hallstein)
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