Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-347/2004
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Planen und Bauen
Bemerkungen:
15.06.2004
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg
- Anbindung der L 361n an die Rupperburga) Vorberatung über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens
eingegangenen Stellungnahmen
b) Empfehlung für den Auslegungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg , über die
während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg
vorgetragenen Anregungen eine Abwägung durchzuführen und über die Stellungnahmen
einzeln zu beschließen.
Zu b)
Ferner empfiehlt der Ausschuss für Planen und Bauen dem Rat der Stadt Bedburg unter
Berücksichtigung der Änderungen bzw. Ergänzungen gem. Buchstabe a), den Beschluss
zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert
durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), zu fassen und den
Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg auf die Dauer eines Monats nebst Begründung öffentlich
auszulegen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 10.12.2002 gemäß § 2 Abs. 1 und 4
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S.
2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 25.
04 2002 (BGBl. I S. 1250) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.
48a/Bedburg gefasst.
Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 48a/Bedburg betrifft einen Teilbereich
zwischen der Straße Rupperburg – Ortsausgang Bedburg Broich- und der rekultivierten
Fläche des Tagebaus Fortuna-Garsdorf im Bereich der Landestraße 361 n (neu).
Zur Plangebietsabgrenzung wird im übrigen auf den abgedruckten Planentwurf des
Bebauungsplanes Nr. 48a/Bedburg verwiesen.
Planungsziel dieses Bebauungsplanes ist
•
•
•
Anbindung der Rupperburg an die L 361 n und daraus resultierend die
Entlastung der Kölner Straße
Schaffung einer zusätzlichen Anbindung von Bedburg Broich an die L 361 n
zur weiteren Entlastung der Innenstadt
Anschluss der Rupperburg mittels T-Anbindung und lediglich die Ziel und
Quellverkehre sinnvoll abzuleiten
Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind die Bürger möglichst frühzeitig über die
allgemeinen Ziele und Zwecke beabsichtigter Planungsmaßnahmen öffentlich zu
unterrichten.
Dies erfolgte durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-ErftKreises am 30.03.2004. Für die Bürger bestand daraufhin die Möglichkeit zur
Einsichtnahme vom 01.04.2004 bis zum 23.04.2004.
Die Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung mit
Schreiben vom 25.03.2004 ebenfalls über die Planaufstellung informiert und um
Stellungnahme zum Verfahren bis zum 04.05.2004 gebeten.
Während diesen Zeitraumes sind die in der Anlage zu a) aufgeführten Stellungnahmen
zum Verfahren vorgetragen worden.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, wie im
Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
50181 Bedburg, den 01.06.2004
-----------------------------------
----------------------------------Klütsch
----------------------------------Ackermann
Bearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Verwaltungsvorstand