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Beschlussvorlage (Dienstanweisung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
01.09.16, 15:01
Aktualisiert
01.09.16, 15:01
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 327/2016 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 10.06.2016 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 gez. Walter, Leiter RPA RPA gez. Cöln Amtsleiter Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 14.09.2016 zur Kenntnis Betriebsausschuss Straßen 21.09.2016 zur Kenntnis Betriebsausschuss Immobilien 28.09.2016 zur Kenntnis Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 04.10.2016 zur Kenntnis Rat 25.10.2016 zur Kenntnis Betrifft: Bemerkungen Dienstanweisung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die neue Fassung der Dienstanweisung des Bürgermeisters über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen der Stadt Erftstadt wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Dienstanweisung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen bedurfte einer kompletten Neufassung. Mit der bisherigen Version wurden lediglich Ermächtigungen zur Entscheidung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von städtischen Forderungen erteilt. Mit der neuen Fassung sollen erstmals Regelungen zu den jeweiligen Voraussetzungen und zum Verwaltungsverfahren getroffen werden. Weitere Beweggründe für eine Neufassung sind, die Stadtwerke in die Dienstanweisung mit einzubeziehen und die Ermächtigungen der Eigenbetriebe zu harmonisieren. Insofern verweise ich auf die Vorlagen zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft (V 324/2016), des Eigenbetriebs Straßen (V 325/2016) und der Stadtwerke (V 326/2016). In Vertretung (Knips) -2-