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Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 181/2006
06.02.2006
Az.: 60
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
22.02.2006
Kreisausschuss
22.03.2006
Kreistag
03.04.2006
Aufgabenkritik
hier: Zweckverband Kronenburger See
Sachbearbeiter/in: Frau Adams
Tel.: 15 229
Abt.: 60
X Die Vorlage berührt den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
I. A.
gez.
Jasper
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen in dem Zweckverband Kronenburger See verbleibt.
Begründung:
Seite - 2 -
Im Rahmen der Aufgabenkritik hat die Verwaltung in einem Gespräch am 14.09.2005 mit dem Bürgermeister der Gemeinde Dahlem die Austrittsabsicht des Kreises Euskirchen aus dem Zweckverband Kronenburger See zum 31.12.2006 erläutert.
Am 23.11.2005 wurde im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt
und Verkehr seitens der Verwaltung zum Sachstand berichtet und vorgeschlagen zunächst fristwahrend zu kündigen und eine abschließende Entscheidung im Frühjahr 2006 herbeizuführen.
Im Nachgang zu dieser Ausschusssitzung hat sich folgende Entwicklung ergeben, die der
interfraktionellen Arbeitsgruppe mit Schreiben vom 27.12.2005 mitgeteilt wurde:
In einem Gespräch am 13.12.2005 der Verwaltungsleitung und dem Abteilungsleiter 60 mit dem
Bürgermeister der Gemeinde Dahlem begründete dieser die ablehnende Haltung der Gemeinde
wie folgt:
1. Da neben der Gemeinde Dahlem auch die Gemeinde Hellenthal Oberlieger des Kronenburger Sees sei, sei nach LWG der Kreis Euskirchen weiterhin in der Verwantwortung.
2. Die Gemeinde sei zu Zeiten des Ausgleichstocks lediglich in die Anteile des Kreises Euskirchen eingetreten, unter der Voraussetzung, dass die anfallenden Kosten der Gemeinde
durch den Ausgleichsstock gedeckt wurden.
3. Der Regierungspräsident Köln habe mit Verfügung vom 11.03.1992 die Gemeinde aufgefordert, sich aus dem Zweckverband Kronenburger See zurückzuziehen, mindstens aber
die Rückgabe der 4 Kreisanteile (der Kreis hat die Rücknahme der 4 Anteile abgelehnt).
Diese Thematik wurde mit Schreiben vom 18.08.1999 und 25.08.2000 durch die Bezirksregierung erneut aufgegrifffen.
4. Durch die Kreisumlage sei die Gemeinde an den Kosten des Erftverbandes und des Wasserverbandes Eifel-Rur beteiligt, entsprechend soll der Kreis sich an den Kosten für Hochwasserschutz Kronenburger See beteiligen.
Gem. § 7 der Verbandssatzung müssten Beschlüsse über das Ausscheiden eines Verbandsmitgliedes mit 6 Stimmen gefasst werden. Von insgesamt 9 Stimmen entfallen auf die Gemeinde Dahlem 5, so dass sie das Ausscheiden eines Mitgliedes verhindern könne.
Mit Schreiben vom 20.12.2005 formulierte die Bezirksregierung ihre Position dazu wie folgt:
-
Änderungen der Verbandssatzung, die das Ausscheiden von Verbandsmitgliedern zum Inhalt haben, bedürfen der aufsichtsbehördlichen Genehmigung
Es handele sich um keine freiwillige Aufgabe, da als Verbandszweck u.a. die Pflicht zum
Ausgleich der Wasserführung bestehe und dies sich nicht nur auf die Gemeinde Dahlem
beziehe.
Der Staatsvertrag (NRW/Rheinland Pfalz) habe die Möglichkeit für eine gemeinsame Aufgabenerfüllung geschaffen. Die gemeinsame Aufgabenerfüllung bei kreisübergreifenden
Maßnahmen sei vor dem Hintergrund zu sehen, dass die erforderlichen Maßnahmen zur
Erreichung des wasserwirtschaftlichen Ziels nach einem überörtlichen Konzept erfolgen
müssen.
Ein Austritt aus dem zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung gegründeten Zweckverband mit
dem Ziel, sich der Aufgabenwahrnehmung und der damit verbundenen (auch finanziellen)
Pflichten zu entledigen, stößt seitens der Bezirksregierung auf erhebliche Bedenken.
Seite - 3 -
Vor dem Hintergrund der dargestellten Sachlage erscheint es unrealistisch, einen Austritt des
Kreises Euskirchen aus dem Zweckverband Kronenburger See durchsetzen zu können. Auch um
nicht erneut die Diskussion um die Rücknahme der seinerzeit auf die Gemeinde Dahlem übertragenen Kreisanteile durch den Kreis zu entfachen, hält die Verwaltung eine Kündigung der Mitgliedschaft für nicht angebracht.
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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