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Beschlussvorlage GB (Aufgabenkritik hier: Zweckverband Kronenburger See)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
67 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Aufgabenkritik
hier: Zweckverband Kronenburger See) Beschlussvorlage GB (Aufgabenkritik
hier: Zweckverband Kronenburger See) Beschlussvorlage GB (Aufgabenkritik
hier: Zweckverband Kronenburger See)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 181/2006 06.02.2006 Az.: 60 Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 22.02.2006 Kreisausschuss 22.03.2006 Kreistag 03.04.2006 Aufgabenkritik hier: Zweckverband Kronenburger See Sachbearbeiter/in: Frau Adams Tel.: 15 229 Abt.: 60 X Die Vorlage berührt den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: I. A. gez. Jasper Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen in dem Zweckverband Kronenburger See verbleibt. Begründung: Seite - 2 - Im Rahmen der Aufgabenkritik hat die Verwaltung in einem Gespräch am 14.09.2005 mit dem Bürgermeister der Gemeinde Dahlem die Austrittsabsicht des Kreises Euskirchen aus dem Zweckverband Kronenburger See zum 31.12.2006 erläutert. Am 23.11.2005 wurde im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr seitens der Verwaltung zum Sachstand berichtet und vorgeschlagen zunächst fristwahrend zu kündigen und eine abschließende Entscheidung im Frühjahr 2006 herbeizuführen. Im Nachgang zu dieser Ausschusssitzung hat sich folgende Entwicklung ergeben, die der interfraktionellen Arbeitsgruppe mit Schreiben vom 27.12.2005 mitgeteilt wurde: In einem Gespräch am 13.12.2005 der Verwaltungsleitung und dem Abteilungsleiter 60 mit dem Bürgermeister der Gemeinde Dahlem begründete dieser die ablehnende Haltung der Gemeinde wie folgt: 1. Da neben der Gemeinde Dahlem auch die Gemeinde Hellenthal Oberlieger des Kronenburger Sees sei, sei nach LWG der Kreis Euskirchen weiterhin in der Verwantwortung. 2. Die Gemeinde sei zu Zeiten des Ausgleichstocks lediglich in die Anteile des Kreises Euskirchen eingetreten, unter der Voraussetzung, dass die anfallenden Kosten der Gemeinde durch den Ausgleichsstock gedeckt wurden. 3. Der Regierungspräsident Köln habe mit Verfügung vom 11.03.1992 die Gemeinde aufgefordert, sich aus dem Zweckverband Kronenburger See zurückzuziehen, mindstens aber die Rückgabe der 4 Kreisanteile (der Kreis hat die Rücknahme der 4 Anteile abgelehnt). Diese Thematik wurde mit Schreiben vom 18.08.1999 und 25.08.2000 durch die Bezirksregierung erneut aufgegrifffen. 4. Durch die Kreisumlage sei die Gemeinde an den Kosten des Erftverbandes und des Wasserverbandes Eifel-Rur beteiligt, entsprechend soll der Kreis sich an den Kosten für Hochwasserschutz Kronenburger See beteiligen. Gem. § 7 der Verbandssatzung müssten Beschlüsse über das Ausscheiden eines Verbandsmitgliedes mit 6 Stimmen gefasst werden. Von insgesamt 9 Stimmen entfallen auf die Gemeinde Dahlem 5, so dass sie das Ausscheiden eines Mitgliedes verhindern könne. Mit Schreiben vom 20.12.2005 formulierte die Bezirksregierung ihre Position dazu wie folgt: - Änderungen der Verbandssatzung, die das Ausscheiden von Verbandsmitgliedern zum Inhalt haben, bedürfen der aufsichtsbehördlichen Genehmigung Es handele sich um keine freiwillige Aufgabe, da als Verbandszweck u.a. die Pflicht zum Ausgleich der Wasserführung bestehe und dies sich nicht nur auf die Gemeinde Dahlem beziehe. Der Staatsvertrag (NRW/Rheinland Pfalz) habe die Möglichkeit für eine gemeinsame Aufgabenerfüllung geschaffen. Die gemeinsame Aufgabenerfüllung bei kreisübergreifenden Maßnahmen sei vor dem Hintergrund zu sehen, dass die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung des wasserwirtschaftlichen Ziels nach einem überörtlichen Konzept erfolgen müssen. Ein Austritt aus dem zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung gegründeten Zweckverband mit dem Ziel, sich der Aufgabenwahrnehmung und der damit verbundenen (auch finanziellen) Pflichten zu entledigen, stößt seitens der Bezirksregierung auf erhebliche Bedenken. Seite - 3 - Vor dem Hintergrund der dargestellten Sachlage erscheint es unrealistisch, einen Austritt des Kreises Euskirchen aus dem Zweckverband Kronenburger See durchsetzen zu können. Auch um nicht erneut die Diskussion um die Rücknahme der seinerzeit auf die Gemeinde Dahlem übertragenen Kreisanteile durch den Kreis zu entfachen, hält die Verwaltung eine Kündigung der Mitgliedschaft für nicht angebracht. I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)