Daten
Kommune
Jülich
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117 kB
Erstellt
16.07.15, 10:01
Aktualisiert
16.07.15, 10:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 13.07.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 280/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Wahlausschuss
Termin
30.07.2015
TOP
Ergebnisse
Bestellung der Schriftführer für die Niederschriften des Wahlausschusses
Anlg.: ./.
I
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Als Schriftführer für die Niederschriften des Wahlausschusses werden im Benehmen mit dem Bürgermeister Frau Jessica Fischer und Herr Stefan Mersch bestellt.
Begründung:
Auf den Wahlausschuss finden die allgemeinen Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts
gemäß § 2 Abs. 3 Satz 5 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) entsprechende Anwendung.
Nach § 58 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind Beschlüsse in einer Niederschrift aufzunehmen. Gemäß § 52 i.V.m. § 58 Abs. 2 GO NRW ist die Niederschrift von dem Vorsitzenden und einem Schriftführer zu unterzeichnen, den der Wahlausschuss
bestellt.
Nach § 24 Abs. 3 in Verbindung mit § 26 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich hat die
Bestellung des Schriftführers im Benehmen mit dem Bürgermeister zu erfolgen, falls der Schriftführer ein Bediensteter der Verwaltung sein soll.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 280/2015
x
nein
nein
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