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Antrag (Antrag bzgl. Sachstandsbericht zur Beschulung von Kindern ohne deutsche Sprachkenntnisse in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
130 kB
Datum
15.09.2016
Erstellt
01.09.16, 15:01
Aktualisiert
01.09.16, 15:01
Antrag (Antrag bzgl. Sachstandsbericht zur Beschulung von Kindern ohne deutsche Sprachkenntnisse in Erftstadt) Antrag (Antrag bzgl. Sachstandsbericht zur Beschulung von Kindern ohne deutsche Sprachkenntnisse in Erftstadt) Antrag (Antrag bzgl. Sachstandsbericht zur Beschulung von Kindern ohne deutsche Sprachkenntnisse in Erftstadt) Antrag (Antrag bzgl. Sachstandsbericht zur Beschulung von Kindern ohne deutsche Sprachkenntnisse in Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 310/2016 Az.: Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 04.08.2016 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Gerlach Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Schulausschuss Betrifft: Termin 15.09.2016 Bemerkungen zur Kenntnis Antrag bzgl. Sachstandsbericht zur Beschulung von Kindern ohne deutsche Sprachkenntnisse in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Beschulung und die Integration von Kindern ohne deutsche Sprachkenntnisse ist nicht erst seit dem starken Anstieg der Flüchtlingszahlen im letzten Sommer ein Thema, dem sich auch die städtischen Schulen von Anfang an engagiert gestellt haben. Die damit verbundenen Schwierigkeiten gerieten jedoch erst nach der sprunghaften Zunahme der flüchtenden Menschen in den Fokus eines breiteren Interesses. An den allgemeinbildenden Schulen werden grundsätzlich unterrichtet: - Kinder aus EU-Mitgliedsstaaten (z. B. Bulgarien und Rumänien) - Kinder aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten (z. B. Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina) - Kinder, die mit der Familie geflüchtet sind - Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Die Darstellung der Gesamtsituation dieser zugewanderten Personengruppen ist aufgrund der uneinheitlichen Erfassung auf Bundes- und Landesebene schwierig. Grundsätzlich setzt die Schulpflicht für geflüchtete Kinder und Jugendliche dann ein, wenn sie die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen und sie in der aufnehmenden Kommune angekommen und ihr Aufenthalt dort gestattet ist. Die Bildung, und insbesondere die sprachliche Bildung, dieser Kinder und Jugendlichen, die i. d. R. alle nicht über Deutschkenntnisse verfügen, ist in den Schulen Aufgabe aller Lehrkräfte und stellt jedes Lehrerkollegium vor große pädagogische und soziale Herausforderungen. In sog. Vorbereitungs-, bzw. Auffangklassen werden die Schülerinnen und Schüler ohne deutsche Sprachkenntnisse besonders gefördert und unterrichtet, bis sie in die Regelklassen integriert werden können. Diese Integration ist ein ständiger Prozess im schulischen Alltag. Die Einrichtung solcher spezieller Klassen ist abhängig von der Zahl der in Frage kommenden Kinder; mdst. 15 Schülerinnen und Schüler müssen vorhanden sein, damit eine Vorbereitungs-, bzw. Auffangklasse eingerichtet werden kann. Schulen, an denen diese Zahl nicht erreicht wird, gestalten die Förderung der jeweiligen Kinder individuell. An der Theodor-Heuss-Hauptschule werden zwei dieser Klassen durch entsprechende Lehrerstellenzuweisung seitens der Schulaufsicht gefördert, an der GottfriedKinkel-Realschule eine Klasse. Wie aus der untenstehenden Übersicht hervorgeht, wird die Theodor-Heuss-Hauptschule von einer besonders großen Anzahl von Kindern ohne deutsche Sprachkenntnisse besucht. Unabhängig von der entsprechenden Lehrerzuweisung erfolgt die Förderung der Kinder dort in drei leistungsorientierten Vorbereitungsklassen. Dabei werden die Schülerinnen und Schüler durch die Lehrkräfte nach individueller Begabung und Vorwissen in verschiedene Leistungsgruppen eingeteilt. Die Kinder erhalten in dieser Vorbereitungsklasse täglich drei Schulstunden Deutsch-Unterricht; den restlichen Schultag verbringen sie integriert in ihrer Regelklasse. Schülerinnen und Schüler mit sehr guten Vorkenntnissen nehmen am Englisch- und/oder Mathematikunterricht der Realschule und des Gymnasiums Lechenich teil, um so einen frühzeitigen Wechsel zum Erreichen eines höheren Schulabschlusses zu ermöglichen. Zum Schuljahresende 2015/2016 meldeten die Schulen folgende Anzahl von Flüchtlingskindern bzw. Kindern mit Migrationshintergrund: Schuljahr Grundschule Lechenich-Nord Grundschule Lechenich-Süd Grundschule Donatus Grundschule Erich-Kästner Grundschule Janusz-Korczak Grundschule Gymnich Grundschule St.-B.-Concordia Martinusschule Theodor-Heuss-Hauptschule Realschule Lechenich Gottfried-Kinkel-Realschule Gymnasium Lechenich Ville-Gymnasium insgesamt Anzahl der Kinder 9 27 19 12 4 4 9 55 6 20 1 166 In den städtischen Übergangsheimen und den von der Stadt Erftstadt angemieteten Wohnungen in Erftstadt leben derzeit 127 schulpflichtige Flüchtlingskinder im Alter von 6 – 18 Jahren aus insgesamt 21 Nationalitäten. Der überwiegende Teil stammt aus Syrien (40), Afghanistan (15), Kosovo (10) dem Irak und dem Libanon (jeweils 7). -2- Seitens der Schulbuchverlage werden didaktische Lehr- und Lernmaterialien für Schülerinnen und Schüler aus fast allen Herkunftsländern in den jeweiligen Landessprachen und –schriften angeboten. Diese DaZ-Materialien (Deutsch als Zielsprache), die auch an den meisten Erftstädter Schulen eingesetzt werden, sind speziell auf die Bedürfnisse von schulischen Seiteneinsteigern zugeschnitten und für alle Phasen der Sprachvermittlung geeignet. Im Grundschulbereich sind diese Materialien sehr bildorientiert und fördern insbesondere das Nachsprechen. Die Fortsetzung der Förderung der Kinder nach der Zuweisung in die Regelklasse wird von den hiesigen Schulen unterschiedlich gehandhabt und ist natürlich auch abhängig von der Zahl der zu fördernden Kinder in der jeweiligen Klasse und der personellen Ausstattung der Schule. Bei Schulen mit einer geringen Anzahl von in Frage kommenden Kindern wird auf die individuelle Förderung verzichtet, bzw. erfolgt als Binnendifferenzierung innerhalb des regulären Unterrichts. An der Janusz-Korczak-Grundschule erfolgt die Sprachförderung in Kleingruppen durch Lehrkräfte. Auch die Grundschule Lechenich-Süd, die einen hohen Anteil von Flüchtlingskindern aufweist, fördert mit sehr guten Erfahrungen ausschließlich in der Regelklasse mit täglichen Intensiveinheiten in Kleinstgruppen. An der Grundschule Lechenich-Nord wird diese Förderung von ehrenamtlichen Kräften übernommen. An der Donatus-Grundschule erfolgt die Förderung sowohl über Binnendifferenzierung, über individuelle Einzelförderung und auch in der Kleingruppe. Generell wurde die Erfahrung gemacht, dass Kinder mit Migrationshintergrund insbesondere nach den Ferien wieder deutliche Sprachdefizite hinsichtlich der deutschen Sprache aufweisen. Um dem entgegenzuwirken, werden für alle Grundschulkinder in Erftstadt an der Donatus-Grundschule zwei gezielte Sprachkurse (Sprachcamp) angeboten: - Förderung der 3.- und 4.-Klässler in der ersten Woche der Osterferien - Förderung der künftigen 1.-, 2.- und 3.-Klässler in der letzten vollen Woche der Sommerferien Das Sprachcamp findet seit Jahren in enger Zusammenarbeit mit dem städt. Familienzentrum Erftstadt-Liblar, Willy-Brandt-Straße, statt (siehe V 475/2013 und B 445/2014). Darüber hinaus bietet das Familienzentrum in seinen Räumlichkeiten zweimal wöchentlich nachmittags Deutsch für Grundschulkinder aus Migrantenfamilien an. Dieser Deutschkurs wird von einer Grundschullehrerin durchgeführt. Die Finanzierung dieser zusätzlichen Förderung der Kinder erfolgt durch den Willy-Brandt-Straße-Verein. Da wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen, dass die Förderung der Herkunftssprache auch das Erlernen der deutschen Sprache erleichtert und die Mehrsprachigkeit unterstützt, findet seit vielen Jahren an unterschiedlichen Standorten im Rhein-Erft-Kreis herkunftssprachlicher Unterricht (HKU) statt. Im Schuljahr 2015/16 wird an der Donatus-Grundschule erstmals HKU in Arabisch durchgeführt. HKU für tamilische Kinder wird in Erftstadt bereits seit einigen Jahren in den Räumlichkeiten der Gottfried-Kinkel-Realschule durchgeführt; Träger und Organisator ist der Tamilische Bildungsverein Migrantenselbstorganisation (MSO). Zusätzliche Finanzmittel für Personal werden den Schulen nicht zur Verfügung gestellt. Die derzeit an den Schulen tätigen Sozialarbeiter nehmen selber keine Sprachförderung vor, können bei der Vermittlung von entsprechenden Angeboten jedoch Hilfestellung geben. Auch Kinder ohne deutsche Sprachkenntnisse haben die Möglichkeit, das Betreuungsangebot der Offenen Ganztagsgrundschulen wahrzunehmen. Die teilnehmenden Kinder aus Flüchtlingsfamilien die über das Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren finanzielle Hilfen beziehen, werden in die Beitragsstufe 1 eingeordnet. Durch Beantragung von BuT-Mitteln wird dieser Beitrag erneut reduziert. Auch bezüglich des Essensgeldes wird ein ermäßigter Beitrag gezahlt. Dies gilt analog den übrigen Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen. Die Schulen nehmen keinerlei Differenzierung nach einer möglichen Bleibeperspektive vor, sondern fördern alle Kinder gleichermaßen. -3- Eine übergeordnete flächendeckende Qualifizierung von Lehrkräften zur besonderen Förderung von Kindern ohne deutsche Sprachkenntnisse findet nicht statt. Viele Lehrkräfte und auch komplette Kollegien handeln hier jedoch aus Eigeninitiative im Sinne der Kinder. Der Einsatz von dafür geeigneten Flüchtlingen zur Betreuung der Kinder in und/oder außerhalb der Schule wird von den Schulen grundsätzlich als Option betrachtet. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Personen Deutsch sprechen und für ihren Einsatz qualifiziert sind. Die Schulen selber können eine solche Qualifizierung nicht leisten. Schon jetzt sind viele Angebote der Schulen nur möglich, weil sie von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern durchgeführt werden. Mit Datum vom 01.08.2016 ist ein Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung in Kraft getreten, in dem der bisherige Erlass „Unterricht für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler“ überarbeitet und darüber hinaus in einem eigenen Erlass der Wert des herkunftssprachlichen Unterrichts besonders hervorgehoben wird. Die Neuregelung nimmt die vielfältigen Entwicklungen in den Schulen in den letzten Jahren auf. Zur Abklärung von Fragen zu diesen Erlassen hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung im Herbst sogenannte Verwaltungsgespräche bei den jeweiligen Bezirksregierungen terminiert, an dem auch die kreisangehörigen Schulträger teilnehmen werden. Die bis dahin vorliegenden Anregungen und Fragen der Schulen werden mit in das Gespräch genommen. Über die weitere Entwicklung werde ich im Ausschuss berichten. In Vertretung (Lüngen) -4-