Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
190 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
15.09.16, 16:32
Aktualisiert
15.09.16, 16:32
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 436/2015 1. Ergänzung
Az.: 20
Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 30.08.2016
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein,
technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
gez. Cöln
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Termin
28.09.2016
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
04.10.2016
vorberatend
Rat
25.10.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Fördermittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW – KInvFG NRW
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die nach dem „Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NordrheinWestfalen“ (KInvFöG NRW) der Stadt Erftstadt bereitgestellten und nach dem Bau der Mensa im
Schulzentrum Liblar noch vorhandenen Fördermittel sollen zunächst für folgende Maßnahmen
verwendet werden:
Erneuerung der Fenster im Musik- und Textilraum der Theodor-Heuss-Hauptschule in Lechenich
Erneuerung der Heizungsverteilung in der gleichen Schule
energetische Sanierung von Fassade und Dach des Montessori-Kinderhauses in Dirmerzheim
energetische Sanierung von Fassade und Dach des Familienzentrums „Wilde Zwerge“ in
Köttingen
Grundsanierung der Turnhalle der Grundschule Lechenich-Süd
Begründung:
Im Interesse eines Ausgleichs der Wirtschaftskraft im Bundesgebiet hat der Bund im Rahmen des
„Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von
Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern“ insgesamt 3,5
Mrd. Euro zur Stärkung finanzschwacher Kommunen zur Verfügung gestellt. Der Anteil für nordrhein-westfälische Kommunen beträgt rund 1,126 Mrd. Euro. Mit Bescheid der Bezirksregierung
Köln vom 08.10.2015 wurden davon der Stadt Erftstadt 1.882.445,68 € bereitgestellt.
Die wesentlichen Inhalte des Bundes- und des Landesgesetzes lauten:
Förderzeitraum 01.07.2015 bis 31.12.2018
Eigenanteil der Kommune bei mindestens 10% (demnach für die Stadt Erftstadt ein Investitionsvolumen von ca. 2,1 Mio. Euro)
Verbot der Doppelförderung
es gilt die sog. Trägerneutralität, d.h. auch nicht-kommunale Träger können gefördert werden, wobei sie dann ebenfalls einen Eigenanteil erbringen sollen
gefördert werden Baumaßnahmen bzw. Sanierungen, die zu einer Werterhöhung des Objektes führen, Erwerb beweglicher Sachen über 5.000 €, der Erwerb unbeweglicher Sachen
sowie Zuweisungen und Zuschüsse für die vorgenannten Zwecke
Förderbereiche sind Investitionen mit dem Schwerpunkt Infrastruktur (Krankenhäuser,
Lärmbekämpfung bei Straßen, Städtebau [ohne Abwasser] einschl. altersgerechter Umbau
und Barriereabbau [auch im ÖPNV] und Brachflächenrevitalisierung, Informationstechnologie [beschränkt auf Kommunen in ländlichen Gebieten zur Erreichung des 50 MbitAusbauziels], energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen, Luftreinhaltung)
und dem Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur (Kitas, energetische Sanierung der Schulinfrastruktur, energetische Sanierung kommunaler und gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung, Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten).
Der Rat hat in seiner Sitzung am 29.09.2015 beschlossen, Fördermittel zunächst für den Bau der
Mensa im Schulzentrum Liblar zu verwenden (V 436/2015). Für die dortige energetische Sanierung der Gebäudehülle (Sanierung und Dämmung des Dachs, Erneuerung der Fenster, Wärmedämmung) werden voraussichtlich ca. 700.000 € an Fördermittel abgerufen werden.
Angesichts der angespannten Haushaltslage sollte bezüglich der restlichen Fördermittel (ca. 1,2
Mio. €) ähnlich wie bei der Entscheidung für die Mensa die Förderung von Maßnahmen angestrebt
werden, die ohnehin bereits vorgesehen waren bzw. sind. Ich schlage vor, der Bezirksregierung
folgende Vorhaben aus dem Sanierungs- und Bauprogrammen 2016 und 2017 des Eigenbetriebs
Immobilienwirtschaft als nächste, förderfähige Maßnahmen zu melden:
Maßnahme
Theodor-HeussHauptschule, Lechenich,
Erneuerung Fenster Musikund Textilraum
Theodor-HeussHauptschule, Lechenich,
Erneuerung Heizungsverteilung
Montessori-Kinderhaus,
Dirmerzheim;
energetische Sanierung Fas-
voraussichtlicher
Baubeginn
Osterferien 2017
Investitionsvolumen
Fördermittel
200.000 €
180.000 €
2017
62.500 €
56.250 €
2017
355.000 €
319.500 €
-2-
sade und Dach
Familienzentrum „Wilde
Zwerge“, Köttingen;
energetische Sanierung Fassade und Dach
Grundschule Lechenich-Süd;
Grundsanierung der Turnhalle
2017
250.000 €
225.000 €
2018
750.000 €
400.000 € (Rest)
(Knips)
-3-