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Beschlussvorlage (Fördermittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW – KInvFG NRW)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
190 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
15.09.16, 16:32
Aktualisiert
15.09.16, 16:32
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 436/2015 1. Ergänzung Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 30.08.2016 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM gez. Cöln Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Termin 28.09.2016 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 04.10.2016 vorberatend Rat 25.10.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Fördermittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW – KInvFG NRW Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die nach dem „Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NordrheinWestfalen“ (KInvFöG NRW) der Stadt Erftstadt bereitgestellten und nach dem Bau der Mensa im Schulzentrum Liblar noch vorhandenen Fördermittel sollen zunächst für folgende Maßnahmen verwendet werden:  Erneuerung der Fenster im Musik- und Textilraum der Theodor-Heuss-Hauptschule in Lechenich  Erneuerung der Heizungsverteilung in der gleichen Schule  energetische Sanierung von Fassade und Dach des Montessori-Kinderhauses in Dirmerzheim   energetische Sanierung von Fassade und Dach des Familienzentrums „Wilde Zwerge“ in Köttingen Grundsanierung der Turnhalle der Grundschule Lechenich-Süd Begründung: Im Interesse eines Ausgleichs der Wirtschaftskraft im Bundesgebiet hat der Bund im Rahmen des „Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern“ insgesamt 3,5 Mrd. Euro zur Stärkung finanzschwacher Kommunen zur Verfügung gestellt. Der Anteil für nordrhein-westfälische Kommunen beträgt rund 1,126 Mrd. Euro. Mit Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 08.10.2015 wurden davon der Stadt Erftstadt 1.882.445,68 € bereitgestellt. Die wesentlichen Inhalte des Bundes- und des Landesgesetzes lauten:  Förderzeitraum 01.07.2015 bis 31.12.2018  Eigenanteil der Kommune bei mindestens 10% (demnach für die Stadt Erftstadt ein Investitionsvolumen von ca. 2,1 Mio. Euro)  Verbot der Doppelförderung  es gilt die sog. Trägerneutralität, d.h. auch nicht-kommunale Träger können gefördert werden, wobei sie dann ebenfalls einen Eigenanteil erbringen sollen  gefördert werden Baumaßnahmen bzw. Sanierungen, die zu einer Werterhöhung des Objektes führen, Erwerb beweglicher Sachen über 5.000 €, der Erwerb unbeweglicher Sachen sowie Zuweisungen und Zuschüsse für die vorgenannten Zwecke  Förderbereiche sind Investitionen mit dem Schwerpunkt Infrastruktur (Krankenhäuser, Lärmbekämpfung bei Straßen, Städtebau [ohne Abwasser] einschl. altersgerechter Umbau und Barriereabbau [auch im ÖPNV] und Brachflächenrevitalisierung, Informationstechnologie [beschränkt auf Kommunen in ländlichen Gebieten zur Erreichung des 50 MbitAusbauziels], energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen, Luftreinhaltung) und dem Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur (Kitas, energetische Sanierung der Schulinfrastruktur, energetische Sanierung kommunaler und gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung, Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten). Der Rat hat in seiner Sitzung am 29.09.2015 beschlossen, Fördermittel zunächst für den Bau der Mensa im Schulzentrum Liblar zu verwenden (V 436/2015). Für die dortige energetische Sanierung der Gebäudehülle (Sanierung und Dämmung des Dachs, Erneuerung der Fenster, Wärmedämmung) werden voraussichtlich ca. 700.000 € an Fördermittel abgerufen werden. Angesichts der angespannten Haushaltslage sollte bezüglich der restlichen Fördermittel (ca. 1,2 Mio. €) ähnlich wie bei der Entscheidung für die Mensa die Förderung von Maßnahmen angestrebt werden, die ohnehin bereits vorgesehen waren bzw. sind. Ich schlage vor, der Bezirksregierung folgende Vorhaben aus dem Sanierungs- und Bauprogrammen 2016 und 2017 des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft als nächste, förderfähige Maßnahmen zu melden: Maßnahme Theodor-HeussHauptschule, Lechenich, Erneuerung Fenster Musikund Textilraum Theodor-HeussHauptschule, Lechenich, Erneuerung Heizungsverteilung Montessori-Kinderhaus, Dirmerzheim; energetische Sanierung Fas- voraussichtlicher Baubeginn Osterferien 2017 Investitionsvolumen Fördermittel 200.000 € 180.000 € 2017 62.500 € 56.250 € 2017 355.000 € 319.500 € -2- sade und Dach Familienzentrum „Wilde Zwerge“, Köttingen; energetische Sanierung Fassade und Dach Grundschule Lechenich-Süd; Grundsanierung der Turnhalle 2017 250.000 € 225.000 € 2018 750.000 € 400.000 € (Rest) (Knips) -3-