Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Vorübergehende Auslagerung des Schulkindergartens von der Grundschule Drove in die Grundschule Obermaubach)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
21 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Vorübergehende Auslagerung des Schulkindergartens von der Grundschule Drove in die Grundschule Obermaubach) Allgemeine Vorlage (Vorübergehende Auslagerung des Schulkindergartens von der Grundschule Drove in die Grundschule Obermaubach) Allgemeine Vorlage (Vorübergehende Auslagerung des Schulkindergartens von der Grundschule Drove in die Grundschule Obermaubach)

öffnen download melden Dateigröße: 21 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann / Herr Drewes-Janssen Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 29/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss Hauptausschuss Rat 14.03.2000 28.03.2000 11.04.2000 TOP: Vorübergehende Auslagerung des Schulkindergartens von der Grundschule Drove in die Grundschule Obermaubach I. Sach- und Rechtslage: Im Rahmen einer Sitzungsvorlage vom 27.11.1997 war bereits ausführlich zur Schülerzahlenentwicklung sowie daraus resultierend auch zur Schulraumsituation an der Gemeinschaftsgrundschule Drove, zu deren Schulbezirk im übrigen die Ortsteile Boich, Drove und Thum gehören, berichtet worden. Hierin wurde abschließend festgestellt, dass die GGS Drove (wenigstens) immer voll zweizügig sein wird, sodass hier in 8 Klassenräumen zu unterrichten ist, wobei nach dem Schulprogramm neben diesen Klassenräumen generell aber auch zwei Mehrzweckräume sowie ein ausreichender allgemeiner/sonstiger Verwaltungsbereich (Lehrer-/Schulleiterzimmer, Lehrmittelräume u.ä.) zur Verfügung stehen soll, was zum damaligen und auch nach Umbau und Sanierung einer ehemaligen Lehrerdienstwohnung in diesem Bereich auch zum jetzigen Zeitpunkt immer noch nicht der Fall ist. Unabhängig davon wurde weiter darauf hingewiesen, dass aufgrund des zu beplanenden und neu zu erschließenden Baugebietes zwischen den Ortsteilen Drove und Kreuzau und der dort entstehenden Wohneinheiten durchaus noch mit entsprechenden Zuwächsen zu rechnen ist. Im Rahmen dieser Sitzungsvorlage wurden letztlich vier Alternativen aufgezeigt, wovon schon aus monetären Gründen zunächst die Möglichkeit gewählt wurde, durch den Umbau und die Sanierung einer ehemaligen Lehrerdienstwohnung zwei Räume à ca. 46 qm zu schaffen, die „zumindest“ als schulische Nebenräume (u.a. zur Durchführung des Angebotes „Schule von acht bis eins“) dienen können. Des weiteren wurde zu diesem Zeitpunkt auch deutlich festgestellt, dass auf Dauer gesehen weitere Räume für die Belange der GGS Drove zu schaffen sind, da im Altbautrakt bestehende Räumlichkeiten für den „allgemeinen Unterrichtsbedarf“ und damit zur regelmäßigen Nutzung zum einen zu klein sind und zum anderen auch weitere Probleme mit sich bringen. Letztlich steht auch kein Mehrzweckraum zur Verfügung. Aufgrund dieser Vorgaben wurde auf die Möglichkeit hingewiesen, durch die Auslagerung des Schulkindergartens in eine andere Grundschule entsprechenden Raum zu schaffen. Aufgrund der Lage und der Beschaffenheit dieses (großen) Raumes ist es möglich, zwei Klassen in ausreichender Größe (ca. 66 qm) zu gewinnen. Insoweit wird auch auf eine Sitzungsvorlage zur „Umnutzung des Schulkindergartens in zwei Klassenräume“ verwiesen, über die in der gleichen Sitzungsrunde Beschluss gefasst werden soll. Dies macht es aber erforderlich, den Schulkindergarten aus der Grundschule Drove an eine andere Grundschule im Bereich der Gemeinde Kreuzau zu verlegen, wozu in der Sitzungsvorlage vom 27.11.1997 bereits die Grundschule Obermaubach vorgeschlagen wurde. Die rechtlichen und räumlichen Vorgaben hierzu wurden seitens der Verwaltung schon zu diesem Zeitpunkt überprüft, wonach es durchaus möglich war, den SKG auch an der GGS Obermaubach zu betreiben. Die Voraussetzung, dass es sich hierbei um eine Gemeinschaftsgrundschule und nicht um eine Bekenntnisgrundschule handeln muss, ist erfüllt. Auch steht in Obermaubach ein entsprechender Raum zur Verfügung, der zwar etwas kleiner ist als nach dem Programm vorgesehen, letztlich aber auch so akzeptiert werden konnte. Bei der empfohlenen Größe von 80 qm bei einem SKG, handelt es sich um den „Idealfall“. In Obermaubach würden hierzu tatsächlich „nur“ 65 qm bereitstehen, allerdings angewandt auf den inzwischen bestehenden Faktor von 2,5 qm/Schüler/-innen und dem Mittelwert von 15 Kindern im SKG, wäre hier eine Fläche „nur für Spiel, Unterweisung 2 und Einzeltätigkeit“ von immerhin 27 qm gegeben. Im betroffenen Schulleitungen auch akzeptiert worden. Grundsatz war diese Möglichkeit so von beiden Inzwischen liegt aber eine Stellungnahme der Grundschule Drove vor, die in der Sitzung der Schulkonferenz vom 28.02.2000 formuliert wurde, wonach nur eine vorübergehende Auslagerung bis zur Beendigung der o.a. Baumaßnahme in die GGS Obermaubach erfolgen soll. Die Schule ist bereit und auch in der Lage, den Schulkindergarten nach Abschluss dieser Arbeiten in einem Raum innerhalb des 1. Erweiterungsteiles, der eine Größe von 73 qm aufweist, aufzunehmen. Man ist sich zwar darüber im klaren, dass dann kein „optimaler“ Mehrzweckraum mehr zur Verfügung steht; allerdings wird es möglich sein, innerhalb eines (jetzigen) Unterrichtsraumes im Altbautrakt der Grundschule Drove entsprechend zu verfahren, zumal sich zumindest einer dieser Räume bekanntlicherweise auch nicht gerade in einem „baulich idealen“ Zustand befindet und es auch Probleme durch die Existenz des Musikraumes (Geräuschbelästigung u.ä.) gibt. Dieser Raum ist für eine sporadische und jeweils auch vorübergehende Nutzung aber durchaus geeignet. Sollte sich in Zukunft das Erfordernis zeigen, was zum jetzigen Zeitpunkt auf keinen Fall attestiert werden kann, vorübergehend auch eine 9. Klasse einrichten zu müssen, so wäre dies auch möglich, wenn dann wieder die im Altbautrakt befindlichen Räume für den „allgemeinen Unterrichtsbedarf“ in Anspruch genommen würden. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass man diesem Ansinnen, dass sicherlich entgegen der ursprünglichen Zielrichtung, nämlich den SKG auch auf Dauer in die GGS Obermaubach zu verlegen, stattgeben sollte, zumal die Arbeit in dieser Einrichtung an der GGS Drove als sehr erfolgreich bezeichnet werden kann. Dies gilt auch für die Fälle, in denen die Lehrerin des SKG, z.B. in Krankheitsfällen, aus der Mitte des Lehrerkollegium dieser Schule zu vertreten ist. Außerdem wäre es sicherlich unsinnig, die Grundschule Drove letztlich zu „zwingen“, anstelle des SKG über einen „idealen“ Mehrzweckraum zu verfügen, der andererseits der GGS Obermaubach bei der (dauerhaften) Aufnahme des SKG, auch wenn hierzu im Vorfeld letztlich positive Einstellung signalisiert wurde, dann generell und dauerhaft fehlen würde. Die „vorübergehende“ Auslagerung des SKG aus der GGS Drove in die GGS Obermaubach würde auch lediglich nur den Mehraufwand verursachen, der neben dem Hin- zusätzlich für den Rücktransport der Möbel u.a. Einrichtungsgegenstände entsteht. Im übrigen bleibt der vollständigkeithalber darauf hinzuweisen, dass bereits im Schuljahr 1992/93 während der Bauphase des 1. Erweiterungstraktes und aufgrund fehlender Räume dementsprechend verfahren werden musste. Zu diesem Zeitpunkt wurde der SKG für ein Schuljahr in die KGS Stockheim verlegt. Auch hier sind keine erwähnenswerten Probleme sowohl in organisatorischer als auch in sachlicher Hinsicht aufgetreten. Die Verwaltung schlägt daher vor, während der Baumaßnahme zur „Umnutzung des Schulkindergartens in zwei Klassenräumen im Bereich der GGS Drove“, der vorübergehenden Auslagerung dieser Einrichtung in die GGS Obermaubach zuzustimmen. Die Vorgaben des Schulmitwirkungsgesetzes gemäß § 5 Abs. 2 Ziff. 2 in Verbindung mit § 15 Ziff. 1 können als erfüllt angesehen werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Unabhängig des zeitlichen- und sächlichen Aufwandes beim Transport der Möbel und der Einrichtung aus dem jetzigen SKG in den Bereich der GGS Obermaubach entstehen keine weiteren Kosten. III. Beschlussvorschlag: „1. Der „vorübergehenden Auslagerung“ des Schulkindergartens aus der GGS Drove in die GGS Obermaubach wird zugestimmt. Diese Auslagerung erfolgt für die Zeit der Baumaßnahme zur „Umnutzung des SKG in zwei Klassenräume im Bereich der Grundschule Drove“. 2. Die Schulkonferenz der GGS Drove hat dieser Maßnahme gemäß § 15 Abs. 2 Ziff. 2 in Verbindung mit § 15 Ziff. 1 SchMG NW zugestimmt.“ Der Bürgermeister 3 - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: