Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann
BE: Herr Graßmann / Herr Drewes-Janssen
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
29/00
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuss
Hauptausschuss
Rat
14.03.2000
28.03.2000
11.04.2000
TOP: Vorübergehende Auslagerung des Schulkindergartens von der Grundschule Drove in die Grundschule
Obermaubach
I. Sach- und Rechtslage:
Im Rahmen einer Sitzungsvorlage vom 27.11.1997 war bereits ausführlich zur Schülerzahlenentwicklung sowie daraus
resultierend auch zur Schulraumsituation an der Gemeinschaftsgrundschule Drove, zu deren Schulbezirk im übrigen die
Ortsteile Boich, Drove und Thum gehören, berichtet worden. Hierin wurde abschließend festgestellt, dass die GGS
Drove (wenigstens) immer voll zweizügig sein wird, sodass hier in 8 Klassenräumen zu unterrichten ist, wobei nach
dem Schulprogramm neben diesen Klassenräumen generell aber auch zwei Mehrzweckräume sowie ein ausreichender
allgemeiner/sonstiger Verwaltungsbereich (Lehrer-/Schulleiterzimmer, Lehrmittelräume u.ä.) zur Verfügung stehen
soll, was zum damaligen und auch nach Umbau und Sanierung einer ehemaligen Lehrerdienstwohnung in diesem
Bereich auch zum jetzigen Zeitpunkt immer noch nicht der Fall ist.
Unabhängig davon wurde weiter darauf hingewiesen, dass aufgrund des zu beplanenden und neu zu erschließenden
Baugebietes zwischen den Ortsteilen Drove und Kreuzau und der dort entstehenden Wohneinheiten durchaus noch mit
entsprechenden Zuwächsen zu rechnen ist.
Im Rahmen dieser Sitzungsvorlage wurden letztlich vier Alternativen aufgezeigt, wovon schon aus monetären Gründen
zunächst die Möglichkeit gewählt wurde, durch den Umbau und die Sanierung einer ehemaligen Lehrerdienstwohnung
zwei Räume à ca. 46 qm zu schaffen, die „zumindest“ als schulische Nebenräume (u.a. zur Durchführung des
Angebotes „Schule von acht bis eins“) dienen können.
Des weiteren wurde zu diesem Zeitpunkt auch deutlich festgestellt, dass auf Dauer gesehen weitere Räume für die
Belange der GGS Drove zu schaffen sind, da im Altbautrakt bestehende Räumlichkeiten für den „allgemeinen
Unterrichtsbedarf“ und damit zur regelmäßigen Nutzung zum einen zu klein sind und zum anderen auch weitere
Probleme mit sich bringen. Letztlich steht auch kein Mehrzweckraum zur Verfügung. Aufgrund dieser Vorgaben wurde
auf die Möglichkeit hingewiesen, durch die Auslagerung des Schulkindergartens in eine andere Grundschule
entsprechenden Raum zu schaffen. Aufgrund der Lage und der Beschaffenheit dieses (großen) Raumes ist es möglich,
zwei Klassen in ausreichender Größe (ca. 66 qm) zu gewinnen.
Insoweit wird auch auf eine Sitzungsvorlage zur „Umnutzung des Schulkindergartens in zwei Klassenräume“
verwiesen, über die in der gleichen Sitzungsrunde Beschluss gefasst werden soll.
Dies macht es aber erforderlich, den Schulkindergarten aus der Grundschule Drove an eine andere Grundschule im
Bereich der Gemeinde Kreuzau zu verlegen, wozu in der Sitzungsvorlage vom 27.11.1997 bereits die Grundschule
Obermaubach vorgeschlagen wurde. Die rechtlichen und räumlichen Vorgaben hierzu wurden seitens der Verwaltung
schon zu diesem Zeitpunkt überprüft, wonach es durchaus möglich war, den SKG auch an der GGS Obermaubach zu
betreiben. Die Voraussetzung, dass es sich hierbei um eine Gemeinschaftsgrundschule und nicht um eine
Bekenntnisgrundschule handeln muss, ist erfüllt. Auch steht in Obermaubach ein entsprechender Raum zur Verfügung,
der zwar etwas kleiner ist als nach dem Programm vorgesehen, letztlich aber auch so akzeptiert werden konnte. Bei der
empfohlenen Größe von 80 qm bei einem SKG, handelt es sich um den „Idealfall“. In Obermaubach würden hierzu
tatsächlich „nur“ 65 qm bereitstehen, allerdings angewandt auf den inzwischen bestehenden Faktor von 2,5
qm/Schüler/-innen und dem Mittelwert von 15 Kindern im SKG, wäre hier eine Fläche „nur für Spiel, Unterweisung
2
und Einzeltätigkeit“ von immerhin 27 qm gegeben. Im
betroffenen Schulleitungen auch akzeptiert worden.
Grundsatz war diese Möglichkeit so von beiden
Inzwischen liegt aber eine Stellungnahme der Grundschule Drove vor, die in der Sitzung der Schulkonferenz vom
28.02.2000 formuliert wurde, wonach nur eine vorübergehende Auslagerung bis zur Beendigung der o.a.
Baumaßnahme in die GGS Obermaubach erfolgen soll. Die Schule ist bereit und auch in der Lage, den
Schulkindergarten nach Abschluss dieser Arbeiten in einem Raum innerhalb des 1. Erweiterungsteiles, der eine Größe
von 73 qm aufweist, aufzunehmen. Man ist sich zwar darüber im klaren, dass dann kein „optimaler“ Mehrzweckraum
mehr zur Verfügung steht; allerdings wird es möglich sein, innerhalb eines (jetzigen) Unterrichtsraumes im Altbautrakt
der Grundschule Drove entsprechend zu verfahren, zumal sich zumindest einer dieser Räume bekanntlicherweise auch
nicht gerade in einem „baulich idealen“ Zustand befindet und es auch Probleme durch die Existenz des Musikraumes
(Geräuschbelästigung u.ä.) gibt. Dieser Raum ist für eine sporadische und jeweils auch vorübergehende Nutzung aber
durchaus geeignet.
Sollte sich in Zukunft das Erfordernis zeigen, was zum jetzigen Zeitpunkt auf keinen Fall attestiert werden kann,
vorübergehend auch eine 9. Klasse einrichten zu müssen, so wäre dies auch möglich, wenn dann wieder die im
Altbautrakt befindlichen Räume für den „allgemeinen Unterrichtsbedarf“ in Anspruch genommen würden.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass man diesem Ansinnen, dass sicherlich entgegen der ursprünglichen
Zielrichtung, nämlich den SKG auch auf Dauer in die GGS Obermaubach zu verlegen, stattgeben sollte, zumal die
Arbeit in dieser Einrichtung an der GGS Drove als sehr erfolgreich bezeichnet werden kann. Dies gilt auch für die Fälle,
in denen die Lehrerin des SKG, z.B. in Krankheitsfällen, aus der Mitte des Lehrerkollegium dieser Schule zu vertreten
ist.
Außerdem wäre es sicherlich unsinnig, die Grundschule Drove letztlich zu „zwingen“, anstelle des SKG über einen
„idealen“ Mehrzweckraum zu verfügen, der andererseits der GGS Obermaubach bei der (dauerhaften) Aufnahme des
SKG, auch wenn hierzu im Vorfeld letztlich positive Einstellung signalisiert wurde, dann generell und dauerhaft fehlen
würde.
Die „vorübergehende“ Auslagerung des SKG aus der GGS Drove in die GGS Obermaubach würde auch lediglich nur
den Mehraufwand verursachen, der neben dem Hin- zusätzlich für den Rücktransport der Möbel u.a.
Einrichtungsgegenstände entsteht. Im übrigen bleibt der vollständigkeithalber darauf hinzuweisen, dass bereits im
Schuljahr 1992/93 während der Bauphase des 1. Erweiterungstraktes und aufgrund fehlender Räume dementsprechend
verfahren werden musste. Zu diesem Zeitpunkt wurde der SKG für ein Schuljahr in die KGS Stockheim verlegt. Auch
hier sind keine erwähnenswerten Probleme sowohl in organisatorischer als auch in sachlicher Hinsicht aufgetreten.
Die Verwaltung schlägt daher vor, während der Baumaßnahme zur „Umnutzung des Schulkindergartens in zwei
Klassenräumen im Bereich der GGS Drove“, der vorübergehenden Auslagerung dieser Einrichtung in die GGS
Obermaubach zuzustimmen.
Die Vorgaben des Schulmitwirkungsgesetzes gemäß § 5 Abs. 2 Ziff. 2 in Verbindung mit § 15 Ziff. 1 können als erfüllt
angesehen werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Unabhängig des zeitlichen- und sächlichen Aufwandes beim Transport der Möbel und der Einrichtung aus dem jetzigen
SKG in den Bereich der GGS Obermaubach entstehen keine weiteren Kosten.
III. Beschlussvorschlag:
„1.
Der „vorübergehenden Auslagerung“ des Schulkindergartens aus der GGS Drove in die GGS
Obermaubach wird zugestimmt. Diese Auslagerung erfolgt für die Zeit der Baumaßnahme zur
„Umnutzung des SKG in zwei Klassenräume im Bereich der Grundschule Drove“.
2.
Die Schulkonferenz der GGS Drove hat dieser Maßnahme gemäß § 15 Abs. 2 Ziff. 2 in Verbindung
mit § 15 Ziff. 1 SchMG NW zugestimmt.“
Der Bürgermeister
3
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: