Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
31.08.2016
Erstellt
18.08.16, 15:01
Aktualisiert
18.08.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 392/2016
Az.: - 82 -
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -082- Datum: 03.08.2016
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein,
technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
31.08.2016
Bemerkungen
beschließend
Anbindung der Linie 807 an den Bahnhof Erftstadt
Finanzierung der Mehraufwendung durch eine Neustrukturierung des Anruf-SammelTaxi
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Der Rhein-Erft-Kreis wird gebeten, zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016 die Linie 807 an
den Bahnhof Erftstadt anzubinden.
2. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016 wird das Angebot für den AST-Verkehr neu strukturiert.
Begründung:
Der Rhein Erft-Kreis plant die Linie 807 an den Bahnhof Erftstadt anzubinden. Die Mehraufwendungen betragen im Jahr für die Stadt Erftstadt ca. 50.000 €.
Im Rahmen der Beratungen zum Nahverkehrsplan (NVP) hat die Stadt Erftstadt vorgeschlagen,
die Mehraufwendungen durch Änderungen auf verschiedenen Linien und dem Anruf-Sammel-Taxi
zu kompensieren. Derzeit sind noch nicht alle Maßnahmen durch den Rhein-Erft-Kreis umgesetzt,
da auf den Linien noch Fahrgasterhebungen durch den Rhein-Erft-Kreis durchgeführt werden.
Zum Zeitpunkt der Umsetzung der neuen Linienführung der Linie 807 sind alle Stadtteile an den
Bahnhof angebunden. Vor diesem Hintergrund ist es vertretbar, den AST-Verkehr in Erftstadt neu
zu strukturieren: Durch das entwickelte Konzept zur Neustrukturierung ist weiterhin gewährleistet,
dass
1. der AST-Verkehr am frühen Morgen weiterhin in alle Stadtteile (außer Lechenich und
Liblar) genutzt werden kann.
2. in den Abendstunden sowie sonntags keine Streichung von AST-Fahrten vorgenommen
wird
3. Tangentialverbindungen, z.B. Friesheim – Erp, weiterhin möglich sind
4. weiterhin die Fahrten von Hürth-Hermülheim nach Erftstadt am Wochenende bestehen
bleiben.
Aufgrund der daraus resultierenden Minderleistungen, ist es möglich die Mehraufwendungen der
Linie 807 zu kompensieren.
Herr Schulz vom Büro PGV Köln wird das Konzept zur Neustrukturierung des AST-Verkehres in
der Ausschusssitzung in seiner Präsentation ausführlich darstellen.
In Vertretung
(Hallstein)
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