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Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung einer Packstation am Bahnhof Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
15.09.16, 16:32
Aktualisiert
15.09.16, 16:32
Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung einer Packstation am Bahnhof Liblar) Antrag (Antrag bzgl. Einrichtung einer Packstation am Bahnhof Liblar)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 212/2016 1. Ergänzung Az.: 82.2 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 05.08.2016 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 27.09.2016 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Einrichtung einer Packstation am Bahnhof Liblar Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die DHL Paket GmbH ordnet die Anfrage zu einer 3. Packstation im Stadtgebiet von Erftstadt positiv ein und schlägt vor, bei einem gemeinsamen Ortstermin einen geeigneten Standort im neu gestalteten Bahnhofsumfeld zu lokalisieren. Die infrastrukturellen Rahmenbedingungen sind eine Anbindung hinsichtlich Strom und DSL. Eine Packstation besteht aus einem Steuerschrank und einer Anzahl von Fachmodulen (je nach Standort variabel) wahlweise mit Kundendach und Beleuchtung. Hierfür wird eine Fläche von ca. 3,5 x 1,5 m benötigt. Aus städtebaulicher Sicht ist die Aufstellung der gelb gefärbten Packstation im Bereich des Bahnhofvorplatzes und vor den Fassaden der geplanten Gebäude selbst im rückwärtigen Bereich der Gebäude nicht vertretbar. Der Pächter des Kiosks beabsichtigt, einen DHL-Paketshop einzurichten. Die entsprechende Baugenehmigung liegt vor, so dass bei Inbetriebnahme des Kiosks während der Öffnungszeiten das Abgeben und Abholen von Paketen sichergestellt ist. In Vertretung (Hallstein) -2-