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Sitzungsvorlage (Beschluss zur Durchführung einer Einwohnerfragestunde)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
116 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
21.09.15, 19:23
Aktualisiert
21.09.15, 19:23
Sitzungsvorlage (Beschluss zur Durchführung einer Einwohnerfragestunde) Sitzungsvorlage (Beschluss zur Durchführung einer Einwohnerfragestunde)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 04.09.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 315/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 01.10.2015 TOP Ergebnisse Beschluss zur Durchführung einer Einwohnerfragestunde Anlg.: ./. I 30 SD.Net Beschlussentwurf: Für die Sitzung des Rates der Stadt Jülich am 03. Dezember 2015 ist als Tagesordnungspunkt eine Einwohnerfragestunde vorzusehen. Begründung: Der Rat kann nach § 18 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich beschließen, dass eine Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung der nächstfolgenden Ratssitzung aufgenommen wird. In diesem Fall ist jede Einwohnerin bzw. jeder Einwohner der Stadt berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister zu richten, welche mindestens fünf Werktage vor der Sitzung schriftlich der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister eingereicht werden müssen. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Enthält die Geschäftsordnung eine Regelung über das Fragerecht von Einwohnern, dann ist der Bürgermeister bei der Festsetzung der Tagesordnung nach Maßgabe dieser Regelung gebunden. Da eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung von Einwohnerfragestunden nicht besteht, ist er auch bei der Ausgestaltung der in die Geschäftsordnung aufzunehmenden Regelung nicht an bestimmte gesetzliche Vorgaben gebunden. Der Rat hat in seiner Sitzung vom 29.10.2009 die Regelung entsprechend der Mustergeschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes NRW übernommen, die festlegt, dass die Beschlussfassung durch den Rat von Fall zu Fall, das heißt für die jeweils nächste Ratssitzung, erfolgt. Diese Regelung wird vom Rechts- und Verfassungsausschuss des Städte- und Gemeindebundes NRW empfohlen, da sie den Vorteil bietet, Einwohnerfragestunden auf bestimmte aktuelle Anlässe zu beschränken und damit den Anreiz zur Teilnahme an der Fragestunde zu verstärken. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 315/2015 x nein nein Seite 2