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Allgemeine Vorlage (7. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch"; hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (7. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch";
hier: Aufstellungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (7. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch";
hier: Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -621-00BE: Herr Schmühl Kreuzau, 27. 02. 2004 Vorlagen-Nr.: 22/2004 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 22.04.2004 11.05.2004 25.05.2004 TOP: 7. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes E 5, Ortsteil Kreuzau, „Vor dem Bruch“; hier: Aufstellungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Bebauungsplan E 5, Ortsteil Kreuzau, hat mit Datum vom 21. 04. 1995 Rechtskraft erlangt. Er beinhaltet unter anderem die Grundstücke der Eheleute Werner und Josefine Frings, Vor dem Bruch 24/26, Parzellen Nrn. 74, 75 und 76. Mit Schreiben vom 19. 01. 2004 beantragen die Eheleute Frings eine Änderung des Bebauungsplanes. Das Antragsschreiben und der dazugehörige Änderungsvorschlag sind als Anlage 1 beigefügt. Unter Beibehaltung der sonstigen Festsetzungen werden folgende Änderungen beantragt: 1.) Wegfall der bisherigen überbaubaren Flächen im Bereich der Parzelle 74 und Ausweisung einer privaten Parkplatzfläche an dieser Stelle. 2.) Als Ersatz hierfür Ausweisung einer überbaubaren Fläche im rückwärtigen Bereich der Parzelle 74 und 76. 3.) Ausweisung neuer überbaubarer Flächen im Bereich der Parzellen 74 und 76 bis zur Hochspannungsleitung. Zu den einzelnen Änderungswünschen wird wie folgt Stellung genommen: Zu 1.) Nach dem gültigen Bebauungsplan (als Anlage 2 beigefügt) ist die Parzelle 74 im vorderen Bereich bebaubar. Tatsächlich wird diese bebaubare Fläche einschließlich der Restfläche der Parzelle 75 als Parkplatz für das Café genutzt, sodass hier eine zukünftige Bebauung ausscheidet. Dieser Bereich soll nunmehr als private Parkplatzfläche ausgewiesen werden. Hiergegen bestehen meinerseits keine Bedenken. Zu 2.) Die überbaubare Fläche im Bereich der Grundstücke entlang der Straße „Vor dem Bruch“ ist in der Regel als 20 m-Band dargestellt. Im Bereich der Parzelle 76 beträgt die überbaubare Fläche jedoch 42 m. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich hier im rückwärtigen Bereich eine ehemals landwirtschaftlich genutzte Bausubstanz befindet. Diese wurde seinerzeit in die überbaubare Fläche mit einbezogen. In Verlängerung dieser überbaubaren Fläche wird nunmehr auf der Restfläche der Parzelle 76 und auf der Teilfläche der Parzelle 74 die Ausweisung einer neuen überbaubaren Fläche beantragt, -2damit an dieser Stelle als Ersatz für die nicht in Anspruch genommene überbaubare Fläche im vorderen Bereich der Parzelle 74 gebaut werden kann. Aufgrund der vorhandenen Bebauung im rückwärtigen Bereich der Parzelle 76 halte ich dies städtebaulich für vertretbar. Zu 3.) Die Ausweisung neuer überbaubarer Flächen auf der gesamten Breite der Parzellen Nrn. 74 und 76 bis zum Schutzstreifen der Hochspannung wird meinerseits abgelehnt. Wie Sie aus dem bisherigen Bebauungsplan ersehen wollen, ist dieser Bereich als private Grünfläche dargestellt und seinerzeit auch so in die ökologische Bewertung eingeflossen. Ich halte auch aus städtebaulichen Gründen eine zusätzliche Bebauung in diesem Bereich nicht mehr für sinnvoll. Im Vorfeld der Antragstellung habe ich dies auch in einem persönlichen Gespräch zum Ausdruck gebracht. Dem Antragsteller ist es selbstverständlich unbenommen, es zu beantragen. Durch die Planänderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Es kann somit ein Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Auf die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 1 wird verzichtet. Unter Anwendung des § 13 Abs. 1 Ziffer 2 wird eine Auslegung nach § 3 Abs. 2 durchgeführt. Aufgrund bereits erfolgter Änderungsverfahren handelt es sich um die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 5. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten der Bebauungsplanänderung werden sich voraussichtlich auf ca. 1.000,00 € belaufen. Der Antragsteller wird die Kosten übernehmen. III. Beschlussvorschlag: „Die Aufstellung der 7. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, „Vor dem Bruch“, wird gemäß § 2 (1) und (4) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen. In Anwendung des § 13 BauGB erfolgt wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer privaten Parkplatzfläche im vorderen Bereich der Parzellen Nrn. 74 und 76 sowie die Ausweisung einer neuen überbaubaren Fläche im rückwärtigen Bereich der Parzellen Nrn. 74 und 76. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden unverändert übernommen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis Einstimmig: Ja: Nein: ________ ________ ________ -AnlagenEnthalt ungen: ________