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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg-Wiederherstellung der Verbindung von Bedburg nach Bedburg-Rath-hier: Zustimmung zum Vertrag über die bauliche Realisierung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg-Wiederherstellung der Verbindung von Bedburg nach Bedburg-Rath-hier: Zustimmung zum Vertrag über die  bauliche Realisierung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg-Wiederherstellung der Verbindung von Bedburg nach Bedburg-Rath-hier: Zustimmung zum Vertrag über die  bauliche Realisierung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg-Wiederherstellung der Verbindung von Bedburg nach Bedburg-Rath-hier: Zustimmung zum Vertrag über die  bauliche Realisierung)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-173/2005 1. Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 01.02.2005 Original Rat der Stadt Bedburg 01.03.2005 1. Ergänzung Betreff: Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg -Wiederherstellung der Verbindung von Bedburg nach Bedburg-Rathhier: Zustimmung zum Vertrag über die bauliche Realisierung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt dem vorliegenden Vertragsentwurf zuzustimmen, wenn die Fahrbahnbreite der neuen Verbindungsstraße durchgehend 5,50 m beträgt. Gleichzeitig fordert der Rat, dass die Radwegeverbindung im Rahmen des Flurbereinigungsverfahren über die erforderlichen befestigten Wirtschaftswege sichergestellt wird. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 01.02.2005 dem Rat empfohlen, dem Vertrag zwischen RWE Power- Rhein-Erft-Kreis und der Stadt Bedburg zuzustimmen, wenn die im beigefügten Regelquerschnitt dargestellte Fahrbahnbreite von 5,00 m auf 6,00 m erhöht wird. In diesem Fall kann auf die vorgesehene Aufweitung der Fahrbahn auf 7,00 m im Bereich von einmündenden Wirtschaftswegen, die später im Zuge der Flurbereinigung erstellt werden, verzichtet werden. Die vom Tagebau in Anspruch genommene ehemalige K 13/K 24 hatte eine Länge von 3.337 m und eine mittlere Breite von 6,89 m. Die in Anspruch genommene Fläche (Straße und Nebenflächen) betrug laut Aufmaß vom 27.02.1980 ca. 28.725 m². Aufgrund des Vertrages zwischen dem damaligen Erftkreis und Rheinbraun vom 15.06. bzw. 12.09.1983, besteht für Rheinbraun eine Ersatzverpflichtung als sog. Funktionalersatz bzw. eine Entschädigungspflicht für den damaligen Zeitwert. Dieser war relativ gering, da an der Straße in den letzten Jahren vor Inanspruchnahme durch den Tagebau, keinerlei Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt worden sind. Der Erftkreis hat die Entschädigungssumme im Jahre 1982 mit max. ca. DM 200.000,--, ermittelt. Bei den bisherigen Abstimmungsterminen zwischen der Bezirksregierung, dem Amt für Agrarordnung, den Umweltverbänden, RWE Power, dem Rhein-Erft-Kreis und der Stadt Bedburg wurde immer wieder über das grundsätzliche Erfordernis der Wiederherstellung der Straßenverbindung Bedburg – Bedburg-Rath diskutiert, da das prognostizierte Verkehrsaufkommen im VEP bei nur 750 – 1.000 Kfz/24 Std. liegen wird. Als Ergebnis wurde dabei festgestellt, dass eine Ausweisung der neuen Verbindung als Kreisstraße nicht durchsetzbar ist. Als Kompromiss aus allen bisher geführten Gesprächen wurde eine Straßenverbindung als Gemeindestraße mit einer Breite von 5,00 – 5,50 m Breite erarbeitet. Alternativ sollte, wie oben bereits erläutert, eine durchgehende Fahrbahnbreite von 5,00 m mit entsprechenden Ausweichstellen von 7,00 m Breite geplant werden. Für diesen Kompromiss wurde auch zwischen den Vertragsbeteiligten dem Rhein-Erft-Kreis, RWE Power und der Verwaltung der Stadt Bedburg sowie den Umweltverbänden Einigung erzielt. Durch die Forderung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung, die Fahrbahnbreite auf durchgehende 6,00 m zu erhöhen, besteht die Gefahr, dass im Rahmen des von der Stadt Bedburg durchzuführenden Bebauungsplanverfahrens zur Erlangung des Baurechtes für die neue Straßenverbindung, Einsprüche der Umweltverbände vorgetragen werden. Dies könnte zu erheblichen Verzögerungen hinsichtlich der Realisierung der Baumaßnahme führen. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung dem Rat vor, die Fahrbahnbreite auf max. 5,50 m einschließlich 2 x 0,25 m Randstreifen, zuzüglich 2 x 1,50m breite Bankette, aus Schotterrasen festzulegen. Der geplante Grünstreifen für die Baumallee mit einer Breite von 5,00 m ist aus Gründen des Gewässerschutzes sowie aus Sicherheitsvorschriften erforderlich. Die geplante befestigte Fläche bei einer Fahrbahnbreite von 5,50 m beträgt ca. 18.617,50 m² zusätzlich ca. 10.155 m² Bankettflächen. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Der Gesamtflächenbedarf einschl. Baumallee beträgt ca. 45.697,50 m² gegenüber einer Fläche von 28.724,80 m die von Tagebau 1982 in Anspruch genommen worden ist. Vergleichsweise sind nachstehend die Fahrbahnbreiten verschiedener Kreis- und Landstraßen aufgeführt: ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ K 36 zwischen Kirchtroisdorf und Rödingen L 279 zwischen Millendorf und Pütz L 279 zwischen Pütz und Kirchherten L 258 zwischen Grottenherten und Ameln L 213 zwischen Rather Mühle und Hückelhoven B= B= B= B= B= 5,20 m 5,80 m 6,20 m 5,50 m 5,40 m Im Hinblick darauf, dass die Straßenverbindung von Bedburg nach Bedburg-Rath für den LKWVerkehr gesperrt werden soll und für den Busverkehr kaum Begegnungssituationen stattfinden werden, hält die Verwaltung eine Fahrbahnbreite von b=5,50m im Hinblick auf die Gefahr von Einsprüchen der Umweltverbände im B-Planverfahren, für vertretbar. Die geringere Fahrbahnbreite führt auch zwangsweise zu reduzierten Fahrgeschwindigkeiten und damit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die Radwegverbindung soll im Rahmen der Flurbereinigung über befestigte Wirtschaftswege sichergestellt werden. Zur weiteren Information über die bisher geführten Gespräche zur Planung der Verbindungsstraße zwischen Bedburg und Bedburg-Rath ist die Sitzungsvorlage für den Verkehrsausschuss des Rhein-Erft-Kreises vom 22.11.2003 beigefügt. 50181 Bedburg, den 18.02.2005 ----------------------------------Ackermann ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Bürgermeister