Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-173/2005 1.
Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
01.02.2005
Original
Rat der Stadt Bedburg
01.03.2005
1. Ergänzung
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg
-Wiederherstellung der Verbindung von Bedburg nach Bedburg-Rathhier: Zustimmung zum Vertrag über die bauliche Realisierung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt dem vorliegenden Vertragsentwurf zuzustimmen,
wenn die Fahrbahnbreite der neuen Verbindungsstraße durchgehend 5,50 m beträgt.
Gleichzeitig fordert der Rat, dass die Radwegeverbindung im Rahmen des
Flurbereinigungsverfahren über die erforderlichen befestigten Wirtschaftswege
sichergestellt wird.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 01.02.2005 dem Rat
empfohlen, dem Vertrag zwischen RWE Power- Rhein-Erft-Kreis und der Stadt Bedburg
zuzustimmen, wenn die im beigefügten Regelquerschnitt dargestellte Fahrbahnbreite von 5,00 m
auf 6,00 m erhöht wird.
In diesem Fall kann auf die vorgesehene Aufweitung der Fahrbahn auf 7,00 m im Bereich von
einmündenden Wirtschaftswegen, die später im Zuge der Flurbereinigung erstellt werden,
verzichtet werden.
Die vom Tagebau in Anspruch genommene ehemalige K 13/K 24 hatte eine Länge von 3.337 m
und eine mittlere Breite von 6,89 m.
Die in Anspruch genommene Fläche (Straße und Nebenflächen) betrug laut Aufmaß vom
27.02.1980 ca. 28.725 m².
Aufgrund des Vertrages zwischen dem damaligen Erftkreis und Rheinbraun vom 15.06. bzw.
12.09.1983, besteht für Rheinbraun eine Ersatzverpflichtung als sog. Funktionalersatz bzw. eine
Entschädigungspflicht für den damaligen Zeitwert. Dieser war relativ gering, da an der Straße in
den letzten Jahren vor Inanspruchnahme durch den Tagebau, keinerlei Unterhaltungsmaßnahmen
durchgeführt worden sind. Der Erftkreis hat die Entschädigungssumme im Jahre 1982 mit max. ca.
DM 200.000,--, ermittelt.
Bei den bisherigen Abstimmungsterminen zwischen der Bezirksregierung, dem Amt für
Agrarordnung, den Umweltverbänden, RWE Power, dem Rhein-Erft-Kreis und der Stadt Bedburg
wurde immer wieder über das grundsätzliche Erfordernis der Wiederherstellung der
Straßenverbindung Bedburg – Bedburg-Rath diskutiert, da das prognostizierte
Verkehrsaufkommen im VEP bei nur 750 – 1.000 Kfz/24 Std. liegen wird.
Als Ergebnis wurde dabei festgestellt, dass eine Ausweisung der neuen Verbindung
als Kreisstraße nicht durchsetzbar ist.
Als Kompromiss aus allen bisher geführten Gesprächen wurde eine Straßenverbindung als
Gemeindestraße mit einer Breite von 5,00 – 5,50 m Breite erarbeitet. Alternativ sollte, wie oben
bereits erläutert, eine durchgehende Fahrbahnbreite von
5,00 m mit entsprechenden Ausweichstellen von 7,00 m Breite geplant werden.
Für diesen Kompromiss wurde auch zwischen den Vertragsbeteiligten dem Rhein-Erft-Kreis, RWE
Power und der Verwaltung der Stadt Bedburg sowie den Umweltverbänden Einigung erzielt.
Durch die Forderung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung, die Fahrbahnbreite auf
durchgehende 6,00 m zu erhöhen, besteht die Gefahr, dass im Rahmen des von der Stadt
Bedburg durchzuführenden Bebauungsplanverfahrens zur Erlangung des Baurechtes für die neue
Straßenverbindung, Einsprüche der Umweltverbände vorgetragen werden.
Dies könnte zu erheblichen Verzögerungen hinsichtlich der Realisierung der Baumaßnahme
führen.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung dem Rat vor, die Fahrbahnbreite auf max. 5,50 m
einschließlich 2 x 0,25 m Randstreifen, zuzüglich 2 x 1,50m breite Bankette, aus Schotterrasen
festzulegen.
Der geplante Grünstreifen für die Baumallee mit einer Breite von 5,00 m ist aus Gründen des
Gewässerschutzes sowie aus Sicherheitsvorschriften erforderlich.
Die geplante befestigte Fläche bei einer Fahrbahnbreite von 5,50 m beträgt ca.
18.617,50 m² zusätzlich ca. 10.155 m² Bankettflächen.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Der Gesamtflächenbedarf einschl. Baumallee beträgt ca. 45.697,50 m² gegenüber einer Fläche
von 28.724,80 m die von Tagebau 1982 in Anspruch genommen worden ist.
Vergleichsweise sind nachstehend die Fahrbahnbreiten verschiedener Kreis- und Landstraßen
aufgeführt:
¾
¾
¾
¾
¾
K 36 zwischen Kirchtroisdorf und Rödingen
L 279 zwischen Millendorf und Pütz
L 279 zwischen Pütz und Kirchherten
L 258 zwischen Grottenherten und Ameln
L 213 zwischen Rather Mühle und Hückelhoven
B=
B=
B=
B=
B=
5,20 m
5,80 m
6,20 m
5,50 m
5,40 m
Im Hinblick darauf, dass die Straßenverbindung von Bedburg nach Bedburg-Rath für den LKWVerkehr gesperrt werden soll und für den Busverkehr kaum Begegnungssituationen stattfinden
werden, hält die Verwaltung eine Fahrbahnbreite von b=5,50m im Hinblick auf die Gefahr von
Einsprüchen der Umweltverbände im B-Planverfahren, für vertretbar.
Die geringere Fahrbahnbreite führt auch zwangsweise zu reduzierten Fahrgeschwindigkeiten und
damit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Die Radwegverbindung soll im Rahmen der Flurbereinigung über befestigte Wirtschaftswege
sichergestellt werden.
Zur weiteren Information über die bisher geführten Gespräche zur Planung der Verbindungsstraße
zwischen Bedburg und Bedburg-Rath ist die Sitzungsvorlage für den Verkehrsausschuss des
Rhein-Erft-Kreises vom 22.11.2003 beigefügt.
50181 Bedburg, den 18.02.2005
----------------------------------Ackermann
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter
Bürgermeister