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Sitzungsvorlage (Erlass einer Hebesatzsatzung für das Jahr 2015)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
25.06.15, 09:53
Aktualisiert
25.06.15, 09:53
Sitzungsvorlage (Erlass einer Hebesatzsatzung für das Jahr 2015) Sitzungsvorlage (Erlass einer Hebesatzsatzung für das Jahr 2015)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Jülich, 23.06.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 293/2015 1. Ergänzung Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 25.06.2015 TOP Ergebnisse Erlass einer Hebesatzsatzung für das Jahr 2015 Anlg.:-120/22 SD.Net Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich beschließt die folgende Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Jülich: Folgt Satzung im Wortlaut gemäß Anlage 1!“ Begründung: Der Entwurf der Haushaltssatzung 2015 sieht für das Jahr 2015 eine Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A auf 310 % (von 265 %), - für die Grundsteuer B auf 560 % (von 480 %) und - für die Gewerbesteuer auf 540 % (von 460 %) vor. Gemäß den gleichlautenden Vorschriften im Grundsteuergesetz und im Gewerbesteuergesetz ist eine rückwirkende Anhebung von Steuersätzen möglich, wenn der Beschluss hierüber vor dem 30.06. des Jahres gefasst wurde. Unabhängig davon, ob in der Ratssitzung am 25.06.2015 die Haushaltssatzung beschlossen wird, sollte in jedem Falle eine separate Hebesatzsatzung beschlossen werden. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Erhebung der Steuern nur auf der Gurndlage einer rechtskräftigen Satzung erfolgen kann. Mit der Rechtskraft der Haushaltssatzung 2015 ist aber -wie im Rahmen der Haushaltsberatungen und auch schon in deren Vorfeld mehrfach thematisiert- wegen der fehlenden festgestellten Jahresrechnung 2012 nicht vor Oktober 2015 zu rechnen. Würde die Steuernachveranlagung erst danach erfolgen, müsste einerseits die Stadt Jülich länger auf die Mehreinnahmen durch die Steuererhöhungen warten, andererseits müssten die Abgabepflichtigen den Steuermehrbetrag zu einem Fälligkeitstermin aufbringen. Auf der Gurndlage einer separaten Hebesatzsatzung dagegen könnten die Bescheide schon Mitte Juli verschickt werden, die Mehreinnahmen für die Stadt wären schon mit der August-Fälligkeit zu einem Teil realsiert und für die Abgabepflichtigung wäre die zusätzliche Belastung auf zwei Fällikeitstermine verteilt. Der Haupt- und Finanzauschuss hat in seiner Sitzung am 18.06.2015 den Haushalt 2015 abschließend beraten. Aufgrund der Fraktionsanträge konnte für das Jahr 2015 eine Verbesserung in Höhe von 1,861 Millionen € erreicht werden. Um diesen Betrag sollten die Steuereinnahmen und damit letztlich die Hebesätze verringert werden. Danach errechnen sich für 2015 die folgenden Hebesätze: für die Grundsteuer A = 297 % - für die Grundsteuer B = 517 % und - für die Gewerbesteuer = 497 % Die beigefügte Hebesatzsatzung ist entsprechend angepasst. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 293/2015 1. Ergänzung X nein nein Seite 2