Daten
Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
25.06.15, 09:53
Aktualisiert
25.06.15, 09:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.:
Jülich, 23.06.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 293/2015 1. Ergänzung
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
25.06.2015
TOP
Ergebnisse
Erlass einer Hebesatzsatzung für das Jahr 2015
Anlg.:-120/22
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich beschließt die folgende Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze
für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Jülich:
Folgt Satzung im Wortlaut gemäß Anlage 1!“
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2015 sieht für das Jahr 2015 eine Anhebung der Hebesätze
für die Grundsteuer A auf 310 % (von 265 %),
- für die Grundsteuer B auf 560 % (von 480 %) und
- für die Gewerbesteuer auf 540 % (von 460 %)
vor.
Gemäß den gleichlautenden Vorschriften im Grundsteuergesetz und im Gewerbesteuergesetz ist
eine rückwirkende Anhebung von Steuersätzen möglich, wenn der Beschluss hierüber vor dem
30.06. des Jahres gefasst wurde.
Unabhängig davon, ob in der Ratssitzung am 25.06.2015 die Haushaltssatzung beschlossen wird,
sollte in jedem Falle eine separate Hebesatzsatzung beschlossen werden. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Erhebung der Steuern nur auf der Gurndlage einer rechtskräftigen Satzung erfolgen
kann. Mit der Rechtskraft der Haushaltssatzung 2015 ist aber -wie im Rahmen der Haushaltsberatungen und auch schon in deren Vorfeld mehrfach thematisiert- wegen der fehlenden festgestellten
Jahresrechnung 2012 nicht vor Oktober 2015 zu rechnen.
Würde die Steuernachveranlagung erst danach erfolgen, müsste einerseits die Stadt Jülich länger auf
die Mehreinnahmen durch die Steuererhöhungen warten, andererseits müssten die Abgabepflichtigen den Steuermehrbetrag zu einem Fälligkeitstermin aufbringen.
Auf der Gurndlage einer separaten Hebesatzsatzung dagegen könnten die Bescheide schon Mitte
Juli verschickt werden, die Mehreinnahmen für die Stadt wären schon mit der August-Fälligkeit zu
einem Teil realsiert und für die Abgabepflichtigung wäre die zusätzliche Belastung auf zwei Fällikeitstermine verteilt.
Der Haupt- und Finanzauschuss hat in seiner Sitzung am 18.06.2015 den Haushalt 2015 abschließend beraten. Aufgrund der Fraktionsanträge konnte für das Jahr 2015 eine Verbesserung in Höhe
von 1,861 Millionen € erreicht werden. Um diesen Betrag sollten die Steuereinnahmen und damit
letztlich die Hebesätze verringert werden.
Danach errechnen sich für 2015 die folgenden Hebesätze:
für die Grundsteuer A = 297 %
- für die Grundsteuer B = 517 % und
- für die Gewerbesteuer = 497 %
Die beigefügte Hebesatzsatzung ist entsprechend angepasst.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 293/2015 1. Ergänzung
X
nein
nein
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