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Sitzungsvorlage (Hebesatzsatzung_2015_NEU)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
11 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
25.06.15, 09:53
Aktualisiert
25.06.15, 09:53
Sitzungsvorlage (Hebesatzsatzung_2015_NEU)

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Inhalt der Datei

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Jülich Aufgrund des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I Seite 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794), des § 16 des Gewerbesteuergesetzes vom 15.10.2002 (BGBl. I Seite 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2014 ( BGBl. I Seite 2417), und des § 1 des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom 16.12.1981 (GV NRW Seite 732) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV. NRW Seite 208), hat der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung am die nachstehende Satzung beschlossen: §1 Die Hebesätze für die Grundsteuern und für die Gewerbesteuer werden für das Gebiet der Stadt Jülich wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 297 % 1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) 517 % 2. für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 497 % §2 Diese Steuersätze gelten für das Jahr 2015. §3 Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft.