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Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) Nr. 116 A, E.-Gymnich, Drogeriemarkt I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
107 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
15.09.16, 16:32
Aktualisiert
15.09.16, 16:32
Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) Nr. 116 A, E.-Gymnich, Drogeriemarkt
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) Nr. 116 A, E.-Gymnich, Drogeriemarkt
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 460/2016 Az.: 61. 21-20 / VEP 116A Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 02.09.2016 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 27.09.2016 vorberatend 25.10.2016 beschließend Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) Nr. 116 A, E.-Gymnich, Drogeriemarkt I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Über die während den Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen gem. §§ 3 (1) und 4 (1) sowie §§ 13 (2) 2 (Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) und 13 (2) 3 (Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 116 A, E.-Gymnich, Drogeriemarkt, vorgebrachten Stellungnahmen wird wie in der Abwägungstabelle (s. Anlage) zu den Stellungnahmen Nr. 1 – 29 dargestellt, entschieden. II. Gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung i. V. m. §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 116 A, E.-Gymnich, Drogeriemarkt, als Satzung beschlossen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 27.04.2016 den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 116 A, E.-Gymnich, Drogeriemarkt, zur Offenlage beschlossen (V41/2016). Mit Beschluss des Rates vom 29.09.2015 (V 375/2015) wurde die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Versammlung durchzuführen. Diese fand am 01.10.2015 statt, die Niederschrift sowie eine Eingabe zu dieser sind als Anlage beigefügt. Mit Schreiben vom 04.02.2015 wurden die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB um Stellungnahme bis zum 05.03.2015 gebeten. Die Stellungnahmen sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen. In der Zeit vom 02.06.2016 bis 01.07.2016 hat der Plan gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB öffentlich ausgelegen. Die während dieser Zeit vorgetragenen Anregungen und Hinweise von Seiten der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind den Unterlagen beigefügt. Die Abwägungsvorschläge sind den Verfahrensschritten zugeordnet der Abwägungstabelle zu entnehmen (s. Anlage). Es wurden keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung vorgetragen. Der im Rahmen eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 12 BauGB zu schließende Durchführungsvertrag, in dem der Vorhabenträger die Durchführung des beschlossenen Bebauungs- und Nutzungskonzeptes innerhalb einer bestimmten Frist erklärt, ist den Unterlagen beigefügt. Bzgl. des Antrags zur fahrrad- und fußläufigen Erschließung (A352/2016) wurde eine entsprechende Regelung in den Durchführungsvertrag aufgenommen. Da die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 116 A, E.-Gymnich, Drogeriemarkt, nunmehr als Satzung beschlossen werden. Der Vorlage liegen der Anlageplan, der Rechtsplan (Entwurf) verkleinert, die Begründung (Entwurf), der Durchführungsvertrag (Entwurf) inkl. der Anlagen 1 bis 4 sowie die Abwägungstabelle in Papierform bei. Die anderen Unterlagen sind aufgrund ihrer Umfänglichkeit dem SD-Net zu entnehmen. Die Fraktionen erhalten jeweils ein vollständiges Exemplar in Papierform. Auf Wunsch werden weitere Exemplare zur Verfügung gestellt. Anlagen: Anlageplan Rechtsplan (Entwurf) Begründung (Entwurf) Durchführungsvertrag (Entwurf) Abwägungstabelle Versorgungssituation / Tragfähigkeit (SD-Net) Verkehrliche Auswirkungen; Lärmauswirkungen (SD-Net) Artenschutzbericht; Relevante Umweltbelange (SD-Net) Niederschrift öffentliche Versammlung (SD-Net) Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 (1) BauGB) (SD-Net) Stellungnahmen gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (SD-Net) In Vertretung (Hallstein) -2-