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Beschlussvorlage (Rechtsplan Entwurf)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
236 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
15.09.16, 16:32
Aktualisiert
15.09.16, 16:32
Beschlussvorlage (Rechtsplan Entwurf)

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Inhalt der Datei

Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) Nr. 116A Erftstadt - Gymnich * 162 294 288 Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGI. I S. 2414). 14 373 a 312 375 301 16 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 370 313 374 Legende: 28 Rechtsgrundlagen: Drogeriemarkt (VK max. 750qm) 314 Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (Bundesgesetzblatt I S. 132). 1 * 30 180 * Es gilt die Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58). 372 32 Es gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256). 315 * Es gilt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2010 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154). er zh eim 248 30 a 18 b 159 20 20 er St 364 363 202 18 365 3 * Di rm 371 18 30 a 20 363 0,6 22 b 365 zulässige Anzahl der Vollgeschosse z. B. OK 7,5 m maximale Gebäudehöhe in Meter über Oberkante (OK) Zufahrt Lechenicher Pfad 24 366 297 367 24 Bauweisen, Baulinien, Baugrenzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) a 368 o 26 366 9 S Grundflächenzahl II 364 ra ße 34 * Es gilt das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande NordrheinWestfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG) vom 11. März 1980. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Offene Bauweise 156 tp . N EU Baugrenze 316 * Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und 289 14 403 270 * 290 Die genannten Rechtsgrundlagen gelten jeweils in den bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassungen. S 298 tp . Straßenbegrenzungslinie N EU 154 120 393 öffentliche Verkehrsfläche 394 14 S tp . L1 N EU Plangrundlage: 299 269 Die vorliegende Plangrundlage ist ein Ausschnitt der Katasterflurkarte des Rhein-ErftKreises mit Stand vom Oktober 2015. Die Darstellung entspricht dem Koordinatensystem ETRS89 - UTM 32N. LF B 1 392 Öffentliche Grünfläche Zweckbestimmung: Straßenbegleitgrün 405 139 Anpflanzen: Bäume 306 Sonstige Planzeichen III 292 IFSP 50/38 OK = 7,5 m LF B Der Rat der Stadt hat gemäß § 2 BauGB durch Beschluss vom .................... die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. ............... beschlossen. Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 und Nr. 25 BauGB) 300 Drogeriemarkt 0,6 II o Verfahren: Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen mit der Zweckbestimmuing: Stellplätze, Einkaufswagen, Anlieferung, sonst. Verkehrsflächen 140 Bereiche, die humoses Bodenmaterial enthalten (sh. Hinweis) 206 48 III Immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (IFSP) in dB (A) pro qm (Tag/Nacht) IFSP 60/41 90° 181 Der Bürgermeister BESTAND REWE 8.0 Erftstadt, den .................... Einfahrtbereich IV L 4 7 FB .2 III 32 391 (Seyfried) Leitung Umwelt- und Planungsamt 62 3.25 25 .9 Im Auftrag Bereich ohne Ein- und Ausfahrt LF B Erftstadt, den .................... Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) 317 DIN - Normen) können bei der Stadt Erftstadt im Rathaus, Holzdamm 10 (Umwelt- und Planungsamt, 3. Etage, Raum 325) eingesehen werden. 151 307 Bereiche mit erhöhten Anforderungen an den baulichen Schallschutz - Lärmpegelbereiche (LFB) gemäß DIN 4109 (hier: LFB III und IV) 50 (Erner) Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes (VEP) W eg 430 Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom .................... bis ...................... 390 Der Bürgermeister 434 404 388 P er ch 398 Der Bürgermeister d fa 397 (Erner) 377 PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN B. 1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Erdbebenzone (§ 9 (5) Nr. 1 BauGB) Die Gemarkung Gymnich befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Karte zu DIN 4149, Juni 2006, in der Erdbebenzone 3 in der Untergrundklasse S ( Gebiete tiefer Beckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung). 402 405 411 365 6 Für die Pflanzung geeignet sind: (Erner) Sträucher: Cornus sanguinea, Blutroter Hartriegel Corylus avellana, Hasel Crataegus monogyna, eingriffeliger Weißdorn Prunus spinosa, Schlehe Rosa canina, Hundsrose Sambucus racemosa, Traubenholunder Viburnum opulus, Gemeiner Schneeball Bäume, 2. Ordnung: Acer campestre, Feldahorn Carpinus betulus, Hainbuche Malus sylvestris, Wildapfel Prunus avium, Vogelkirsche Prunus padus, Traubenkirsche Pyrus communis, Wildbirne Sorbus aria, Mehlbeere Sorbus aucuparia, Eberesche 141 206 [6] 578 579 48 435 580 181 581 151 50 421 208 W eg 430 395 434 389 432 388 399 398 433 404 397 396 142 225 207 378 175 184 1a 390 143 209 143 355 Tankstelle 200 17 211 185 13 174 [17 a 493 203 186 195 492 356 176 33 21 Flurkarten: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Katasteramt Rhein-Erft-Kreis 2015, Stand 04/2015 352 202 2 379 Eine Zerstörung belegter Nester von "Allerweltsarten" und somit einem ggf. eintretenden Tötungstatbestand, insbesondere von Jungvögeln und Eiern in ihren Nestern durch eine Baufeldräumung außerhalb der Brut und Aufzuchtzeiten entgegen zu wirken. 471 140 377 Artenschutz Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Artenschutzprüfung (ASP I) durchgeführt (Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Nr. 116A „Drogeriemarkt“, Artenschutzbericht, Smeets Landschaftsarchitekten, Erftstadt, September 2015). Verstöße gegen die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i.V.m. § 45 Abs. 7 BNatSchG (Zugriffsverbote) können aus fachlicher Sicht ausgeschlossen werden. Durch die Gegenüberstellung der artspezifischen Lebensraumansprüche und der gegenwärtigen Habitatausstattung des Vorhabengebietes resultiert, dass für alle im Quadranten 3 des Messtischblattes 5106 aufgeführten Arten eine Betroffenheit durch das Vorhaben ausgeschlossen werden kann. [4] Erftstadt 139 Stadtteil Gymnich 292 ad Pf Bei Baum- und Gehölzpflanzungen sind ausschließlich heimische, standortgerechte Laubbäume zu verwenden, dauerhaft zu erhalten und bei Verlust zu ersetzen. 461 306 er Der Bürgermeister 300 h ic Erftstadt, den .................... Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB) 447 154 2 405 en ch 4. 26 L1 62 391 240 Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen (vgl. Merkblatt für Bodeneingriffe. Bodendenkmalpflege Auf die Bestimmungen der §§ 15,16 DSchG NW (Meldepflicht und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) wird verwiesen. Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax:02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR - Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 24 a 299 Le Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 BauGB ist am .................... erfolgt. Der Nachweis ist im Baugenehmigungsverfahren auf Basis der DIN 4109 zu führen. Ausnahmen gemäß § 31 Abs. 1 BauGB von dieser Festsetzung sind zulässig, wenn im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht wird, dass unter Berücksichtigung der exakten Gebäudegeometrie im Einzelfall geringere Lärmpegelbereiche an den Gebäudeseiten vorliegen. Die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile können dann entsprechend den Vorgaben der DIN 4109 reduziert werden. 444 448 204 24 317 394 3 (Erner) 205 446 49 *soweit der eindringende Außenlärm aufgrund der ausgeübten Tätigkeit relevant ist. 403 272 30 35 449 22 120 393 32 43 40 270 392 239 41 66 – 70 20 b 28 IV 30 156 307 Kampfmittel Beim Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der Erd/-Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle, die zuständige Ordnungsbehörde oder direkt der KBD (Kampfmittelbeseitigungsdienst) zu verständigen. 450 30 26 Der Bürgermeister 20 a 298 289 290 137 181 Erftstadt, den .................... b 20 208 32 202 18 363 364 365 366 367 368 291 24 30 18 a 285 a 35 18 269 274 397 206 370 142 22 61 - 65 16 22 III 39 b erf. R´w, res des Außenbauteils in dB a 312 Di 313 rm 314 er 315 z he 159 372 im er St ra 297 ße 480 316 8 g swe dge n i L 409 211 34 366 10 118 Zur Versorgung des Plangebietes mit Telekommunikationsanschlüssen ist die Verlegung zusätzlicher Telekommunikationsanlagen erforderlich. Falls notwendig, müssen hierfür bereits ausgebaute Straßen wieder aufgebrochen werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutsche Telekom Technik GmbH, Tl NL West, PTI 22, so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. 248 363 250 249 14 7 Büroräume und ähnliches * 364 251 20 Dieser Plan ist gemäß § 10 BauGB vom Rat der Stadt Erftstadt am .................... als Satzung beschlossen worden. Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsbetrieben, Unterrichtsräume und ähnliches 236 207 369 14 209 4 371 30 32 35 (Erner) Maßgeblicher Außenlärmpegel zur Tageszeit in dB(A) 33 Lärmpegelbereich Telekommunikationslinien Im Planbereich bzw. angrenzend befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom. Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben. 12 a 374 180 114 162 453 36 167 7 11 387 235 454 210 34 373 375 301 386 40 11 177 12 296 294 288 201 178 28 g 10 295 287 37 31 We 282 93 g We 233 75 91 73 42 78 39 425 8 294 414 Das Plangebiet ist in der Netzplanung für das Einzugsgebiet der Kläranlage Erftstadt-Köttingen berücksichtigt. Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem (Teilmischsystem). 176 5 26 413 179 4b 355 354 353 352 44 261 4a 6 415 29 Raumarten 4 374 372 3 277 228 370 2a 356 24 13 175 377 42 ] 2 396 227 412 174 168 397 1 65 180 1 68 22 181 16 410 20 275 20 18 169 44 371 15 14 116 376 2 388 13 17 200 173 170 5 46 373 199 171 4 395 12 89 6 382 51 376 19 2 14 50 115 L16 2 172 386 19 197 188 198 8 49 76 64 190 182 9 404 274 184 185 186 187 10 [1] 281 5 aa 5 11 142 11 387 22 Übersichtsplan 398 383 273 [5 272 2 ss tr aß e 3 1 N ik ol au 4 141 140 12 Niederschlagswasser Gemäß § 51 a LWG ist Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort zu verrieseln, zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Eine Beleuchtung ist zur Bundes-/ Landesstraße hin so abzuschirmen, dass die Verkehrsteilnehmer nicht geblendet oder anderweitig abgelenkt werden. Schaufenster sind ebenfalls zur Landesstraße hin abzuschirmen. Die Außenfassaden sind so zu gestalten, dass keine ablenkende Wirkung auf den Verkehr der Landesstraße entsteht. Die Straßenbauverwaltung ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erneut zu beteiligen. 23 Lärmpegelbereiche gem. DIN 4109 und Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen Der Bürgermeister Wasserschutzzone Der Bebauungsplan liegt nach der in Aufstellung befindlichen Verordnung (Stand 13.07.1998) zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage Erftstadt-Dirmerzheim in der Wasserschutzzone III A. a Erftstadt, den .................... Entlang der in der Planzeichnung gekennzeichneten Baugrenzen müssen bei der Errichtung, Änderung oder Erweiterung der Gebäude Aufenthaltsräume im Sinne von § 48 BauONRW das resultierende Schalldämmmaß, entsprechend den ausgewiesenen Lärmpegelbereichen (hier Lärmpegelbereich IV) nach DIN 4109, einhalten (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB). HINWEISE 10 Der Beschluss des Rates über die in der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen erfolgte am .................... . 3.2 Lärmpegelbereiche Zur Sicherstellung eines ausreichenden Schallschutzes in den geplanten Neubauten werden passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (Fenster, Wände und Dächer ausgebauter Dachgeschosse) schutzbedürftiger Nutzungen nach DIN 4109 festgesetzt. C. Erftstadt - Gymnich, Drogeriemarkt 10 (Erner) Beim Nachweis der zulässigen Schallkontingente (IFSP) sind die Berechnungsverfahren anzuwenden, die im schalltechnischen Gutachten (ADU Cologne, Februar 2016, Kapitel 8.3.2 oder gleichwertig) zugrunde gelegt werden. Werbeanlagen an Landstraßen In Bezug auf die Errichtung von Werbeanlagen entlang der L 162 (Dirmerzheimer Straße) ist § 25 Straßen- und Wegegesetz (StrWG) i.V. mit § 28 StrWG zu beachten. Anlagen der Außenwerbung bedürfen bis zu einer Entfernung von 20 m, gemessen vom äußeren Rand der für den Kfz-Verkehr bestimmten Fahrbahn der gesonderten Zustimmung der Straßenbauverwaltung. ] 173 201 21 11 Der Bürgermeister maximal zulässige IFSP pro m² in dB(A), Tag/Nacht 50 /38 Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) Nr. 116A Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. 1 3.1 Schallkontingente (IFSP) Die abgestrahlte immissionswirksame Schallleistung des Drogeriemarktes (IFSP pro m² in dB(A)) darf die folgenden maximal zulässigen Werte nicht überschreiten: Dieser Plan hat mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom .................... bis .................... öffentlich ausgelegen. Erftstadt, den .................... Festsetzungen zum Lärmschutz (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) Baugrund (§ 9 (5) Nr. 1 BauGB) Der westliche Bereich des Plangebietes (vgl. Kennzeichnung) weist Böden auf, die humoses Bodenmaterial enthalten. Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Daher sind bei einer Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 "Baugrund- Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau" und der DIN 18 196 "Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke" sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. 3 Im Plangebiet darf die zulässige Grundfläche durch Stellplätze, Stellplätze für Einkaufswagen, Anlieferzonen oder sonstige Verkehrsflächen (Rettungswege, Feuerwehraufstellflächen) bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 nach § 19 Abs. 4 BauNVO überschritten werden. 3. (Erner) Gemäß der technischen Baubestimmungen des Landes NRW ist bei der Planung und Bemessung üblicher Hochbauten die DIN 4149:2005-04 „Bauen in deutschen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Das Plangebiet ist nach den vorliegenden Unterlagen von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. 5 2. Bergbau Das Plangebiet befindet sich über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Gymnich 4“, im Eigentum der RWE Power Aktiengesellschaft, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. 7 Im Plangebiet ist die Errichtung eines Drogeriemarktes mit bis zu 750 qm Verkaufsfläche für Drogerieartikel, kosmetische Erzeugnisse und Körperpflegemittel, Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel sowie Nahrungs- und Genussmittel im Kernsortiment zulässig. Sonstige Sortimente sind auf maximal 20 % der Verkaufsfläche zulässig.“ KENNZEICHNUNG Ju st us -v on -L ieb ig -S tra ße Der Bürgermeister A. 2 Erftstadt, den .................... Textliche Festsetzungen 1 Die ortsübliche Bekanntmachung des Offenlegungsbeschlusses gemäß § 3 BauGB ist am ................... erfolgt. 175 3 (Erner) 378 4 Der Bürgermeister M. 1 : 500 396 Dieser Plan ist gemäß § 3 BauGB durch Beschluss des Rates der Stadt Erftstadt vom .................... zur Offenlegung beschlossen worden. Erftstadt, den .................... 209 6 Erftstadt, den .................... svo nLie 399 i en ch Le 3 Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung erfolgte am .................... Ju stu (Erner) bi gSt ra ße 207 389 432 3 Erftstadt, den .................... 395 9 M. 1 : 2.500 Bearbeitung: Stadt Erftstadt Der Bürgermeister - Umwelt- und Planungsamt - ERFTSTADT Tür an Tür mit der Natur Umwelt- und Planungsamt Im Auftrag Erftstadt, den .................... (Seyfried) Leitung Umwelt- und Planungsamt