Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
236 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
15.09.16, 16:32
Aktualisiert
15.09.16, 16:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) Nr. 116A Erftstadt - Gymnich
*
162
294
288
Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGI. I S. 2414).
14
373
a
312
375
301
16
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
370
313
374
Legende:
28
Rechtsgrundlagen:
Drogeriemarkt (VK max. 750qm)
314
Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.01.1990 (Bundesgesetzblatt I S. 132).
1
*
30
180
*
Es gilt die Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58).
372
32
Es gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256).
315
* Es gilt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 01.03.2010 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.08.2013
(BGBl. I S. 3154).
er
zh
eim
248
30
a
18
b
159
20
20
er
St
364
363
202
18
365
3
*
Di
rm
371
18
30
a
20
363
0,6
22
b
365
zulässige Anzahl der Vollgeschosse z. B.
OK 7,5 m
maximale Gebäudehöhe in Meter über
Oberkante (OK) Zufahrt Lechenicher Pfad
24
366
297
367
24
Bauweisen, Baulinien, Baugrenzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)
a
368
o
26
366
9 S
Grundflächenzahl
II
364
ra
ße
34
* Es gilt das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande NordrheinWestfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG) vom 11. März 1980.
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Offene Bauweise
156
tp .
N
EU
Baugrenze
316
*
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und
289
14
403
270
*
290
Die genannten Rechtsgrundlagen gelten jeweils in den bei Erlass dieser Satzung
geltenden Fassungen.
S
298
tp .
Straßenbegrenzungslinie
N
EU
154
120
393
öffentliche Verkehrsfläche
394
14
S
tp .
L1
N
EU
Plangrundlage:
299
269
Die vorliegende Plangrundlage ist ein Ausschnitt der Katasterflurkarte des Rhein-ErftKreises mit Stand vom Oktober 2015.
Die Darstellung entspricht dem Koordinatensystem ETRS89 - UTM 32N.
LF
B
1
392
Öffentliche Grünfläche
Zweckbestimmung: Straßenbegleitgrün
405
139
Anpflanzen: Bäume
306
Sonstige Planzeichen
III
292
IFSP 50/38
OK = 7,5 m
LF
B
Der Rat der Stadt hat gemäß § 2 BauGB durch Beschluss vom .................... die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. ............... beschlossen.
Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 und Nr. 25 BauGB)
300
Drogeriemarkt
0,6 II o
Verfahren:
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen mit der
Zweckbestimmuing: Stellplätze, Einkaufswagen,
Anlieferung, sonst. Verkehrsflächen
140
Bereiche, die humoses Bodenmaterial enthalten
(sh. Hinweis)
206
48
III
Immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (IFSP) in dB (A) pro qm (Tag/Nacht)
IFSP 60/41
90°
181
Der Bürgermeister
BESTAND
REWE
8.0
Erftstadt, den ....................
Einfahrtbereich
IV
L
4 7 FB
.2 III
32
391
(Seyfried)
Leitung
Umwelt- und Planungsamt
62
3.25
25
.9
Im Auftrag
Bereich ohne Ein- und Ausfahrt
LF
B
Erftstadt, den ....................
Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
317
DIN - Normen) können bei der Stadt Erftstadt im Rathaus, Holzdamm 10 (Umwelt- und
Planungsamt, 3. Etage, Raum 325) eingesehen werden.
151
307
Bereiche mit erhöhten Anforderungen an den
baulichen Schallschutz - Lärmpegelbereiche (LFB)
gemäß DIN 4109 (hier: LFB III und IV)
50
(Erner)
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes (VEP)
W
eg
430
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
BauGB erfolgte in der Zeit vom .................... bis ......................
390
Der Bürgermeister
434
404
388
P
er
ch
398
Der Bürgermeister
d
fa
397
(Erner)
377
PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
B.
1.
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Erdbebenzone (§ 9 (5) Nr. 1 BauGB)
Die Gemarkung Gymnich befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen
Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Karte
zu DIN 4149, Juni 2006, in der Erdbebenzone 3 in der Untergrundklasse S ( Gebiete tiefer
Beckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung).
402
405
411
365
6
Für die Pflanzung geeignet sind:
(Erner)
Sträucher:
Cornus sanguinea, Blutroter Hartriegel
Corylus avellana, Hasel
Crataegus monogyna, eingriffeliger Weißdorn
Prunus spinosa, Schlehe
Rosa canina, Hundsrose
Sambucus racemosa, Traubenholunder
Viburnum opulus, Gemeiner Schneeball
Bäume, 2. Ordnung:
Acer campestre, Feldahorn
Carpinus betulus, Hainbuche
Malus sylvestris, Wildapfel
Prunus avium, Vogelkirsche
Prunus padus, Traubenkirsche
Pyrus communis, Wildbirne
Sorbus aria, Mehlbeere
Sorbus aucuparia, Eberesche
141
206
[6]
578
579
48
435
580
181
581
151
50
421
208
W
eg
430
395
434
389
432
388
399
398
433
404
397
396
142
225
207
378
175
184
1a
390
143
209
143
355
Tankstelle
200
17
211
185
13
174
[17
a
493
203
186
195
492
356
176
33
21
Flurkarten:
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW
© Katasteramt Rhein-Erft-Kreis 2015, Stand 04/2015
352
202
2
379
Eine Zerstörung belegter Nester von "Allerweltsarten" und somit einem ggf. eintretenden Tötungstatbestand, insbesondere von Jungvögeln und Eiern in ihren Nestern durch eine Baufeldräumung außerhalb der Brut und Aufzuchtzeiten entgegen zu wirken.
471
140
377
Artenschutz
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Artenschutzprüfung (ASP I) durchgeführt (Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Nr. 116A „Drogeriemarkt“, Artenschutzbericht,
Smeets Landschaftsarchitekten, Erftstadt, September 2015). Verstöße gegen die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i.V.m. § 45 Abs. 7 BNatSchG (Zugriffsverbote) können aus fachlicher
Sicht ausgeschlossen werden.
Durch die Gegenüberstellung der artspezifischen Lebensraumansprüche und der gegenwärtigen Habitatausstattung des Vorhabengebietes resultiert, dass für alle im Quadranten 3 des
Messtischblattes 5106 aufgeführten Arten eine Betroffenheit durch das Vorhaben ausgeschlossen werden kann.
[4]
Erftstadt
139
Stadtteil Gymnich
292
ad
Pf
Bei Baum- und Gehölzpflanzungen sind ausschließlich heimische, standortgerechte Laubbäume zu verwenden, dauerhaft zu erhalten und bei Verlust zu ersetzen.
461
306
er
Der Bürgermeister
300
h
ic
Erftstadt, den ....................
Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1
Nr. 25a und b BauGB)
447
154
2
405
en
ch
4.
26
L1
62
391
240
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen (vgl. Merkblatt für
Bodeneingriffe.
Bodendenkmalpflege
Auf die Bestimmungen der §§ 15,16 DSchG NW (Meldepflicht und Veränderungsverbot bei der
Entdeckung von Bodendenkmälern) wird verwiesen. Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem
LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45,
52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax:02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR - Amtes
für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
24
a
299
Le
Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 BauGB ist am
.................... erfolgt.
Der Nachweis ist im Baugenehmigungsverfahren auf Basis der DIN 4109 zu führen. Ausnahmen gemäß § 31 Abs. 1 BauGB von dieser Festsetzung sind zulässig, wenn im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht wird, dass unter Berücksichtigung der exakten Gebäudegeometrie im Einzelfall geringere Lärmpegelbereiche an den Gebäudeseiten vorliegen. Die
Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile können dann entsprechend den Vorgaben der DIN 4109 reduziert werden.
444
448
204
24
317
394
3
(Erner)
205
446
49
*soweit der eindringende Außenlärm aufgrund der ausgeübten Tätigkeit relevant ist.
403
272
30
35
449
22
120
393
32
43
40
270
392
239
41
66 – 70
20
b
28
IV
30
156
307
Kampfmittel
Beim Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der Erd/-Bauarbeiten sind
aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle, die zuständige Ordnungsbehörde oder direkt der KBD (Kampfmittelbeseitigungsdienst)
zu verständigen.
450
30
26
Der Bürgermeister
20
a
298
289
290
137
181
Erftstadt, den ....................
b 20
208
32
202
18
363
364
365
366
367
368
291
24
30
18
a
285
a
35
18
269
274
397
206
370
142
22
61 - 65
16
22
III
39
b
erf. R´w, res des Außenbauteils in dB
a
312
Di
313
rm
314
er
315
z
he
159
372
im
er
St
ra
297
ße
480
316
8
g
swe
dge
n
i
L
409
211
34
366
10
118
Zur Versorgung des Plangebietes mit Telekommunikationsanschlüssen ist die Verlegung zusätzlicher Telekommunikationsanlagen erforderlich. Falls notwendig, müssen hierfür bereits
ausgebaute Straßen wieder aufgebrochen werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutsche Telekom Technik GmbH, Tl NL West, PTI
22, so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden.
248 363
250
249
14
7
Büroräume und ähnliches *
364
251
20
Dieser Plan ist gemäß § 10 BauGB vom Rat der Stadt Erftstadt am .................... als Satzung
beschlossen worden.
Aufenthaltsräume in
Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsbetrieben, Unterrichtsräume und ähnliches
236
207
369
14
209
4
371
30
32
35
(Erner)
Maßgeblicher Außenlärmpegel
zur Tageszeit
in dB(A)
33
Lärmpegelbereich
Telekommunikationslinien
Im Planbereich bzw. angrenzend befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom. Der
Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben.
12
a
374
180
114
162
453
36
167
7
11
387
235
454
210
34
373
375
301
386
40
11
177
12
296
294
288
201
178
28
g
10
295
287
37
31
We
282
93
g
We
233
75
91
73
42
78
39
425
8
294
414
Das Plangebiet ist in der Netzplanung für das Einzugsgebiet der Kläranlage Erftstadt-Köttingen
berücksichtigt. Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem (Teilmischsystem).
176
5
26
413
179
4b
355
354
353
352
44
261
4a
6
415
29
Raumarten
4
374
372
3
277
228
370
2a
356
24
13
175
377
42
]
2
396
227
412
174
168
397
1
65
180
1
68
22
181
16
410
20
275
20
18
169
44
371
15
14
116
376
2
388
13
17
200
173
170
5
46
373
199
171
4
395
12
89
6
382
51
376
19
2
14
50
115
L16
2
172
386
19
197
188
198
8
49
76
64
190
182
9
404
274
184
185
186
187
10
[1]
281
5 aa
5
11
142
11
387
22
Übersichtsplan
398
383
273
[5
272
2
ss
tr
aß
e
3
1
N
ik
ol
au
4
141
140
12
Niederschlagswasser
Gemäß § 51 a LWG ist Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 01.01.1996
erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort
zu verrieseln, zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Eine Beleuchtung ist zur Bundes-/ Landesstraße hin so abzuschirmen, dass die Verkehrsteilnehmer nicht geblendet oder anderweitig abgelenkt werden.
Schaufenster sind ebenfalls zur Landesstraße hin abzuschirmen.
Die Außenfassaden sind so zu gestalten, dass keine ablenkende Wirkung auf den Verkehr der
Landesstraße entsteht.
Die Straßenbauverwaltung ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erneut zu beteiligen.
23
Lärmpegelbereiche gem. DIN 4109 und Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen
Der Bürgermeister
Wasserschutzzone
Der Bebauungsplan liegt nach der in Aufstellung befindlichen Verordnung (Stand 13.07.1998)
zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage Erftstadt-Dirmerzheim in der Wasserschutzzone III A.
a
Erftstadt, den ....................
Entlang der in der Planzeichnung gekennzeichneten Baugrenzen müssen bei der Errichtung,
Änderung oder Erweiterung der Gebäude Aufenthaltsräume im Sinne von § 48 BauONRW das
resultierende Schalldämmmaß, entsprechend den ausgewiesenen Lärmpegelbereichen (hier
Lärmpegelbereich IV) nach DIN 4109, einhalten (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB).
HINWEISE
10
Der Beschluss des Rates über die in der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen
Anregungen erfolgte am .................... .
3.2
Lärmpegelbereiche
Zur Sicherstellung eines ausreichenden Schallschutzes in den geplanten Neubauten werden
passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (Fenster, Wände und Dächer ausgebauter Dachgeschosse) schutzbedürftiger Nutzungen nach DIN 4109 festgesetzt.
C.
Erftstadt - Gymnich, Drogeriemarkt
10
(Erner)
Beim Nachweis der zulässigen Schallkontingente (IFSP) sind die Berechnungsverfahren anzuwenden, die im schalltechnischen Gutachten (ADU Cologne, Februar 2016, Kapitel 8.3.2
oder gleichwertig) zugrunde gelegt werden.
Werbeanlagen an Landstraßen
In Bezug auf die Errichtung von Werbeanlagen entlang der L 162 (Dirmerzheimer Straße) ist
§ 25 Straßen- und Wegegesetz (StrWG) i.V. mit § 28 StrWG zu beachten. Anlagen der Außenwerbung bedürfen bis zu einer Entfernung von 20 m, gemessen vom äußeren Rand der für
den Kfz-Verkehr bestimmten Fahrbahn der gesonderten Zustimmung der Straßenbauverwaltung.
]
173
201
21
11
Der Bürgermeister
maximal zulässige IFSP pro m² in dB(A), Tag/Nacht
50 /38
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
(VEP) Nr. 116A
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem
späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich.
Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche
führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
1
3.1
Schallkontingente (IFSP)
Die abgestrahlte immissionswirksame Schallleistung des Drogeriemarktes (IFSP pro m² in
dB(A)) darf die folgenden maximal zulässigen Werte nicht überschreiten:
Dieser Plan hat mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom ....................
bis .................... öffentlich ausgelegen.
Erftstadt, den ....................
Festsetzungen zum Lärmschutz (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
Baugrund (§ 9 (5) Nr. 1 BauGB)
Der westliche Bereich des Plangebietes (vgl. Kennzeichnung) weist Böden auf, die humoses
Bodenmaterial enthalten. Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in
ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese
Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können.
Daher sind bei einer Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 "Baugrund- Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau" und der DIN 18 196 "Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke" sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten.
3
Im Plangebiet darf die zulässige Grundfläche durch Stellplätze, Stellplätze für Einkaufswagen,
Anlieferzonen oder sonstige Verkehrsflächen (Rettungswege, Feuerwehraufstellflächen) bis zu
einer Grundflächenzahl von 1,0 nach § 19 Abs. 4 BauNVO überschritten werden.
3.
(Erner)
Gemäß der technischen Baubestimmungen des Landes NRW ist bei der Planung und Bemessung üblicher Hochbauten die DIN 4149:2005-04 „Bauen in deutschen Erdbebengebieten“ zu
berücksichtigen.
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Das Plangebiet ist nach den vorliegenden Unterlagen von durch Sümpfungsmaßnahmen des
Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue,
noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der
Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
5
2.
Bergbau
Das Plangebiet befindet sich über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Gymnich
4“, im Eigentum der RWE Power Aktiengesellschaft, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln.
7
Im Plangebiet ist die Errichtung eines Drogeriemarktes mit bis zu 750 qm Verkaufsfläche für
Drogerieartikel, kosmetische Erzeugnisse und Körperpflegemittel, Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel sowie Nahrungs- und Genussmittel im Kernsortiment zulässig. Sonstige Sortimente sind auf maximal 20 % der Verkaufsfläche zulässig.“
KENNZEICHNUNG
Ju
st
us
-v
on
-L
ieb
ig
-S
tra
ße
Der Bürgermeister
A.
2
Erftstadt, den ....................
Textliche Festsetzungen
1
Die ortsübliche Bekanntmachung des Offenlegungsbeschlusses gemäß § 3 BauGB ist
am ................... erfolgt.
175
3
(Erner)
378
4
Der Bürgermeister
M. 1 : 500
396
Dieser Plan ist gemäß § 3 BauGB durch Beschluss des Rates der Stadt Erftstadt vom
.................... zur Offenlegung beschlossen worden.
Erftstadt, den ....................
209
6
Erftstadt, den ....................
svo
nLie
399
i
en
ch
Le
3
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer
Bürgerversammlung erfolgte am ....................
Ju
stu
(Erner)
bi
gSt
ra
ße
207
389
432
3
Erftstadt, den ....................
395
9
M. 1 : 2.500
Bearbeitung:
Stadt Erftstadt
Der Bürgermeister
- Umwelt- und Planungsamt -
ERFTSTADT
Tür an Tür
mit der Natur
Umwelt- und Planungsamt
Im Auftrag
Erftstadt, den ....................
(Seyfried)
Leitung Umwelt- und Planungsamt