Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Abwägungstabelle)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
109 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
15.09.16, 16:32
Aktualisiert
15.09.16, 16:32

Inhalt der Datei

Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 und 4 BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) Nr. 116 A, Erftstadt-Gymnich, Drogeriemarkt Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB Ldf. Nr. 1 Absender Anwohner Lechenicher Pfad Datum Posteingang 14.10.2015 Kurzinhalt der Stellungnahme Art und Umfang der Berücksichtigung Einzäunung Drogerie-Markt und REWE wäre Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. dringend erforderlich. Zumindest auf der Rückseite / Anlieferung der Die angesprochenen Störungen können jedoch Märkte sollte dies als Auflage unbedingt be- nicht im vorliegenden Bebauungsplanverfahren behandelt oder gelöst werden. dacht werden. Die Rückseite des REWE Marktes hat sich lei- Das Amt für Jugend und Familie der Stadt Erder zu einem beliebten Treffpunkt von Jugend- ftstadt wurde dazu eingeschaltet. lichen entwickelt, mit sämtlichen Nebenerscheinungen wie laute Musik, Ruhestörungen etc. Es wurde auch beobachtet, dass ab 22 Uhr auf der Rückseite des REWE Marktes Übergaben von Fahrzeug zu Fahrzeug stattfinden. Eine Umzäunung des gesamten Areals wäre somit sinnvoll. Ausbau der Straße Lechenicher Pfad auch in Höhe Drogerie-Markt mit Bürgersteig Die Straße wird bereits jetzt von vielen Fußgängern genutzt um fußläufig zum REWE zu gelangen. Durch die Anlieferung und die einfahrenden Kundenfahrzeuge ergeben sich oftmals sehr gefährliche Situationen. Die Zufahrt zur Anlieferung des REWE Marktes ist so gebaut, Der Kundenverkehr erfolgt zukünftig grundsätzlich von der Dirmerzheimer Straße. Durch den Drogeriemarkt werden ca. 2 zusätzliche Lkw Anlieferungen generiert. Die Zufahrt zum Drogeriemarkt erfolgt zusammen mit der REWEZufahrt. Ldf. Nr. Absender Datum Posteingang Kurzinhalt der Stellungnahme dass die LKW's sehr weit in den Lechenicher Pfad einfahren müssen, um rückwärts in den Lieferbereich des REWE zu gelangen. Hierbei wird der Randstreifen der Straße ebenfalls genutzt, so dass Fußgänger rücksichtslos abgedrängt werden. Der Schulweg des Sohnes gestaltet sich hierdurch auf den ersten Metern sehr gefährlich. Ein Bürgersteig wäre für Spaziergänger, Kunden und für die Anwohner sehr wünschenswert. Art und Umfang der Berücksichtigung Ein möglicher Ausbau des Lechenicher Pfades wird mit den zuständigen Fachämtern diskutiert. In diesem Fall würden dann ggfs. Erschließungskosten auf alle Anlieger zukommen. Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB Ldf. Nr. 2 Absender Bezirksregierung Düsseldorf Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) / Luftbildauswertung Postfach 300865 40408 Düsseldorf Datum Posteingang 03.02.2015 Kurzinhalt der Stellungnahme Art und Umfang der Berücksichtigung Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und an- Die Hinweise werden berücksichtigt. dere historische Unterlagen liefern Hinweise auf einen konkreten Verdacht auf Kampfmittel. Entsprechende Untersuchungen werden veranlasst. Eine Überprüfung der Militäreinrichtung des 2. Weltkrieges (Schützenloch) wird empfohlen. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin gebeten. Ldf. Nr. Absender Datum Posteingang Kurzinhalt der Stellungnahme Art und Umfang der Berücksichtigung Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten wird zusätzlich eine Sicherheitsdetektion empfohlen. 3 Deutsche Bahn AG DB Immobilien Region West Deutz-MülheimerStraße 22-24 50679 Köln 10.02.2015/ 12.02.2015 Keine Anregungen oder Bedenken. 4 LVR-Dezernat Finanzund Immobilienmanagement LVR-Fachbereich Gebäude- und Liegenschaftsmanagement 50663 Köln 09.02.2015/ 18.02.2015 Keine Betroffenheit bezogen auf Liegenschaf- Kenntnisnahme. ten des LVR. Diese Stellungnahme gilt nicht für das Rheinische Amt für Denkmalpflege in Pulheim und für das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege in Bonn. 5 Westnetz GmbH Spezialservice Strom Florianstraße 15-21 44139 Dortmund 17.02.2015/ 19.02.2015 Im Planbereich verlaufen keine 110-kV- Kenntnisnahme. Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. Planungen von 110-kVHochspannungsieitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von der Westnetz GmbH betreuten Anlagen des 110kV- Netzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kV Netzes. Kenntnisnahme. Ldf. Nr. Absender Datum Posteingang Kurzinhalt der Stellungnahme Art und Umfang der Berücksichtigung Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. 6 Deutsche Telekom Technik GmbH Postfach 10 07 09.44782 Bochum 16.02.2015/ 19.02.2015 Im Planbereich bzw. angrenzend befinden sich Kenntnisnahme. Telekommunikationslinien der Telekom. Die Belange der Telekom - z.B. das Eigentum Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen der Telekom, die ungestörte Nutzung ihres Net- TK-Linien werden gewährleistet. zes sowie ihre Vermögensinteressen - sind betroffen. Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Über gegebenenfalls notwendige Maßnahmen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. zur Sicherung, Veränderung oder Verlegung unserer Anlagen können erst Angaben gemacht werden, wenn die endgültigen Ausbaupläne mit Erläuterung vorliegen. Zur Versorgung des Planbereiches mit Tele- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. kommunikationsanschlüssen ist die Verlegung zusätzlicher Telekommunikationsanlagen erforderlich. Falls notwendig, müssen hierfür bereits ausgebaute Straßen wieder aufgebrochen werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommu- Die erforderlichen Baumaßnahmen werden nikationsnetzes sowie die Koordinierung mit frühzeitig mit der Telekom abgestimmt. dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der Ldf. Nr. Absender Datum Posteingang Kurzinhalt der Stellungnahme Art und Umfang der Berücksichtigung anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass uns Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. 7 Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft 19.02.2015 Postfach 1222 50329 Hürth Die GVG Rhein-Erft hat ihre Erdgasnetze an Kenntnisnahme. die Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) verpachtet, die somit die Belange der GVG in raumplanerischen Abstimmungsverfahren (Bebauungspläne, Flächennutzungspläne etc.) als Träger öffentlicher Belange wahrnimmt. Wir haben den Vorgang bearbeitet und die Ergebnisse an die RNG weitergeleitet, von der die inhaltliche Antwort erfolgt. 8 Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Goebenstraße 25 44135 Dortmund 23.02.2015/ 02.03.2015 Das Plangebiet befindet sich über dem auf Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Gymnich 4“, im Eigentum der RWE Power Aktiengesellschaft, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. Das Gebiet ist von durch Sümpfungsmaßnah- Der Hinweis zur den Grundwasserabsenkungen men des Braunkohlenbergbaus bedingten aufgrund von Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus werden zur Kenntnis Grundwasserabsenkungen betroffen. genommen. Ein entsprechender Hinweis wird in die Verfahrensunterlagen aufgenommen. Folgendes sollte berücksichtigt werden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Ldf. Nr. Absender Datum Posteingang Kurzinhalt der Stellungnahme Art und Umfang der Berücksichtigung Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Eine Anfrage an die bergbautreibende RWE Power AG sowie für konkrete Grundwasserda- Die RWE Power AG und der Erftverband wurten an den Erftverband wird empfohlen. den am Verfahren beteiligt. Über zukünftige bergbauliche Maßnahmen im Planungsraum ist nichts bekannt. Zu zukünfti- Die RWE Power AG wurde am Verfahren beteigen Planungen sowie zu Anpassungs- oder ligt. Sicherungsmaßnahmen bezüglich bergbaulicher Einwirkungen sollte der o. g. Feldeseigentümer (RWE Power AG grundsätzlich um Stellungnahme gebeten werden. 9 Rheinische NETZGe- 25.02.2015/ Der Planbereich kann mit der umweltschonen- Kenntnisnahme. Ldf. Nr. 10 Absender Datum Posteingang Kurzinhalt der Stellungnahme Art und Umfang der Berücksichtigung sellschaft mbH Parkgürtel 24 50823 Köln 26.02.2015 den Energie Erdgas versorgt werden. Industrie- und Handelskammer Köln Zweigstelle Rhein-Erft Bahnstr. 1 Rathauspassage 50126 Bergheim 05.03.2015/ 09.03.2015 Laut Einzelhandelskonzept soll das Nahversor- Kenntnisnahme. gungszentrum Gymnich die Nahversorgung sowohl für Gymnich als auch für Dirmerzheim übernehmen. Der geplante Standort des Drogeriemarktes und der bereits bestehende ReweStandort liegen außerhalb des Nahversorgungszentrums. Aufgrund der Lage des Standorts und der damit verbundenen optimalen Versorgung beider Ortstelle bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Es wird angeregt, das Einzelhandels- und Zentrenkonzept zu überarbeiten und sowohl den Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wird im aktuellen Standort des Rewe als auch den des Zuge der nächsten Fortschreibung entsprezukünftigen Drogeriemarktes in das Nahversor- chend angepasst. gungszentrum Gymnich aufzunehmen. 11 Bezirksregierung Köln Dezernat 33 50606 Köln 12 Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz 10.03.2015/ und Kreisplanung 19.03.2015 50124 Bergheim 27.02.2015/ 04.03.2015 Keine Bedenken. Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates Kenntnisnahme. 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. Naturschutz und Landschaftspflege Die im Bebauungsplan 116 festgesetzten Pflanzmaßnahmen sind zeitnah umzusetzen. Die Lage und Größe der externen Ausgleichsfläche ist der ULB nicht bekannt. Der externe Ausgleich für den BP 116, Erftstadt-Gymnich, „Lindgesweg“ mit einer Gesamtgröße von 11.360 m² wurde auf Ökokontoflächen der Stadt Erftstadt in der Erftaue umge- Ldf. Nr. Absender Datum Posteingang Kurzinhalt der Stellungnahme Art und Umfang der Berücksichtigung setzt und im Jahr 2005 diesen zugeordnet, und zwar in der Gemarkung Bliesheim, Flur 3, Flurstück 185 mit einer Teilfläche von 6.177 qm (Bezeichnung Ökokontofläche Ö7) und Gemarkung Bliesheim, Flur 3, Flurstück 190 mit einer Teilfläche von 3.053 qm (Bezeichnung Ökokontofläche Ö8) sowie Gemarkung Bliesheim, Flur 3, Flurstück 156 mit einer Teilfläche von 2.130 qm (Bezeichnung Ökokontofläche Ö9). 04.03.2015 10.03.2015 Wasserwirtschaft Das Bauvorhaben befindet sich in der geplan- Das Plangebiet ist in der Netzplanung für das der Kläranlage Erftstadtten Wasserschutzzone IIIA der Wassergewin- Einzugsgebiet nungsanlage Dirmerzheim. Köttingen berücksichtigt. Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem (Teilmischsystem). Gemäß § 51a LWG ist Niederschlagswasser Das Schmutzwasser des gesamten Gebietes von Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 wird über einen Schmutzwasserkanal (DN 300) erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentli- der Kläranlage Erftstadt-Köttingen zugeführt. che Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort zu verrieseln, zu versickern oder ortsnah in Das unbelastete Oberflächenwasser wird in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne einem Regenwasserkanal DN 500 der vorhanBeeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit denen Versickerungsmulde der Stadtwerke Erft-stadt (südöstlich des Plangebietes) zugemöglich ist. Die geplante Niederschlagswasserbeseitigung führt. ist mit der Unteren Wasserbehörde des RheinErft-Kreises abzustimmen. Bodenschutz Keine Bedenken. Kenntnisnahme. Ldf. Nr. Absender Datum Posteingang Kurzinhalt der Stellungnahme Immissionsschutz Durch einen schalltechnischen Nachweis ist zu prüfen, inwieweit durch den künftigen Betrieb des Drogeriemarktes, die zulässigen Immissionsrichtwerte in der umliegenden Nachbarschaft eingehalten werden können. Hierbei ist die Vorbelastung durch benachbarte Anlagen und Betriebe zu berücksichtigen. Art und Umfang der Berücksichtigung Der Stellungnahme wird gefolgt. Es wurde eine schalltechnische Untersuchung (ADU cologne GmbH, Köln) mit dem Ergebnis durchgeführt, dass unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch den geplanten Drogeriemarkt an den nächstgelegenen Immissionsorten nicht mit einer Überschreitung der jeweils gültigen Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm zu rechnen ist. 13 Erftverband Am Erftverband 6 50126 Bergheim 03.03.2015 Die Grundwasseroberfläche im Bereich des Kenntnisnahme. Plangebietes ist durch den Braunkohlentagebau abgesenkt. Vor Beginn der Sümpfungs- In den Verfahrensunterlagen wird auf die gemaßnahmen wurden in diesem Bereich flurna- plante Wasserschutzzone hingewiesen. he Grundwasserstände gemessen. Das Plangebiet befindet sich innerhalb der geplanten Wasserschutzzone IIIA des Wasserwerks Dirmerzheim. 14 RWE Power AG Abteilung Bergschäden 25.02.2015/ 03.03.2015 Verweis auf Stellungnahme vom 31.03.2003 Der Stellungnahme wird gefolgt. Die Bodenkarte des Landes Nordrhein- Der Bereich wird in der Planzeichnung entspreWestfalen, Blatt L5106 weist für einen Teil des chend gekennzeichnet. Plangebietes Böden auf, die humoses Bodenmaterial enthalten. Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmä- Ldf. Nr. Absender Datum Posteingang Kurzinhalt der Stellungnahme Art und Umfang der Berücksichtigung ßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Dieser Teil des Plangebietes ist gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB entsprechend zu kennzeichnen. 15 Landesbetrieb Straßenbau NordrheinWestfalen Straßen.NRW Regionalniederlassung Ville-Eifel Postfach 120161 53874 Euskirchen 02.03.2015/ 05.03.2015 Das Planungsgebiet befindet sich an der freien Strecke der L 162 und weist eine Verkehrsbelastung von ca. 4.000 Kfz/d auf (99 Kfz/ SV). Im betroffenen Abschnitt sind in der Vergangenheit schon Unfälle geschehen. Um eine Auswertung des Unfallgeschehens der letzten 5 Jahre wird gebeten. Der Stellungnahme wird gefolgt. Eine weitere Zufahrt zur L 162 ist nicht vorzusehen. Es ist eine gemeinsame Zuwegung von REWE und Drogeriemarkt herzustellen und zwar in der Ausführung wie derzeit zum REWE. Für die Haupterschließung des Kundenverkehrs ist eine gemeinsame Ein- und Ausfahrt mit REWE von der Dirmerzheimer Straße geplant. In diesem Zusammenhang ist auch eine Linksabbiegespur von der Dimerzheimer Straße ins Gebiet geplant. Straßen.NRW wurde eine entsprechende Auswertung zukommen gelassen. In dem angegebenen Zeitraum ist es zu insgesamt 5 Unfällen gekommen. Gemäß dem Verkehrsgutachten werden mit Errichtung des Drogeriemarktes rd. 600 Kunden/Tag erwartet. Dabei ist von einem Verbundeffekt auszugehen. 40 % der dm-Kunden sind auch Kunden bei REWE. Aufgrund der möglichen Rückstaulängen für ausfahrende Linksabbieger und den damit verbundenen Behinderungen im Parkbereich wird ein Vollanschluss nicht empfohlen. Der Kunde Ldf. Nr. Absender Datum Posteingang Kurzinhalt der Stellungnahme Art und Umfang der Berücksichtigung soll wie bisher den Parkplatz als Rechtsausbieger verlassen und ggfs. im Kreisverkehr wenden. Das Verkehrsgutachten bzw. die geplante Verkehrsführung wird derzeit mit Straßen.NRW abgestimmt. Im Bebauungsplantext ist darauf hinzuweisen, In die Verfahrensunterlagen wird ein entspredass Werbeanlagen innerhalb der Anbauver- chender Hinweis zu den Werbeanlagen aufgebots- / Anbaubeschränkungszonen und mit nommen. Wirkung zur L 162 der gesonderten Zustimmung der Straßenbauverwaltung bedürfen (§ 25 i.V.m § 28 StrWG). Eine Beleuchtung ist zur Bundes-/ Landesstraße hin so abzuschirmen, dass die Verkehrsteilnehmer nicht geblendet oder anderweitig abgelenkt werden. Schaufenster sind ebenfalls zur Landesstraße hin abzuschirmen. Die Außenfassaden sind so zu gestalten, dass keine ablenkende Wirkung auf den Verkehr der Landesstraße entsteht. In die Verfahrensunterlagen wird ein entsprechender Hinweis hinsichtlich der Beleuchtung und Fassadengestaltung zur Bundes-/ Landesstraße aufgenommen. Da die Werbeanlagen im Bebauungsplan nicht Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. festgesetzt sind, ist die Straßenbauverwaltung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erneut zu beteiligen. Es wird gebeten ordnungsbehördlich tätig zu Die Verwaltung hat einen entsprechenden werden, da Prüfauftrag an die zuständigen Ordnungsbe• sich Fahnenmasten und sonstige Werbean- hörden weiter geleitet. Ldf. Nr. Absender Datum Posteingang Kurzinhalt der Stellungnahme • • lagen innerhalb der Werbeverbotszone von 20,0 m befinden, diese Anlagen teilweise nicht nur ablenkende Wirkung auf den fließenden Verkehr der L 162 haben sondern auch noch im Sichtdreieck gem. RAL stehen und damit eine Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs darstellen teilweise am Eigentum des Landesbetriebes Straßenbau angebracht wurde (StVOBeschilderung) Fotos aus dem Jahr 2010 sind beigefügt. Art und Umfang der Berücksichtigung Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB Ldf. Nr. 16 Absender Einwender Datum Posteingang 05.06.2016/ 13.06.2016 Kurzinhalt der Stellungnahme Art und Umfang der Berücksichtigung Es wird gebeten, dass bei der Genehmigung Folgendes sicher gestellt wird: • Es wird sichergestellt, dass die Anfahrt der Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen. Kundenparkplätze über die Dirmerzheimer Straße erfolgt. • Die Anlieferung der Waren für den REWE Markt und den Drogeriemarkt so erfolgt, dass ein rangieren auf dem Lechenicher Pfad in Zukunft nicht mehr stattfindet. Es muss bei der zu erteilenden Genehmigung darauf bestanden werden, dass ein Rückwärtsfahren sowie das rangieren nur auf dem Grundstück der Märkte stattfindet. Derzeit kann man oft beobachten, dass es zu gefährlichen Situationen durch den Anlieferungsverkehr kommt. Das kann in Zukunft durch eine Auflage ihrerseits vermieden werden. • Dass bei der Genehmigung im Vorfeld ab der Justus-von-Liebigstraße eine 30 km/h Zone eingerichtet wird (die übrigens im Verkehrsgutachten /Lärmschutzgutachten als solche geführt wird). Begründung: Im jetzigen Zustand wird ständig beim Rückwärtsfahren in den REWE Markt auf dem Lechenicher Pfad rangiert. Deswegen kommt es oft zum Überfahren Die Anlieferung von REWE und dem Drogeriemarkt ist über eine gemeinsame Zufahrt geplant. Im Rahmen der Baugenehmigungsunterlagen wird der Nachweis gefordert, dass die Lieferfahrzeuge im Gebiet selbst rangieren können. Die Anordnung einer 30 km/h Zone kann nicht auf der Ebene der Bauleitplanung erfolgen. Das Anliegen wird an die zuständigen Fachbereiche weiter geleitet. Es ist der Verwaltung bekannt, dass der Ausbauzustand des Lechenicher Pfades nicht gut ist. Ldf. Nr. Absender Datum Posteingang Kurzinhalt der Stellungnahme • Art und Umfang der Berücksichtigung des gegenüberliegenden Bürgersteiges. Vor unserem Grundstück steht wegen unserer Baumaßnahme derzeit ein Bauzaun, der ebenfalls schon umgefahren wurde. Die Gefährdung betrifft nicht nur die Anwohner, sondern auch viele Fußgänger, die aus dem Ort über den Ausleger/Lindgesweg über den Lechenicher Pfad zu Fuß zum REWE-Markt gehen. Durch den Schwerlastverkehr wird die Straße mehr als nötig beansprucht. Bei den Planungsunterlagen konnte nicht festgestellt werden, welcher Rangierradius in Zukunft zur Verfügung steht. Was passiert, wenn die Straße durch den Schwerlastverkehr kaputtgefahren wird? Müssen wir als Anwohner dann wieder für die ordnungsgemäße Herstellung zum zweiten Mal bezahlen, obwohl wir nicht die Verursacher waren? Zukünftig wird der gesamte Kundenverkehr über die Dimerzheimer Straße abgewickelt. Die Anlieferung von REWE und dem Drogeriemarkt ist über eine gemeinsame Zufahrt geplant. Im Rahmen der Baugenehmigungsunterlagen wird der Nachweis gefordert, dass die Lieferfahrzeuge im Gebiet selbst rangieren können. Reicht der jetzige Kanal am Lechenicher Pfad aus, um die großen Wassermengen durch den immer stärkeren Regen nach Bau des Drogeriemarktes (große Dachflächen und Versiegelung durch die neuen Parkplätze) aufzufangen oder müssen wir als Anwohner damit rechnen, dass es zu Rückstau und damit zu Überschwemmungen. Das Plangebiet ist in der Netzplanung für das Einzugsgebiet der Kläranlage ErftstadtKöttingen berücksichtigt. Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem (Teilmischsystem). Das Schmutzwasser des gesamten Gebietes wird über einen Schmutzwasserkanal (DN 300) der Kläranlage Erftstadt-Köttingen zugeführt. Es ist zudem beabsichtigt, die Erschließung für den Rad- und Fußgängerverkehr zu verbessern. Entsprechende Regelungen zur Gestaltung der Stellplatzanlage und die fahrrad- und fußläufige Erschließung werden im Durchführungsvertrag verankert. Das unbelastete Oberflächenwasser wird in einem Regenwasserkanal DN 500 der vorhandenen Versickerungsmulde der Stadtwerke Ldf. Nr. Absender Datum Posteingang Kurzinhalt der Stellungnahme Art und Umfang der Berücksichtigung Wir konnten in den Unterlagen nicht erkennen, Erftstadt (südöstlich des Plangebietes) zugewie man unsere Bedenken gegen die zukünfti- führt. gen zusätzlichen Wassermassen durch die große Flächenversiegelung ausräumen will. 17 SPD Fraktion Erftstadt 01.07.2016 / 06.07.2016 Im Rahmen des VEP 116 A ist dem Vorhabenträger aufzuerlegen, für die fahrrad- und fußläufige Erschließung des REWE-sowie des Drogeriemarktes von der Dirmerzheimer Straße sowie vom Lechenicher Pfad kommend möglichst eigene Bereiche (z.B. kombinierte Fahrrad- und Fußwegstreifen) einzurichten. Begründung: Der REWE-Markt wird schon jetzt stark frequentiert. Mit Eröffnung des Drogeriemarktes wird der Verkehr auf dem Parkplatz nochmals zunehmen. Leider kommt es immer wieder zu gefährlichen Situation zwischen ein- bzw. ausparkenden Autos und Fahrradfahren wie auch Fußgängern. Insbesondere Kinder sind dabei diesen Gefahren verstärkt ausgesetzt. Ein eigener Fahrrad- und Fußwegstreifen von dem Fahrrad- und Fußweg an der Dirmerzheimer Str. her kommend könnte hierfür Entspannung sorgen. Eine separate fahrrad- und/oder fußläufige Erschließung vom Lechenicher Pfad kommend ist derzeit nicht vorhanden und auch nicht geplant, und dies, obwohl der Straßenabschnitt zwischen Lechenicher Pfad und Parkplatz sehr Der Stellungnahme wird gefolgt. Es ist beabsichtigt, die Erschließung für den Rad- und Fußgängerverkehr zu verbessern. Entsprechende Regelungen zur Gestaltung der Stellplatzanlage und die fahrrad- und fußläufige Erschließung werden im Durchführungsvertrag verankert. Ldf. Nr. Absender Datum Posteingang Kurzinhalt der Stellungnahme Art und Umfang der Berücksichtigung eng und unübersichtlich ist und diese unübersichtliche Gesamtsituation hier durch den Anlieferverkehr mit meist großen LKW’s noch verstärkt wird. Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB Ldf. Nr. Absender Datum Posteingang Kurzinhalt der Stellungnahme Art und Umfang der Berücksichtigung 18 LVR-Dezernat Finanzund Immobilienmanagement LVR-Fachbereich Gebäude- und Liegenschaftsmanagement 50663 Köln 01.06.2016 / 08.06.2016 Es liegt keine Betroffenheit bezogen auf Lie- Kenntnisnahme. genschaften des LVR vor. Diese Stellungnahme gilt nicht für das Rheinische Amt für Denkmalpflege in Pulheim und für das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege in Bonn; es wird darum gebeten, deren Stellungnahmen gesondert einzuholen. 19 Bezirksregierung Köln Dez. 33 50606 Köln 02.06.2016 / 07.06.2016 Keine Bedenken vorzubringen. Kenntnisnahme. Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. 20 NETCOLOGNE Gesellschaft für Telekommunikation mbH Am Coloneum 9 50829 Köln 07.06.2016/ 13.06.2016 Zurzeit bestehen keine Bedenken und aktuelle Kenntnisnahme. Planungen bezüglich eines Netzausbaus im Planbereich. Es wird keine Leitungsauskunft und somit auch keine Aussage über bestehende oder geplante Anlagen der NetCologne GmbH erteilt. Ldf. Nr. Absender Datum Posteingang Kurzinhalt der Stellungnahme Art und Umfang der Berücksichtigung 21 Amprion GmbH Betrieb / Projektierung Leitungen Bestandssicherung Rheinlanddamm 24 44139 Dortmund 08.07.2016/ 13.06.2016 Im Planbereich verlaufen keine Höchstspan- Kenntnisnahme. nungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kVNetzes. 22 Geologischer Dienst NRW Landesbetrieb De-Greiff-Straße 195 47803 Krefeld 06.06.2016 / 08.06.2016 Es liegen folgende Informationen / Anregungen vor: Kenntnisnahme. Baugrunduntersuchung: Den Baugrund bilden lößbürtige Böden (Kolluvium, Pseudogley - Parabraunerde) über Ablagerungen der jüngeren Hauptterrasse. Im Rahmen der Aufstellung des UrsprungsplaDie Baugrundeigenschaften sowie die Versicke- nes wurden die Baugrundeigenschaften unterrungsfähigkeit der Böden sind objektbezogen sucht. Das unbelastete Oberflächenwasser wird in zu untersuchen und zu bewerten. einem Regenwasserkanal DN 500 der vorhandenen Versickerungsmulde der Stadtwerke Erftstadt (südöstlich des Plangebietes) zugeführt. Vorsorgender Bodenschutz: Schutz des Mutterbodens nach § 202 BauGB Der Hinweis wird beachtet. und DIN 18915: Das Bauland ist Grünland. Der Schutz des Mutterbodens ist zu beachten. Baubedingte mechanische Beeinträchtigungen Ldf. Nr. Absender Datum Posteingang Kurzinhalt der Stellungnahme Art und Umfang der Berücksichtigung des Oberbodens sind grundsätzlich durch fachgerechten Umgang gemäß DIN 18915 zu minimieren. Dabei ist besonders das Blatt 3 (Bodenabtrag, Bodenlagerung, Bodenschichteneinbau, Bodenlockerung) zu beachten. Gemäß § 202 BauGB (Schutz des Mutterbodens) ist humoser belebter Oberboden von Bau- und Betriebsflächen gesondert abzutragen, zu sichern und zur späteren Wiederverwendung zu lagern, und als kulturfähiges Material wieder aufzubringen. Hinweis zur Erdbebengefährdung: Die Gemarkung Gymnich der Stadt Erftstadt ist In die Verfahrensunterlagen wurde bereits ein nach der „Karte der Erdbebenzonen und geolo- entsprechender Hinweis aufgenommen. gischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland - Nordrhein-Westfalen, 1 : 350 000 (Karte zu DIN 4149)“ der Erdbebenzone 3 und der geologischen Untergrundklasse S zuzuordnen. 23 Industrie- und Handelskammer Köln Zweigstelle Rhein-Erft Bahnstr. 1 Rathauspassage 50126 Bergheim 28.06.2016 / 29.06.2016 Die Argumente aus der Stellungnahme vom 3. Kenntnisnahme. Mai 2015 werden wiederholt: Laut Einzelhandelskonzept der Stadt Erftstadt aus Februar 2011 soll das Nahversorgungszentrum Gymnich die Nahversorgung sowohl für Gymnich als auch für Dirmerzheim übernehmen. Der geplante Standort des Drogeriemarktes und der bereits bestehende Rewe- Ldf. Nr. Absender Datum Posteingang Kurzinhalt der Stellungnahme Art und Umfang der Berücksichtigung Standort liegen außerhalb des Nahversorgungszentrums. Aufgrund der Lage des Standorts und der damit verbundenen optimalen Versorgung beider Ortsteile bestehen von Seiten der Industrie- und Handelskammer zu Köln hinsichtlich der Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 116 A, ErftstadtGymnich, Drogeriemarkt grundsätzlich keine Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wird im Bedenken. Es wird angeregt, das Einzelhandels- und Zen- Zuge der nächsten Fortschreibung entspretrenkonzept zu überarbeiten und sowohl den chend angepasst. aktuellen Standort des Rewe als auch den des zukünftigen Drogeriemarktes in das Nahversorgungszentrum Gymnich aufzunehmen. 24 Erftverband Am Erftverband 6 50126 Bergheim 09.06.2016 / 14.06.2016 Keine Bedenken, wenn die Hinweise aus der Der Stellungnahme wird gefolgt. Stellungnahme vom 03.03.2015 weiterhin berücksichtigt werden. 25 Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung 50124 Bergheim 23.06.2016 / 30.06.2016 Naturschutz und Landschaftspflege Keine Bedenken, wenn die naturschutzrechtli- Der Stellungnahme wird gefolgt. chen Festsetzungen des Bebauungsplans 116 übernommen werden: Textliche Festsetzungen 1.7 - Bepflanzung und Naturschutz: Pflanzflächen mit Gehölzstreifen, öffentliche Gehölzfläche mit Winterlinden entlang der Dirmerzheimer Straße und Bepflanzung der Planstraße mit Straßenbäumen. Die öffentliche Grünfläche ist mit den Baumstandorten in der Planzeichnung festgesetzt. Zusätzlich ist eine entsprechende Regelung im Durchführungsvertrag möglich. Textliche Festsetzungen 1.7 (Änderung nach Der externe Ausgleich für den BP 116, Erfts- Ldf. Nr. Absender Datum Posteingang Kurzinhalt der Stellungnahme Art und Umfang der Berücksichtigung Offenlage): Anteilige Abbuchung vom Ökokonto tadt-Gymnich, „Lindgesweg“ mit einer Gesamtzwischen Bliesheim und Liblar. größe von 11.360 m² wurde auf Ökokontoflächen der Stadt Erftstadt in der Erftaue umgesetzt. Wasserwirtschaft Den Unterlagen ist zu entnehmen, dass das Kenntnisnahme. anfallende Niederschlagswasser in eine vorhandene Versickerungsmulde der Stadtwerke Erft-stadt eingeleitet werden soll. Sofern eine Anpassung der Versickerungsanlage erforderlich ist, so ist diese mit dem Rhein-Erft-Kreis abzustimmen. Das Bauvorhaben liegt in der geplanten Was- Kenntnisnahme. serschutzzone IIIA der Wassergewinnungsan- In den Verfahrensunterlagen wird auf die geplante Wasserschutzzone und die Schutzvorlage Dirmerzheim. schriften hingewiesen. Für einen möglichen Einbau von Recyclingbaustoffen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese ist rechtzeitig vor Baubeginn beim Rhein- Erft-Kreis zu beantragen. Der Einbau von RCL-Material ist aufgrund der Lage des Gebietes in der gepl. Wasserschutzzone IIIA nur eingeschränkt zulässig (z.B. unter wasserundurchlässiger Fläche); wobei nur das höherwertige RCL I-Material verwendet werden darf. Details hierzu sind mit dem Rhein-ErftKreis abzustimmen. Bodenschutz Keine Bedenken. Kenntnisnahme. Ldf. Nr. Absender Datum Posteingang Kurzinhalt der Stellungnahme Immissionsschutz Keine weiteren Anregungen. Art und Umfang der Berücksichtigung Kenntnisnahme. Amt für Straßen und Verkehr Kenntnisnahme. Keine Bedenken, das Kreisstraßennetz ist nicht betroffen. Straßenverkehrsamt Nicht betroffen. Kenntnisnahme. 26 Deutsche Telekom Technik GmbH 44782 Bochum 21.06.2016/ 28.06.2016 Zur Planung haben wir bereits mit Schreiben Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. PTI 22, PB L2 vom 16.02.2015 Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen weiter. TK-Linien werden gewährleistet. 27 Gasversorgungsgesellschaft mbH (GVG) Rhein-Erft Max-PlanckStr. 11 50354 Hürth 27.06.2016 / 28.06.2016 Die GVG Rhein-Erft hat ihre Erdgasnetze an Kenntnisnahme. die Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) mittelbar verpachtet, die somit die Belange der GVG in raumplanerischen Abstimmungsverfahren (Bebauungspläne, Flächennutzungspläne etc.) als Träger öffentlicher Belange wahrnimmt. Der Vorgang wurde bearbeitet und die Ergebnisse an die RNG weitergeleitet. 28 Rheinische NETZGesellschaft mbH Parkgürtel 26 27.06.2016 / 28.06.2016 Keine Bedenken. Der Planbereich kann aus technischer Sicht mit Kenntnisnahme. Ldf. Nr. Absender Datum Posteingang 50823 Köln 29 Landesbetrieb Straßenbau NordrheinWestfalen Straßen.NRW Regionalniederlassung Ville-Eifel Postfach 120161 53874 Euskirchen Kurzinhalt der Stellungnahme Art und Umfang der Berücksichtigung der umweltschonenden Energie Erdgas versorgt werden. 22.06.2016 / 24.06.2016 Keine grundsätzlichen Bedenken. Der Stellungnahme wird gefolgt. Voraussetzung ist eine gemeinsame Zufahrt vom REWE und Drogeriemarkt mit Herstellung einer Linksabbiegespur. Die Anbindung des Plangebietes ist auf Basis der Richtlinie für die Anlage von Landstraßen frühzeitig abzustimmen. Für die abschließende Prüfung und Erteilung der Genehmigung zum Bau der Anbindung ist die Vorlage eines detaillierten straßentechnischen Entwurfes erforderlich. Für die Haupterschließung des Kundenverkehrs ist eine gemeinsame Ein- und Ausfahrt mit REWE von der Dirmerzheimer Straße geplant. In diesem Zusammenhang ist auch eine Linksabbiegespur von der Dimerzheimer Straße ins Gebiet geplant. Die Vorabstimmung im Rahmen der Erarbeitung des Verkehrsgutachtens hat schon stattgefunden. Für die Anbindung des Plangebietes an die L Kenntnisnahme. 162 incl. der Mehraufwendungen für Unterhaltung und Erhaltung ist der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Erft-stadt und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, erforderlich. Durch die Veränderung des Straßenkörpers Kenntnisnahme. können evtl. die Grundlagen für Lärmschutz der Anwohner entstehen. Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbau Verwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz durch Ldf. Nr. Absender Datum Posteingang Kurzinhalt der Stellungnahme Art und Umfang der Berücksichtigung Verkehrslärm der L 162. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Erftstadt. Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger. Der Anregung wird teilweise entsprochen. Im Immissionsschutzgutachten sind die relevanten Lärmbelastungen / -quellen untersucht worden und damit die Parameter: - Quellenhöhe - Richtwirkung - Topographie - Meteorologie - Witterung - Abschirmung durch Hindernisse - Reflexion. Die Berücksichtigung der weiteren genannten Immissionen ist für das Plangebiet nicht erforderlich.