Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
109 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
15.09.16, 16:32
Aktualisiert
15.09.16, 16:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 und 4 BauGB
Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) Nr. 116 A, Erftstadt-Gymnich, Drogeriemarkt
Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Ldf.
Nr.
1
Absender
Anwohner Lechenicher
Pfad
Datum
Posteingang
14.10.2015
Kurzinhalt der Stellungnahme
Art und Umfang der Berücksichtigung
Einzäunung Drogerie-Markt und REWE wäre Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
dringend erforderlich.
Zumindest auf der Rückseite / Anlieferung der Die angesprochenen Störungen können jedoch
Märkte sollte dies als Auflage unbedingt be- nicht im vorliegenden Bebauungsplanverfahren
behandelt oder gelöst werden.
dacht werden.
Die Rückseite des REWE Marktes hat sich lei- Das Amt für Jugend und Familie der Stadt Erder zu einem beliebten Treffpunkt von Jugend- ftstadt wurde dazu eingeschaltet.
lichen entwickelt, mit sämtlichen Nebenerscheinungen wie laute Musik, Ruhestörungen etc.
Es wurde auch beobachtet, dass ab 22 Uhr auf
der Rückseite des REWE Marktes Übergaben
von Fahrzeug zu Fahrzeug stattfinden.
Eine Umzäunung des gesamten Areals wäre
somit sinnvoll.
Ausbau der Straße Lechenicher Pfad auch in
Höhe Drogerie-Markt mit Bürgersteig
Die Straße wird bereits jetzt von vielen Fußgängern genutzt um fußläufig zum REWE zu
gelangen. Durch die Anlieferung und die einfahrenden Kundenfahrzeuge ergeben sich oftmals
sehr gefährliche Situationen. Die Zufahrt zur
Anlieferung des REWE Marktes ist so gebaut,
Der Kundenverkehr erfolgt zukünftig grundsätzlich von der Dirmerzheimer Straße. Durch den
Drogeriemarkt werden ca. 2 zusätzliche Lkw
Anlieferungen generiert. Die Zufahrt zum Drogeriemarkt erfolgt zusammen mit der REWEZufahrt.
Ldf.
Nr.
Absender
Datum
Posteingang
Kurzinhalt der Stellungnahme
dass die LKW's sehr weit in den Lechenicher
Pfad einfahren müssen, um rückwärts in den
Lieferbereich des REWE zu gelangen. Hierbei
wird der Randstreifen der Straße ebenfalls genutzt, so dass Fußgänger rücksichtslos abgedrängt werden. Der Schulweg des Sohnes gestaltet sich hierdurch auf den ersten Metern
sehr gefährlich. Ein Bürgersteig wäre für Spaziergänger, Kunden und für die Anwohner sehr
wünschenswert.
Art und Umfang der Berücksichtigung
Ein möglicher Ausbau des Lechenicher Pfades
wird mit den zuständigen Fachämtern diskutiert.
In diesem Fall würden dann ggfs. Erschließungskosten auf alle Anlieger zukommen.
Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
Ldf.
Nr.
2
Absender
Bezirksregierung Düsseldorf
Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) /
Luftbildauswertung
Postfach 300865
40408 Düsseldorf
Datum
Posteingang
03.02.2015
Kurzinhalt der Stellungnahme
Art und Umfang der Berücksichtigung
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und an- Die Hinweise werden berücksichtigt.
dere historische Unterlagen liefern Hinweise auf
einen konkreten Verdacht auf Kampfmittel.
Entsprechende Untersuchungen werden veranlasst.
Eine Überprüfung der Militäreinrichtung des 2.
Weltkrieges (Schützenloch) wird empfohlen.
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben
hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von
1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen
Ortstermin gebeten.
Ldf.
Nr.
Absender
Datum
Posteingang
Kurzinhalt der Stellungnahme
Art und Umfang der Berücksichtigung
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten wird zusätzlich
eine Sicherheitsdetektion empfohlen.
3
Deutsche Bahn AG
DB Immobilien Region
West
Deutz-MülheimerStraße 22-24
50679 Köln
10.02.2015/
12.02.2015
Keine Anregungen oder Bedenken.
4
LVR-Dezernat Finanzund Immobilienmanagement
LVR-Fachbereich Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
50663 Köln
09.02.2015/
18.02.2015
Keine Betroffenheit bezogen auf Liegenschaf- Kenntnisnahme.
ten des LVR.
Diese Stellungnahme gilt nicht für das Rheinische Amt für Denkmalpflege in Pulheim und für
das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege in
Bonn.
5
Westnetz GmbH
Spezialservice Strom
Florianstraße 15-21
44139 Dortmund
17.02.2015/
19.02.2015
Im Planbereich verlaufen keine 110-kV- Kenntnisnahme.
Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH.
Planungen
von
110-kVHochspannungsieitungen für diesen Bereich
liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von der
Westnetz GmbH betreuten Anlagen des 110kV- Netzes und ergeht auch im Auftrag und mit
Wirkung für die RWE Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kV Netzes.
Kenntnisnahme.
Ldf.
Nr.
Absender
Datum
Posteingang
Kurzinhalt der Stellungnahme
Art und Umfang der Berücksichtigung
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
6
Deutsche Telekom
Technik GmbH
Postfach 10 07
09.44782 Bochum
16.02.2015/
19.02.2015
Im Planbereich bzw. angrenzend befinden sich Kenntnisnahme.
Telekommunikationslinien der Telekom.
Die Belange der Telekom - z.B. das Eigentum Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen
der Telekom, die ungestörte Nutzung ihres Net- TK-Linien werden gewährleistet.
zes sowie ihre Vermögensinteressen - sind
betroffen.
Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen
TK-Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben.
Über gegebenenfalls notwendige Maßnahmen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
zur Sicherung, Veränderung oder Verlegung
unserer Anlagen können erst Angaben gemacht
werden, wenn die endgültigen Ausbaupläne mit
Erläuterung vorliegen.
Zur Versorgung des Planbereiches mit Tele- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
kommunikationsanschlüssen ist die Verlegung
zusätzlicher Telekommunikationsanlagen erforderlich. Falls notwendig, müssen hierfür bereits
ausgebaute Straßen wieder aufgebrochen werden.
Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommu- Die erforderlichen Baumaßnahmen werden
nikationsnetzes sowie die Koordinierung mit frühzeitig mit der Telekom abgestimmt.
dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der
Ldf.
Nr.
Absender
Datum
Posteingang
Kurzinhalt der Stellungnahme
Art und Umfang der Berücksichtigung
anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass
uns Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden.
7
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft
19.02.2015
Postfach 1222
50329 Hürth
Die GVG Rhein-Erft hat ihre Erdgasnetze an Kenntnisnahme.
die Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG)
verpachtet, die somit die Belange der GVG in
raumplanerischen Abstimmungsverfahren (Bebauungspläne, Flächennutzungspläne etc.) als
Träger öffentlicher Belange wahrnimmt.
Wir haben den Vorgang bearbeitet und die Ergebnisse an die RNG weitergeleitet, von der die
inhaltliche Antwort erfolgt.
8
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 Bergbau
und Energie in NRW
Goebenstraße 25
44135 Dortmund
23.02.2015/
02.03.2015
Das Plangebiet befindet sich über dem auf Die Stellungnahme wird berücksichtigt.
Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Gymnich 4“, im Eigentum der RWE Power Aktiengesellschaft, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln.
Das Gebiet ist von durch Sümpfungsmaßnah- Der Hinweis zur den Grundwasserabsenkungen
men des Braunkohlenbergbaus bedingten aufgrund von Sümpfungsmaßnahmen des
Braunkohlenbergbaus werden zur Kenntnis
Grundwasserabsenkungen betroffen.
genommen. Ein entsprechender Hinweis wird in
die Verfahrensunterlagen aufgenommen.
Folgendes sollte berücksichtigt werden:
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren
Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der
Ldf.
Nr.
Absender
Datum
Posteingang
Kurzinhalt der Stellungnahme
Art und Umfang der Berücksichtigung
Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach
heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen.
Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen
Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung
für den Braunkohletagebau als auch bei einem
späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich.
Diese können bei bestimmten geologischen
Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von
Bodenbewegungen sollten bei Planungen und
Vorhaben Berücksichtigung finden.
Eine Anfrage an die bergbautreibende RWE
Power AG sowie für konkrete Grundwasserda- Die RWE Power AG und der Erftverband wurten an den Erftverband wird empfohlen.
den am Verfahren beteiligt.
Über zukünftige bergbauliche Maßnahmen im
Planungsraum ist nichts bekannt. Zu zukünfti- Die RWE Power AG wurde am Verfahren beteigen Planungen sowie zu Anpassungs- oder ligt.
Sicherungsmaßnahmen bezüglich bergbaulicher Einwirkungen sollte der o. g. Feldeseigentümer (RWE Power AG grundsätzlich um Stellungnahme gebeten werden.
9
Rheinische NETZGe-
25.02.2015/
Der Planbereich kann mit der umweltschonen- Kenntnisnahme.
Ldf.
Nr.
10
Absender
Datum
Posteingang
Kurzinhalt der Stellungnahme
Art und Umfang der Berücksichtigung
sellschaft mbH
Parkgürtel 24
50823 Köln
26.02.2015
den Energie Erdgas versorgt werden.
Industrie- und Handelskammer Köln
Zweigstelle Rhein-Erft
Bahnstr. 1
Rathauspassage
50126 Bergheim
05.03.2015/
09.03.2015
Laut Einzelhandelskonzept soll das Nahversor- Kenntnisnahme.
gungszentrum Gymnich die Nahversorgung
sowohl für Gymnich als auch für Dirmerzheim
übernehmen. Der geplante Standort des Drogeriemarktes und der bereits bestehende ReweStandort liegen außerhalb des Nahversorgungszentrums.
Aufgrund der Lage des Standorts und der damit
verbundenen optimalen Versorgung beider Ortstelle bestehen grundsätzlich keine Bedenken.
Es wird angeregt, das Einzelhandels- und Zentrenkonzept zu überarbeiten und sowohl den Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wird im
aktuellen Standort des Rewe als auch den des Zuge der nächsten Fortschreibung entsprezukünftigen Drogeriemarktes in das Nahversor- chend angepasst.
gungszentrum Gymnich aufzunehmen.
11
Bezirksregierung Köln
Dezernat 33
50606 Köln
12
Rhein-Erft-Kreis
Amt für Umweltschutz 10.03.2015/
und Kreisplanung
19.03.2015
50124 Bergheim
27.02.2015/
04.03.2015
Keine Bedenken.
Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates Kenntnisnahme.
33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen.
Naturschutz und Landschaftspflege
Die im Bebauungsplan 116 festgesetzten
Pflanzmaßnahmen sind zeitnah umzusetzen.
Die Lage und Größe der externen Ausgleichsfläche ist der ULB nicht bekannt.
Der externe Ausgleich für den BP 116, Erftstadt-Gymnich, „Lindgesweg“ mit einer Gesamtgröße von 11.360 m² wurde auf Ökokontoflächen der Stadt Erftstadt in der Erftaue umge-
Ldf.
Nr.
Absender
Datum
Posteingang
Kurzinhalt der Stellungnahme
Art und Umfang der Berücksichtigung
setzt und im Jahr 2005 diesen zugeordnet, und
zwar in der Gemarkung Bliesheim, Flur 3, Flurstück 185 mit einer Teilfläche von 6.177 qm
(Bezeichnung Ökokontofläche Ö7) und Gemarkung Bliesheim, Flur 3, Flurstück 190 mit
einer Teilfläche von 3.053 qm (Bezeichnung
Ökokontofläche Ö8) sowie Gemarkung Bliesheim, Flur 3, Flurstück 156 mit einer Teilfläche
von 2.130 qm (Bezeichnung Ökokontofläche
Ö9).
04.03.2015
10.03.2015
Wasserwirtschaft
Das Bauvorhaben befindet sich in der geplan- Das Plangebiet ist in der Netzplanung für das
der
Kläranlage
Erftstadtten Wasserschutzzone IIIA der Wassergewin- Einzugsgebiet
nungsanlage Dirmerzheim.
Köttingen berücksichtigt. Die Entwässerung
erfolgt im Trennsystem (Teilmischsystem).
Gemäß § 51a LWG ist Niederschlagswasser Das Schmutzwasser des gesamten Gebietes
von Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 wird über einen Schmutzwasserkanal (DN 300)
erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentli- der Kläranlage Erftstadt-Köttingen zugeführt.
che Kanalisation angeschlossen werden, vor
Ort zu verrieseln, zu versickern oder ortsnah in Das unbelastete Oberflächenwasser wird in
ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne einem Regenwasserkanal DN 500 der vorhanBeeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit denen Versickerungsmulde der Stadtwerke
Erft-stadt (südöstlich des Plangebietes) zugemöglich ist.
Die geplante Niederschlagswasserbeseitigung führt.
ist mit der Unteren Wasserbehörde des RheinErft-Kreises abzustimmen.
Bodenschutz
Keine Bedenken.
Kenntnisnahme.
Ldf.
Nr.
Absender
Datum
Posteingang
Kurzinhalt der Stellungnahme
Immissionsschutz
Durch einen schalltechnischen Nachweis ist zu
prüfen, inwieweit durch den künftigen Betrieb
des Drogeriemarktes, die zulässigen Immissionsrichtwerte in der umliegenden Nachbarschaft eingehalten werden können. Hierbei ist
die Vorbelastung durch benachbarte Anlagen
und Betriebe zu berücksichtigen.
Art und Umfang der Berücksichtigung
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Es wurde eine schalltechnische Untersuchung
(ADU cologne GmbH, Köln) mit dem Ergebnis
durchgeführt, dass unter Berücksichtigung der
Vorbelastung durch den geplanten Drogeriemarkt an den nächstgelegenen Immissionsorten nicht mit einer Überschreitung der jeweils
gültigen Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm
zu rechnen ist.
13
Erftverband
Am Erftverband 6
50126 Bergheim
03.03.2015
Die Grundwasseroberfläche im Bereich des Kenntnisnahme.
Plangebietes ist durch den Braunkohlentagebau abgesenkt. Vor Beginn der Sümpfungs- In den Verfahrensunterlagen wird auf die gemaßnahmen wurden in diesem Bereich flurna- plante Wasserschutzzone hingewiesen.
he Grundwasserstände gemessen.
Das Plangebiet befindet sich innerhalb der geplanten Wasserschutzzone IIIA des Wasserwerks Dirmerzheim.
14
RWE Power AG
Abteilung Bergschäden
25.02.2015/
03.03.2015
Verweis auf Stellungnahme vom 31.03.2003
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Die Bodenkarte des Landes Nordrhein- Der Bereich wird in der Planzeichnung entspreWestfalen, Blatt L5106 weist für einen Teil des chend gekennzeichnet.
Plangebietes Böden auf, die humoses Bodenmaterial enthalten.
Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten
auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und
Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmä-
Ldf.
Nr.
Absender
Datum
Posteingang
Kurzinhalt der Stellungnahme
Art und Umfang der Berücksichtigung
ßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können.
Dieser Teil des Plangebietes ist gemäß § 9
Abs. 5 Nr. 1 BauGB entsprechend zu kennzeichnen.
15
Landesbetrieb Straßenbau NordrheinWestfalen Straßen.NRW
Regionalniederlassung
Ville-Eifel
Postfach 120161
53874 Euskirchen
02.03.2015/
05.03.2015
Das Planungsgebiet befindet sich an der freien
Strecke der L 162 und weist eine Verkehrsbelastung von ca. 4.000 Kfz/d auf (99 Kfz/ SV).
Im betroffenen Abschnitt sind in der Vergangenheit schon Unfälle geschehen.
Um eine Auswertung des Unfallgeschehens der
letzten 5 Jahre wird gebeten.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Eine weitere Zufahrt zur L 162 ist nicht vorzusehen. Es ist eine gemeinsame Zuwegung von
REWE und Drogeriemarkt herzustellen und
zwar in der Ausführung wie derzeit zum REWE.
Für die Haupterschließung des Kundenverkehrs
ist eine gemeinsame Ein- und Ausfahrt mit
REWE von der Dirmerzheimer Straße geplant.
In diesem Zusammenhang ist auch eine Linksabbiegespur von der Dimerzheimer Straße ins
Gebiet geplant.
Straßen.NRW wurde eine entsprechende Auswertung zukommen gelassen. In dem angegebenen Zeitraum ist es zu insgesamt 5 Unfällen
gekommen.
Gemäß dem Verkehrsgutachten werden mit
Errichtung des Drogeriemarktes rd. 600 Kunden/Tag erwartet. Dabei ist von einem Verbundeffekt auszugehen. 40 % der dm-Kunden sind
auch Kunden bei REWE.
Aufgrund der möglichen Rückstaulängen für
ausfahrende Linksabbieger und den damit verbundenen Behinderungen im Parkbereich wird
ein Vollanschluss nicht empfohlen. Der Kunde
Ldf.
Nr.
Absender
Datum
Posteingang
Kurzinhalt der Stellungnahme
Art und Umfang der Berücksichtigung
soll wie bisher den Parkplatz als Rechtsausbieger verlassen und ggfs. im Kreisverkehr wenden.
Das Verkehrsgutachten bzw. die geplante Verkehrsführung wird derzeit mit Straßen.NRW
abgestimmt.
Im Bebauungsplantext ist darauf hinzuweisen, In die Verfahrensunterlagen wird ein entspredass Werbeanlagen innerhalb der Anbauver- chender Hinweis zu den Werbeanlagen aufgebots- / Anbaubeschränkungszonen und mit nommen.
Wirkung zur L 162 der gesonderten Zustimmung der Straßenbauverwaltung bedürfen (§
25 i.V.m § 28 StrWG).
Eine Beleuchtung ist zur Bundes-/ Landesstraße hin so abzuschirmen, dass die Verkehrsteilnehmer nicht geblendet oder anderweitig abgelenkt werden.
Schaufenster sind ebenfalls zur Landesstraße
hin abzuschirmen.
Die Außenfassaden sind so zu gestalten, dass
keine ablenkende Wirkung auf den Verkehr der
Landesstraße entsteht.
In die Verfahrensunterlagen wird ein entsprechender Hinweis hinsichtlich der Beleuchtung
und Fassadengestaltung zur Bundes-/ Landesstraße aufgenommen.
Da die Werbeanlagen im Bebauungsplan nicht Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
festgesetzt sind, ist die Straßenbauverwaltung
im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens
erneut zu beteiligen.
Es wird gebeten ordnungsbehördlich tätig zu Die Verwaltung hat einen entsprechenden
werden, da
Prüfauftrag an die zuständigen Ordnungsbe• sich Fahnenmasten und sonstige Werbean- hörden weiter geleitet.
Ldf.
Nr.
Absender
Datum
Posteingang
Kurzinhalt der Stellungnahme
•
•
lagen innerhalb der Werbeverbotszone von
20,0 m befinden,
diese Anlagen teilweise nicht nur ablenkende Wirkung auf den fließenden Verkehr der
L 162 haben sondern auch noch im Sichtdreieck gem. RAL stehen und damit eine
Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit
des Verkehrs darstellen
teilweise am Eigentum des Landesbetriebes
Straßenbau angebracht wurde (StVOBeschilderung)
Fotos aus dem Jahr 2010 sind beigefügt.
Art und Umfang der Berücksichtigung
Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Ldf.
Nr.
16
Absender
Einwender
Datum
Posteingang
05.06.2016/
13.06.2016
Kurzinhalt der Stellungnahme
Art und Umfang der Berücksichtigung
Es wird gebeten, dass bei der Genehmigung
Folgendes sicher gestellt wird:
•
Es wird sichergestellt, dass die Anfahrt der Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.
Kundenparkplätze über die Dirmerzheimer
Straße erfolgt.
•
Die Anlieferung der Waren für den REWE
Markt und den Drogeriemarkt so erfolgt,
dass ein rangieren auf dem Lechenicher
Pfad in Zukunft nicht mehr stattfindet. Es
muss bei der zu erteilenden Genehmigung
darauf bestanden werden, dass ein Rückwärtsfahren sowie das rangieren nur auf
dem Grundstück der Märkte stattfindet.
Derzeit kann man oft beobachten, dass es
zu gefährlichen Situationen durch den Anlieferungsverkehr kommt. Das kann in Zukunft durch eine Auflage ihrerseits vermieden werden.
•
Dass bei der Genehmigung im Vorfeld ab
der Justus-von-Liebigstraße eine 30 km/h
Zone eingerichtet wird (die übrigens im Verkehrsgutachten /Lärmschutzgutachten als
solche geführt wird).
Begründung: Im jetzigen Zustand wird ständig beim Rückwärtsfahren in den REWE
Markt auf dem Lechenicher Pfad rangiert.
Deswegen kommt es oft zum Überfahren
Die Anlieferung von REWE und dem Drogeriemarkt ist über eine gemeinsame Zufahrt geplant.
Im Rahmen der Baugenehmigungsunterlagen
wird der Nachweis gefordert, dass die Lieferfahrzeuge im Gebiet selbst rangieren können.
Die Anordnung einer 30 km/h Zone kann nicht
auf der Ebene der Bauleitplanung erfolgen. Das
Anliegen wird an die zuständigen Fachbereiche
weiter geleitet.
Es ist der Verwaltung bekannt, dass der Ausbauzustand des Lechenicher Pfades nicht gut
ist.
Ldf.
Nr.
Absender
Datum
Posteingang
Kurzinhalt der Stellungnahme
•
Art und Umfang der Berücksichtigung
des gegenüberliegenden Bürgersteiges. Vor
unserem Grundstück steht wegen unserer
Baumaßnahme derzeit ein Bauzaun, der
ebenfalls schon umgefahren wurde.
Die Gefährdung betrifft nicht nur die Anwohner, sondern auch viele Fußgänger, die
aus dem Ort über den Ausleger/Lindgesweg
über den Lechenicher Pfad zu Fuß zum
REWE-Markt gehen. Durch den Schwerlastverkehr wird die Straße mehr als nötig
beansprucht.
Bei den Planungsunterlagen konnte nicht
festgestellt werden, welcher Rangierradius
in Zukunft zur Verfügung steht. Was passiert, wenn die Straße durch den Schwerlastverkehr kaputtgefahren wird? Müssen
wir als Anwohner dann wieder für die ordnungsgemäße Herstellung zum zweiten Mal
bezahlen, obwohl wir nicht die Verursacher
waren?
Zukünftig wird der gesamte Kundenverkehr
über die Dimerzheimer Straße abgewickelt.
Die Anlieferung von REWE und dem Drogeriemarkt ist über eine gemeinsame Zufahrt geplant.
Im Rahmen der Baugenehmigungsunterlagen
wird der Nachweis gefordert, dass die Lieferfahrzeuge im Gebiet selbst rangieren können.
Reicht der jetzige Kanal am Lechenicher
Pfad aus, um die großen Wassermengen
durch den immer stärkeren Regen nach
Bau des Drogeriemarktes (große Dachflächen und Versiegelung durch die neuen
Parkplätze) aufzufangen oder müssen wir
als Anwohner damit rechnen, dass es zu
Rückstau und damit zu Überschwemmungen.
Das Plangebiet ist in der Netzplanung für das
Einzugsgebiet
der
Kläranlage
ErftstadtKöttingen berücksichtigt. Die Entwässerung
erfolgt im Trennsystem (Teilmischsystem).
Das Schmutzwasser des gesamten Gebietes
wird über einen Schmutzwasserkanal (DN 300)
der Kläranlage Erftstadt-Köttingen zugeführt.
Es ist zudem beabsichtigt, die Erschließung für
den Rad- und Fußgängerverkehr zu verbessern.
Entsprechende Regelungen zur Gestaltung der
Stellplatzanlage und die fahrrad- und fußläufige
Erschließung werden im Durchführungsvertrag
verankert.
Das unbelastete Oberflächenwasser wird in
einem Regenwasserkanal DN 500 der vorhandenen Versickerungsmulde der Stadtwerke
Ldf.
Nr.
Absender
Datum
Posteingang
Kurzinhalt der Stellungnahme
Art und Umfang der Berücksichtigung
Wir konnten in den Unterlagen nicht erkennen, Erftstadt (südöstlich des Plangebietes) zugewie man unsere Bedenken gegen die zukünfti- führt.
gen zusätzlichen Wassermassen durch die
große Flächenversiegelung ausräumen will.
17
SPD Fraktion Erftstadt
01.07.2016 /
06.07.2016
Im Rahmen des VEP 116 A ist dem Vorhabenträger aufzuerlegen, für die fahrrad- und fußläufige Erschließung des REWE-sowie des Drogeriemarktes von der Dirmerzheimer Straße sowie
vom Lechenicher Pfad kommend möglichst
eigene Bereiche (z.B. kombinierte Fahrrad- und
Fußwegstreifen) einzurichten.
Begründung:
Der REWE-Markt wird schon jetzt stark frequentiert. Mit Eröffnung des Drogeriemarktes
wird der Verkehr auf dem Parkplatz nochmals
zunehmen. Leider kommt es immer wieder zu
gefährlichen Situation zwischen ein- bzw. ausparkenden Autos und Fahrradfahren wie auch
Fußgängern. Insbesondere Kinder sind dabei
diesen Gefahren verstärkt ausgesetzt. Ein eigener Fahrrad- und Fußwegstreifen von dem
Fahrrad- und Fußweg an der Dirmerzheimer
Str. her kommend könnte hierfür Entspannung
sorgen.
Eine separate fahrrad- und/oder fußläufige Erschließung vom Lechenicher Pfad kommend ist
derzeit nicht vorhanden und auch nicht geplant,
und dies, obwohl der Straßenabschnitt zwischen Lechenicher Pfad und Parkplatz sehr
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Es ist beabsichtigt, die Erschließung für den
Rad- und Fußgängerverkehr zu verbessern.
Entsprechende Regelungen zur Gestaltung der
Stellplatzanlage und die fahrrad- und fußläufige
Erschließung werden im Durchführungsvertrag
verankert.
Ldf.
Nr.
Absender
Datum
Posteingang
Kurzinhalt der Stellungnahme
Art und Umfang der Berücksichtigung
eng und unübersichtlich ist und diese unübersichtliche Gesamtsituation hier durch den Anlieferverkehr mit meist großen LKW’s noch verstärkt wird.
Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
Ldf.
Nr.
Absender
Datum
Posteingang
Kurzinhalt der Stellungnahme
Art und Umfang der Berücksichtigung
18
LVR-Dezernat Finanzund Immobilienmanagement
LVR-Fachbereich Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
50663 Köln
01.06.2016 /
08.06.2016
Es liegt keine Betroffenheit bezogen auf Lie- Kenntnisnahme.
genschaften des LVR vor.
Diese Stellungnahme gilt nicht für das Rheinische Amt für Denkmalpflege in Pulheim und für
das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege in
Bonn; es wird darum gebeten, deren Stellungnahmen gesondert einzuholen.
19
Bezirksregierung Köln
Dez. 33
50606 Köln
02.06.2016 /
07.06.2016
Keine Bedenken vorzubringen.
Kenntnisnahme.
Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates
33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen.
20
NETCOLOGNE Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Am Coloneum 9
50829 Köln
07.06.2016/
13.06.2016
Zurzeit bestehen keine Bedenken und aktuelle Kenntnisnahme.
Planungen bezüglich eines Netzausbaus im
Planbereich.
Es wird keine Leitungsauskunft und somit auch
keine Aussage über bestehende oder geplante
Anlagen der NetCologne GmbH erteilt.
Ldf.
Nr.
Absender
Datum
Posteingang
Kurzinhalt der Stellungnahme
Art und Umfang der Berücksichtigung
21
Amprion GmbH Betrieb
/ Projektierung Leitungen Bestandssicherung
Rheinlanddamm 24
44139 Dortmund
08.07.2016/
13.06.2016
Im Planbereich verlaufen keine Höchstspan- Kenntnisnahme.
nungsleitungen unseres Unternehmens.
Planungen von Höchstspannungsleitungen für
diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht
vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns
betreuten Anlagen des 220- und 380-kVNetzes.
22
Geologischer Dienst
NRW
Landesbetrieb
De-Greiff-Straße 195
47803 Krefeld
06.06.2016 /
08.06.2016
Es liegen folgende Informationen / Anregungen
vor:
Kenntnisnahme.
Baugrunduntersuchung:
Den Baugrund bilden lößbürtige Böden (Kolluvium, Pseudogley - Parabraunerde) über Ablagerungen der jüngeren Hauptterrasse.
Im Rahmen der Aufstellung des UrsprungsplaDie Baugrundeigenschaften sowie die Versicke- nes wurden die Baugrundeigenschaften unterrungsfähigkeit der Böden sind objektbezogen sucht.
Das unbelastete Oberflächenwasser wird in
zu untersuchen und zu bewerten.
einem Regenwasserkanal DN 500 der vorhandenen Versickerungsmulde der Stadtwerke
Erftstadt (südöstlich des Plangebietes) zugeführt.
Vorsorgender Bodenschutz:
Schutz des Mutterbodens nach § 202 BauGB Der Hinweis wird beachtet.
und DIN 18915:
Das Bauland ist Grünland. Der Schutz des Mutterbodens ist zu beachten.
Baubedingte mechanische Beeinträchtigungen
Ldf.
Nr.
Absender
Datum
Posteingang
Kurzinhalt der Stellungnahme
Art und Umfang der Berücksichtigung
des Oberbodens sind grundsätzlich durch fachgerechten Umgang gemäß DIN 18915 zu minimieren. Dabei ist besonders das Blatt 3 (Bodenabtrag, Bodenlagerung, Bodenschichteneinbau, Bodenlockerung) zu beachten.
Gemäß § 202 BauGB (Schutz des Mutterbodens) ist humoser belebter Oberboden von
Bau- und Betriebsflächen gesondert abzutragen, zu sichern und zur späteren Wiederverwendung zu lagern, und als kulturfähiges Material wieder aufzubringen.
Hinweis zur Erdbebengefährdung:
Die Gemarkung Gymnich der Stadt Erftstadt ist In die Verfahrensunterlagen wurde bereits ein
nach der „Karte der Erdbebenzonen und geolo- entsprechender Hinweis aufgenommen.
gischen Untergrundklassen der Bundesrepublik
Deutschland - Nordrhein-Westfalen, 1 : 350 000
(Karte zu DIN 4149)“ der Erdbebenzone 3 und
der geologischen Untergrundklasse S zuzuordnen.
23
Industrie- und Handelskammer Köln
Zweigstelle Rhein-Erft
Bahnstr. 1
Rathauspassage
50126 Bergheim
28.06.2016 /
29.06.2016
Die Argumente aus der Stellungnahme vom 3. Kenntnisnahme.
Mai 2015 werden wiederholt:
Laut Einzelhandelskonzept der Stadt Erftstadt
aus Februar 2011 soll das Nahversorgungszentrum Gymnich die Nahversorgung sowohl
für Gymnich als auch für Dirmerzheim übernehmen. Der geplante Standort des Drogeriemarktes und der bereits bestehende Rewe-
Ldf.
Nr.
Absender
Datum
Posteingang
Kurzinhalt der Stellungnahme
Art und Umfang der Berücksichtigung
Standort liegen außerhalb des Nahversorgungszentrums. Aufgrund der Lage des Standorts und der damit verbundenen optimalen Versorgung beider Ortsteile bestehen von Seiten
der Industrie- und Handelskammer zu Köln hinsichtlich der Aufstellung des Vorhaben- und
Erschließungsplan Nr. 116 A, ErftstadtGymnich, Drogeriemarkt grundsätzlich keine
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wird im
Bedenken.
Es wird angeregt, das Einzelhandels- und Zen- Zuge der nächsten Fortschreibung entspretrenkonzept zu überarbeiten und sowohl den chend angepasst.
aktuellen Standort des Rewe als auch den des
zukünftigen Drogeriemarktes in das Nahversorgungszentrum Gymnich aufzunehmen.
24
Erftverband
Am Erftverband 6
50126 Bergheim
09.06.2016 /
14.06.2016
Keine Bedenken, wenn die Hinweise aus der Der Stellungnahme wird gefolgt.
Stellungnahme vom 03.03.2015 weiterhin berücksichtigt werden.
25
Rhein-Erft-Kreis
Amt für Umweltschutz
und Kreisplanung
50124 Bergheim
23.06.2016 /
30.06.2016
Naturschutz und Landschaftspflege
Keine Bedenken, wenn die naturschutzrechtli- Der Stellungnahme wird gefolgt.
chen Festsetzungen des Bebauungsplans 116
übernommen werden:
Textliche Festsetzungen 1.7 - Bepflanzung und
Naturschutz: Pflanzflächen mit Gehölzstreifen,
öffentliche Gehölzfläche mit Winterlinden entlang der Dirmerzheimer Straße und Bepflanzung der Planstraße mit Straßenbäumen.
Die öffentliche Grünfläche ist mit den Baumstandorten in der Planzeichnung festgesetzt.
Zusätzlich ist eine entsprechende Regelung im
Durchführungsvertrag möglich.
Textliche Festsetzungen 1.7 (Änderung nach Der externe Ausgleich für den BP 116, Erfts-
Ldf.
Nr.
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Datum
Posteingang
Kurzinhalt der Stellungnahme
Art und Umfang der Berücksichtigung
Offenlage): Anteilige Abbuchung vom Ökokonto tadt-Gymnich, „Lindgesweg“ mit einer Gesamtzwischen Bliesheim und Liblar.
größe von 11.360 m² wurde auf Ökokontoflächen der Stadt Erftstadt in der Erftaue umgesetzt.
Wasserwirtschaft
Den Unterlagen ist zu entnehmen, dass das Kenntnisnahme.
anfallende Niederschlagswasser in eine vorhandene Versickerungsmulde der Stadtwerke
Erft-stadt eingeleitet werden soll. Sofern eine
Anpassung der Versickerungsanlage erforderlich ist, so ist diese mit dem Rhein-Erft-Kreis
abzustimmen.
Das Bauvorhaben liegt in der geplanten Was- Kenntnisnahme.
serschutzzone IIIA der Wassergewinnungsan- In den Verfahrensunterlagen wird auf die geplante Wasserschutzzone und die Schutzvorlage Dirmerzheim.
schriften hingewiesen.
Für einen möglichen Einbau von Recyclingbaustoffen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese ist rechtzeitig vor Baubeginn
beim Rhein- Erft-Kreis zu beantragen.
Der Einbau von RCL-Material ist aufgrund der
Lage des Gebietes in der gepl. Wasserschutzzone IIIA nur eingeschränkt zulässig (z.B. unter
wasserundurchlässiger Fläche); wobei nur das
höherwertige RCL I-Material verwendet werden
darf. Details hierzu sind mit dem Rhein-ErftKreis abzustimmen.
Bodenschutz
Keine Bedenken.
Kenntnisnahme.
Ldf.
Nr.
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Datum
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Kurzinhalt der Stellungnahme
Immissionsschutz
Keine weiteren Anregungen.
Art und Umfang der Berücksichtigung
Kenntnisnahme.
Amt für Straßen und Verkehr
Kenntnisnahme.
Keine Bedenken, das Kreisstraßennetz ist nicht
betroffen.
Straßenverkehrsamt
Nicht betroffen.
Kenntnisnahme.
26
Deutsche Telekom
Technik GmbH
44782 Bochum
21.06.2016/
28.06.2016
Zur Planung haben wir bereits mit Schreiben Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
PTI 22, PB L2 vom 16.02.2015 Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen
weiter.
TK-Linien werden gewährleistet.
27
Gasversorgungsgesellschaft mbH (GVG)
Rhein-Erft Max-PlanckStr. 11
50354 Hürth
27.06.2016 /
28.06.2016
Die GVG Rhein-Erft hat ihre Erdgasnetze an Kenntnisnahme.
die Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG)
mittelbar verpachtet, die somit die Belange der
GVG in raumplanerischen Abstimmungsverfahren (Bebauungspläne, Flächennutzungspläne
etc.) als Träger öffentlicher Belange wahrnimmt.
Der Vorgang wurde bearbeitet und die Ergebnisse an die RNG weitergeleitet.
28
Rheinische NETZGesellschaft mbH
Parkgürtel 26
27.06.2016 /
28.06.2016
Keine Bedenken.
Der Planbereich kann aus technischer Sicht mit
Kenntnisnahme.
Ldf.
Nr.
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Datum
Posteingang
50823 Köln
29
Landesbetrieb Straßenbau NordrheinWestfalen Straßen.NRW
Regionalniederlassung
Ville-Eifel
Postfach 120161
53874 Euskirchen
Kurzinhalt der Stellungnahme
Art und Umfang der Berücksichtigung
der umweltschonenden Energie Erdgas versorgt werden.
22.06.2016 /
24.06.2016
Keine grundsätzlichen Bedenken.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Voraussetzung ist eine gemeinsame Zufahrt
vom REWE und Drogeriemarkt mit Herstellung
einer Linksabbiegespur.
Die Anbindung des Plangebietes ist auf Basis
der Richtlinie für die Anlage von Landstraßen
frühzeitig abzustimmen. Für die abschließende
Prüfung und Erteilung der Genehmigung zum
Bau der Anbindung ist die Vorlage eines detaillierten straßentechnischen Entwurfes erforderlich.
Für die Haupterschließung des Kundenverkehrs
ist eine gemeinsame Ein- und Ausfahrt mit
REWE von der Dirmerzheimer Straße geplant.
In diesem Zusammenhang ist auch eine Linksabbiegespur von der Dimerzheimer Straße ins
Gebiet geplant.
Die Vorabstimmung im Rahmen der Erarbeitung des Verkehrsgutachtens hat schon stattgefunden.
Für die Anbindung des Plangebietes an die L Kenntnisnahme.
162 incl. der Mehraufwendungen für Unterhaltung und Erhaltung ist der Abschluss einer
Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt
Erft-stadt und dem Landesbetrieb Straßenbau
NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, erforderlich.
Durch die Veränderung des Straßenkörpers Kenntnisnahme.
können evtl. die Grundlagen für Lärmschutz der
Anwohner entstehen. Aus dem Bebauungsplan
heraus bestehen gegenüber der Straßenbau
Verwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf
aktiven und/oder passiven Lärmschutz durch
Ldf.
Nr.
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Datum
Posteingang
Kurzinhalt der Stellungnahme
Art und Umfang der Berücksichtigung
Verkehrslärm der L 162.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten
der Stadt Erftstadt.
Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder
textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub,
Lärm, Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser
bei Nässe) der angrenzenden oder in der Nähe
liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff.
24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen
gehen allein zu Lasten der Kommunen / der
Vorhabenträger.
Der Anregung wird teilweise entsprochen.
Im Immissionsschutzgutachten sind die relevanten Lärmbelastungen / -quellen untersucht
worden und damit die Parameter:
- Quellenhöhe
- Richtwirkung
- Topographie
- Meteorologie
- Witterung
- Abschirmung durch Hindernisse
- Reflexion.
Die Berücksichtigung der weiteren genannten
Immissionen ist für das Plangebiet nicht erforderlich.