Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
3,0 MB
Datum
25.10.2016
Erstellt
15.09.16, 16:32
Aktualisiert
15.09.16, 16:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Schalltechnische Untersuchung
im Rahmen des BV Neubau Drogeriemarkt
an der Dirmerzheimer Straße
in Erftstadt-Gymnich (VEP Nr. 116a)
____________________________________________
Stand April 2016
DIESE SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG MIT ANHANG UND ALLEN BEILAGEN DARF NUR
MIT SCHRIFTLICHER ZUSTIMMUNG DES VERFASSERS IM INTERNET ODER
ANDEREN ELEKTRONISCHEN MEDIEN VERÖFFENTLICHT WERDEN.
ADU cologne
INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH
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Schalltechnische Untersuchung
im Rahmen des BV Neubau Drogeriemarkt
an der Dirmerzheimer Straße
in Erftstadt-Gymnich (VEP Nr. 116a)
____________________________________________
Stand: April 2016
Peter und Lutz Richrath ImmobilienAuftraggeber:
verwaltung GbR
Im Rauland 132 – 134
50127 Bergheim
Berichts-Nr. :
B1510008-01(1)_ver18Apr2016
Auftrag vom:
11.04.2016
Fachlich Verantwortlicher
Dr. W. Pook
Bearbeiter
Dr. L. Sonnenschein
Seitenzahl:
56 + Anhang
Datum:
18. April 2016
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
1. Einleitung und Aufgabenstellung .......................................................1
2. Unterlagen ............................................................................................3
2.1. Pläne ................................................................................................................................................ 3
2.2. Normen, Richtlinien, Erlasse, Verordnungen, Gesetze............................................................... 3
2.3. Sonstiges ......................................................................................................................................... 4
3. Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte,
Immissionsrichtwerte ..........................................................................6
3.1. Orientierungswerte gemäß DIN 18005 .......................................................................................... 7
3.2. Immissionsgrenzwerte gemäß 16.BImSchV................................................................................. 7
3.3. Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm........................................................................................... 8
4. Beschreibung der Immissionsberechnung .....................................10
5. Vorgehensweise ................................................................................12
6. Öffentlicher Straßenverkehr .............................................................13
6.1. Lärmsituation öffentlicher Straßenverkehr ................................................................................ 14
6.2. Berechnung der Emission öffentlicher Straßenverkehr ........................................................... 14
6.3. Eingangsdaten für die Berechnung (öffentlicher Straßenverkehr) ......................................... 15
6.4. Ergebnisse öffentlicher Straßenverkehr .................................................................................... 18
6.5. Emission ........................................................................................................................................ 18
6.6. Ergebnisse Immission .................................................................................................................. 19
6.7. Veränderung des Straßenverkehrslärms durch das Vorhaben................................................ 19
7. Gewerbelärm (Vorbelastung) ............................................................22
7.1. Lärmsituation Gewerbelärm im Untersuchungsgebiet ............................................................. 23
7.2. Eingangsdaten für die Berechnung (Schallleistungen) des derzeitigen
Gewerbes (Vorbelastung) außerhalb des B-Plangebiets.......................................................... 23
7.2.1. Speditionsbetrieb Flohr, Am Ausleger 41-43 ........................................................................... 23
7.2.2. Pneuwork Pneumatische Förderanlagen GmbH, Am Ausleger 49 ......................................... 24
7.2.3. Landmaschinenwerkstatt, Am Ausleger 30 ............................................................................. 25
7.2.4. Gewerbegebiet, Bebauungsplan Nr. 29 ................................................................................... 25
7.2.5. Eingangsdaten zur Berechnung der Emission ......................................................................... 27
7.3. Bestehende Gewerbebetriebe innerhalb des B-Plangebietes (B-Plan
Nr. 116) ........................................................................................................................................... 27
7.3.1. Lärmsituation bestehender REWE Supermarkt....................................................................... 28
7.3.2.
Eingangsdaten zur Berechnung der Emission ......................................................................... 30
8. Gewerbelärm (Zusatzbelastung) ......................................................31
8.1.1. Lärmsituation geplanter Drogeriemarkt ................................................................................... 32
8.1.2. Berechnung der Emissionen lärmrelevanter Quellen, Fahrzeuge und Vorgänge ................... 33
8.1.2.1. Parkplatzverkehr ...........................................................................................................35
8.1.2.2. Lkw-Anlieferung.............................................................................................................38
8.1.2.3. Haustechnik ..................................................................................................................39
8.1.2.4. Papier- bzw. Abfallpresse..............................................................................................39
8.1.3. Immissionsorte und Immissionsempfindlichkeit ...................................................................... 40
8.2. Ergebnisse Gewerbe Analyse- und Planfall ............................................................................... 41
8.2.1. Beurteilung ............................................................................................................................... 41
8.3. Festsetzung der maximal auf die Umgebung des Planungsgebietes
einwirkenden Schallimmissionen verursacht durch die Vorgänge
innerhalb des Planungsgebietes anhand immissionswirksamer
flächenbezogener Schalleistungspegel (IFSP) .......................................................................... 44
8.3.1. Allgemeine Erläuterungen ........................................................................................................ 44
8.3.2. Vorgehensweise im vorliegenden Fall ..................................................................................... 45
8.3.3. Ergebnisse, max. zul. IFSP und resultierende Immissionsanteile (in Tabellenform)............... 47
8.3.4. Qualität der Prognose .............................................................................................................. 50
8.3.5. Fazit Gewerbe .......................................................................................................................... 51
9. Lärmpegelbereiche ............................................................................52
9.1.1.
9.1.2.
9.1.3.
9.1.4.
Straßenverkehr ........................................................................................................................ 54
Flugverkehr .............................................................................................................................. 54
Gewerbe .................................................................................................................................. 54
resultierend maßgebliche Außenlärmpegel ............................................................................. 55
1. Einleitung und Aufgabenstellung
Es wird der Neubau eines Drogeriemarkts an der Dirmerzheimer Straße 46/48 beabsichtigt. Das Plangebiet befindet sich innerhalb des bestehenden Bebauungsplans
„Lindgesweg“ mit der Nummer 116.
Im Rahmen dieses Vorhabens wurden wir von der Peter und Lutz Richrath Immobilienverwaltung GbR beauftragt, die Auswirkungen der Planung im Hinblick auf Lärmemissionen aus dem Gewerbelärm und dem Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrswegen
unter Berücksichtigung der geplanten und der bestehenden Bebauung zu berechnen.
Hierbei ist die derzeitige gewerbliche Vorbelastung außerhalb und innerhalb des BPlangebietes bei der Berechnung als Vorbelastung zu berücksichtigen.
Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ortsrand der Gemeinde ErftstadtGymnich. Es wird in nördlicher Richtung von der Dirmerzheimer Straße L 162 begrenzt.
Auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Dirmerzheimer Straße beginnt Wohnbebauung. Östlich grenzen unmittelbar gewerblich genutzte Flächen (REWE Supermarkt)
an das Plangebiet an. Südlich und südwestlich des Plangebietes des Plangebietes
befinden sich derzeit Flächen mit vereinzelter Wohnbebauung. Das Plangebiet wird im
Süden durch den Lechenicher Pfad begrenzt.
Auf den o.g. gewerblichen Flächen sind zahlreiche Firmen angesiedelt, wie:
nordwestlich eine Spedition, eine Fassadenreinigungsfirma, ein Pneumatikbetrieb, eine Landmaschinenwerkstatt
westlich ein REWE Supermarkt
südlich ein Kfz -Handel sowie ein Schrotthandel (Gewerbegebiet B-Plan Nr. 29)
weiter südlich eine Tankstelle sowie mehrere Gewerbebetriebe (ausgewiesenes
Gewerbegebiet B-Plan Nr. 29)
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Das Plangebiet und die nähere Umgebung sind der Abbildung 1 zu entnehmen.
Abbildung 1 Plangebiet Drogeriemarkt (o. Maßstab, genordet)
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2. Unterlagen
Zur Bearbeitung standen uns folgende Unterlagen zur Verfügung:
2.1.
Pläne
/1/ Deutsche Grundkarte (Kopie) Nr. 5232 i.M. 1 : 5000
/2/ Ten Brinke Projektentwicklung, Lageplanvariante Vorentwurf BV Neubau Drogeriemarkt – Eftstadt, Dirmerzheimer Straße 46/48, 07.08.2015
/3/ Stadt Erftstadt, Aufstellungsbeschluss des Vorhaben- und Erschließungsplanes
Nr. 116 A, Erftstadt-Gymnich, Drogeriemarkt, 27.02.2015
2.2.
Normen, Richtlinien, Erlasse, Verordnungen, Gesetze
/3.2/
BImSchG
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelt-
einwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen
und
ähnliche
Vorgänge
(Bundes-
Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 15. März 1974
(BGBI. 1, S.721), Stand: Neugefasst durch Bekundung
vom 17.05.2013 I 1274, zuletzt geändert durch Artikel 76
V vom 31.08.2015 I 1474
/4/
16. BImSchV
Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes
(Verkehrslärmschutzverordnung
– 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990, Geändert durch Art. 1 V
v. 18.12.2014 I 2269
/5/
TA Lärm
6. allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz, Technische Anleitung zum Schutz gegen
Lärm, 28. August 1998
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/6/
DIN 18005
Schallschutz im Städtebau, Teil 1; Schalltechnische Orientierungswerte für städtebauliche Planung, Ausgabe Mai 1987
/7/
DIN 18005
Teil 2, Lärmkarten – Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen, Ausgabe September 1991
/8/
DIN ISO 9613-2
Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Oktober 1999
/9/
VDI 2720
Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997
/10/
RLS-90
Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, Bundesministerium für Verkehr, Abteilung Straßenbau, Ausgabe
1990
/11/
DIN 4109
2.3.
Sonstiges
Schallschutz im Hochbau, November 1989
/12/ Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen, Bayrisches Landesamt für Umweltschutz, Heft 89 Parkplatzlärmstudie
4. Auflage 2003
/13/ Landesumweltamt NRW: Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und
Entladung von LKW, Merkblätter Nr. 25, 2000
/14/ Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG, Verkehrliche Auswirkungen des neuen DMMarktes an der Dirmerzheimer Straße (L162) in Gymnich, Stand: 28.09.2015
/15/ Angaben zu Haustechnik des bestehenden REWE Supermarkts und des geplanten Drogeriemarkts durch den Auftraggeber (Technische Datenblätter der Aggregate), 23.09.2015, 18.09.2015, 17.09.2015, 16.09.2015, 14.09.2015 und 10.09.2015
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/16/ ADU cologne GmbH, Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und
–immissionen aus dem Straßenverkehr und Gewerbe im Bereich des Planvorhabens B-Plan Nr. 116 „Lindgesweg“ in Erftstadt-Gymnich, 06.12.2004
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3. Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte, Immissionsrichtwerte
Für die Belange des Schallschutzes im Rahmen der städtebaulichen Planung ist mit
dem Rd. Erl. Des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalen vom 21. Juli 1989 die DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau
Teil I) eingeführt worden.
Die DIN 18005 weist in Abhängigkeit von der jeweiligen Gebietsausweisung und der zu
betrachtenden Emittentenart jeweils Orientierungswerte aus. Sie unterscheidet die
Emittentenarten:
Verkehr
Industrie
Gewerbe
Freizeit
Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Emittentenarten sollen wegen der
unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Emittentenarten jeweils für sich allein mit den zugehörigen Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Die Beurteilungspegel der einzelnen Emittentenarten werden auf unterschiedliche Art ermittelt.
Grundsätzlich ist es so, dass bezogen auf den öffentlichen Straßenverkehr, die ermittelten Beurteilungspegel den nach oben gerundeten Mittelungspegel für den Tag (6:00 –
22:00 Uhr) und die Nacht (22:00 – 6:00 Uhr) entsprechen und somit ein Vergleich mit
den Orientierungswerten unmittelbar möglich ist.
Beim Gewerbe werden die Beurteilungspegel gemäß TA Lärm ermittelt (vgl. Seite 7
und 8).
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Im Folgenden führen wir neben den Orientierungswerten zur Vollständigkeit alle derzeit
gängigen Richtwerte und Grenzwerte auf, die im Bereich des Schallschutzes Anwendung finden. Sie sind zu vergleichen mit Beurteilungspegeln, die jeweils außerhalb von
Gebäuden vorhanden bzw. zu erwarten sind:
3.1.
Orientierungswerte gemäß DIN 18005
Im Rahmen der Bauleitplanung sind im Beiblatt 1 zur DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ in Abhängigkeit von der jeweiligen beabsichtigten Nutzung eines Gebietes Orientierungswerte angegeben. Sie beziehen sich am Tag auf 16 Stunden im Zeitraum
von 6:00 – 22:00 Uhr und in der Nacht auf 8 Stunden im Zeitraum von 22:00 – 6:00
Uhr.
Tabelle 1
Orientierungswerte
Orientierungswerte
in dB(A)
Gebietsausweisung
Straßen- bzw. Schienenverkehr
Gewerbe/Freizeit
Tag
Nacht
Tag
Nacht
Gewerbegebiete
65
55
65
50
Mischgebiete
60
50
60
45
Besondere Wohngebiete
60
45
60
40
Kleingarten
55
55
55
55
Allgemeine Wohngebiete
55
45
55
40
Reine Wohngebiete
50
40
50
35
3.2.
Immissionsgrenzwerte gemäß 16.BImSchV
Bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen ist zum Schutz
der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche
sicher zu stellen, dass der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet:
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Tabelle 2 Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV
Immissionsgrenzwerte in
dB(A)
Gebietsausweisung
Tag
Nacht
Gewerbegebiete
69
59
Kern-, Dorf-, Mischgebiete
64
54
59
49
57
47
reine und allgemeine Wohngebiete
und Kleinsiedlungsgebiete
Krankenhäuser, Schulen, Kurheime
und Altenheime
Der Tagzeitraum erstreckt sich ebenfalls über 16 Stunden. Der Nachtzeitraum über
8 Stunden entsprechend den zuvor erwähnten Zeiträumen.
3.3.
Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm
Die Beurteilung gewerblicher Lärmimmissionen wird in der TA Lärm geregelt. Die
Richtwerte für den Beurteilungspegel werden für die Tageszeit (6:00 – 22:00 Uhr) auf
einen gesamten Bezugszeitraum von 16 Stunden bezogen. Darüber hinaus werden in
diesem Zeitraum drei Teilbeurteilungszeiträume betrachtet, wobei diese sogenannten
Zeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (6:00 –7:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr werktags
und zusätzlich 7:00 – 9:00 und 13:00 – 15:00 Uhr sonn- und feiertags) mit einem pauschalen Zuschlag von 6 dB versehen werden, wenn der Immissionsort im Gebiet mit
Gebietsausweisung gemäß Buchstabe d bis f in der ersten Spalte der folgenden Tabelle 3 liegt.
Für die Ermittlung des Beurteilungspegels im Nachtzeitraum wird in der Regel der
Mittelungspegel der lautesten vollen Nachtstunde zugrunde gelegt.
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Tabelle 3
Immissionsrichtwerte gemäß TA-Lärm
Immissionsrichtwerte
in dB(A)
Gebietsausweisung
Tag
Nacht
a)
Industriegebiete
70
70
b)
Gewerbegebiete
65
50
c)
Dorfgebiete, Kerngebiete, Mischgebiete
60
45
d)
allg. Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete
55
40
e)
reine Wohngebiete
50
35
f)
Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten
45
35
Diese Richtwerte sind immissionsortbezogen und gelten für die Gesamtheit der am
Immissionsort einwirkenden Immissionen aus gewerblichen Quellen.
Des Weiteren dürfen seltene, kurzzeitig auftretende Geräuschereignisse aus dem anlagenbezogenen Lärm im Tagzeitraum maximal 30 dB und im Nachtzeitraum maximal
20 dB über dem jeweils geltenden Immissionsrichtwert gemäß Tabelle 3 liegen.
Bei seltenen Ereignissen (<10 d/a) betragen die Immissionsrichtwerte für die Beurteilungspegel für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden in Gebieten nach Tabelle 3 mit
den Buchstaben b bis f :
tags
70 dB(A)
nachts
55 dB(A).
Seltene, kurzzeitig auftretende Geräuschereignisse aus dem anlagenbezogenen Lärm
dürfen bei seltenen Ereignissen im Tagzeitraum maximal 20 dB und im Nachtzeitraum
maximal 15 dB über den o.g. Werten liegen.
Die jeweiligen Richtwerte gemäß TA Lärm ergeben sich aus den jeweiligen Bebauungsplänen bzw. der Immissionsempfindlichkeit der tatsächlichen Nutzung.
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4. Beschreibung der Immissionsberechnung
Die Berechnungen der einzelnen Emittentenarten erfolgen mit einem eigens für solche
Aufgaben entwickelten Programm (CadnaA, Version 4.6.153). Dazu wird ein auf die
schalltechnischen Belange ausgerichtetes dreidimensionales, digitales Modell des
Plangebietes und seiner unmittelbaren Umgebung erstellt. Die Eingangsdaten für das
digitale Modell bestehen im Rahmen dieser Untersuchung aus den Elementtypen Hindernisse, Gelände sowie den einzelnen Emittentenarten.
Zu den Hindernissen zählen im allgemeinen:
-
Gebäude
-
Mauern, Wände
-
Schallschirme
-
hoher Bewuchs
Die Geländedaten bestehen im allgemeinen aus:
-
natürlicher Geländeverlauf (Höhenlinien)
-
Wälle, Dämme und Einschnitte (Böschungslinien)
Zu den einzelnen hier explizit betrachteten Emittentenarten zählen:
-
Straßenverläufe (öffentlicher Verkehr)
-
Gewerbe
Straßenverläufe werden für einen Regelquerschnitt (RQ) > 7,5 in Anlehnung an die
RLS-90 in zwei Fahrstreifen aufgeteilt.
Ausgehend von Emissionspegeln LmE , bzw. Schallleistungen LW oder Lw'' werden anhand dieses Modells über eine Ausbreitungsrechnung gemäß der jeweils anzuwendenden Richtlinien (DIN ISO 9613-2, VDI 2714, VDI 2720, RLS-90,) die zu erwartenden
Beurteilungspegel (tags/nachts) ermittelt.
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In die Berechnungen fließen alle zur Schallausbreitung wichtigen Parameter ein, wie:
- Quellenhöhe
- Richtwirkung
- Topographie
- Meteorologie
- Witterung
- Abschirmung durch Hindernisse
- Reflexion.
Es werden für ausgewählte Aufpunkte punktuelle Berechnungen durchgeführt und tabellarisch dargestellt.
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5. Vorgehensweise
Aufgrund der zwei zu untersuchenden Emittentenarten und der damit verbundenen
unterschiedlichen Berechnungs- und Beurteilungsverfahren differenzieren wir im weiteren wie folgt:
A. Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen
(kurz: öffentlicher Straßenverkehr)
B. Gewerbe
C. Lärmpegelbereiche
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6. Öffentlicher Straßenverkehr
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6.1.
Lärmsituation öffentlicher Straßenverkehr
Die Lärmsituation bezüglich des Verkehrslärms auf öffentlichen Straßen wird im Einzelnen bestimmt durch den Verkehr auf den folgenden Straßen
6.2.
-
Dirmerzheimer Straße L162
-
L 495
-
BAB 61
-
Justus-von-Liebig-Straße
-
Lechenicher Pfad
Berechnung der Emission öffentlicher Straßenverkehr
Die zur Ausbreitungsrechnung benötigten Schallemissionspegel Lm,E (tags und
nachts) für die einzelnen Straßen und Straßenabschnitte werden nach der RLS-90
durch Berechnung ermittelt. Der Emissionspegel Lm,E ist der Mittelungspegel in 25 m
Abstand von der Straßenachse bei freier Schallausbreitung. Er wird nach dieser Richtlinie aus der Verkehrsstärke, dem Lkw-Anteil, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der
Art der Straßenoberfläche und der Steigung des Straßenabschnittes berechnet:
Lm,E = Lm(25) + DV + DStrO +DStg + DE
mit
DV
Korrektur nach Gl. (8) der RLS 90 für von 100 km/h abweichende zulässige Höchstgeschwindigkeiten
DStrO
Korrektur nach Tabelle 4 der RLS-90 für unterschiedliche Straßenoberflächen (z.B. von 0 dB bei nicht geriffelten Gußasphalten und 6 dB bei
nicht ebenen Pflasteroberflächen)
DStg
Zuschlag nach Gl. (9) der RLS-90 für Steigungen und Gefälle
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DE
Korrektur bei Spiegelschallquellen
Lm(25)
der Mittelungspegel in 25 m Abstand bei Wegfall obiger Korrekturen und
Zuschläge. Er ergibt sich aus der maßgebenden stündlichen Verkehrsstärke M und dem maßgebenden Lkw-Anteil über 2,8 t in % nach folgender Gleichung:
Lm(25) = 37,3+ 10 ⋅ lg[ M ⋅ (1 + 0,082 ⋅ p)]
M
maßgebende stündliche Verkehrsstärke
p
maßgebender Lkw-Anteil in % (Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t)
Der Wert 37,3 dB(A) gibt den rechnerischen Mittelungspegel in 25 m Abstand für eine
Pkw-Vorbeifahrt je Stunde (M= 1/h; p = 0) mit der Geschwindigkeit 100 km/h unter der
Voraussetzung, dass die Korrekturen DStr0, DStg und DE nicht zu berücksichtigen sind,
an.
Die maßgebende Verkehrsstärke M ist der auf den Beurteilungszeitraum bezogene
Mittelwert über alle Tage des Jahres der einen Straßenquerschnitt stündlich passierenden Kraftfahrzeuge. Falls keine objektbezogenen Daten zu den maßgebenden Verkehrsstärken M und dem Lkw-Anteil p tags und nachts vorliegen, lassen sich dies Größen auch nach der Tabelle 3 der RLS-90 aus den DTV-Werten errechnen. Der DTVWert (durchschnittlich tägliche Verkehrsstärke) ist der Mittelwert über alle Tage des
Jahres der einen Straßenquerschnitt täglich passierenden Fahrzeuge.
6.3.
Eingangsdaten für die Berechnung (öffentlicher Straßenverkehr)
Zur Berechnung der Emission des öffentlichen Straßenverkehrs übernehmen wir als
Grundlage die Eingangsdaten der schalltechnischen Untersuchung zum B-Plan /16/
und berücksichtigen die Ergebnisse der aktuellen Verkehrsuntersuchung /14/. Teil die-
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ser Untersuchung ist eine neue Linksabbiegespur von der Dirmerzheimer Straße. Die
Verkehrsuntersuchung betrachtet dabei lediglich die Mehrbelastung auf den aus lärmtechnischer Sicht relevanten Zufahrtsstraßen.
Die uns zur Verfügung gestellten Zähldaten, die daraus resultierenden Prognosewerte
und die errechneten LmE Werte sind den folgenden Tabellen zu entnehmen:
Tabelle 4
Lfd.
Nr.
Eingangsdaten der Emissionsberechnung Straße, Analysefall 2015
Straßenabschnitt
Art
DTVWert
fläche
in
Kfz/24h
Ober-
Tag
Nacht
Tag
Nacht
Zulässige
Höchstgeschwindigkeit
in km/h
Stündliche
Verkehrsstärke
M in Kfz/h
Lkw-Anteil in
%
1
L162, Dirmerzheimer Straße, bis Zufahrt dm/REWE
L
1
7900
-
-
20,0
10,0
50
2
L162, Dirmerzheimer Straße, Zufahrt dm/REWE bis
Ortsausgang
L
1
8300
-
-
20,0
10,0
50
3
L162, Dirmerzheimer Straße, Ortsausgang bis L495
L
1
8300
-
-
20,0
10,0
70
4
L 162, L 495 in Richtung
Dirmerzheim
L
1
6900
-
-
20,0
10,0
100
5
L 495, ab 162 in Richtung
BAB 61 (Brücke)
L
1
9807
-
-
20,0
10,0
100
6
L 495, ab 162 in Richtung
Düren
L
1
7892
-
-
20,0
10,0
100
7
BAB 61, AS Türnich bis AS
Erftstadt Gymnich
A
1
-
3068,5
715,99
24,6
49,3
8
BAB 61, AS Erftstadt –
Gymnich bis AD - Erfttal
A
1
-
2985,2
696,56
25,6
51,3
9
Lechenicher Pfad
G
1
750
-
-
10,0
3,0
keine,
Richtgeschwindigkeit 130
keine,
Richtgeschwindigkeit 130
50
10
Justus-von-Liebig-Straße
G
1
-
75,0
8,30
10,0
3,0
30
Belag: 1 nicht geriffelter Gussasphalt, Asphaltbetone oder Splittmastixasphalte
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Tabelle 5
Lfd.
Nr.
Eingangsdaten der Emissionsberechnung Straße, Prognosefall 2015
Straßenabschnitt
Art
DTVWert
Oberfläche
in
Kfz/24h
Stündliche
Verkehrsstärke
M in Kfz/h
Lkw-Anteil in
%
Tag
Nacht
Tag
Nacht
Zulässige
Höchstgeschwindigkeit
in km/h
1
L162, Dirmerzheimer Straße, bis Zufahrt dm/REWE
L
1
8100
-
-
20,0
10,0
50
2
L162, Dirmerzheimer Straße, Zufahrt dm/REWE bis
Ortsausgang
L
1
9000
-
-
20,0
10,0
50
3
L162, Dirmerzheimer Straße, Ortsausgang bis L495
L
1
9000
-
-
20,0
10,0
70
4
L 162, L 495 in Richtung
Dirmerzheim
L
1
6900
-
-
20,0
10,0
100
5
L 495, ab 162 in Richtung
BAB 61 (Brücke)
L
1
9807
-
-
20,0
10,0
100
6
L 495, ab 162 in Richtung
Düren
L
1
7892
-
-
20,0
10,0
100
7
BAB 61, AS Türnich bis AS
Erftstadt Gymnich
A
1
-
3068,5
715,99
24,6
49,3
8
BAB 61, AS Erftstadt –
Gymnich bis AD - Erfttal
A
1
-
2985,2
696,56
25,6
51,3
9
Lechenicher Pfad
G
1
750
-
-
10,0
3,0
keine,
Richtgeschwindigkeit 130
keine,
Richtgeschwindigkeit 130
50
10
Justus-von-Liebig-Straße
G
1
-
75,0
8,30
10,0
3,0
30
Belag: 1 nicht geriffelter Gussasphalt, Asphaltbetone oder Splittmastixasphalte
Für die Straßenoberfläche wird von Asphaltbeton, nicht geriffelten Gussasphalten oder
Splittasphalten ausgegangen. Der Kreuzungsbereich L162/L495 wird durch eine Lichtzeichenanlage geregelt, für diesen Abschnitt wurde entsprechend der RLS-90 ein Zuschlag vergeben. Die Lage der betrachteten Straßenabschnitte ist der folgenden Abb. 2
zu entnehmen.
B1510008-01(1)_ver18Apr2016
Seite 17 von 56
Abbildung 2
Lage der betrachten Straßenabschnitte (o.M., genordet)
Lechenicher Pfad
6.4.
Ergebnisse öffentlicher Straßenverkehr
6.5.
Emission
Es ergeben sich nach RLS-90 folgende Emissionspegel für die betrachteten Straßen
bzw. Straßenabschnitte :
B1510008-01(1)_ver18Apr2016
Seite 18 von 56
Tabelle 6
Emission gemäß RLS-90 (Lme)
LmE in dB(A)
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
Straße
L162, Dirmerzheimer Straße, bis
Zufahrt dm/REWE
L162, Dirmerzheimer Straße, Zufahrt
dm/REWE bis Ortsausgang
L162, Dirmerzheimer Straße, Ortsausgang bis L495
L 162, L 495 in Richtung Dirmerzheim
L 495, ab 162 in Richtung BAB 61
(Brücke)
L 495, ab 162 in Richtung Düren
BAB 61, AS Türnich bis AS Erftstadt
Gymnich
BAB 61, AS Erftstadt –Gymnich bis
AD - Erfttal
Analysefall
Prognosefall
Tag
Nacht
Tag
Nacht
64,8
53,8
64,9
53,9
65,0
54,0
65,4
54,3
67,0
56,1
67,3
56,4
67,6
57,3
67,6
57,3
69,2
58,8
69,2
58,8
68,2
57,8
68,2
57,8
77,9
73,3
77,9
73,3
77,9
73,2
77,9
73,2
9
Lechenicher Pfad
52,3
42,1
52,3
42,1
10
Justus-von-Liebig-Straße
51,9
39,7
51,9
39,7
6.6.
Ergebnisse Immission
Die Beurteilung der Immission des öffentlichen Straßenverkehrs erfolgt wie unter
Punkt 4 auf der Seite 10 beschrieben. Berechnet und dargestellt werden die Beurteilungspegel analog der RLS-90.
6.7.
Veränderung des Straßenverkehrslärms durch das Vorhaben
Für verschiedene Immissionsorte im Bereich der bestehenden Wohnbebauung (Dirmerzheimer Straße, Lechenicher Pfad) sind die Veränderungen des Straßenverkehrslärms untersucht worden.
B1510008-01(1)_ver18Apr2016
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Die Lage der betrachteten Immissionsorte (Bestandsgebäude) ist der folgenden Abbildung zu entnehmen.
Abbildung 3
Lageplan Immissionsorte (o.M., genordet)
Es ergeben sich an den ausgewählten Immissionsorten folgende Immissionen (Analysefall / Planfall) und Veränderungen:
Tabelle 7 Veränderung der Immissionspegel Analyse- / Planfall
tags
dB(A)
nachts
dB(A)
tags
dB(A)
nachts
dB(A)
Maximale
Veränderung
in
dB
Immissionspegel
Berechnungspunkt
Bezeichnung
Analysefall
Planfall
IO 1
Nikolausstraße 24a EG
62,0
52,1
62,4
52,5
+ 0,4
IO 1
Nikolausstraße 24a 1.OG
63,3
53,3
63,6
53,7
+ 0,4
IO 2
Nikolausstraße 20b EG
62,2
52,3
62,5
52,6
+ 0,4
IO 2
Nikolausstraße 20b 1.OG
63,5
52,6
63,9
53,9
+ 0,4
IO 3
Nikolausstraße 18b EG
62,5
52,5
62,8
52,9
+ 0,4
B1510008-01(1)_ver18Apr2016
Seite 20 von 56
tags
dB(A)
nachts
dB(A)
tags
dB(A)
nachts
dB(A)
Maximale
Veränderung
in
dB
Immissionspegel
Berechnungspunkt
Bezeichnung
Analysefall
Planfall
IO 3
Nikolausstraße 18b 1.OG
63,9
53,9
64,2
54,2
+ 0,3
IO 4
Dirmerzheimer Straße 34a EG
66,6
56,6
66,7
56,8
+ 0,2
IO 4
Dirmerzheimer Straße 34a 1.OG
67,1
57,1
67,2
57,2
+ 0,1
IO 5
Dirmerzheimer Straße 34b EG
57,9
49,0
58,2
49,3
+ 0,3
IO 5
Dirmerzheimer Straße 34b 1.OG
58,7
49,7
59,0
50,0
+ 0,3
IO 6
Dirmerzheimer Straße 34c
56,4
47,9
56,1
47,8
- 0,1
IO 7 Lechenicher Pfad, Flur 431 EG
58,0
49,3
57,1
48,6
- 0,7
IO 7 Lechenicher Pfad, Flur 431 1. OG
58,5
49,7
57,7
49,1
- 0,6
IO 8 Lechenicher Pfad, Flur 430 EG
57,6
49,0
57,6
49,0
0,0
IO 9 Lechenicher Pfad, Flur 400 EG
56,2
47,8
56,3
48,0
+ 0,2
IO 9 Lechenicher Pfad, Flur 400 1. OG
57,0
48,5
57,1
48,7
+ 0,2
IO 10
Lechenicher Pfad 3, EG
57,3
48,7
57,4
48,9
+ 0,2
IO 10
Lechenicher Pfad 3, 1. OG
58,3
49,6
58,4
49,8
+ 0,2
Fazit:
Es zeigt sich, dass durch die projektbezogene Verkehrszunahme (Ziel- und Quellverkehr) eine Erhöhung der Lärmimmissionen um max. 0,3 dB zu erwarten ist. Diese Erhöhung beträgt wesentlich weniger als 3 dB. Die sog. Sanierungswerte von 70 dB(A)
tags bzw. 60 dB(A) nachts werden nicht überschritten, so dass die Pegelerhöhung
durch die projektbezogene Verkehrszunahme als nicht wesentlich zu bezeichnen ist.
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7. Gewerbelärm (Vorbelastung)
B1510008-01(1)_ver18Apr2016
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7.1.
Lärmsituation Gewerbelärm im Untersuchungsgebiet
Die Lärmsituation bezüglich des Gewerbelärms in der Nachbarschaft des Plangebietes
wird durch folgende Gewerbebetriebe bzw. Gewerbeflächen immissionsrelevant bestimmt:
Lärmsituation außerhalb des B-Plan Gebiets
1. Speditionsbetrieb, Lindgesweg/Am Ausleger
2. Pneumatikbetrieb, Am Ausleger 49
3. Fassadenreinigungsbetrieb, Am Ausleger 49
4. Landmaschinenwerkstatt, Am Ausleger 30
5. Gewerbegebiet Bebauungsplan Nr. 29
Lärmsituation innerhalb des B-Plangebiets
6. REWE Supermarkt, Dirmerzheimer Straße 48
7.2.
Eingangsdaten für die Berechnung (Schallleistungen) des derzeitigen Gewerbes (Vorbelastung) außerhalb des B-Plangebiets
Die o. g. Betriebe bzw. Gewerbeflächen 1. bis 5. wurden seinerzeit im Zuge des BPlanverfahrens (Nr. 116) schalltechnisch untersucht. Im Rahmen einer erneuten Ortsbegehung am 07.09.2015 wurde im Vergleich zu der Betriebsbeschreibung in der Voruntersuchung /16/ keine Veränderung festgestellt. Die nachfolgende Beschreibung der
Betriebe 1. bis 5. bezieht sich dementsprechend auf die Annahmen des Vorgutachtens.
7.2.1.
Speditionsbetrieb Flohr, Am Ausleger 41-43
Der Speditionsbetrieb Fa. Flohr befindet sich an der Ecke Lindgesweg/Am Ausleger.
Auf dem Betriebsgelände der Fa. Flohr befinden sich eine Garage sowie Stellplätze für
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ca. vier Lkw im Freien. Es liegen beim staatlichen Umweltamt Köln keine Meldungen
über Lärmbeschwerden in der Nachbarschaft des Betriebes vor. Auskünfte über die
Betriebsweise und Arbeitszeiten des Betriebes liegen uns nicht vor. Aus diesem Grunde wurde mittels stichprobenhafter Immissionsmessungen an der benachbarten Wohnbebauung Lindgesweg 10 und 7 überprüft, ob die Immissionsrichtwerte eingehalten
werden (/16/). Es waren keine Überschreitungen im Tag- sowie im Nachtzeitraum zu
verzeichnen, wobei anzumerken ist, dass die Fahrzeuge, schon aufgrund der schmalen
Fahrbahn (Lindgesweg) sehr behutsam gefahren wurden. Wir haben analog zum Vorgutachten die gesamte Betriebsfläche mit einer immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistung (IFSP) von 56 dB(A) tags und 44 dB(A) nachts belegt.
Der Betrieb wird hauptsächlich im Tagzeitraum von 6.00 – 22.00 Uhr betrieben. Gelegentlich finden auch im Nachtzeitraum 22.00 - 6.00 Uhr Lkw Bewegungen statt.
7.2.2.
Pneuwork Pneumatische Förderanlagen GmbH, Am Ausleger 49
Über die Fa. Pneuwork Pneumatische Förderanlagen GmbH, Am Ausleger 49, liegen
uns bezüglich möglicher Genehmigungsauflagen zum Thema Lärm keine Angaben vor.
Der Betrieb grenzt unmittelbar an die Südgrenze des zu betrachtenden Plangebietes. In
dem Betrieb werden Pneumatikpumpen gelagert, ausgebessert und lackiert. Während
eines Ortstermins haben wir seinerzeit während des Lackier- und Werkstattbetriebes
stichprobenhafte Immissionsmessungen an den Grundstücksgrenzen durchgeführt. Es
wurde keine Überschreitung der Immissionsrichtwerte für Mischgebiete ermittelt. Wir
haben die gesamte Betriebsfläche dementsprechend mit einem IFSP von 60 dB(A) tags
belegt, so dass in Summe die Immissionsrichtwerte an der nächsten schützenswerten
Bebauung nicht überschritten werden.
Der Betrieb wird nur im Tagzeitraum 6.00 – 22.00 Uhr betrieben werden.
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7.2.3.
Landmaschinenwerkstatt, Am Ausleger 30
Auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Straße am Ausleger, in weiterer südlicher Richtung, befindet sich eine Landmaschinenwerkstatt. In der Halle werden derzeit
zwei Kleinlaster abgestellt und Material gelagert. Während eines Ortstermins wurden
seinerzeit Stichprobenmessungen durchgeführt, es waren in der Nachbarschaft keine
Hinweise auf eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte im Tagzeitraum festzustellen. Wir haben die gesamte Betriebsfläche dementsprechend mit einem IFSP von 60
dB(A) tags belegt, so dass in Summe den o.g. Immissionsrichtwert tags an der nächsten schützenswerten Bebauung nicht überschritten wird.
Der Betrieb findet nur im Tagzeitraum 6.00 – 22.00 Uhr statt.
7.2.4.
Gewerbegebiet, Bebauungsplan Nr. 29
Weiter Östlich des Plangebiets schließt sich ein Gewerbegebiet an. Für dieses Gewerbegebiet ist ein Bebauungsplan mit der Nr. 29 von der Stadt Erftstadt aufgestellt worden. Entsprechend der Vorgaben des Bebauungsplanes (Flächen für nichtstörendes
Gewerbe, Einschränkung der Nutzung durch Ausschluss von stark emittierenden Betrieben gemäß Abstandserlass) haben wir die Fläche derart mit einer maximal zulässigen immissionswirksamen Schallleistung belegt, dass gültigen Immissionsrichtwerte in
der Nachbarschaft im Tag- und Nachtzeitraum eingehalten werden.
Für alle zuvor genannten Gewerbebetriebe gilt, dass wir uns durch eine Ortsbegehung
sowie mittels Stichprobenmessungen davon überzeugt haben, dass die zuvor gemachten Annahmen die Immissionssituation wiedergeben. Im Rahmen einer erneuten Ortsbegehung am 07.09.2015 wurde im Vergleich zu o. g. Betriebsbeschreibungen keine
Veränderung festgestellt.
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Der folgenden Abbildung 4 sind die betrachteten Gewerbebetrieb außerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 116 zu entnehmen.
Abbildung 4 Lage der Gewerbebetriebe außerhalb des Bebauungsplangebietes
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7.2.5.
Eingangsdaten zur Berechnung der Emission
Zusammenfassend liegen der Berechnung folgende Schallleistungen zugrunde:
LWA in dB
Fläche in
m²
LWA‘‘ in dB
Betrieb
Tag
Nacht
Tag
Nacht
Speditionsbetrieb Flohr, Am
Ausleger 41-43
89,6
77,6
56,0
44,0
2300
Pneuwork Pneumatische
Förderanlagen GmbH, Am
Ausleger 49
94,7
79,7
60,0
45,0
3000
Landmaschinenwerkstatt, Am
Ausleger 30
91,6
76,6
60,0
45,0
1500
Gewerbegebiet, Bebauungsplan Nr. 29
106,9
93,9
61,0
48,0
39000
7.3.
Bestehende Gewerbebetriebe innerhalb des B-Plangebietes (B-Plan Nr. 116)
Die seinerzeit in der Untersuchung /16/ prognostisch getroffenen Annahmen für den
inzwischen erstellten REWE Supermarkt wurden im Rahmen der Ortsbegehung am
07.09.2015 gesichtet und im Hinblick auf die derzeitige Betriebsweise aktualisiert und
nachfolgend zu den Ausführungen der Voruntersuchung ergänzt. Der südöstlich des
geplanten Drogeriemarkts bestehende REWE Supermarkt hat 82 Stellplätze und
1200m² Nettoverkaufsfläche. Die entsprechenden Emissionen wurden auf der Grundlage von aktuellen Datenblättern zu den vorhandenen haustechnischen Anlagen ermittelt
und als Vorbelastung berücksichtigt (/15/).
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7.3.1.
Lärmsituation bestehender REWE Supermarkt
Der Supermarkt und der zugehörige Pkw-Kundenparkplatz befinden sich an der Nordostgrenze des Bebauungsplangebiets. Der Markt kann werktags (montags – samstags)
von 07.00 – 22.00 Uhr für den Kunden geöffnet werden. In der Zeit ab 06:00 Uhr morgens bis maximal 18:00 Uhr abends können Warenanlieferungen erfolgen.
Der Anlieferungsbereich befindet sich an der Südseite des Supermarktgebäudes. Weiterhin ist in diesem Bereich eine Papier- bzw. Abfallpresse (mit Schneckenverdichter)
aufgestellt. Ein Wechsel der dazugehörigen Container erfolgt einmal wöchentlich.
Tagsüber können bis zu drei Lkw-Warenanlieferungen (Lkw > 7,5 t Sattelzüge mit Auflieger als konservative Annahme) vorkommen, sowie im ungünstigsten Fall ein zusätzlicher Lkw, der den Papiercontainer leert bzw. austauscht.
Der Supermarkt ist haustechnisch mit einer Kühlanlage und einer Lüftungsanlage an
der südwestlichen Seite des Marktgebäudes ausgestattet.
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Die Lage des geplanten Supermarktes ist der folgenden Abbildung zu entnehmen.
Abbildung 5 Lageplan REWE Supermarkt
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7.3.2.
Eingangsdaten zur Berechnung der Emission
Zusammenfassend liegen der Berechnung folgende Schallleistungen zugrunde:
Tabelle 8 Schallleistungen Gewerbe Vorbelastung (REWE Supermarkt)
LWA in dB
Einwirkzeit in Minuten
Quelle
Tag
Nacht
Tag
Ruhezeit
Nacht
(lauteste
Std.)
Parkplatz
96,3
-
720
180
-
LKW Anlieferung
89,2
-
120
60
-
Entladevorgänge
93,0
-
120
60
-
Zuluft-Anlage
75,0
75,0
780
180
60
Abluft-Anlage
85,0
85,0
780
180
60
Klimaverflüssigungssatz
81,0
81,0
780
180
60
TK-Verflüssiger
66,0
66,0
780
180
60
NK-Verflüssiger
72,0
72,0
780
180
60
Kühlaggregate
75,0
75,0
780
180
60
Lüftungsöffnung
55,3
55,3
780
180
60
Lüftungsöffnung
55,3
55,3
780
180
60
Papierpresse
80,0
-
60
-
-
Containerwechsel
102,0
-
0,5
-
-
Laderampe
93
-
120
60
-
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8. Gewerbelärm (Zusatzbelastung)
(geplanter Drogeriemarkt)
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8. Geplanter Drogeriemarkt
Westlich des bestehenden REWE Supermarkts soll auf einem derzeit nicht genutzten
Grundstück ein Drogeriemarkt mit einer Grundfläche von 940 m² errichtet werden.
8.1.1.
Lärmsituation geplanter Drogeriemarkt
Der Drogeriemarkt kann werktags (montags – samstags) von 08:00 – 20:00 Uhr für den
Kunden geöffnet werden. In der Zeit ab 06:00 Uhr morgens können Warenanlieferungen erfolgen.
Der Anlieferungsbereich ist an der Südseite des Marktgebäudes vorgesehen. Weiterhin
ist in diesem Bereich eine Papier- bzw. Abfallpresse (mit Schneckenverdichter) aufgestellt. Ein Wechsel der dazugehörigen Container soll dabei einmal wöchentlich erfolgen.
Tagsüber können bis zu zwei Lkw-Warenanlieferungen (Lkw > 7,5 t Sattelzüge mit Auflieger als konservative Annahme) pro Woche vorkommen, sowie im ungünstigsten Fall
ein zusätzlicher Lkw, der den Papiercontainer leert bzw. austauscht.
Der Drogeriemarkt ist haustechnisch mit einer Klimaanlage an der südwestlichen des
Marktgebäudes ausgestattet.
Künftig wird ein vergrößerter Parkplatz von REWE Supermarkt und Drogeriemarkt gemeinsam genutzt. Dazu wird die bestehende Einfahrt von der Dirmerzheimer Straße
(L162) zurückgebaut. Eine neue gemeinsame Zufahrt von der Dirmerzheimer Straße
wird etwas weiter nordwestlich der bestehenden errichtet.
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Die Lage des geplanten Drogeriemarkts und der relevanten Geräuschquellen ist der
folgenden Abbildung zu entnehmen.
Abbildung 6 Lageplan Drogeriemarkt (genordet, o. M.)
8.1.2.
Berechnung der Emissionen lärmrelevanter Quellen, Fahrzeuge und
Vorgänge
Lärmrelevant sind alle Fahrzeuge, Pkw der Kunden sowie Anlieferverkehr, die das
Marktgelände befahren, sowie die damit verbundenen Vorgänge (Lkw entladen, Türenschlagen, Motor starten etc.). Darüber hinaus sind die Geräusche der Abfall- bzw. Papierpresse und der Klimaaggregate in der Regel relevant.
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Für die Ausbreitungsrechnung wird grundsätzlich unterschieden zwischen beweglichen
Quellen (Fahrzeugbewegungen) und mehr oder weniger ortsgebundenen Quellen (Papierpresse, Klimaaggregate).
Die Geräusche der im Freien befindlichen Quellen werden nahezu ungehindert in die
Umgebung abgestrahlt.
Wir unterscheiden im weiteren folgende Teil-Emittenten:
•
Parkplatz mit 48 Kundenstellplätzen (dm Drogerie-Markt)
•
Parkplatz mit 82 Kundenstellplätzen (REWE Supermarkt. Die gemeinsam genutzen Parkflächen (dm + REWE) umfassen dann 130 Kundenstellplätze)
•
Lkw-Verkehr (Anlieferung und Abholung)
•
Entladegeräusche der Anlieferung
•
Abfall- bzw. Papierpressenbetrieb (mit Schneckenverdichter)
•
Container (Presse) wechseln
•
Klimaanlage (Haustechnik).
Der o.g. Parkplatz verfügt über insgesamt 130 Stellplätze. Er liegt südlich der Dirmerzheimer Straße. Die Parkflächen sind von der Dirmerzheimer Straße aus anzufahren.
Die Geräusche der Vorgänge innerhalb des Drogeriemarkts sind aufgrund der Dämmung der Fassadenbauteile (Wände und Decke) nicht immissionsrelevant.
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8.1.2.1.
Parkplatzverkehr
Die Geräuschemission durch den Betrieb des geplanten Drogeriemarkts sowie die an
den Aufpunkten zu erwartende Geräuschimmission wird u.a. durch die Pkw- Bewegungen im Bereich des Kundenparkplatzes bestimmt. Diese setzt sich aus mehreren Geräuschanteilen zusammen, wie z. B. Fahrvorgänge, Motor- Anlassen, Kofferraum- und
Türenschlagen etc.. Im Rahmen eines pessimalen Berechnungsansatzes wird davon
ausgegangen, dass jeder Pkw zur Parkplatzsuche jeweils den gesamten Parkplatz
befährt. Die Ausfahrt wird auf direktem Wege angenommen.
Die resultierenden Immissionsanteile werden mittels einer normgerechten Ausbreitungsrechnung (DIN ISO 9613-2) berechnet und gemäß TA Lärm für den Tagzeitraum
beurteilt.
Hierbei wird aufgrund der räumlichen Nähe zwischen Quellen und Immissionsorten
keine meteorologische Korrektur berücksichtigt (C0 = 0). Dies entspricht ebenfalls einem pessimalen Berechnungsansatz.
Der Drogeriemarkt hat im ungünstigsten Fall in der Zeit von 08:00 – 20:00 Uhr geöffnet.
Im selben Zeitraum sind Pkw- Bewegungen im Bereich des Parkplatzes zu erwarten.
Der Beurteilungszeitraum beträgt 16 Stunden (Tagzeitraum gem. TA Lärm).
Der Parkplatz wird während der Geschäftszeiten von 8:00 – 20:00 Uhr über 12 Stunden
genutzt, weiterhin gehen wir davon aus, dass vor 08:00 und nach 20:00 Uhr ca. ein
Vor- bzw. Nachlauf von einer halben Stunde stattfinden kann, bis alle Fahrzeuge den
Parkplatz aufgesucht bzw. verlassen haben.
Die Schallleistung auf Parkplätzen wird analog der "Parkplatzlärmstudie" des bayerischen Landesamt für Umweltschutz berechnet. Es wird im Sinne einer Abschätzung der
Normalfall (das sogenannte zusammengefasste Verfahren) benutzt. Die Gleichung für
die flächenbezogene Schallleistung (bezogen auf 1m²) lautet:
Lw'' = LW0 + KPA + KI + KD + 10 lg ( N • n ) - 10 lg (S/1m²) in dB(A)
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Die Parkplatzlärmstudie betrachtet unterschiedliche Parkplatzarten und gibt jeweils
artbezogene Werte für KPA, KI etc. an.
LW “
=
Flächenbezogener Schallleistungspegel pro m² aller Vorgänge auf dem
Parkplatz (einschließlich Durchfahranteil) in dB(A)
LW0 = 63 dB(A) = Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung/h
LW0
auf einem P+R-Parkplatz
KPA
=
Zuschlag für Parkplatzart (hier KPA = 4 dB für Parkplätze an Einkaufszentren (Einkaufswagen auf Asphalt)
KI
=
Zuschlag für das Taktmaximalpegelverfahren, Zuschlag für den Summenpegel aus Parkvorgang und Durchgangsverkehr, (hier KI =3 dB für
Einkaufswagen auf Asphalt)
KD
=
10 lg(1+ng/44) dB; ng ≤ 150; Die Näherungsformel KD gilt für alle Parkplatzarten. KD beschreibt den Schallanteil, der von den durchfahrenden
Kfz verursacht wird. Er ist so bemessen, dass er in der Regel auf der
„sicheren Seite“ liegt, d.h. dass die errechneten Pegel in der Regel eher
etwas zu hoch sind.
ng
=
Zahl der Stellplätze des gesamten Parkplatzes unabhängig davon, ob
der Parkplatz zur Berechnung in Teilflächen unterteilt wird oder nicht
N
=
Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Bezugsgröße und Stunde). Falls
für N keine exakten Zählungen vorliegen, sind sinnvolle Annahmen zu
treffen. Anhaltswerte für N sind der Studie zu entnehmen.
n
=
Bezugsgröße, die den untersuchten Parkplatz charakterisiert (z.B. Anzahl der Stellplätze usw.); bei Aufteilung in Teilflächen: Anteil der Bezugsgröße
S
=
Gesamtfläche bzw. Teilfläche des Parkplatzes in m².
Im Einzelnen liegen der weiteren Berechnung gemäß der Parkplatzlärmstudie folgende
Eingangsdaten zugrunde:
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Tabelle 9.1
Eingangsdaten Parkplatz dm Drogeriemarkt (tags)
Lw0
KPA*1
KI*2
KD*3
N*4
dB(A)
dB
dB
dB
tags
63,0
3
4
3,2
1,0
n*5
ng
S*6
Parkplatz
Drogeriemarkt
m²
48
48
1540
*1 Wert gemäß Parkplatzlärmstudie für „Parkplatz an einem Einkaufsmarkt, Einkaufswagen auf Asphalt“
*2 KI = 4 dB, Wert gemäß Parkplatzlärmstudie für „Parkplatz an einem Einkaufsmarkt, Einkaufswagen auf Asphalt“
3 KD = 10lg(1+n /44) dB, ng ≤ 150
g
*4 Bewegungen je Bezugsgröße (1 Stellplatz) und Stunde, bezogen auf 16 Stunden Kundenaufkommen) hier Angabe gemäß
Verkehrsgutachten /14/ unter Berücksichtigung von Verbundeffekten mit REWE-Parkplatz
*5 Bezugsgröße, die den untersuchten Parkplatz charakterisiert (hier Anzahl der Stellplätze)
*6 Gesamtfläche des Parkplatzes in m² (Stellflächen einschließlich Fahrgassen)
Tabelle 10.2
Eingangsdaten Parkplatz REWE Supermarkt (tags)
Lw0
KPA*1
KI*2
KD*3
N*4
dB(A)
dB
dB
dB
tags
63,0
3
4
4,6
1,36
n*5
ng
S*6
Parkplatz
REWE
Supermarkt
m²
82
82
1940
*1 Wert gemäß Parkplatzlärmstudie für „Parkplatz an einem Einkaufsmarkt, Einkaufswagen auf Asphalt“
*2 KI = 4 dB, Wert gemäß Parkplatzlärmstudie für „Parkplatz an einem Einkaufsmarkt, Einkaufswagen auf Asphalt“
3 KD = 10lg(1+n /44) dB, ng ≤ 150
g
*4 Bewegungen je Bezugsgröße (1 Stellplatz) und Stunde, bezogen auf 16 Stunden Kundenaufkommen) hier Angabe gemäß
Verkehrsgutachten /14/
*5 Bezugsgröße, die den untersuchten Parkplatz charakterisiert (hier Anzahl der Stellplätze)
*6 Gesamtfläche des Parkplatzes in m² (Stellflächen einschließlich Fahrgassen)
Der REWE-Supermarkt schließt um 22 Uhr. Die Verkehrszählung zeigt, dass in diesem
Markt bis zu 4 Pkw den Markt kurz nach 22 Uhr, also zur Nachtzeit, verlassen.
Tabelle 11.3
Eingangsdaten Parkplatz REWE Supermarkt (nachts, lauteste
Stunde)
Lw0
KPA*1
KI*2
KD*3
N*4
dB(A)
dB
dB
dB
nachts
63,0
3
4
4,6
0,05
n*5
ng
S*6
Parkplatz
REWE
Supermarkt
B1510008-01(1)_ver18Apr2016
m²
82
82
1940
Seite 37 von 56
Auf der Grundlage der aufgeführten Eingangsdaten hat sich die folgende abgestrahlte
flächenbezogene Schallleistung der Pkw - Parkvorgänge ergeben:
Tabelle 12: Abgestrahlte flächenbezogene Schallleistung durch Pkw-Parkvorgänge
Bezeichnung
LWA in dB(A)
Tag
Nacht
Drogeriemarkt
92,8
-*
REWE Supermarkt
97,1
82,8
*Der Drogeriemarkt wird ausschließlich im Tagzeitraum betrieben.
Die o.g. Emission wird gleichmäßig auf die zur Verfügung stehende Nutzfläche des
Parkplatzes verteilt, da der Aufenthaltsort der Pkw nicht festlegbar ist.
8.1.2.2.
Lkw-Anlieferung
Die einzelnen Emissionsansätze sind in Anlehnung an den technischen Bericht zur
Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren,
Auslieferungslagern und Speditionen gewählt. Üblicherweise ist hier mit täglichen LKWAnlieferungen von:
2 mal von 06:00 – 07:00 Uhr
zu rechnen.
Eine Anlieferung in der Nachtzeit ist auszuschließen.
Analog o.g. Studie gehen wir für eine LKW-Bewegung von einer auf 1m längenbezogenen Schallleistung bezogen auf eine Stunde in Höhe von
L’W,1h = 65 dB(A)
aus.
Der Entladevorgang selbst wird mit:
LW = 93 dB(A)
berücksichtigt. Die Dauer beträgt 60 Minuten innerhalb der Ruhezeit.
B1510008-01(1)_ver18Apr2016
Seite 38 von 56
8.1.2.3.
Haustechnik
Die Klimaanlage befindet sich im südlichen Bereich auf dem Dach des Drogeriemarkts:
Wir gehen davon aus, dass die Anlage kontinuierlich über 24 h betrieben werden kann
(konservativer Ansatz).
Zu der genannten Anlage wurde uns durch den Auftraggeber folgende Schallleistung
mitgeteilt:
LW = 72 dB(A)
8.1.2.4.
Papier- bzw. Abfallpresse
Bei der Papier- bzw. Abfallpresse handelt es sich laut Herstellerangaben um eine eine
Abfallpresse mit angekoppeltem Sammelbehälter und Schneckenverdichter des Types
„SP“, ausgerüstet mit einem Wandanschlusstrichter. So kann die Verfüllung nur vom
Gebäudeinnern aus erfolgen. Nach außen hin ist die Presse vollkommen geschlossen.
Die Presse ist ebenfalls im Anlieferungsbereich aufgestellt. Für die Schallleistung der
Presse haben wir auf der Basis der Herstellerangaben (maximal gemessener Lärmpegel beim Pressenanlauf 66 dB(A) in 1 m Horizontalabstand und 1,7 m Höhe) einen
pessimalen Wert von
LW = 80 dB(A)
berechnet. Dieser Wert wird der weiteren Berechnung zugrunde gelegt, unter der Annahme, dass die Presse im Tagzeitraum ca. 1 Stunde betrieben wird.
B1510008-01(1)_ver18Apr2016
Seite 39 von 56
8.1.3.
Immissionsorte und Immissionsempfindlichkeit
Die Lage der gewählten Immissionsorte ist der folgenden Abbildung zu entnehmen:
Abbildung 7 Lage der Immissionsorte (o. M., genordet)
Tabelle 13 Immissionsempfindlichkeit der betrachteten Immissionsorte
Immissionsort
Immissionsempfindlichkeit
analog
Immissionsrichtwerte
tags
nachts
IO 1
Nikolausstraße 24a EG
WA
55
40
IO 1
Nikolausstraße 24a 1.OG
WA
55
40
IO 2
Nikolausstraße 20b EG
WA
55
40
IO 2
Nikolausstraße 20b 1.OG
WA
55
40
IO 3
Nikolausstraße 18b EG
WA
55
40
B1510008-01(1)_ver18Apr2016
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Immissionsort
Immissionsempfindlichkeit
analog
Immissionsrichtwerte
tags
nachts
IO 3
Nikolausstraße 18b 1.OG
WA
55
40
IO 4
Dirmerzheimer Straße 34a EG
WA
55
40
IO 4
Dirmerzheimer Straße 34a 1.OG
WA
55
40
IO 5
Dirmerzheimer Straße 34b EG
WA
55
40
IO 5
Dirmerzheimer Straße 34b 1.OG
WA
55
40
IO 6
Dirmerzheimer Straße 34c
WA
55
40
IO 7
Flur 431 EG
MI
60
45
IO 7
Flur 431 1. OG
MI
60
45
IO 8
Flur 430 EG
MI
60
45
IO 9
Flur 400 EG
MI
60
45
IO 9
Flur 400 1. OG
MI
60
45
IO 10
Lechenicher Pfad 3 EG
MI
60
45
IO 10
Lechenicher Pfad 3 1. OG
MI
60
45
Im Bereich Lindgesweg, Dirmerzheimer Strasse sowie Nikolausstraße sind wir entsprechend dem Flächennutzungsplan von einer Immissionsempfindlichkeit analog einem
Allgemeinen Wohngebiet ausgegangen. Wobei zu beachten ist, dass es für die Nikolausstraße einen Bebauungsplan gab, der das Gebiet als Reines Wohngebiet ausgewiesen hat, dieser Bebauungsplan ist laut Auskunft Stadtplanungsamt der Stadt Erftstadt mittlerweile aufgehoben worden. Das Gebiet am Ausleger ist entsprechend dem
Flächennutzungsplan als Dorf-/Misch-/Kerngebiet einzustufen.
8.2.
8.2.1.
Ergebnisse Gewerbe Analyse- und Planfall
Beurteilung
Die Beurteilung erfolgt im vorliegenden Fall gemäß TA Lärm für den Tagzeitraum unter
Berücksichtigung der Einwirkzeiten und etwaiger Zuschläge für Auffälligkeiten durch
Impulse, Töne sowie für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit bezüglich Gebieten
gemäß Nummer 6.1, Buchstaben d – f der TA Lärm.
B1510008-01(1)_ver18Apr2016
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Impulszuschläge (KI)
Die Geräusche der betrachteten Betriebsvorgänge können bei alleiniger Einwirkung
aufgrund der örtlichen Situation immissionsseitig zum Teil auffällig durch Impulshaltigkeit sein.
Diese Auffälligkeit wurde im Sinne einer pessimalen Betrachtung bereits emissionsseitig durch Zuschläge berücksichtigt. Ein weiterer, separater Zuschlag erfolgt nicht.
KI = 0 dB.
Tonzuschläge (KT)
Die betrachteten Anlagen und Betriebsvorgänge sind erfahrungsgemäß nicht auffällig
durch Einzeltöne. Die Müllverdichter und Kühl- und Lüftungsanlage sind so zu betreiben, dass keine Auffälligkeiten durch Töne entstehen. Es erfolgt kein Zuschlag:
KT = 0 dB.
Zuschläge für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit
Gemäß TA Lärm erfolgt auf die Immissionspegel zu Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (06:00 – 07:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr an Werktagen, bzw. zusätzlich 07:00
– 09:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen) bezüglich Gebieten nach
Nummer 6.1, Buchstaben d bis f der TA Lärm ein Zuschlag von:
K = 6 dB
Im Einzelnen ist an den betrachteten Immissionsorten mit den Beurteilungspegeln der
folgenden Tabelle gemäß TA Lärm zu rechnen:
B1510008-01(1)_ver18Apr2016
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Tabelle 14 Beurteilungspegel Gewerbe
Beurteilungspegel in dB(A)
(ungerundet)
Immissionsort
Bestehendes
Gewerbe
(Vorbelastung)
Geplantes Gewerbe
Drogeriemarkt
(Zusatzbelastung)
Gesamtbelastung
Immissionsrichtwerte
LV
tags
LV
nachts
LZ
tags
LZ
nachts
Maximalpegel
LG
tags
LG
nachts
tags
nachts
54,7
39,8
44,1
16,8
54,8
55,0
39,8
55
40
55,3
40,2
44,7
15,9
55,5
55,6
40,2
55
40
54,5
39,6
45,9
17,4
60,3
55,1
39,6
55
40
55,2
40,1
46,6
16,4
60,8
55,7
40,1
55
40
54,1
39,1
47,3
19,2
60,8
54,9
39,1
55
40
54,7
39,6
48,2
18,5
61,5
55,6
39,7
55
40
51,7
36,5
50,0
14,3
58,8
53,9
36,5
55
40
52,6
38,0
51,6
20,9
59,8
55,0
38,1
55
40
51,6
36,8
50,4
23,7
62,1
54,0
37,0
55
40
52,0
37,4
51,5
21,8
62,7
54,8
37,5
55
40
51,3
36,7
48,1
31,3
65,5
53,0
37,8
55
40
IO 7
Nikolausstraße
24a EG
Nikolausstraße
24a 1.OG
Nikolausstraße
20b EG
Nikolausstraße
20b 1.OG
Nikolausstraße
18b EG
Nikolausstraße
18b 1.OG
Dirmerzheimer
Straße 34a EG
Dirmerzheimer
Straße 34a
1.OG
Dirmerzheimer
Straße 34b EG
Dirmerzheimer
Straße 34b
1.OG
Dirmerzheimer
Straße 34c
Flur 431 EG
54,6
38,4
48,8
26,9
68,4
55,6
38,7
60
45
IO 7
Flur 431 1. OG
55,3
38,5
50,0
27,5
69,5
56,5
38,8
60
45
IO 8
Flur 430 EG
54,0
39,9
53,0
29,9
74,0
56,5
40,3
60
45
IO 9
Flur 400 EG
54,6
41,1
49,6
32,4
74,9
55,8
41,7
60
45
IO 9
Flur 400 1. OG
Lechenicher
Pfad 3, EG
Lechenicher
Pfad 3, 1. OG
54,8
41,2
48,3
29,1
75,2
55,7
41,5
60
45
55,2
42,6
48,5
31,1
73,0
56,1
42,9
60
45
55,6
42,9
49,0
29,8
73,1
56,4
43,1
60
45
IO 1
IO 1
IO 2
IO 2
IO 3
IO 3
IO 4
IO 4
IO 5
IO 5
IO 6
IO 10
IO 10
Bei den Immissionsorten, wo die Gesamtbelastung den Immissionsrichtwert überschreitet (IO 1 – IO 3, 1.OG), unterschreitet die Zusatzbelastung durch den geplanten Droge-
B1510008-01(1)_ver18Apr2016
Seite 43 von 56
riemarkt die Immissionsrichtwerte um mehr als 6 dB. Damit ist die Planung auch aus
der Sicht des Gewerbelärms gemäß TA Lärm Pkt. 3.2.1 zulässig.
8.3.
Festsetzung der maximal auf die Umgebung des Planungsgebietes einwirkenden Schallimmissionen verursacht durch die Vorgänge innerhalb
des Planungsgebietes anhand immissionswirksamer flächenbezogener
Schalleistungspegel (IFSP)
Die IFSP wurden im Vergleich zur vorangegangenen Schalltechnischen Untersuchung
/16/ nicht geändert. Somit sind die folgenden Auszüge aus /16/ nach wie vor gültig.
8.3.1.
Allgemeine Erläuterungen
Die Nutzung eines B-Plangebietes kann durch Geräuschimmissionen zu Konflikten mit
der Umgebung führen. Im Rahmen der Aufstellung des B-Planes sollen planungsrechtliche Festsetzungen zur Vermeidung von künftigen Konflikten getroffen werden, die
einerseits eine verträgliche Nutzung ermöglichen und andererseits den derzeitigen Bestand sichern.
In Bebauungsplänen können Immissionswirksame flächenbezogene Schalleistungspegel (IFSP) festgesetzt werden. Ausgehend von den jeweils zulässigen anteiligen Beurteilungspegeln an relevanten Immissionsorten auf der Grundlage der neuen TA Lärm
werden durch eine rechnergesteuerte Rückrechnung über eine Schallausbreitungsrechnung die flächenbezogenen Emissionswerte (IFSP) ermittelt. Diese IFSP sind dann
eindeutig mit den anteiligen Beurteilungspegel verknüpft.
Die Festsetzung der IFSP bedeutet nicht von vornherein den Ausschluss bestimmter
Nutzungen und Betriebsarten, sondern nur die Notwendigkeit zu überprüfen, in wieweit
die künftige Nutzung mit der Festsetzung vereinbar ist. Unter Berücksichtigung von
zusätzlichen Schallminderungsmaßnahmen, wie z.B. Anordnungen von Hallen, Schallschutzwänden oder – wällen zur Abschirmung oder auch zeitliche Begrenzung von
Betriebszeiten sind auch durchaus höhere Werte der tatsächlichen Schalleistung möglich.
B1510008-01(1)_ver18Apr2016
Seite 44 von 56
8.3.2.
Vorgehensweise im vorliegenden Fall
Die Berechnung der maximal zulässigen IFSP erfolgt mittels einer Rückrechnung mit
dem Softwarepaket „CadnaA“ ausgehend von der jeweils zulässigen Immission unter
folgenden Randbedingungen:
Berücksichtigung der plangegebenen Topographie gemäß Lage-/Höhenplan
keine Abschirmung durch sonstige Objekte oder Hindernisse (z. B. Häuser)
keine Reflektionen an Objekten
keine meteorologische Korrektur (cmet = 0)
Berechnung Vollkugel
Emissionshöhe h = 0,5m
Immissionshöhe h = 1,3 m
Bodendämpfung G = 0,50
Gleichmäßige Verteilung der Emission auf den gewerblich zu nutzenden Flächenbereichen des B- Planungsgebietes
Die Berechnung erfolgt im vorliegenden Fall iterativ als Approximation für den Tag- und
Nachtzeitraum, d. h. in mehreren Rechenläufen, mit dem Ziel, die flächenhafte Emission (IFSP) im Bereich der vom B- Plan erfassten Flächen soweit zu maximieren, dass im
Tag- und Nachtzeitraum die zulässigen Immissionswerte an den betrachteten Aufpunkten nicht überschritten werden.
Die Lage der betrachteten Aufpunkte ist der folgenden Abbildung 8 zu entnehmen.
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Abbildung 8 Lage der Immissionsorte IFSP Berechnung
B1510008-01(1)_ver18Apr2016
Seite 46 von 56
Bei der Belegung der Fläche MI 1 ist zu beachten, dass auf dieser Fläche derzeit schon
ein Teil der bestehenden Gewerbebebauung der Fa. Effizient befindet. Die Berechnungen haben die folgenden maximal zulässigen, immissionswirksamen, flächenbezogenen Schalleistungspegel (IFSP tags/ nachts) pro m² der zu nutzenden Fläche und die
zugehörigen Teilbeurteilungspegel an den betrachteten Aufpunkten ergeben:
Tabelle 15: Maximal zulässige IFSP
max. zul. IFSP pro m²
in dB(A)
Fläche in m²
8.3.3.
Tag
Nacht
Fläche MI1
720
54
39
Fläche MI2
5000
52
38
Fläche MI3
2900
50
38
Fläche MI4
5900
60
41
Ergebnisse, max. zul. IFSP und resultierende Immissionsanteile (in
Tabellenform)
Die aus den IFSP resultierenden Immissionspegel und die Beurteilungspegel sind der
folgenden Tabelle zu entnehmen.
B1510008-01(1)_ver18Apr2016
Seite 47 von 56
Tabelle 16 Immissionspegel durch IFSP für MI 1, MI 2, MI 3 und MI 4 sowie der
Betriebe außerhalb des Bebauungsplangebietes
Immissionsort
Immissionspegel durch
Immissionspegel durch
Beurteilungspegel Lr tags
das Gewerbe außerhalb
die IFSP Flächen MI1,
in dB(A)
des Plangebietes in
MI 2, MI 3 und MI 4 in
(ungerundet)
dB(A)
dB(A)
Tag
Nacht
Tag
Nacht
Tag
Nacht
A01
52,5
39,3
58,7
43,1
59,7
44,6
A02
51,4
38,2
56,3
42,4
57,5
43,8
A03
50,1
36,9
55,9
40,5
56,9
42,1
A04
51,1
37,9
56,2
40,8
57,4
42,6
A05
50,8
37,5
56,0
40,6
57,2
42,3
A06
51,4
38,0
56,3
40,9
57,6
42,7
A07
50,8
37,7
55,8
40,4
57,0
42,3
A08
51,6
37,6
56,4
41,0
57,6
42,6
A09
50,5
37,1
55,9
40,5
57,0
42,2
A10
52,5
38,0
56,2
40,9
57,8
42,7
A11
51,7
38,4
56,0
41,7
57,4
43,4
A12
52,6
39,2
59,2
43,4
60,0
44,8
A13
52,8
39,3
59,5
43,5
60,3
44,9
A14
51,8
38,3
55,8
41,4
57,3
43,1
A15
51,9
38,2
55,7
41,3
57,2
43,0
A16
53,0
39,3
59,5
43,4
60,3
44,8
A17
52,7
38,7
56,6
42,2
58,1
43,8
A18
56,0
41,7
57,2
42,1
59,6
44,9
A19
56,2
39,4
57,6
42,5
59,9
44,2
A20
54,4
39,2
57,1
42,0
59,0
43,8
A21
55,5
37,7
56,5
42,1
59,1
43,5
A22
53,5
37,8
56,6
42,1
58,3
43,5
A23
53,5
37,7
56,6
42,1
58,3
43,5
A24
52,9
38,0
57,0
42,4
58,4
43,8
A25
52,9
38,3
56,7
42,1
58,2
43,6
A26
53,1
39,0
57,4
42,5
58,8
44,1
A27
53,2
39,3
56,7
42,0
58,3
43,8
A28
53,8
40,2
57,6
42,4
59,1
44,4
A29
53,8
40,2
56,2
41,2
58,1
43,7
A30
54,2
39,2
50,7
30,6
55,9
39,8
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Immissionsort
Immissionspegel durch
Immissionspegel durch
Beurteilungspegel Lr tags
das Gewerbe außerhalb
die IFSP Flächen MI1,
in dB(A)
des Plangebietes in
MI 2, MI 3 und MI 4 in
(ungerundet)
dB(A)
dB(A)
A31
53,5
38,5
51,4
31,4
55,6
39,2
A32
57,3
42,3
51,6
31,4
58,3
42,6
A33
52,8
37,8
51,3
31,6
55,2
38,7
A34
51,3
36,3
52,3
37,9
54,8
40,2
A35
51,2
36,2
52,5
35,8
54,9
39,0
A36
49,7
36,4
53,3
37,8
54,9
40,1
A37
54,2
38,5
48,9
30,6
55,3
39,1
Dokumentiert sind jeweils die Ergebnisse des letzten iterativen Rechenlaufs für alle
betrachteten Immissionsorte. Die Tabellen dokumentieren somit die sich für die ermittelten IFSP an den Aufpunkten ergebenden Immissionsanteile.
Die Lage der Flächen MI 1, MI 2, MI 3 und MI 4 und den zugehörigen IFSP ist der folgenden Abbildung 9 zu entnehmen:
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Seite 49 von 56
Abbildung 9
8.3.4.
IFSP im B-Plan Nr. 116 "Lindgesweg"
Qualität der Prognose
Die abgestrahlten Schallleistungen wurden anhand einschlägiger Richtlinien pessimal
angesetzt. Aufgrund der normgerechten Schallausbreitungsberechnung unter ausschließlichen Mitwindbedingungen sowie der Betrachtung eines Zusammenwirkens
aller Lärmquellen ist davon auszugehen, dass die prognostizierten Beurteilungspegel
auf der sicheren Seite liegen (-2,5 dB / + 0,5 dB).
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8.3.5.
Fazit Gewerbe
Es zeigt sich, dass der geplante Drogeriemarkt die Richtwerte der TA Lärm an den
nächstgelegenen Immissionsorten deutlich unterschreitet. Unter Berücksichtigung der
vorhandenen und plangegebenen Vorbelastung werden durch die Planung die Vorgaben der TA Lärm (Pkt. 3.2.1) eingehalten.
Es ist zu erwarten, dass die Geräuschimmissionen durch kurzzeitige Einzelereignisse
auf dem Betriebsgrundstück (LW,max = 96,5 dB(A) gemäß Pkt. 8.3.1 der Parkplatzlärmstudie für Türenschlagen im Bereich des Parkplatz bzw. LW,max = 108 dB(A) für die Betriebsbremse von LKW im Bereich der Anlieferung) an der Bebauung im Bestand innerhalb der zulässigen Werte der TA Lärm liegen werden.
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9. Lärmpegelbereiche
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Gemäß DIN 4109 Pkt. 5 werden "für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm verschiedene Lärmpegelbereiche
zugrunde gelegt, denen die jeweils vorhandenen oder zu erwartenden "maßgeblichen
Außenlärmpegel" zuzuordnen sind.
"Für Außenbauteile von Aufenthaltsräumen - bei Wohnungen mit Ausnahme von Küchen, Bädern und Hausarbeitsräumen - sind unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten oder Raumnutzungen die in Tabelle 8 aufgeführten Anforderungen
der Luftschalldämmung einzuhalten". Bezüglich des Schalldämmmaßes wird zwischen
drei Nutzungsarten differenziert (aus DIN 4109 Pkt. 5, Seite 13, Tabelle 8):
Tabelle 17
1
2
3
4
5
Aufenthaltsräume
Büroräume 1) und
Raumarten
Lärmpegelbe-
"Maßgeblicher
Bettenräume in
reich
Außenlärmpegel"
Krankenanstalten in Wohnungen,
in dB(A)
und Sanatorien
ähnliches
Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten,
Unterrichtsräume
und ähnliches
erf. R'wres des Außenbauteils in dB
I
bis 55
35
30
-
II
56 bis 60
35
30
30
III
61 bis 65
40
35
30
IV
66 bis 70
45
40
35
V
71 bis 75
50
45
40
VI
76 bis 80
2)
50
45
> 80
2)
2)
50
VII
1)
An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur
einen untergeordneten Beitrag zum Innenlärmpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt.
2) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.
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Der maßgebliche Außenlärmpegel errechnet sich gemäß der DIN 4109 aus der Summe
der Beurteilungspegel (tags) der maßgeblich auf das Plangebiet einwirkenden Emittentenarten. Im vorliegenden Fall sind dies
der Straßenverkehr
das Gewerbe
der Flugverkehr
9.1.1.
Straßenverkehr
Der maßgebliche Außenlärmpegel des Straßenverkehrs (La,Str) ist der Beurteilungspegel vor den Fassaden unter Berücksichtigung einer Korrektur gegenüber Freifeldausbreitung von + 3 dB (vgl. DIN 4109 Pkt. 5, Seite 15, Bild 1),
9.1.2.
Flugverkehr
Der maßgebliche Außenlärmpegel des Flugverkehrs (La,Flg) ist hier der Beurteilungspegel tags vor den Fassaden.
Bei der Berechnung der Lärmpegelbereiche werden die im Untersuchungsgebiet gemäß den Angaben des Landesentwicklungsplanes zu den Immissionen aus dem Flugverkehr von max. 55 dB(A) tags berücksichtigt.
9.1.3.
Gewerbe
Der maßgebliche Außenlärmpegel des Gewerbes (La,GEW) ist der zulässigen Richtwerte
gemäß TA-Lärm an vom Gewerbelärm beaufschlagten Fassaden, sofern wie im vorliegenden Fall keine Überschreitung der Richtwerte zu verzeichnen ist.
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9.1.4.
resultierend maßgebliche Außenlärmpegel
Der resultierend maßgebliche Außenlärmpegel ergibt sich somit zu:
La,res =10 log (10 0,1 La,Str + 10 0,1 La,Flg + 10 0,1 La,Gew) in dB(A)
In der Karte Abb. LPB im Anhang werden die Lärmpegelbereiche durch farbige Balken
vor den Fassaden des geplanten Drogeriemarkts farbig dargestellt.
Da ab einem Außenpegel von 45 dB(A) nachts eine ausreichende Lüftung von Schlafräumen aus Lärmschutzgründen nicht mehr durch Kippstellung von Fenstern erreicht
werden kann, ist sicherzustellen, dass in den betroffenen Fassadenbereichen eine ausreichende Lüftung von Schlaf- und Kinderzimmern durch geeignete schallgeschützte
Lüftungseinrichtungen vorgesehen wird.
Es ist zu beachten, dass ohne konkrete Planung oder spezielle Voraussetzungen aus
der Kenntnis des Lärmpegelbereiches nicht auf die erforderlichen resultierenden Bauschalldämmmaße einzelner unterschiedlicher Außenbauteile des Gebäudes und demzufolge auch nicht auf Schallschutzklassen für in Außenbauteilen vorhandene Fenster
geschlossen werden kann. Hierfür bedarf es der Kenntnis der jeweiligen Raumnutzung,
Raumgröße sowie der Fassadenausgestaltung.
Wir empfehlen im Vorfeld einer detaillierten Planung, die Auslegung des notwendigen
Schallschutzes gegen Außenlärm sowie nachher Ausführungsplanung und Baufortschritt durch ein geeignetes Büro fachlich begleiten zu lassen.
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Köln, den 18. April 2016
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wp/ls
(Dr. W. Pook)
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(Dr. L. Sonnenschein)
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Anhang
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Lärmpegelbereiche
gemäß DIN 4109
BV Neubau Drogeriemarkt
= LPB
LPB IIII
= LPB
LPB III
III
= LPB
LPB IV
IV
= LPB
LPB VV
= LPB
LPB VI
VI
= LPB
LPB VII
VII
-
Beurteilungszeitraum:
Immissionshöhe:
(max. Pegel)
Rechenraster:
-
Approximation:
-
Maßstab:
1 : 400
Auftraggeber:
Peter und Lutz Richrath
Immobilienverwaltung GbR
Im Rauland 132 - 134
50127 Bergheim
Am Wassermann 36
50829 Köln
Tel: 0221 9438110
Köln, 18.04.16
Auftrags-Nr.:
B1510008-02
Abb.- Nr.:
LPB