Daten
Kommune
Kreuzau
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14 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl 621-00
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
32/98
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuß
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
TOP:
18.05.1998
28.05.1998
10.06.1998
24.06.1998
Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der bestehenden Innenbereichssatzung für den Ortsteil
Thum im Bereich des Grundstückes Gemarkung Thum, Flur 5, Parzelle Nr. 24, teilweise,
zur 3.
hier: Aufstellungsbeschlüsse zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie
Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Datum vom 24. 03. 1998 hat Frau Christina Schütz, Bachstraße 20, 52372 Kreuzau, eine Änderung des
Flächennutzungsplanes und der Innenbereichssatzung für den Bereich des Grundstückes Gemarkung Thum, Flur 5,
Parzelle Nr. 24 -teilweise-, beantragt.
Das Antragsschreiben sowie eine Ablichtung aus der Flurkarte und der bestehenden Innenbereichssatzung ist zu Ihrer
Information beigefügt.
Seitens der Verwaltung werden die von Frau Schütz vorgetragenen Argumente vollinhaltlich unterstützt.
Auch im Hinblick auf die nur noch geringe Zahl der vorhandenen Baulücken (15 Stück) sollte eine zusätzliche
Bebauungsmöglichkeit für die Eigenentwicklung des Ortsteiles Thum bereitgehalten werden.
Nach Abwägung aller Belange wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dem Antrag der Frau Schütz stattzugeben
und eine Änderung des FNP sowie der Innenbereichssatzung zu beschließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Änderung des FNP bzw. der Innenbereichssatzung werden sich voraussichtlich auf ca. 2.000,00 DM
belaufen.
Darüber hinaus entstehen Kosten für erforderliche und noch zu ermittelnde Ausgleichsmaßnahmen.
Die Antragstellerin hat sich bereit erklärt, diese Kosten zu übernehmen.
III. Beschlußvorschlag Umweltausschusses:
"Dem Antrag der Frau Christina Schütz, Bachstraße 20, 52372 Kreuzau, auf Änderung des
Flächennutzungsplanes bzw. der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum für den Bereich des
Grundstückes Gemarkung Thum, Flur 5, Parzelle Nr. 24 -teilweise-, wird stattgegeben.
Die 17. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird gemäß § 2 Abs. 1
BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.
Der Grundstücksbereich wird als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Die 3. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum wird gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
beschlossen.
In der 3. Änderung ist die Festsetzung zu treffen, daß nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind. Die
maximale Firsthöhe wird mit 9 m, gemessen von Oberkante Straße vor Gebäudemitte, festgesetzt."
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III. Beschlußvorschlag:
"Dem Antrag der Frau Christina Schütz, Bachstraße 20, 52372 Kreuzau, auf Änderung des
Flächennutzungsplanes bzw. der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum für den Bereich des
Grundstückes Gemarkung Thum, Flur 5, Parzelle Nr. 24 -teilweise-, wird stattgegeben.
Die 17. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird gemäß § 2 Abs. 1
BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.
Der Grundstücksbereich wird als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Die 3. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum wird gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
beschlossen.
In der 3. Änderung ist die Festsetzung zu treffen, daß nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind. Die
maximale Firsthöhe wird mit 9 m, gemessen von Oberkante Bachstraße vor Gebäudemitte, festgesetzt."
Der Gemeindedirektor
i.V.
- Winter - Anlagen IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: