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Allgemeine Vorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der bestehenden Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum im Bereich des Grundstückes Gemarkung Thum, Flur 5, Parzelle Nr. 24, teilweise, hier: Aufstellungsbeschlüsse zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur 3. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der bestehenden Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum im Bereich des Grundstückes Gemarkung Thum, Flur 5, Parzelle Nr. 24, teilweise,
hier: Aufstellungsbeschlüsse zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur 3. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum) Allgemeine Vorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der bestehenden Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum im Bereich des Grundstückes Gemarkung Thum, Flur 5, Parzelle Nr. 24, teilweise,
hier: Aufstellungsbeschlüsse zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur 3. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl 621-00 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 32/98 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuß Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat TOP: 18.05.1998 28.05.1998 10.06.1998 24.06.1998 Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der bestehenden Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum im Bereich des Grundstückes Gemarkung Thum, Flur 5, Parzelle Nr. 24, teilweise, zur 3. hier: Aufstellungsbeschlüsse zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum I. Sach- und Rechtslage: Mit Datum vom 24. 03. 1998 hat Frau Christina Schütz, Bachstraße 20, 52372 Kreuzau, eine Änderung des Flächennutzungsplanes und der Innenbereichssatzung für den Bereich des Grundstückes Gemarkung Thum, Flur 5, Parzelle Nr. 24 -teilweise-, beantragt. Das Antragsschreiben sowie eine Ablichtung aus der Flurkarte und der bestehenden Innenbereichssatzung ist zu Ihrer Information beigefügt. Seitens der Verwaltung werden die von Frau Schütz vorgetragenen Argumente vollinhaltlich unterstützt. Auch im Hinblick auf die nur noch geringe Zahl der vorhandenen Baulücken (15 Stück) sollte eine zusätzliche Bebauungsmöglichkeit für die Eigenentwicklung des Ortsteiles Thum bereitgehalten werden. Nach Abwägung aller Belange wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dem Antrag der Frau Schütz stattzugeben und eine Änderung des FNP sowie der Innenbereichssatzung zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Änderung des FNP bzw. der Innenbereichssatzung werden sich voraussichtlich auf ca. 2.000,00 DM belaufen. Darüber hinaus entstehen Kosten für erforderliche und noch zu ermittelnde Ausgleichsmaßnahmen. Die Antragstellerin hat sich bereit erklärt, diese Kosten zu übernehmen. III. Beschlußvorschlag Umweltausschusses: "Dem Antrag der Frau Christina Schütz, Bachstraße 20, 52372 Kreuzau, auf Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum für den Bereich des Grundstückes Gemarkung Thum, Flur 5, Parzelle Nr. 24 -teilweise-, wird stattgegeben. Die 17. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Der Grundstücksbereich wird als Wohnbaufläche ausgewiesen. Die 3. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum wird gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 3 BauGB beschlossen. In der 3. Änderung ist die Festsetzung zu treffen, daß nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind. Die maximale Firsthöhe wird mit 9 m, gemessen von Oberkante Straße vor Gebäudemitte, festgesetzt." 2 III. Beschlußvorschlag: "Dem Antrag der Frau Christina Schütz, Bachstraße 20, 52372 Kreuzau, auf Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum für den Bereich des Grundstückes Gemarkung Thum, Flur 5, Parzelle Nr. 24 -teilweise-, wird stattgegeben. Die 17. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Der Grundstücksbereich wird als Wohnbaufläche ausgewiesen. Die 3. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum wird gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 3 BauGB beschlossen. In der 3. Änderung ist die Festsetzung zu treffen, daß nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind. Die maximale Firsthöhe wird mit 9 m, gemessen von Oberkante Bachstraße vor Gebäudemitte, festgesetzt." Der Gemeindedirektor i.V. - Winter - Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: