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Verwaltungsergänzung (Haushalt 2006: Stellenplan hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
51 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Verwaltungsergänzung (Haushalt 2006: Stellenplan
hier: Antrag der SPD-Fraktion)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / A 66/2006 Datum: 13.03.2006 Az.: 10/039-03 Abteilung: 10 – Zentraler Service und Immobilienmanagement Haushalt 2006: Stellenplan hier: Antrag der SPD-Fraktion Der SPD-Antrag vom 20.02.2006, bei den Beamtenpositionen jede Möglichkeit auszuschöpfen, diesen Arbeitsplatz zukünftig mit Angestellten zu besetzen, zielt nach eigenen Angaben darauf ab, vor allem auf die Folgekosten durch Pensionsrückstellungen und spätere Pensionszahlungen zu verzichten. Dabei wird unterstellt, dass die Personalkosten für tariflich Beschäftigte gegenüber den Personalkosten für einen gleichwertigen Beamten (inklusive der Versorgungslasten) grundsätzlich kostengünstiger sind. In den Fachdiskussionen werden hierzu durchaus unterschiedliche Meinungen vertreten. Bei zusätzlicher Betrachtung des Barwertprinzips (Rückstellungen) und der höheren Arbeitszeit für die Beamten kann ein eindeutiger Kostenvorteil zugunsten des Einsatzes tariflich Beschäftigter umso weniger ausgemacht werden. Basis für die Eingruppierungs- und Einstufungsentscheidungen in der Kreisverwaltung Euskirchen bilden analytische Stellenbewertungen. Im Gegensatz zu den Vergütungsansprüchen ab Übernahme der Tätigkeit bei tariflich Beschäftigten (Tarifautomatik) ergeben sich für Beamte/innen erhebliche Zeitverzögerungen bis zum Erreichen der Besoldung nach Stellenwert (laufbahnrechtliche Beförderungseinschränkungen sowie darüber und über HSK-Kriterien hinausgehende eigene Einschränkungsregelungen). Zur Zeit sind 34 der insgesamt 125 Beamten unterwertig, d. h. unterhalb der nach Stellenbewertung festgestellten Wertigkeit, besoldet. In der Kreisverwaltung sind 125,49 Beamtenstellen eingerichtet. Dies entspricht einem Anteil an der Gesamtanzahl der Stellen (577,22) von 21,74 %. Nach Auffassung der Verwaltung ist dieser Anteil ein gutes und gesundes Maß, das den Kreis in die Lage versetzt, auch in Krisenzeiten den Kernbereich der hoheitlichen Aufgaben, insbesondere der zwangsweisen Eingriffsverwaltung und existenzsichernden Leistungsverwaltung, aufrecht zu erhalten. Selbstverständlich muss bei den Anstrengungen um die Haushaltskonsolidierung die kritische Betrachtung der Personalkosten fester Bestandteil sein. Bislang ist es trotz Aufgabenmehrungen immer wieder gelungen, auf Stellenvermehrungen zu verzichten. Dies auch deshalb, weil vor Nach-/oder Neubesetzung von Stellen die Prüfungen nach der Notwendigkeit, der Möglichkeiten der Herabgruppierung, der Wirtschaftlichkeit anderer Wahrnehmungsformen (Outsourcing, Kooperation) und die Möglichkeiten einer Wiederbesetzungssperre zum Tagesgeschäft gehören. Konsolidierungserfolge bedingen motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ein wichtiges Kriterium zur Sicherung eines hohen Motivations- und Leistungspotentials ist das Prinzip der Bestenauslese bei Stellenbesetzungen. Erforderliche Stellenbesetzung in der Kreisverwaltung erfolgen deshalb ausschließlich nach den Kriterien Eignung, Befähigung und Leistung. Nach Meinung der Verwaltung sollte am Einsatz der Beamten im bisherigen Umfang festgehalten werden. I. V. gez. Poth