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Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 / A 66/2006
Datum: 13.03.2006
Az.: 10/039-03
Abteilung: 10 – Zentraler Service und Immobilienmanagement
Haushalt 2006: Stellenplan
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Der SPD-Antrag vom 20.02.2006, bei den Beamtenpositionen jede Möglichkeit auszuschöpfen,
diesen Arbeitsplatz zukünftig mit Angestellten zu besetzen, zielt nach eigenen Angaben darauf ab,
vor allem auf die Folgekosten durch Pensionsrückstellungen und spätere Pensionszahlungen zu
verzichten. Dabei wird unterstellt, dass die Personalkosten für tariflich Beschäftigte gegenüber den
Personalkosten für einen gleichwertigen Beamten (inklusive der Versorgungslasten) grundsätzlich
kostengünstiger sind.
In den Fachdiskussionen werden hierzu durchaus unterschiedliche Meinungen vertreten.
Bei zusätzlicher Betrachtung des Barwertprinzips (Rückstellungen) und der höheren Arbeitszeit für
die Beamten kann ein eindeutiger Kostenvorteil zugunsten des Einsatzes tariflich Beschäftigter
umso weniger ausgemacht werden.
Basis für die Eingruppierungs- und Einstufungsentscheidungen in der Kreisverwaltung Euskirchen
bilden analytische Stellenbewertungen. Im Gegensatz zu den Vergütungsansprüchen ab
Übernahme der Tätigkeit bei tariflich Beschäftigten (Tarifautomatik) ergeben sich für Beamte/innen
erhebliche Zeitverzögerungen bis zum Erreichen der Besoldung nach Stellenwert
(laufbahnrechtliche Beförderungseinschränkungen sowie darüber und über HSK-Kriterien
hinausgehende eigene Einschränkungsregelungen). Zur Zeit sind 34 der insgesamt 125 Beamten
unterwertig, d. h. unterhalb der nach Stellenbewertung festgestellten Wertigkeit, besoldet.
In der Kreisverwaltung sind 125,49 Beamtenstellen eingerichtet. Dies entspricht einem Anteil an
der Gesamtanzahl der Stellen (577,22) von 21,74 %. Nach Auffassung der Verwaltung ist dieser
Anteil ein gutes und gesundes Maß, das den Kreis in die Lage versetzt, auch in Krisenzeiten den
Kernbereich der hoheitlichen Aufgaben, insbesondere der zwangsweisen Eingriffsverwaltung und
existenzsichernden Leistungsverwaltung, aufrecht zu erhalten.
Selbstverständlich muss bei den Anstrengungen um die Haushaltskonsolidierung die kritische
Betrachtung der Personalkosten fester Bestandteil sein. Bislang ist es trotz Aufgabenmehrungen
immer wieder gelungen, auf Stellenvermehrungen zu verzichten. Dies auch deshalb, weil vor
Nach-/oder Neubesetzung von Stellen die Prüfungen nach der Notwendigkeit, der Möglichkeiten
der Herabgruppierung, der Wirtschaftlichkeit anderer Wahrnehmungsformen (Outsourcing,
Kooperation) und die Möglichkeiten einer Wiederbesetzungssperre zum Tagesgeschäft gehören.
Konsolidierungserfolge bedingen motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Ein wichtiges Kriterium zur Sicherung eines hohen Motivations- und Leistungspotentials ist das
Prinzip der Bestenauslese bei Stellenbesetzungen. Erforderliche Stellenbesetzung in der
Kreisverwaltung erfolgen deshalb ausschließlich nach den Kriterien Eignung, Befähigung und
Leistung.
Nach Meinung der Verwaltung sollte am Einsatz der Beamten im bisherigen Umfang festgehalten
werden.
I. V. gez. Poth