Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Erhöhung der Geselsschaftsanteile an der GVG mbH Rhein-Erft)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Erstellt
25.08.16, 15:02
Aktualisiert
25.08.16, 15:02
Beschlussvorlage (Erhöhung der Geselsschaftsanteile an der GVG mbH Rhein-Erft) Beschlussvorlage (Erhöhung der Geselsschaftsanteile an der GVG mbH Rhein-Erft)

öffnen download melden Dateigröße: 98 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 433/2016 Az.: -82- Amt: - 01.5 BeschlAusf.: - -81- Datum: 23.08.2016 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Rat Betrifft: Dezernat 6 BM Termin Bemerkungen 07.09.2016 vorberatend 13.09.2016 beschließend Erhöhung der Geselsschaftsanteile an der GVG mbH Rhein-Erft Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Rhein-Energie AG über eine Erhöhung der von den Stadtwerken gehaltenen Anteilen an der GVG mbH Rhein-Erft von 0,5 % auf 5 % zu verhandeln. Die Vor- und Nachteile einer solchen Investition sowie die damit verbundenen Risiken sind durch einen Berater zu prüfen. Begründung: In Gesprächen mit der Verwaltung haben Vertreter der Rhein-Energie AG und der GVG die grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, der Stadt zu ermöglichen, die derzeit von den Stadtwerken an der GVG gehaltenen Anteile von 0,5 % auf 5 % zu erhöhen. Ein verbindliches Angebot liegt noch nicht vor. Weiterhin ist die GVG an einer verstärkten Zusammenarbeit mit der Stadt Erftstadt im Bereich der Energiewirtschaft interessiert, z.B. beim Energievertrieb oder beim Ausbau erneuerbarer Energien. Aufgrund der derzeit sehr günstigen Finanzierungskonditionen kann die o.a. Investition, die sich in einer Größenordnung von ca. 6 Mio. Euro bewegt, finanzielle Vorteile für die Stadt Erftstadt mit sich bringen. Die Gewinnausschüttung der GVG lag in den vergangenen Jahren ca. bei 6 % des Unternehmenswertes. Der Zinssatz für Kommunaldarlehen beträgt derzeit weniger als 1 %. In Zusammenarbeit mit einem Berater sollte daher geprüft werden, welche Vorteile sich für die Stadt aus einer Erhöhung der Gesellschaftsanteile ergeben und welche Risiken damit verbunden sind. So konkurriert die GVG mit anderen Mitbewerbern auf dem Gasmarkt. Die Höhe der Gewinne kann für die Zukunft nicht garantiert werden. Weiterhin ist zu prüfen, ob die von einem Wirtschaftsprüfer ermittelten Ansätze für den Unternehmenswert der GVG zutreffend und nachhaltig sind. Der mit der GVG geschlossene Konzessionsvertrag für das Gasnetz im Bereich der Stadt Erftstadt läuft Ende 2018 aus. Die Konzession muss neu vergeben werden. Seitens der Rhein-Energie AG ist beabsichtigt, den Vertrag aufschiebend bedingt abzuschließen mit der Maßgabe, dass der Vertrag nur wirksam wird, wenn die GVG auch nach 2018 die Direktkonzession für das Gasnetz im Bereich der Stadt Erftstadt erhält. (Erner) -2-