Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Erstellt
25.08.16, 15:02
Aktualisiert
25.08.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 433/2016
Az.: -82-
Amt: - 01.5 BeschlAusf.: - -81- Datum: 23.08.2016
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Rat
Betrifft:
Dezernat 6
BM
Termin
Bemerkungen
07.09.2016
vorberatend
13.09.2016
beschließend
Erhöhung der Geselsschaftsanteile an der GVG mbH Rhein-Erft
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Rhein-Energie AG über eine Erhöhung der von den Stadtwerken gehaltenen Anteilen an der GVG mbH Rhein-Erft von 0,5 % auf 5 % zu verhandeln. Die
Vor- und Nachteile einer solchen Investition sowie die damit verbundenen Risiken sind durch einen
Berater zu prüfen.
Begründung:
In Gesprächen mit der Verwaltung haben Vertreter der Rhein-Energie AG und der GVG die grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, der Stadt zu ermöglichen, die derzeit von den Stadtwerken an
der GVG gehaltenen Anteile von 0,5 % auf 5 % zu erhöhen. Ein verbindliches Angebot liegt noch
nicht vor. Weiterhin ist die GVG an einer verstärkten Zusammenarbeit mit der Stadt Erftstadt im
Bereich der Energiewirtschaft interessiert, z.B. beim Energievertrieb oder beim Ausbau erneuerbarer Energien.
Aufgrund der derzeit sehr günstigen Finanzierungskonditionen kann die o.a. Investition, die sich in
einer Größenordnung von ca. 6 Mio. Euro bewegt, finanzielle Vorteile für die Stadt Erftstadt mit
sich bringen. Die Gewinnausschüttung der GVG lag in den vergangenen Jahren ca. bei 6 % des
Unternehmenswertes. Der Zinssatz für Kommunaldarlehen beträgt derzeit weniger als 1 %.
In Zusammenarbeit mit einem Berater sollte daher geprüft werden, welche Vorteile sich für die
Stadt aus einer Erhöhung der Gesellschaftsanteile ergeben und welche Risiken damit verbunden
sind. So konkurriert die GVG mit anderen Mitbewerbern auf dem Gasmarkt. Die Höhe der Gewinne
kann für die Zukunft nicht garantiert werden. Weiterhin ist zu prüfen, ob die von einem Wirtschaftsprüfer ermittelten Ansätze für den Unternehmenswert der GVG zutreffend und nachhaltig sind.
Der mit der GVG geschlossene Konzessionsvertrag für das Gasnetz im Bereich der Stadt Erftstadt
läuft Ende 2018 aus. Die Konzession muss neu vergeben werden. Seitens der Rhein-Energie AG
ist beabsichtigt, den Vertrag aufschiebend bedingt abzuschließen mit der Maßgabe, dass der Vertrag nur wirksam wird, wenn die GVG auch nach 2018 die Direktkonzession für das Gasnetz im
Bereich der Stadt Erftstadt erhält.
(Erner)
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