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Allgemeine Vorlage (Neuordnung der Trägeranteile für die kommunalen Kindergärten)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,0 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Neuordnung der Trägeranteile für die kommunalen Kindergärten)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Stolz BE: Herr Stolz /Herr Winter Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 28/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 18.03.1997 TOP: Neuordnung der Trägeranteile für die kommunalen Kindergärten; hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 3 GO NW I. Sach- und Rechtslage: und II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: siehe beiliegenden Vermerk. III. Beschlußvorschlag: Die Dringlichkeitsentscheidung vom 26.2.1997 über die Neuordnung der Trägeranteile für die kommunalen Kindergärten, die nachstehend im Wortlaut wiedergegeben ist, wird hiermit gem. § 60 Abs. 1 S. 3 GO NW genehmigt. „Unter der Voraussetzung einer einvernehmlichen Regelung aller Vertragsparteien (Ausnahme Aldenhoven) stimmt die Gemeinde Kreuzau der Neuordnung der Trägeranteile für die kommunalen Kindergärten im Kreisjugendamtsbereich Düren zu. Der Vertrag soll zum 01. Januar 1997 rückwirkend in Kraft treten.“ Der Gemeindedirektor - Ramm -