Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
22.09.2016
Erstellt
08.09.16, 14:32
Aktualisiert
08.09.16, 14:32
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 366/2016
Az.: -50-
Amt: - 50 BeschlAusf.: - -50- Datum: 21.07.2016
gez. Knips
Kämmerer
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Schlender
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Betrifft:
Termin
22.09.2016
Bemerkungen
beschließend
Darstellung der aktuell gewährten Zuschüsse für Altentagesstätten, Altentage und
soziale Dienstleistungen der freien Träger nach gegenwärtiger Beschlusslage
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
157,40
Folgekosten in €:
157,40
Kostenträger:
Sachkonto:
050315010
5318001
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2017
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die in der zweiten Spalte („NEU“) der beigefügten Darstellung aufgezeigten Beträge werden ab
dem Haushaltsjahr 2017 als städtische Zuschüsse gewährt werden.
Begründung:
Nach den Zuschussrichtlinien für Altentagesstätten und Altenclubs in Erftstadt sowie den Zuschussrichtlinien für Altentage in Erftstadt (letzter Stand jeweils 25.03.2010) werden seit vielen
Jahren freiwillige Zuschüsse gewährt. Daneben werden jährlich Zuschüsse an Wohlfahrtsverbände, sonstige soziale Einrichtungen, an den Senioren- und Behindertenbeirat sowie an die Betreuerkreise von Flüchtlingen und Aussiedlern von der Stadt Erftstadt gewährt.
Die Höhe der Zuschüsse wurde zuletzt im Jahr 2010 im Ausschuss für Soziales und Gesundheit
sowie im Finanz- und Personalausschuss beraten und in der Ratssitzung am 25.03.2010 beschlossen (siehe V 25/2010). Seitdem erfolgten keine Änderungen mehr in der Höhe der festgelegten Zuschussbeträge.
Eine Übersicht der Zuwendungsempfänger und der Höhe der seit 2010 jährlich gezahlten Beträge
ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Alle in der Anlage aufgeführten Wohlfahrtsverbände und soziale Einrichtungen wurden mit Schreiben vom 19.01.2016 gebeten, kurz darzustellen, zu welchem Zweck die Zuschüsse in 2015 verwendet wurden und ob auch weiterhin eine finanzielle Unterstützung gewünscht wird.
Die Antwortschreiben mit Angaben zu den verschiedenen Aktivitäten liegen vor. Unisono wurde
um eine Fortführung der Zuschüsse für das laufende und künftige Jahre gebeten.
In Vertretung
(Lüngen)
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