Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
113 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
15.09.16, 16:32
Aktualisiert
21.09.16, 09:31
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 466/2016
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 06.09.2016
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
27.09.2016
Bemerkungen
beschließend
Entwicklung im Bereich Weiße Burg Friesheim; Vorstellung des Plankonzepts
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Das in der Sitzung vorgestellte Plankonzept wird zustimmen zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Projektentwickler die Planung weiter zu qualifizieren und
das Bauleitplanverfahren vorzubereiten.
Begründung:
Die denkmalgeschützte Weiße Burg an der Weilerswister Straße in Erftstadt- Friesheim steht bereits seit längerer Zeit leer. Die nachhaltigste Möglichkeit, den Erhalt eines denkmalgeschützten
Gebäudes langfristig zu sichern ist seine standortgerechte Nutzung.
Die Burg und die angrenzenden Flächen wurden von einem Projektentwickler erworben, der den
Bereich für den Wohnungsbau erschließen möchte.
Vorgesehen ist Folgendes:
Denkmalgerechte Sanierung der Weißen Burg mit bis zu 25 Wohnungen; Ergänzung der
Anlage um einen Neubau mit bis zu 9 Wohnungen im westlichen Teil der Insel; die Stellplätze werden nördlich der Weilerswister Straße in einer Tiefgarage untergebracht,
Nördlich der Weilerswister Straße werden zweigeschossige Mehrfamilienhäuser errichtet;
die Stellplätze werden in der Tiefgarage untergebracht; entlang des Baches wird in ca.
25 m Breite eine Grünfläche von Bebauung frei gehalten; eine Fußwegeverbindung wird
berücksichtigt;
Die Insel südlich der Weißen Burg wird mit eingeschossigen Wohngebäuden bebaut.
Eine Planskizze ist der Vorlage beigefügt. Das Plankonzept wird in der Sitzung vorgestellt.
Das denkmalgeschützte Gebäude und die angrenzenden Flächen nördlich und südlich der Weilerswister Straße befindet sich teilweise im Innenbereich nach § 34 BauGB und teilweise im Außenbereich nach § 35 BauGB. Um das städtebaulichen Konzept umzusetzen, ist daher eine Bauleitplanung erforderlich. Die Flächen liegen weder im Landschaftsschutzgebiet noch im Überschwemmungsgebiet. Die Verwaltung schlägt vor, das Konzept weiter zu qualifizieren und die Bauleitplanung vorzubereiten.
In Vertretung
(Hallstein)
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