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Allgemeine Vorlage (8. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, "Urbanusstraße"; hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
17 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (8. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, "Urbanusstraße";
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl -621-00/I 1, 8. Ä. Kreuzau, 7. Februar 2000 Vorlagen-Nr. 15/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 09.03.2000 28.03.2000 11.04.2000 TOP: 8. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, „Urbanusstraße“; Aufstellungsbeschluss hier: I. Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 25. 01. 2000 hat Frau Maria Kalkbrenner, Im Richelnberg 50, Kreuzau-Winden, einen Antrag auf Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, im Bereich Ihres Grundstückes Gemarkung Winden, Flur 4, Parzelle Nr. 430, Urbanusstraße, gestellt. Bevor ich Ihnen die Gründe für den Antrag erläutere, verweise ich zunächst auf die beigefügte Ablichtung des rechtskräftigen Bebauungsplanes (Anlage 1). Nach diesem Bebauungsplan ist das Grundstück derzeit zur erschlossenen und endgültig ausgebauten Urbanusstraße hin nur mit einem Wohnhaus bebaubar. Aufgrund einer im Plan vorgesehenen, jedoch noch nicht vorhandenen Stichstraße sind im rückwärtigen Bereich weitere drei Wohnhäuser möglich. Der vorgesehene Stichweg ist ca. 40 m tief und 13 m breit. Über diesen Stichweg sollten vermutlich auch die im B-Plan mit Nr. 23 und 25 gekennzeichneten Grundstücke erschlossen werden. Im Jahre 1978 wurde jedoch im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes I 1 eine anderweitige Erschließung dieser Grundstücke vorgesehen, die jedoch ebenfalls bis heute nicht realisiert ist. Ich verweise hierzu auf die als Anlage 2 beigefügte Ablichtung des Änderungsplanes. Unter Berücksichtigung dieser Änderung ist der im Ursprungsplan enthaltene Stichweg völlig überdimensioniert. Da seitens der Grundstückseigentümerin nunmehr Verkaufsabsichten, zumindest für ein Baugrundstück an der Urbanusstraße bestehen, hat Frau Kalkbrenner eine Änderung des Planes beantragt. Die Änderung soll Folgendes beinhalten: Reduzierung des Stichweges auf eine Breite von 5 m. Hierdurch würden an der erschlossenen Urbanusstraße zwei Baugrundstücke von jeweils 18 m entstehen. Die im Ursprungsplan mit Nr. 31 gekennzeichnete Baustelle würde entfallen. Die im Ursprungsplan mit Nr. 27 und 29 gekennzeichneten Baustellen könnten über den reduzierten Stichweg zu einem späteren Zeitpunkt erschlossen werden. Außerdem wird beantragt, die sonstigen Festsetzungen bezüglich Drempelhöhe, Traufhöhe, Firstrichtung und Dachneigung zu ändern und diese zumindest den unmittelbar angrenzenden bebauten Grundstücke anzupassen oder analog den Festsetzungen des Bebauungsplanes I 4 wie folgt festzusetzen: Zweigeschossig, offene Bauweise, Einzel-, maximal Doppelhäuser, maximale Firsthöhe 9 m OK Straße vor Gebäudemitte. Unter Berücksichtigung der Änderungswünsche ergibt sich der als Anlage 3 beigefügte Planentwurf. Aus der Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, dem Änderungsantrag in vollem Umfange stattzugeben. Da die Grundzüge der Planung nicht berücksichtigt werden, ist ein vereinfachtes Änderungsverfahren möglich. Belange von Natur und Landschaft sind in Anwendung des § 1 a Abs. 3, letzter Satz (ein Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren) nicht zu prüfen. Öffentliche Belange anderer Behörden sind nicht betroffen. Sofern Sie dem Änderungsentwurf zustimmen, werden die angrenzenden Grundstückseigentümer selbstverständlich gehört. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Grundstückseigentümerin wird sämtliche mit der Änderung des B-Planes verbundenen Kosten übernehmen. 2 III. Beschlussvorschlag Verwaltung: „Die Aufstellung des 8. Änderungsplanes (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, Urbanusstraße, im Bereich des Grundstückes Gemarkung Winden, Flur 4, Parzelle Nr. 430, wird entsprechend dem vorgelegten Planentwurf gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.“ III. Beschlussvorschlag Bau- und Planungsausschusses: „Die Aufstellung des 8. Änderungsplanes (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, Urbanusstraße, im Bereich des Grundstückes Gemarkung Winden, Flur 4, Parzelle Nr. 430, wird gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB wie folgt beschlossen: 1. Die überbaubare Fläche wird entsprechend den Linien der angrenzenden Wohnhäuser Nr. 35, 37 und 39, festgelegt. 2. maximale Grundstücksbreite 16 m, 3. nur Einzelhäuser zulässig, 4. maximale Firsthöhe 9 m OK Straße vor Gebäudemitte. 5. Der hintere Bereich des Grundstückes bleibt von der Änderung derzeit ausgeschlossen und wird in eine noch durchzuführende Gesamtplanung unter Einbeziehung des Grundstückes Parzelle Nr. 543 integriert.“ III. Beschlussvorschlag: „Die Aufstellung des 8. Änderungsplanes (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, Urbanusstraße, im Bereich des Grundstückes Gemarkung Winden, Flur 4, Parzelle Nr. 430, wird gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB wie folgt beschlossen: 1. Die überbaubare Fläche wird für die Teilfläche „A“ auf 6 m und für die Teilfläche „B“ auf 4 m Abstand zur Straßengrenze festgelegt. 2. maximale Grundstücksbreite 21 m, 3. nur Einzelhäuser zulässig, 4. maximale Firsthöhe 9 m OK Straße vor Gebäudemitte. 5. Der hintere Bereich des Grundstückes bleibt von der Änderung derzeit ausgeschlossen und wird in eine noch durchzuführende Gesamtplanung unter Einbeziehung des Grundstückes Parzelle Nr. 543 integriert.“ Der Bürgermeister - Ramm -AnlagenIV. Beratungsergebnis: Einstimmig: 3 Ja: Nein: Enthaltungen: