Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,8 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Vorlagen-Nr.:
1. Ergänzung
101/2003
Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Lützler
BE: Herr Lützler
Kreuzau, 21.01.2004
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
03.02.2004
17.02.2004
TOP: Feuerwehrangelegenheiten
1. Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Gruppenführer der Freiwilligen Feuerwehr
Kreuzau
2. Beteiligung der Gemeinde an sachfremden Tätigkeiten der Freiwilligen Feuerwehr
I. Sach- und Rechtslage:
Mit TOP 101/2003 vom 31.10.2003 war auf Antrag der Feuerwehr die Erhöhung der
Aufwandsentschädigung für die 9 Gruppenführer der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau von 10,25 €
je Monat auf 20,00 € und weiterhin eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde an sachfremden
Tätigkeiten, die von der Feuerwehr durchgeführt werden, beantragt worden.
In der Sitzung des Hauptausschusses am 25.11.2003 wurde dieser TOP von der Verwaltung
zurückgezogen und in die nächste Sitzungsrunde verwiesen.
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden
nachgefragt, ob und in welcher Höhe Entschädigungen für die Gruppenführer gezahlt werden.
Ebenso hat der stellvertretende Leiter der Feuerwehr eine Stellungnahme abgegeben, die als
Anlage beigefügt ist. Die freiwilligen Zahlungen wurden in einer Tabelle (siehe Mitteilung im
nichtöffentlichen Teil) zusammengestellt.
Hieraus ist z.B. ersichtlich, dass die Entschädigung für die Gruppenführer in der Freiwilligen
Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau mit 123,00 € jährlich deutlich unter dem Kreisdurchschnitt liegt.
Die Verwaltung ist deshalb der Auffassung, auch unter Berücksichtigung der derzeitigen
Haushaltslage, dem Erhöhungsantrag stattzugeben.
Bezüglich des Antrages auf Zahlung einer angemessenen Entschädigung bei sachfremden
Tätigkeiten ist festzustellen, dass lediglich in Aldenhoven und Nideggen
z.Zt. konkrete
Entschädigungsätze festgelegt sind. In diesen Kommunen werden pro Einsatzstunde je
Feuerwehrmann/ -frau die aufgeführten Stundensätze gezahlt (in Nideggen mit einer
Beschränkung auf 5 Personen je Einsatz), ohne Rücksicht darauf, ob die Gemeinde eine
Kostenerstattung erhält.
Die in Kreuzau vorgeschlagene Lösung hat dagegen den Vorteil, dass eine Zahlung an die
Feuerwehr nur dann erfolgt, wenn eine Kostenerstattung durch den Verursacher tatsächlich zu
verzeichnen ist, sodass diese Regelung nicht zu einer direkten Belastung für die Gemeinde führt.
Jede andere Lösung, sowohl über den Bauhof als auch über Fremdfirmen, würde erheblich teurer.
Insofern empfiehlt die Verwaltung auch hier, dem Antrag der Feuerwehr zu entsprechen.
-2II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Bei der HHST 1.130.4011.4 sind für die Aufwandsentschädigungen an die Gruppenführer
zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 1.053,00 € bereitzustellen.
Weiterhin ist eine neue Ausgabeposition im Verwaltungshaushalt erforderlich, aus der der
Zuschuss zu den sachfremden Tätigkeiten gezahlt wird. Die Ansatzhöhe wird auf ca. 1.000,00 €
geschätzt.
III. Beschlussvorschlag:
1.
2.
„Ab dem 01. Januar 2004 wird mtl. an jeden Gruppenführer der Freiwilligen Feuerwehr
Kreuzau eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,-- € gezahlt.
Ab dem 01. Januar 2004 wird 1/3 der eingehenden Beträge für kostenpflichtige Einsätze
der Feuerwehr an die jeweilige Löschgruppe überwiesen, wenn es sich um eine
sachfremde Tätigkeit gehandelt hat.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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