Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Feuerwehrangelegenheiten 1. Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Gruppenführer der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau 2. Beteiligung der Gemeinde an sachfremden Tätigkeiten der Freiwilligen Feuerwehr)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,8 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Feuerwehrangelegenheiten
1. Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Gruppenführer der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau
2. Beteiligung der Gemeinde an sachfremden Tätigkeiten der Freiwilligen Feuerwehr) Allgemeine Vorlage (Feuerwehrangelegenheiten
1. Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Gruppenführer der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau
2. Beteiligung der Gemeinde an sachfremden Tätigkeiten der Freiwilligen Feuerwehr)

öffnen download melden Dateigröße: 8,8 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 1. Ergänzung 101/2003 Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Lützler BE: Herr Lützler Kreuzau, 21.01.2004 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 03.02.2004 17.02.2004 TOP: Feuerwehrangelegenheiten 1. Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Gruppenführer der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau 2. Beteiligung der Gemeinde an sachfremden Tätigkeiten der Freiwilligen Feuerwehr I. Sach- und Rechtslage: Mit TOP 101/2003 vom 31.10.2003 war auf Antrag der Feuerwehr die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die 9 Gruppenführer der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau von 10,25 € je Monat auf 20,00 € und weiterhin eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde an sachfremden Tätigkeiten, die von der Feuerwehr durchgeführt werden, beantragt worden. In der Sitzung des Hauptausschusses am 25.11.2003 wurde dieser TOP von der Verwaltung zurückgezogen und in die nächste Sitzungsrunde verwiesen. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden nachgefragt, ob und in welcher Höhe Entschädigungen für die Gruppenführer gezahlt werden. Ebenso hat der stellvertretende Leiter der Feuerwehr eine Stellungnahme abgegeben, die als Anlage beigefügt ist. Die freiwilligen Zahlungen wurden in einer Tabelle (siehe Mitteilung im nichtöffentlichen Teil) zusammengestellt. Hieraus ist z.B. ersichtlich, dass die Entschädigung für die Gruppenführer in der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau mit 123,00 € jährlich deutlich unter dem Kreisdurchschnitt liegt. Die Verwaltung ist deshalb der Auffassung, auch unter Berücksichtigung der derzeitigen Haushaltslage, dem Erhöhungsantrag stattzugeben. Bezüglich des Antrages auf Zahlung einer angemessenen Entschädigung bei sachfremden Tätigkeiten ist festzustellen, dass lediglich in Aldenhoven und Nideggen z.Zt. konkrete Entschädigungsätze festgelegt sind. In diesen Kommunen werden pro Einsatzstunde je Feuerwehrmann/ -frau die aufgeführten Stundensätze gezahlt (in Nideggen mit einer Beschränkung auf 5 Personen je Einsatz), ohne Rücksicht darauf, ob die Gemeinde eine Kostenerstattung erhält. Die in Kreuzau vorgeschlagene Lösung hat dagegen den Vorteil, dass eine Zahlung an die Feuerwehr nur dann erfolgt, wenn eine Kostenerstattung durch den Verursacher tatsächlich zu verzeichnen ist, sodass diese Regelung nicht zu einer direkten Belastung für die Gemeinde führt. Jede andere Lösung, sowohl über den Bauhof als auch über Fremdfirmen, würde erheblich teurer. Insofern empfiehlt die Verwaltung auch hier, dem Antrag der Feuerwehr zu entsprechen. -2II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Bei der HHST 1.130.4011.4 sind für die Aufwandsentschädigungen an die Gruppenführer zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 1.053,00 € bereitzustellen. Weiterhin ist eine neue Ausgabeposition im Verwaltungshaushalt erforderlich, aus der der Zuschuss zu den sachfremden Tätigkeiten gezahlt wird. Die Ansatzhöhe wird auf ca. 1.000,00 € geschätzt. III. Beschlussvorschlag: 1. 2. „Ab dem 01. Januar 2004 wird mtl. an jeden Gruppenführer der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,-- € gezahlt. Ab dem 01. Januar 2004 wird 1/3 der eingehenden Beträge für kostenpflichtige Einsätze der Feuerwehr an die jeweilige Löschgruppe überwiesen, wenn es sich um eine sachfremde Tätigkeit gehandelt hat.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________