Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
179 kB
Datum
21.09.2016
Erstellt
08.09.16, 14:32
Aktualisiert
08.09.16, 14:32
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 406/2016
Az.: - 65.0 -
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 09.08.2016
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
21.09.2016
Bemerkungen
beschließend
Einspruch des SB Heinz Küpper gegen die Niederschrift des Betriebsausschusses
Straßen vom 15.06.2016
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Betriebsausschuss Straßen beschließt folgende Änderung der Beschlussfassung aus der
Sitzung des Betriebsausschusses Straßen vom 15.06.2016 zum Tagesordnungspunkt:
16 Projektkommission Alleebäume / Kenntnisnahme des
Protokolls der 2. Sitzung vom 10.03.2016
305/2016
im öffentlichen Teil
Die techn. Beigeordnete Hallstein teilt mit, dass mit Schreiben vom 03.06.2016 eine Stellungnahme des Landschaftsarchitekten Smeets, als Vorsitzender der Projektgruppe Baumkommission, bezgl. des Artikels in der Kölner Stadt Anzeiger „Doch kein Neubau“ (Bepflanzung
des städt. Grundstücks vor dem „Lidl“, Herriger Str.) eingegangen ist.
Auf Antrag soll dieses Anschreiben im nichtöffentlichen Teil vorgelesen werden.
im nichtöffentlichen Teil
Das unter TOP 16 im öffentlichen Teil benannte Anschreiben des Herrn Smeets wird im vollen
Wortlaut von der Techn. Beigeordneten Hallstein vorgetragen.
Begründung:
SB Heinz Küpper hat am 03.08.2016 mündlich gegen die Richtigkeit der Niederschrift des
Betriebsausschusses Straßen vom 15.06.2016 Einspruch erhoben und beantragt, die unter
„Beschlussentwurf“ genannten Ausführungen in die Niederschrift aufzunehmen.
Die nachträgliche Änderung bzw. Korrektur der Niederschrift der genannten Sitzung ist nicht
möglich.
Ist der Ausschuss der Auffassung, dass die Niederschrift den gefassten Beschluss nicht richtig
wiedergibt, ist dies durch einen neuen –ebenfalls zu protokollierenden- Beschluss festzustellen.
In Vertretung
(Hallstein)
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