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Allgemeine Vorlage (Bestellung eines stellvertretenden Wahlleiters für die Kommunalwahl am 26.09.2004)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,4 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bestellung eines stellvertretenden Wahlleiters für die Kommunalwahl am 26.09.2004)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Stolz BE: Herr Stolz Kreuzau, 06.04.2004 Vorlagen-Nr.: 41/2004 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 25.05.2004 TOP: Bestellung eines stellvertretenden Wahlleiters für die Kommunalwahl am 26.09.2004 I. Sach- und Rechtslage: Nach § 2 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz ist der Hauptverwaltungsbeamte des Wahlgebietes kraft Gesetzes Wahlleiter, stellvertretender Wahlleiter ist sein Vertreter im Amt. Allerdings können Hauptverwaltungsbeamte und ihre Vertreter im Falle ihrer Bewerbung um das Amt des Bürgermeisters nicht Wahlleiter bzw. stellvertretender Wahlleiter sein. Der Fall der Vertretung tritt dann ein, wenn der Wahlleiter bzw. sein Stellvertreter offiziell als Kandidat nominiert wird. Am 01.04.2004 wurde Bürgermeister Walter Ramm als Kandidat für das Bürgermeisteramt nominiert. Damit kann er das Amt des Wahlleiters nicht mehr ausüben. Kraft Gesetzes geht diese Funktion nunmehr auf seinen allgemeinen Vertreter, GOVR Stolz, über. Es ist somit erforderlich, einen neuen stellvertretenden Wahlleiter zu bestellen. Ich schlage Ihnen vor, den Kämmerer, GOAR Willi Decker, mit dieser Aufgabe zu betrauen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: „Zum stellvertretenden Wahlleiter für die Kommunalwahl am 26. September 2004 wird Gemeindeoberamtsrat Willi Decker bestellt.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________