Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Stolz
BE: Herr Stolz
Kreuzau, 06.04.2004
Vorlagen-Nr.:
41/2004
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
25.05.2004
TOP: Bestellung eines stellvertretenden Wahlleiters für die Kommunalwahl am 26.09.2004
I. Sach- und Rechtslage:
Nach § 2 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz ist der Hauptverwaltungsbeamte des Wahlgebietes kraft
Gesetzes Wahlleiter, stellvertretender Wahlleiter ist sein Vertreter im Amt. Allerdings können
Hauptverwaltungsbeamte und ihre Vertreter im Falle ihrer Bewerbung um das Amt des
Bürgermeisters nicht Wahlleiter bzw. stellvertretender Wahlleiter sein. Der Fall der Vertretung tritt
dann ein, wenn der Wahlleiter bzw. sein Stellvertreter offiziell als Kandidat nominiert wird.
Am 01.04.2004 wurde Bürgermeister Walter Ramm als Kandidat für das Bürgermeisteramt
nominiert. Damit kann er das Amt des Wahlleiters nicht mehr ausüben. Kraft Gesetzes geht diese
Funktion nunmehr auf seinen allgemeinen Vertreter, GOVR Stolz, über. Es ist somit erforderlich,
einen neuen stellvertretenden Wahlleiter zu bestellen. Ich schlage Ihnen vor, den Kämmerer,
GOAR Willi Decker, mit dieser Aufgabe zu betrauen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
„Zum stellvertretenden Wahlleiter für die Kommunalwahl am 26. September 2004 wird
Gemeindeoberamtsrat Willi Decker bestellt.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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