Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
643 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
25.11.15, 18:41
Aktualisiert
25.11.15, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Strategiepapier
Wohnbaulandentwicklung Erftstadt
Stadt Erftstadt, Umwelt- und Planungsamt, Stand: November 2015
INHALT
Vorbemerkung
3
0
Einleitung
4
1
Bestand und Entwicklungsprognosen
5
1.1
1.2.
1.3
5
6
7
2
Potenzialflächenermittlung und –bewertung / zeitliche
Verfügbarkeit
9
2.1
2.2
2.3
9
9
9
2.4
2.5
3
10
10
11
3.1
3.2
11
13
3.4
3.5
5.
Wohnbauflächenpotenziale Flächennutzungsplan
Grundstückspotenziale direkt bebaubar
Grundstückspotenziale, Innenbereiche mit
Planungsbedarf
Flächenreserven gesamt
Einzelortbetrachtung
Handlungsempfehlungen und Umsetzungsstrategien
3.3
4
Regionale Einbindung der Stadt Erftstadt
Bevölkerungsentwicklung
Wohnflächenbedarfsentwicklung
Handlungsfeld Neue Baugebiete
Handlungsfeld Nachverdichtung und
Innenentwicklung
3.2.1 Handlungsoptionen Baulücken
3.2.2 Handlungsoption Blockinnenbereiche
Handlungsfeld Einfamilienhausgebiete der
1950er bis 1980er Jahre/ Bergarbeitersiedlungen
Handlungsfeld Ortskerne in den kleinen Ortsteilen
Wohnungsmarktanalyse
13
13
14
15
15
Priorisierung
16
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
16
16
16
16
17
17
Neue Baugebiete
Baulücken
Stadtteilentwicklungskonzept für Köttingen
Erstellen einer Wohnungsmarktanalyse
Innenverdichtung
Flankierende Maßnahmen
Übersicht
18
2
Stadt Erftstadt, Umwelt- und Planungsamt, Stand: November 2015
Vorbemerkung
Mit dem vorliegenden Strategiepapier werden Perspektiven für die zukünftige Wohnbaulandentwicklung Erftstadts bis zum Jahr 2040 aufgezeigt. Es verfolgt das Ziel, von den für den Ballungsraum Köln/Bonn
prognostizierten, starken Bevölkerungszuwächsen durch maßvollen
Zugewinn profitieren zu können. Daher sollen sowohl in bestehenden
Wohnsiedlungsbereichen Spielräume für Modernisierung und Verdichtung eröffnet, als auch schrittweise weiteres Neubauland geschaffen
werden. Insbesondere in den Siedlungsschwerpunkten Liblar und Lechenich sollen aufgrund der jeweiligen Infrastruktureinrichtungen und
ÖPNV-Versorgung, über die reine Bestandsentwicklung hinaus, weitere
Wachstumsbereiche abgebildet werden.
Zunächst werden verschiedene Szenarien einer Bevölkerungsentwicklung dargestellt und die daraus resultierenden Wohnflächenbedarfe abgeleitet.
Demgegenüber wurden sämtliche für Wohnnutzung zur Verfügung stehende Flächen aus dem Flächennutzungsplan, aus einem aktuell erstellten Baulückenkataster sowie aus den weiteren Innenverdichtungspotenzialen wie z. b. Blockinnenbereichen ermittelt. Diese Flächen wurden hinsichtlich ihrer Realisierungsoptionen bewertet und quantifiziert.
Im Kapitel „Handlungsempfehlungen und Umsetzungsstrategien“ werden denkbare Entwicklungsoptionen aufgezeigt.
Mit den das Strategiepapier abschließenden Priorisierungen werden
Schritte aufgezeigt, die klare Verortungen weiterer Neubauflächen abbilden, weitere erforderliche Maßnahmen aufzeigen, die zur Präzisierung und Realisierung erforderlich sind, um die ermittelten Bedarfe zu
decken.
Das Strategiepapier versteht sich indes nicht als integrierte Planung,
die bereits umfassende Entwicklungsperspektiven für ganze Stadtteile
auch im Hinblick auf z.B. Wohnfolgeeinrichtungen, Freizeitangebote
oder Verkehr aufzeigt. Es konzentriert sich bewusst ausschließlich auf
das Thema Wohnen, mit dem Ziel, in den politischen Entscheidungsgremien klare Prioritäten der weiteren Wohnbaulandentwicklung setzen
zu lassen.
Das Strategiepaper Wohnbaulandentwicklung wird gemeinsam mit dem
in Aufstellung befindlichen Gewerbeflächenentwicklungskonzept des
Rhein-Erft-Kreises als Grundlage für die bevorstehende Änderung des
Regionalplans im Regierungsbezirk Köln dienen und hierfür begründete
und belegbare Ziele sowie Prioritäten für den stadtentwicklungspolitisch
maßgeblichen Faktor Wohnen liefern.
3
Stadt Erftstadt, Umwelt- und Planungsamt, Stand: November 2015
0
Einleitung
Der demografische Wandel in Deutschland hat auch in Erftstadt Auswirkungen auf die Bevölkerungsstruktur und somit auf die Wohnbaulandnachfrage und den daraus resultierenden Wohnbauflächenbedarf. Die Alterspyramide zeigt einen deutlichen
Trend zur Überalterung in Erftstadt; gerade die Gruppe der über 50-Jährigen wird
in den nächsten Jahren die stärkste Bevölkerungsgruppe mit ganz spezifischen
Wohnanforderungen darstellen. Dies wird
eine direkte Auswirkung auf die Nachfrage sowie den Wohnflächenverbrauch haben.
Die Nachfrage nach Wohnfläche ist bundesweit zwischen 1995 und
2011 über alle Altersgruppen hinweg um 21 % gestiegen (Auswertung
des sozio-ökonomischen Panels (SOEP), eine Entwicklung, die zum
einen durch höhere Einkommen zum anderen durch den Anstieg kleinerer Haushalte bedingt ist. Zudem resultiert aus den Anforderungen an
seniorengerechte, barrierefreie Wohnungsgrundrisse unmittelbar ein
höherer Wohnflächenbedarf.
Auch für die Zukunft muss von einer weiteren Zunahme des Wohnflächenkonsums ausgegangen werden. Verbunden mit einer laut bisherigen Prognosen stagnierenden oder leicht sinkenden Einwohnerzahl
ergibt sich daher ein weiterer Bedarf an Wohnbauflächen. Durch die
Nähe Erftstadts zu den vom prognostizierten starken Bevölkerungswachstum betroffenen Städten Köln und Bonn und aufgrund der derzeit
noch nicht absehbaren weiteren Entwicklung der Zuwanderung ist mit
einem moderaten Anstieg der Einwohnerzahl und somit einer unverändert hohen Wohnflächennachfrage zu rechnen.
Das vorliegende Strategiepapier bildet hierbei die Handlungsgrundlage
für die zukünftige städtische Ausrichtung der Wohnbaulandentwicklung
und Liegenschaftspolitik. Dies betrifft sowohl die Bereitstellung von
Wohnbauflächen in der Vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) als auch die Entwicklung von Bebauungsplänen und deren
inhaltlicher Ausrichtung zur Schaffung von bedarfsgerechtem Wohnraum. Darüber hinaus hat das Konzept Bedeutung für den städtischen
Flächenerwerb und die zukünftige Vermarktung von Grundstücken bzw.
Baugebieten.
Nicht zuletzt wird das Konzept eine Grundlage für die anstehende
Überarbeitung des Regionalplanes Köln bilden, insbesondere auch vor
dem Hintergrund der im Entwurf des Landesentwicklungsplanes formulierten restriktiveren Zielsetzungen bezüglich der Siedlungsentwicklung.
Die letzte das gesamte Stadtgebiet umfassende Betrachtung der
Wohnbaulandentwicklung erfolgte im Rahmen der Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes im Jahr 1999.
4
Stadt Erftstadt, Umwelt- und Planungsamt, Stand: November 2015
In den folgenden Jahren bis heute wurden punktuelle Wohnbaulandentwicklungen in einzelnen Ortsteilen initiiert (Bsp. Lechenich, Liblar,
Bliesheim – V 74/2011 u. V 390/2006). Zwischenzeitlich zurückgestellte
Beratungen zum Stadtentwicklungsplan (s. V 326/2007) enthielten u.a.
ein Maßnahmenkonzept zum Themenkomplex Wohnen.
Im Jahr 2012 wurde die Flächeninanspruchnahme in der Stadt Erftstadt
seit 1969 auf Grundlage der Bebauungspläne und städtebaulichen Satzungen nach §§ 30 und 34 BauGB (V 350/2012) dem Ausschuss für
Stadtentwicklung zur Kenntnis vorgelegt.
Das Umwelt- und Planungsamt hat in den Jahren 2011 bis 2014 ein
Baulückenkataster (s. A 428/2014) erstellt.
Im Jahr 2013 befasste sich in einem Teilbereich des Erftstädter Stadtgebiets eine Masterarbeit mit dem Thema „Gebäudeleerstände im ländlichen Raum am Beispiel der Stadt Erftstadt – Perspektiven für die Einrichtung eines Leerstandsmanagements“.
Die hierdurch vorliegenden Inhalte sind gebündelt, aufbereitet und neu
bewertet in das Strategiepapier eingeflossen. Im Ergebnis liegt ein gesamtstädtisches Strategiepapier zur Wohnbaulandentwicklung Erftstadts vor, das in verschiedenen Handlungsfeldern mündend konkrete
Umsetzungsmöglichkeiten darstellt.
1
Bestand und Entwicklungsprognosen
1.1
Regionale Einbindung der Stadt Erftstadt
Die Lage und verkehrliche Anbindung innerhalb des Ballungsraums
Köln/Bonn kennzeichnet Erftstadt als einen Pendler-Standort, dies gilt
insbesondere für die durch ÖPNV bzw. Autobahnanschluss angebundenen Ortsteile.
Quelle: Region Köln/Bonn
e.V.
5
Stadt Erftstadt, Umwelt- und Planungsamt, Stand: November 2015
Diese räumliche Verortung am Rand des Agglomerationsraums KölnBonn führte bis Anfang des Jahrtausends zu einem überwiegenden
Wohnflächen- und Bevölkerungswachstum der einzelnen Ortsteile
durch den Suburbanisierungsprozess auch als Folge der Massenmotorisierung. Gerade für das nordöstliche Siedlungsband entlang der Ville
muss landesplanerisch die Einstufung als Ballungsrandzone angestrebt
werden.
Der in den letzten Jahren erkennbare Trend hin zum verstärkten
Wachstum der Kernstädte der Ballungsräume (Nachfrageüberhang)
wird von einem gleichzeitig starken Schrumpfen peripherer Regionen
begleitet. Hinzu kommen aktuelle Prognosen (IT.NRW), durch die sich
diese Situation angesichts eines für Köln ermittelten Bevölkerungszuwachses von 19,3 % und für Bonn von 12,1 % bis ins Jahr 2040 noch
verschärfen wird. Es ist davon auszugehen, dass die bereits weitgehend erschöpfte Flächenverfügbarkeit der Großstädte dem zunehmenden Siedlungsdruck nicht Stand halten wird, mit der Folge weiteren
Preisanstiegs aufgrund weiterer Flächenverknappung.
Die Region wird innerhalb dieser Entwicklung eine Ventilfunktion übernehmen müssen. Die Wohnbaulandstrategie schlägt hier vor, den
Standortvorteil Erftstadts zu nutzen und einer Negativentwicklung der
Einwohnerzahlen entgegenzuwirken. Mit weiteren Neubaugebieten sollen gezielt Personengruppen angesprochen werden, durch deren Ansiedlung dem demografischen Überalterungsprozess Erftstadts vorgebeugt sowie die Ausnutzung der vorhandenen Infrastruktur gewährleistet werden kann. Ein maßvolles Wachstum kann durch planerisches
Handeln beeinflusst werden und bedarf bei der Umsetzung einer gesamtstädtischen Entschlossenheit. Auch durch den starken Anstieg der
über 50-Jährigen wird hierbei im Zuge des Generationenwechsels in
den Einfamilienhausgebieten die Nachnutzung durch junge Familien
angestrebt.
1.2
Bevölkerungsentwicklung
Die Ortsteile haben in der Vergangenheit in unterschiedlichem Maße
am Bevölkerungswachstum der Gesamtstadt teilgenommen Eine Zunahme war stets eng mit der Ausweisung von Baugebieten verbunden
(siehe Ortssteckbriefe im Anhang). Die Grafiken verdeutlichen eine direkte Abhängigkeit von der Ausweisung neuer Wohngebiete zur Bevölkerungsentwicklung. Signifikant ist hier die positive Entwicklung in
Gymnich sowie in Blessem, die von neuen Baugebieten profitiert haben, während sich die Bevölkerungsentwicklung in Lechenich rückläufig
verhält, da hier bereits seit längerem keine neuen Wohngebiete entwickelt wurden. Auch in Köttingen ist ein starker Bevölkerungsrückgang
zu verzeichnen.
Der hohe Überschuss an Auspendelbewegungen (10.000 pro Tag)
weist zudem darauf hin, dass Erftstadt als Wohnstandort beliebt ist.
Die Attraktivität der Einzelorte ist neben der Lage zu den Verkehrsangeboten auch auf die infrastrukturelle Ausstattung (Schulen, Kindergär-
6
Stadt Erftstadt, Umwelt- und Planungsamt, Stand: November 2015
ten Einzelhandel, Gesundheitsversorgung) zurückzuführen. Hier bestehen deutliche Unterschiede, die Einfluss auf die Bevölkerungszahl haben.
Derzeit leben ca. 49.500 Menschen in Erftstadt. Die Einwohnerzahl
stieg bis 2002 sehr stark durch Wanderungsgewinne auf ein Niveau bis
knapp über 50.000 an. Anschließend setzt eine Stagnation und darauf
folgend eine leichte Schrumpfung ein. Seit 1999 ist die natürliche Bevölkerungsentwicklung (d.h. die Entwicklung ohne Wanderungsgewinne) negativ.
Entgegen dem prognostiziertem Bevölkerungsschwund von -7,1 % für
Erftstadt durch IT.NRW bis 2040 (Bevölkerungsrückgang um 3.550
Bürgerinnen und Bürger, dies entspricht -134/Jahr) ist davon aus zu
gehen, dass Erftstadt aufgrund seiner Lagegunst vom Wachstum von
Köln (+ 19,3%) und dem Rhein-Erft-Kreis (+ 8,2 %) durch gezielte
Ausweisung von preisgünstigem Bauland insbesondere für bestimmte
Bevölkerungsgruppen profitieren wird. Setzt man dies mit +2,5 % für
den Planungshorizont 2040 an, so ergibt sich ein Zugewinn von 1.250
Neubürgerinnen und Neubürgern (dies entspricht + 50/Jahr).
Von 2007 bis 2015 stellte sich die Entwicklung wie folgt dar:
Einwohnerentwicklung der Erftstädter Ortsteile vom 30.06.2007 bis zum 30.06.2015
- Einwohnermeldeamt Stadt Erftstadt
1.3
Wohnflächenbedarfsentwicklung
Der Wohnflächenkonsum, also die Wohnfläche pro Einwohnerin bzw.
Einwohner, ist in den letzten Jahrzehnten stetig angewachsen. Die Ursachen dafür sind zum einen Wohlstandszuwächse, zum anderen aber
auch der allgemeine Anstieg der Haushaltszahlen durch den Wandel
der Lebensumstände und die Individualisierung und Diversifizierung
der Formen des Zusammenlebens. Zudem erfordert die demografische
Entwicklung vermehrt barrierefreie Wohnformen mit daraus resultierenden, erhöhten Wohnflächenbedarfen.
Während im Bundesdurchschnitt im Zeitraum von 1995 bis 2013 die
durchschnittliche Wohnfläche pro Kopf von ca. 39 m² auf ca. 45m² angewachsen ist, ist die Wohnfläche in Erftstadt im selben Zeitraum ledig-
7
Stadt Erftstadt, Umwelt- und Planungsamt, Stand: November 2015
lich von 37m² auf 41m² gestiegen. Dies ist ein Zuwachs von 0,51% pro
Jahr. Es ist für die zukünftige Entwicklung von einem weiteren Anstieg
der Wohnfläche pro Einwohnerin bzw. Einwohner auszugehen.
Prognosen der LBS für den Zeitraum bis 2030 gehen von einem Anstieg auf 54m² pro Person in Westdeutschland aus. Das Institut der
deutschen Wirtschaft geht von einem jährlichen Wachstum des Wohnflächenkonsums von 0,6% aus. Für die Stadt Erftstadt wird von einem
moderateren Anstieg des Wohnflächenkonsums ausgegangen. Hier
wird im Jahr 2040 mit einer Wohnfläche pro Kopf von ca. 46m² gerechnet.
Um aus dem angestrebten Bevölkerungszuwachs von 2,5 % den entsprechend benötigten Baulandbedarf für die Stadt Erftstadt zu ermitteln,
ist eine Rückrechnung erforderlich aus der zumindest die Größenordnung des Bedarfs für die flächenhafte Planung ersichtlich wird.
Für 1 m² Wohnfläche werden etwa 1,66m² (Faktor 0,6) Bruttogrundfläche benötigt. Legt man eine durchschnittliche Geschossflächenzahl
(GFZ) von 0,6 zugrunde, so benötigt man 2,77m² Nettobauland für jeden m² zusätzliche Wohnfläche.
Die Fläche Nettobauland wird mit dem Faktor 1,3 multipliziert, um den
Bruttobaulandwert (= Nettobauland zzgl. Erschließung, Parken und
Freiflächen) zu erhalten, daraus ergeben sich also 3,6m² Bruttobauland
pro m² Wohnfläche.
Das Strategiepapier setzt wie zuvor beschrieben je 5 m² Zuwachs an
Wohnfläche für die vorhandenen 49.500 Einwohnerinnen und Einwohner Erftstadts an. Daraus resultiert, dass selbst bei Stagnation der Bevölkerung bis zum Jahr 2040 noch ca. 89,1 ha Bruttobauland über die
heutige Siedlungsfläche hinaus benötigt werden. Legt man noch eine
Planungsreserve von 30 % zur Vermeidung von Abhängigkeiten, erst
später ersichtlichen Restriktionen sowie zur Preisdämpfung zu Grunde,
so ist in der Planung eine Größenordnung von etwa 116 ha Bruttowohnbauland auszuweisen, um den Eigenbedarf zu decken.
Verfolgt man das Ziel, maßvoll am prognostiziertem Wachstum von
Köln (+ 19,3%) und dem Rhein-Erft-Kreis (+ 8,2 %) durch gezielte Ausweisung von preisgünstigem Bauland insbesondere für bestimmte Bevölkerungsgruppen teil zu nehmen und setzt dies mit 2,5 % für den Planungshorizont 2040 an, so ergibt sich nach dem oben erläuterten Rechenweg für 1.250 Neubürgerinnen und Neubürgern mit einem Wohnflächenbedarf von je 46 m² eine Größenordnung von zusätzlich ca. 21
ha. Mit Planungsreserve von 30 % sind dies 27 ha Bruttowohnbauland.
Für die einzelnen Entwicklungsszenarien ergeben sich folgende Flächenbedarfe:
Bevölkerung
Bevölkerung
Bevölkerung
- 7,1 %
+/- 0 %
+ 2,5 %
Flächenbedarf
Flächenbedarf
Flächenbedarf
108 ha
116 ha
143 ha
8
Stadt Erftstadt, Umwelt- und Planungsamt, Stand: November 2015
Der angestrebte (bei Bevölkerungszuwachs von 2,5 % bis 2040) Gesamtausweisungsbedarf liegt demnach bei 143 ha bei vorsichtigem
Ermittlungsansatz.
2.
Potenzialflächenermittlung und –bewertung / zeitliche Verfügbarkeit
2.1
Wohnbauflächenpotenziale Flächennutzungsplan
Der Stadt Erftstadt stehen derzeit ca. 97 ha Wohn- und Mischbauflächen aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zur Verfügung. Die Flächen
umfassen alle FNP –Reserven, unbebaute und nicht erschlossene Flächen in Bebauungsplänen. Davon stehen ca. 19 ha aufgrund verschiedener Planungsrestriktionen zur Disposition. Somit verbleiben ca. 78
ha verfügbare Fläche.
2.2
Grundstückspotenziale direkt bebaubar
In den Wohnbauflächenpotenzialen nicht enthalten sind die Baulückengrundstücke, die eine Flächengröße von 2000 m² unterschreiten. Hier
wurden in einer Erhebung der Verwaltung ca. 700 Baulücken im Stadtgebiet identifiziert, deren Bebauung baurechtlich, entweder über § 34
Baugesetzbuch (BauGB) oder über rechtskräftige Bebauungspläne und
vorhandene Erschließung jederzeit möglich ist, die aber aus verschieden Gründen brachliegen.
Die Verteilung der Baulücken ist dabei sehr unterschiedlich ausgeprägt,
sehr viele Lücken befinden sich in kleineren Ortsteilen, die aufgrund
von Infrastrukturdefiziten geringer nachgefragt sind.
Hinzu kommen in Bebauungsplangebieten, die sich derzeit in Aufstellung oder Umsetzung und Vermarktung befinden, bis zu weiteren ca.
250 Baugrundstücke, die kurz- bis mittelfristig verfügbar sind.
Im gesamten Stadtgebiet stehen theoretisch somit ca. 950 Baulücken
bzw. Grundstücke unmittelbar zur Bebauung zu Verfügung.
Aufgrund der Erfahrungen anderer Kommunen im Rahmen der Baulückenmobilisierung ist jedoch davon auszugehen, dass insbesondere
aufgrund der Eigentümerstruktur die im Stadtgebiet verteilten Baulücken nur zu ca. 15 % kurz- bis mittelfristig mobilisiert werden können. Daraus resultierend stehen für die nächsten Jahre tatsächlich ca.
350 Baulücken / Grundstücke zur Bebauung zur Verfügung. Dies entspricht einer Flächengröße von ca. 6 ha.
2.3
Grundstückspotenziale, Innenbereiche mit Planungsbedarf
Im gesamten Stadtgebiet gibt es größere unbeplante Innenbereiche, die
entweder als Haus- oder Nutzgärten genutzt werden oder auch teilweise brach liegen. Angesichts des Gebots der Innen- vor Außenentwicklung wurden diese quantitativ erfasst (ca. 30 ha), zunächst jedoch noch
nicht qualitativ bewertet. Es ist davon aus zu gehen, dass diesen In9
Stadt Erftstadt, Umwelt- und Planungsamt, Stand: November 2015
nenverdichtungspotenzialen auch bei der Überarbeitung des Regionalplans Vorrang gegenüber Neubaulandausweisungen eingeräumt wird.
Hier wird wie bei den Baulücken aufgrund der differenzierten Eigentümerstrukturen die Mobilisierung nur teilweise gelingen - mit dem Instrument der Umlegung wird ein Prozentsatz von ca. 60 % bis zum Jahr
2040 für realistisch erachtet - , sodass hier kurz- bis mittelfristig mit einer verfügbaren Flächengröße von ca. 18 ha zu rechnen ist.
2.4
Flächenreserven gesamt
Die Flächenreserven liegen nach Aktivierung somit bei 102 ha.
Die nachfolgende Übersicht ergibt, dass selbst aus dem von IT-NRW
ermittelten Bevölkerungsrückgang weitere Flächenbedarfe resultieren:
Bevölkerung - 7,1% Flächenbedarf 108ha; verfügbar 102ha ∆6ha
Bevölkerung +/- 0%; Flächenbedarf 116ha; verfügbar 102ha ∆14ha
Bevölkerung + 2,5%; Flächenbedarf 143ha; verfügbar 102ha ∆41ha
Bei einem angestrebten Bevölkerungszuwachs von 2,5 % bis 2040
fehlen somit 41 ha auszuweisende Flächen. Das entspricht rund
1/1000 (0,1%) pro Jahr.
Die Entwicklung neuer Wohnbauflächen soll vorrangig in den Siedlungsschwerpunkten Lechenich und Liblar erfolgen, um quantitativ die
hohe Nachfrage auch möglichst zeitnah bedienen zu können. Auch
Bliesheim kommt potenziell aufgrund seiner Nähe zum Bahnhof für
Neubauflächen in Betracht.
In den anderen Ortsteilen soll überwiegend durch Innenentwicklungsmaßnahmen der steigenden Wohnflächennachfrage begegnet werden.
2.5
Einzelortbetrachtung
Für die Einzelorte Erftstadts sind die zuvor aufgeführten Potenziale in
den beigefügten Ortssteckbriefen im Anhang dargestellt. Die dargestellten Flächen stellen die derzeit in Erftstadt vorhandenen bzw. im Rahmen der Voruntersuchungen ermittelten Flächengrößen dar.
Sie bedürfen in einem nächsten Schritt einer weitergehenden differenzierten, qualitativen Untersuchung.
Als erstes Ergebnis der Einzelortbetrachtung sind folgende Auffälligkeiten festzuhalten:
Die orteilspezifische Auswertung (siehe Ortssteckbriefe im Anhang)
zeigt den schon erwähnten direkten Zusammenhang zwischen der
Ausweisung von Wohnbauflächen und der Bevölkerungsentwicklung.
10
Stadt Erftstadt, Umwelt- und Planungsamt, Stand: November 2015
Besonders auffällig ist der sehr hohe Anteil der 41-60 Jährigen an der
Gesamtbevölkerung, der fast durchweg zwischen 30 und 40 % liegt.
Hier zeigt sich bereits heute der demografische Wandel; hier liegt ein
Hauptbetätigungsfeld in der Versorgung dieser Bevölkerungsgruppe mit
adäquatem Wohnraum.
Insbesondere Lechenich zeigt starke Bevölkerungsverluste; dieser
Trend ist in Ansätzen und für Liblar zu erkennen, sollten keine Neuausweisungen erfolgen. Der Negativentwicklung Bliesheims wird durch die
Bebauung des Gebiets „Lange Heide“ entgegengesteuert.
Der starke Bevölkerungsrückgang in Köttingen ist besonders auffällig;
die Gründe hierfür müssen zeitnah erfasst und positive Entwicklungsstrategien erarbeitet werden.
3.
Handlungsempfehlungen und Umsetzungsstrategien
3.1
Handlungsfeld Neue Baugebiete
Anhand der aus der wachsenden Pro-Kopf-Wohnfläche resultierenden,
steigenden Flächeninanspruchnahme lässt sich erkennen, dass die
Ausweisung von Neubaugebieten ein wichtiger Baustein der zukünftigen Siedlungsentwicklung Erftstadts sein muss. Anhand der Ortssteckbriefe (siehe Anhang) lässt sich erkennen, dass die bisherige bauliche
Entwicklung und Einwohnerentwicklung heterogen ist, so dass in den
Stadtteilen auch vor dem Hintergrund der jeweiligen Infrastrukturausstattung für die vorhandenen Potenziale unterschiedliche Zukunftsoptionen vorhanden sind. Diese gleichmäßig und zeitgleich zu aktivieren
scheidet angesichts einer linear wachsenden Bevölkerungszahl aus.
Hier sind sukzessive Umsetzungsstrategien zu entwickeln.
Aus der anhaltend hohen Nachfrage nach Baugrundstücken überwiegend in den Siedlungsschwerpunkten lässt sich deutlich ablesen, dass
sich der Bedarf an neuen Bauplätzen für Wohnungsbau hier konzentrieren muss. Aus siedlungsentwicklungspolitischer Sicht ist es zudem zielführend, prioritär die Stadtteile mit umfangreichem Infrastrukturangebot
und angemessener ÖPNV-Anbindung für die Ausweisung neuer Baugebiete in Betracht zu ziehen und in den kleineren Stadtteilen den
Schwerpunkt auf Innenverdichtungspotenziale zu richten.
In den Siedlungsschwerpunkten Lechenich und Liblar sind die Innenverdichtungspotenziale sehr begrenzt, es soll daher hier vorrangig die
Entwicklung neuer Wohnbauflächen erfolgen, um quantitativ die hohe
Nachfrage auch möglichst zeitnah bedienen zu können. Auch Bliesheim kommt aufgrund seiner Nähe zum Bahnhof potenziell für Neubauflächen in Betracht.
Liblar ist aufgrund seiner Anbindung an den Bahnhof prädestiniert für
weiteren Bevölkerungszuwachs.
In Liblar sind jedoch, bis auf die Fläche an der Waldorfschule, keine
FNP-Reserven für Neubaugebiete mehr verfügbar. Diese Fläche befindet sich in Privatbesitz, die Eigentümergemeinschaft war bisher nicht
zum Verkauf bereit. Eine aktuelle Gesprächsanfrage der Verwaltung
11
Stadt Erftstadt, Umwelt- und Planungsamt, Stand: November 2015
wurde von den Eigentümern abgelehnt. Insofern scheidet diese Fläche,
die als Vervollständigung des Siedlungskörpers sinnvoll und geeignet
ist, als kurzfristige Priorität aus. Sie wird innerhalb der anstehenden
Regionalplanänderung neu zu bewerten sein.
Weitere Potenziale für die Wohnbauflächenerweiterung liegen südlich
der Kreisstraße K44. Dieser Bereich ist im bestehenden Regionalplan
als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ ausgewiesen und befindet sich teilweise in städtischem Besitz, teilweise in Besitz eines einzigen privaten
Dritten. In einem ersten Gespräch ließ dieser erkennen, dass er an der
Entwicklung eines Baugebiets gemeinsam mit der Stadt interessiert ist.
Mit einer die K44 südlich flankierenden Bebauung bietet sich die Chance einer Stadtteilarrondierung und somit die Ausbildung eines klaren
Siedlungsabschlusses, der die isolierte Lage des Baugebiets „WillyBrandt-Straße“ einbettet.
Die Entwicklung dieses Baugebiets bildet höchste Priorität. Zunächst
sind für diese Flächen Erschließungs- und Bebauungsentwürfe zu erstellen, die frühzeitig mit der Öffentlichkeit abgestimmt werden. Die erforderliche Änderung des FNP für eine Fläche von ca. 20 ha soll im Parallelverfahren zum Bebauungsplan erfolgen.
Für den Stadtteil Lechenich hält der FNP noch auskömmliche Flächenreserven im Westen des Stadtteils vor, die eine Fläche von ca. 14 ha
umfassen. Die Darstellung der Siedlungsbereiche im Westen von Lechenich bildet eine wichtige siedlungstopografische Abrundung des
Stadtteils. Daher sollte vermieden werden, dass diese Reserven im
Rahmen der anstehenden Überarbeitung des Regionalplans zur Disposition gestellt werden. Zudem ist dieser Siedlungsbereich im Kontext
der als Verkehrsentlastung geplanten Westtangente zu sehen.
Die Aktivierung dieser Flächenreserven hat höchste Priorität, sie sollen
nun schrittweise zu Bauland entwickelt werden. Hierzu gehört die zügige Erarbeitung denkbarer Erschließungs- und Bebauungskonzepte, die
möglichst frühzeitig mit der interessierten Öffentlichkeit abgestimmt
werden. Parallel soll der Grundstückserwerb durch die Stadt erfolgen,
um die Entwicklung des Gebiets sicher zu stellen. Hierdurch ist gewährleistet, dass aus den Einnahmen der Grundstücksverkäufe Infrastrukturinvestitionen erfolgen können.
Bliesheim kann aufgrund seiner Nähe zum Bahnhof innerhalb der weiteren Baulandentwicklung eine die Siedlungsschwerpunkte entlastende
Rolle übernehmen. Dies wird jedoch erst mittelfristig als sinnvoll angesehen, da das Neubaugebiet „Lange Heide“ zunächst vollständig realisiert sein soll, bevor ein weiteres Wachstum des Stadtteils eingeleitet
wird. Zudem stehen deutliche Innenverdichtungspotenziale zur Verfügung, die vor Ausweisung von Neubauland aktiviert werden können.
Die Einnahmen aus den Vermarktungen aller neuen städtischen Baugebiete sollen zukünftig zu einem festzulegenden Anteil in quartiersoder ortsteilbezogene Projekte fließen.
12
Stadt Erftstadt, Umwelt- und Planungsamt, Stand: November 2015
3.2
Handlungsfeld Nachverdichtung und Innenentwicklung
3.2.1 Handlungsoptionen Baulücken
Ziel der Stadt Erftstadt ist es, einen möglichst hohen Anteil der Baulücken zu aktivieren. Um dieses zu erreichen, muss als nächster Schritt
nach der bereits durchgeführten Erhebung der Baulücken eine Befragung der Eigentümerinnen und Eigentümer nach Ihren Motiven für die
Vorhaltung des Baulandes und nach der Bereitschaft für eine Veräußerung und Veröffentlichung erfolgen. Die Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten bzw. Verkauf des Grundstückes sowie zu Nutzungsmöglichkeiten kann dabei helfen, dass Grundstücke selbst genutzt bzw.
veräußert werden.
Um Eigentümerinnen und Eigentümer von Baulücken und sonstigen
Potenzialflächen sowie mögliche Investoren zum Handeln zu bewegen,
soll ein Bauflächenpool im Internet eingerichtet werden, der sowohl
über die entsprechenden Baulücken informiert als auch mögliche Kaufinteressenten oder Investoren bei der Suche nach Grundstücken unterstützt.
3.2.2 Handlungsoptionen Blockinnenbereiche
Die Verdichtung der Innenbereiche soll nach dem Grundsatz Innenentwicklung vor Außenentwicklung vorrangig gefördert werden. Durch unübersichtliche Eigentümerstrukturen ist es aber regelmäßig erforderlich,
vielfältige Interessen zu berücksichtigen und eine Einigung unter vielen
Eigentümern über eine Entwicklung im Blockinnenbereich zu erzielen.
In der Praxis zeigt sich – ähnlich wie bei den Baulücken – dass diese
zumeist aus vielfach kleinteilig zusammengesetztem Privatbesitz bestehen. Hinterlandbebauung wird in der öffentlichen Diskussion zudem
nicht immer positiv bewertet, führt sie doch zu einer Zunahme an Verkehr in bestehenden Straßen und zu einer Verdichtung, die nicht selten
subjektiv als wertmindernd eingestuft wird. Insofern bedarf es bei der
Aktivierung solcher Flächen der Überwindung dieser Widerstände.
Über die Durchführung von Bebauungsplanverfahren kann eine Bebauung dieser Innenbereiche planungsrechtlich gesichert und über Umlegungsverfahren einer Umsetzung zugeführt werden. Durch die Bauflächenaktivierung über das Instrument der Baulandumlegung ergeben
sich Vorteile für den kommunalen Haushalt.
Insbesondere in Gymnich, Kierdorf und Bliesheim stehen größere Innenverdichtungspotenziale zur Verfügung. Die verkehrlich gute Lage
dieser Stadtteile spricht dafür, diese Potenziale zu nutzen und kurz- bis
mittelfristig zu aktivieren.
Die Verwaltung wird diesbezügliche Initiativen privater Dritter gezielt
unterstützen und dem Rat die Einleitung von Bebauungsplanverfahren
vorlegen.
13
Stadt Erftstadt, Umwelt- und Planungsamt, Stand: November 2015
3.3
Handlungsfeld Einfamilienhausgebiete der 1950er bis 1980er
Jahre / Bergarbeitersiedlungen
In den Bergarbeitersiedlungen und Baugebieten der 1950er bis 1980er
Jahre mit nicht mehr zeitgemäßem Baubestand findet sukzessive ein
Generationenwechsel statt. Gerade in peripheren Ortsteilen besteht
dabei die Gefahr, dass in absehbarer Zeit Überangebote in der Vermarktung auftreten, so dass nachhaltige Strategien zur Weiternutzung
dieser Bereiche entwickelt werden müssen. Eine Beobachtung des
Wohnungsmarktes hinsichtlich der Vorbeugung von Leerstand aber
auch in Bezug auf Qualitätsaustausch/Modernisierung ist hierbei zukünftig wichtig, um bei Bedarf angemessen reagieren zu können.
Innerhalb kleinerer peripherer Ortsteile mit einem hohen Bestand an
Einfamilienhaus- Gebieten der 1950er bis 1980er Jahre ist eine Neuausweisung bzw. Erweiterungen von Bauflächen zu überdenken, insbesondere um Entwicklungsperspektiven in Bestandsgebieten für bauliche
Erweiterungen und Grundstücksteilungen zu ermöglichen.
Eine weitere Option ist die gezielte Investition in die Bestandsgebiete
durch die Kommune (Aufkauf und Abriss nicht mehr marktgängiger Gebäude, Wiedernutzbarmachung, Attraktivierung, Vermarktung).
Um den Generationenwechsel zu unterstützen, sind die planungsrechtlichen Möglichkeiten größerer überbaubarer Grundstücksflächen u.a.
durch Änderung vorhandener Bebauungspläne und ggf. einer Bebauung in der zweiten Reihe zu prüfen, um bei entsprechend großen
Grundstücksflächen Handlungsalternativen für die potenziellen Kaufinteressierten zu schaffen. Sinnvoll ist eine Beratung zum Umbau ggf. mit
Beispielen gelungener Nachverdichtungen. Parallel dazu ist gerade für
junge Familien das Angebot des Mietkaufs zu berücksichtigen.
Gerade in Köttingen ist der Umgang mit den sich abzeichnenden städtebaulichen Herausforderungen in den Einfamilienhausgebieten der
Bergarbeitersiedlung sowie der 1950er bis 1980er Jahre neu zu denken. Hier bewirkt vermutlich vor allem der demografische Wandel bedenkliche Bevölkerungsrückgänge, denen prioritär planerisch durch die
Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzepts begegnet werden soll.
Im Dialog mit den Bewohnerinnen und Bewohnern muss neben baulichen, städtebaulichen und sozialen Fragen vor allem die zentrale Aufgabe, wie Köttingen auch zukünftig attraktiv bleiben kann, erörtert werden. Im Rahmen eines Werkstattprozesses sollen die zukünftigen Heraus- und Anforderungen des Stadtteils diskutiert werden. Ziel ist, gemeinsam mit Bewohnerinnen und Bewohnern den anstehenden Wandel
und das zukünftige Zusammenleben von morgen zu gestalten: mit Blick
auf ihre Einfamilienhäuser sowie die Nachbarschaften und Quartiere.
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Stadt Erftstadt, Umwelt- und Planungsamt, Stand: November 2015
3.4
Handlungsfeld Ortskerne in den kleinen Ortsteilen
In den meist dichtbebauten Ortskernlagen der kleineren Ortsteile, die
durch ehemalige landwirtschaftliche Höfe geprägt sind, sind zukünftig
ebenfalls Leerstände zu erwarten. Die Höfe werden nicht mehr bewirtschaftet, die Bausubstanz ist häufig marode und das Erscheinungsbild
ist durch unsensible Modernisierungsversuche oft desolat. In einem
ersten Schritt sind für die einzelnen Orte die vorhandenen Umnutzungspotenziale zu ermitteln.
In der Folge ist zum einen ein Qualitätsaustausch möglich, der in ortsbildprägenden Bereichen der ortstypischen und städtebaulichen Einbindung gerecht werden muss.
Zum anderen besteht die Option, gezielt geeignete ortsbildprägende
Hofanlagen von städtischer Seite zu kaufen, um durch eine Sanierung
und Umnutzung zu Wohnzwecken (z.B. generationenübergreifendes
Wohnen) positive Impulse mit Anschlusswirkung zu setzen. Der private
Kauf von Immobilien in Ortskernlagen kann darüber hinaus zusätzlich
durch städtische Förderprogramme (z.B. Modell „jung kauft alt“ der
Verbandsgemeinde Wallmerod, Rheinland-Pfalz) unterstützt werden.
3.5
Wohnungsmarktanalyse
In den vorstehenden Ausführungen wurden grundlegende Aussagen zu
den Wohnflächenbedarfen getroffen. Zusätzlich muss qualitativ nach
Wohnformen und Zielgruppen unterschieden werden. Denn grundsätzlich zeigt sich eine zunehmende Differenzierung des Wohnungsmarktes mit einer hohen Nachfrage und einem angespannten Wohnungsmarkt in bestimmten Lagen und einzelnen Marktsegmenten einerseits und schlechter Vermarktbarkeit in anderen Bereichen und
Marktsegmenten andererseits.
Als Grundlage für eine zukunftsfähige Wohnbaulandentwicklung ist
daher die zeitnahe Erstellung einer Wohnungsmarktanalyse unumgänglich, um sicherstellen zu können, dass bedarfsgerechte Angebote
erfolgen.
Aus der aktuellen demografischen Zusammensetzung lassen sich bereits heute folgende Trends erkennen:
1.
2.
Es wird zukünftig insbesondere an barrierefreien, seniorengerechten Wohnformen fehlen und
der Anteil an jüngeren Menschen und Familien mit Kindern wird
im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung abnehmen, was Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt und die voraussichtliche Infrastrukturauslastung in der Stadt haben wird, wenn die Stadt
nicht durch gezielte Maßnahmen gegensteuert.
Aus den Ergebnissen der Wohnungsmarktanalyse sind Aussagen zu
Bedarfen und Handlungsoptionen zu den folgenden Feldern abzuleiten:
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Stadt Erftstadt, Umwelt- und Planungsamt, Stand: November 2015
Geschosswohnungsbau/Mietwohnungsmarkt,
öffentliche Wohnraumförderung
zielgruppenorientierte Wohnformen wie z.B. Wohnen im Alter;
Wohnen für junge Familien; Singlehaushalte; Haushalte mit Migrationshintergrund
4
Priorisierung
4.1
Neue Baugebiete
In den Siedlungsschwerpunkten d.h. in Liblar und Lechenich sowie
langfristig aktuell in Bliesheim hat die Entwicklung neuer Baugebiete
höchste Priorität, da dies aufgrund der hohen Bedarfe kurzfristig erforderlich ist.
Die mit dieser Untersuchung in den Fokus genommenen Flächen sollen
schrittweise zu Bauland entwickelt werden. Im nächsten Schritt sind
denkbare Erschließungs- und Bebauungskonzepte zu erarbeiten und
frühzeitig mit der interessierten Öffentlichkeit abzustimmen. Der Grundstückserwerb soll durch die Stadt erfolgen, denn hierdurch ist gewährleistet, dass aus den Einnahmen der Grundstücksverkäufe Infrastrukturinvestitionen erfolgen können. Außerdem sollen die Einnahmen aus
den Vermarktungen aller neuen städtischen Baugebiete zukünftig zu
einem festzulegenden Anteil in quartiers- oder ortsteilbezogene Projekte fließen.
Prioritär zu entwickeln sind in Liblar Flächen südlich der K 44 (20 ha)
und in Lechenich die FNP- Reserven Lechenich- West (14 ha).
4.2
Baulücken: Erstellen eines Bauflächenpools
Priorität genießt die Mobilisierung von Baulücken – zu erwarten ist hier
jedoch im allgemeinen eine ca. 15%ige Aktivierung - in allen Stadtteilen. Es soll ein Bauflächenpool im Internet eingerichtet werden, der
sowohl über die entsprechenden Baulücken informiert als auch mögliche Kaufinteressenten oder Investoren bei der Suche nach Grundstücken unterstützt.
4.3
Stadtteilentwicklungskonzept für Köttingen
Herauszuheben ist noch Köttingen, für das aufgrund seiner spezifischen Fragestellungen die Erarbeitung eines Stadteilentwicklungskonzeptes vordringlich ist. Im Dialog mit den Bewohnerinnen und Bewohnern muss neben baulichen, städtebaulichen und sozialen Fragen vor
allem die zentrale Aufgabe, wie Köttingen auch zukünftig attraktiv bleiben kann, erörtert werden. Im Rahmen eines Werkstattprozesses sollen
die zukünftigen Heraus- und Anforderungen des Stadtteils diskutiert
werden. In diesem Rahmen sind auch Möglichkeiten zur Stärkung des
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Stadt Erftstadt, Umwelt- und Planungsamt, Stand: November 2015
Ortsbildes und zur Anpassung alter Siedlungsgebäude an geänderte
Wohnansprüche aufzuzeigen.
Anfragen werden entsprechend des Konzeptes behandelt.
4.4
Erstellen einer Wohnungsmarktanalyse
Als Grundlage für die zukunftsfähige Wohnbaulandentwicklung in Erftstadt ist die zeitnahe Erstellung einer Wohnungsmarktanalyse unumgänglich. So kann sichergestellt werden, dass bedarfsgerechte Angebote in einem sich ständig weiter entwickelnden und differenzierenden
Markt geschaffen und durch das Verwaltungshandeln unterstützt werden. Die Beauftragung einer entsprechenden Untersuchung hat höchste Priorität.
4.5
Baulücken und Innenverdichtung
In den kleineren Ortsteilen stehen die Innenverdichtung und die Stärkung der Ortskerne im Vordergrund. Die Aktivierung dieser Flächen
wird kontinuierlich über die nächsten 25 Jahre angestrebt. Durch gezielte Beratung und Unterstützung der privaten Eigentümerinnen und Eigentümer sollen Innenentwicklungspotenziale aufgezeigt und aktiviert
werden. Unter Beteiligung der Eigentümerinnen und Eigentümer und
der Nutzung neuer Medien wird ein Baulückenpool aufgebaut. Darüber
hinaus werden Bauleitplanungen zur Verdichtung von Blockinnenbereichen prioritär behandelt. Neben der Partizipation der Eigentümerinnen
und Eigentümer an der Planung werden die rechtlichen Möglichkeiten
zur Sicherung der Bauleitplanung in der Umsetzung genutzt.
4.6
Flankierende Maßnahmen
Flankierend sind Maßnahmen zur Aufwertung der historischen Bausubstanz und zur Identifikation der Bevölkerung mit ihrem Ort vorgesehen.
Zum Beispiel besteht – in Abhängigkeit der städtischen Haushaltslage durch den gezielten Kauf geeigneter ortsbildprägender Hofanlagen und
deren Sanierung und Umnutzung zu Wohnzwecken von städtischer
Seite die Möglichkeit, positive Impulse mit Anschlusswirkung zu setzen.
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5.
Übersicht
Vorschläge zur Verortung der Wohnbaulandflächen
Flächenkategorie
ha
FNP aktuell
Innenbereichspotential
(aktivierbare 60%)
Baulückenpotential
(aktivierbare 15%)
Neuausweisungen FNP neu
78,0
18,0
78,00
96,00
6,0
102,00
21,3
9,7
2,1
1,1
1,5
4,2
Lage
Summe
in ha
Liblar Süd
Bliesheim Ost
Dirmerzheim Verlängerung Schießberg
Ahrem
Gymnich Nord-Ost
Kierdorf West
18
123,30
133,00
135,10
136,20
137,70
141,90