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Beschlussvorlage (Bilanzielle Betrachtung bzw. Möglichkeiten der Eingliederung der Eigenbetriebe Straßen und Immobilien in die Kernverwaltung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
22.09.16, 15:00
Aktualisiert
22.09.16, 15:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 155/2016 2. Ergänzung Az.: -2- Amt: - 2 BeschlAusf.: - -2- Datum: 12.09.2016 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Rat Betrifft: gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Termin Bemerkungen 04.10.2016 beschließend 25.10.2016 beschließend Bilanzielle Betrachtung bzw. Möglichkeiten der Eingliederung der Eigenbetriebe Straßen und Immobilien in die Kernverwaltung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Angebot steht noch aus Folgekosten in €: Kostenträger: Allg. Finanzwirtschaft Sachkonto: Sach- u. Dienstleistungsaufwand Jahr der Mittelbereitstellung: 2016 Mittel stehen zur Verfügung: X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: X Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, die Eingliederung des Eigenbetriebes Straßen unverzüglich in die Wege zu leiten und den Haupt-, Finanz- und Personalausschuss regelmäßig über den Fortschritt zu berichten. Nach abschließender Eingliederung des Eigenbetriebs Straßen, wird die Verwaltung beauftragt, die Eingliederung des Eigenbetriebes Immobilien in die Wege zu leiten und dem Haupt-, Finanzund Personalausschuss sofort darüber in Kenntnis zu setzen. Die während des Beratungsprozesses ermittelten Synergien, werden dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss frühzeitig mitgeteilt. Die Neubewertung der Schulden und des Vermögens werden hauptsächlich durch die Verwaltung durchgeführt, soweit dies die personellen Ressourcen zulassen. Spezielle kaufmännische und organisatorische Fragestellungen werden fachlich mit einem Berater abgestimmt. Begründung: In der Sitzung des Haupt-, Finanz-, und Personalausschusses vom 07.09.2016 wurde beschlossen, aufzuzeigen, wie die Eigenbetriebe Straßen und Immobilien in die Kernverwaltung integriert werden können. Darüber hinaus sollte geklärt werden, welche aufwandswirksamen Auswirkungen eine Eingliederung in den städtischen Haushalt haben können. Die Fragen des Abschreibungsaufwandes konnten inzwischen geklärt werden. Bereits in der Vorlage V 155/ 2016 1. Erg. wurde darauf hingewiesen (vgl. Gutachten BDO Seite 14) das der Abschreibungsaufwand des Kernhaushaltes nach der Eingliederung des Eigenbetriebes Straßen um 317.000 Euro steigen wird. Nach Eingliederung des Eigenbetriebes Immobilien (vgl. Gutachten Rödl Seite 6) steigt der Abschreibungsaufwand um 552.000 Euro. Jedoch steigt hier gleichzeitig einmalig das Eigenkapital des Kernhaushaltes um 6,2 Mio. Euro an. Letzteres schafft Raum für bilanzpolitische Überlegungen der Art, ggfs. durch eine differenzierte Bewertung den Abschreibungsbedarf senken zu können. Durch die Eingliederung der Eigenbetriebe hat die Stadt Erftstadt auch die Chance Synergien zu nutzen und Abläufe und Abstimmungsaufwendungen zu reduzieren. So fallen alleine für die Erstellung des Jahresabschlusses rd. 80.000 Euro tatsächliche Kosten an, die dann zukünftig entfallen würden. Da im Eigenbetrieb Straßen kurzfristig personellen Änderungen im kaufmännischen Bereich zu erwarten sind, haben wir bereits jetzt erste Maßnahmen ergriffen, den Eigenbetrieb Straßen in die Kernverwaltung zu integrieren. Um den Prozess der Eingliederung der beiden Eigenbetriebe nicht zu verzögern, schlage ich daher vor, die organisatorische Begleitung fachmännisch mit einem möglichst geringen Tagewerk begleiten zu lassen. Im Rahmen dieser Begleitung stellen wir dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss dann während des Projektes die organisatorischen Synergien dar. In Vertretung (Knips) -2-