Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
22.09.16, 15:00
Aktualisiert
22.09.16, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 155/2016 2. Ergänzung
Az.: -2-
Amt: - 2 BeschlAusf.: - -2- Datum: 12.09.2016
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Rat
Betrifft:
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Termin
Bemerkungen
04.10.2016
beschließend
25.10.2016
beschließend
Bilanzielle Betrachtung bzw. Möglichkeiten der Eingliederung der Eigenbetriebe Straßen und Immobilien in die Kernverwaltung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Angebot steht
noch aus
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Allg. Finanzwirtschaft
Sachkonto:
Sach- u. Dienstleistungsaufwand
Jahr der Mittelbereitstellung:
2016
Mittel stehen zur Verfügung:
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
X Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Eingliederung des Eigenbetriebes Straßen unverzüglich in die
Wege zu leiten und den Haupt-, Finanz- und Personalausschuss regelmäßig über den Fortschritt
zu berichten.
Nach abschließender Eingliederung des Eigenbetriebs Straßen, wird die Verwaltung beauftragt,
die Eingliederung des Eigenbetriebes Immobilien in die Wege zu leiten und dem Haupt-, Finanzund Personalausschuss sofort darüber in Kenntnis zu setzen.
Die während des Beratungsprozesses ermittelten Synergien, werden dem Haupt-, Finanz- und
Personalausschuss frühzeitig mitgeteilt.
Die Neubewertung der Schulden und des Vermögens werden hauptsächlich durch die Verwaltung
durchgeführt, soweit dies die personellen Ressourcen zulassen. Spezielle kaufmännische und organisatorische Fragestellungen werden fachlich mit einem Berater abgestimmt.
Begründung:
In der Sitzung des Haupt-, Finanz-, und Personalausschusses vom 07.09.2016 wurde beschlossen, aufzuzeigen, wie die Eigenbetriebe Straßen und Immobilien in die Kernverwaltung integriert
werden können. Darüber hinaus sollte geklärt werden, welche aufwandswirksamen Auswirkungen
eine Eingliederung in den städtischen Haushalt haben können.
Die Fragen des Abschreibungsaufwandes konnten inzwischen geklärt werden. Bereits in der Vorlage V 155/ 2016 1. Erg. wurde darauf hingewiesen (vgl. Gutachten BDO Seite 14) das der Abschreibungsaufwand des Kernhaushaltes nach der Eingliederung des Eigenbetriebes Straßen um
317.000 Euro steigen wird. Nach Eingliederung des Eigenbetriebes Immobilien (vgl. Gutachten
Rödl Seite 6) steigt der Abschreibungsaufwand um 552.000 Euro. Jedoch steigt hier gleichzeitig
einmalig das Eigenkapital des Kernhaushaltes um 6,2 Mio. Euro an. Letzteres schafft Raum für
bilanzpolitische Überlegungen der Art, ggfs. durch eine differenzierte Bewertung den Abschreibungsbedarf senken zu können.
Durch die Eingliederung der Eigenbetriebe hat die Stadt Erftstadt auch die Chance Synergien zu
nutzen und Abläufe und Abstimmungsaufwendungen zu reduzieren. So fallen alleine für die Erstellung des Jahresabschlusses rd. 80.000 Euro tatsächliche Kosten an, die dann zukünftig entfallen
würden.
Da im Eigenbetrieb Straßen kurzfristig personellen Änderungen im kaufmännischen Bereich zu
erwarten sind, haben wir bereits jetzt erste Maßnahmen ergriffen, den Eigenbetrieb Straßen in die
Kernverwaltung zu integrieren.
Um den Prozess der Eingliederung der beiden Eigenbetriebe nicht zu verzögern, schlage ich daher
vor, die organisatorische Begleitung fachmännisch mit einem möglichst geringen Tagewerk begleiten zu lassen. Im Rahmen dieser Begleitung stellen wir dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss dann während des Projektes die organisatorischen Synergien dar.
In Vertretung
(Knips)
-2-