Daten
Kommune
Kreuzau
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10 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Umwelt- und Ordnungsamt/Herr Lützler
BE: Herr Lützler
Kreuzau, 31.10.2003
Vorlagen-Nr.:
101/2003
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
25.11.2003
09.12.2003
TOP: Feuerwehrangelegenheiten;
1. Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Gruppenführer der Freiwilligen Feuerwehr
Kreuzau
2. Beteiligung der Gemeinde an sachfremden Tätigkeiten der Freiwilligen Feuerwehr
I. Sach- und Rechtslage:
Zu 1. Erhöhung der Aufwandsentschädigung:
Anlässlich eines Gespräches in Feuerwehrangelegenheiten, welches am 13.10.2003 im Hause
stattfand beantragte die Wehrleitung, für die 9 Gruppenführer der Freiwilligen Feuerwehr die mtl.
Aufwandsentschädigung von 10,25 € auf 20,00 € zu erhöhen.
Zur Zeit werden folgende Aufwandentschädigungen mtl. gezahlt:
•
•
•
•
•
•
Wehrleiter
Stellv. Wehrleiter
Zugführer
Gruppenführer
Jugendfeuerwehrwart
Jugendgruppenleiter
102,50 €
56,50 €
10,25 €
10,25 €
10,25 €
10,25 €
Die Wehrleitung begründet dies mit dem erhöhten finanziellen Aufwand, der bei Gruppenführern
besteht.
Bei 9 Gruppenführern würde dies zu Mehrkosten in Höhe von jährlich 1.053,00 € führen.
Zu 2. Beteiligung der Gemeinde an sachfremden Tätigkeiten der Freiwilligen Feuerwehr
Beseitigung bzw. das Abstreuen von Ölspuren, Beseitigung von Windbruch sowie der Tierfang und
deren Abtransport zum Tierheim gehören nicht zum originären Aufgabenbereich der Feuerwehr.
Seitens der Wehrleitung wird daher nochmals beantragt, der Löschgruppe, die entweder eine
Ölspur abstreut bzw. ein Tier einfängt und zum Tierheim bringt, für diese Tätigkeit einen
entsprechenden Obolus zu geben.
Da diese Tätigkeiten, wenn der Verursacher bekannt ist, kostenpflichtig gemacht werden, vertreten
sie die Meinung, dass man 1/3 der eingehenden Beträge an die Feuerwehr weiterleiten sollte.
-2-
Hier handelt es sich in der Tat um Aufgaben, die entweder der zuständige Straßenbaulastträger
bzw. die Gemeinde durch ihren Bauhof erledigen müsste. Tagsüber werden diese Tätigkeiten
auch durch den Bauhof erledigt. Außerhalb der Dienstzeit übernimmt die Feuerwehr jedoch diesen
Part.
Ich schlage vor, ab dem 01.01.2004 dem Antrag der Wehrleitung in beiden Punkten zu
entsprechen.
Die vorstehenden Regelungen würden bei der HHST 1.130.4011.4 Mehrkosten in Höhe von
jährlich 1.053,00 € verursachen. Für die Beteiligung an den sachfremden Tätigkeiten müsste eine
neue Ausgabeposition geschaffen werden, die für die Weiterleitung des entsprechenden 1/3
Betrages aus der Einnahmeposition 1.130.1100.9 beschränkt auf sachfremde Tätigkeiten,
erforderlich ist. Andererseits müsste für den Bauhof ein Bereitschaftsdienst eingerichtet werden,
der mit Sicherheit höhere Kosten verursachen würde.
Unter der Voraussetzung der Zustimmung des Rates müssten gegenüber dem Haushaltsjahr 2003
entsprechende Mittel zusätzlich bereitgestellt werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Bei der HHST 1.130.4011.4 sind zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 1.053,00 €
bereitzustellen. Weiterhin ist eine neue Ausgabeposition im Verwaltungshaushalt erforderlich. Über
die Höhe können im Voraus keine genauen Angaben gemacht werden.
III. Beschlussvorschlag:
1.
2.
„Ab dem 01. Januar 2004 wird mtl. an jeden Gruppenführer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,-- € gezahlt.
Ab dem 01. Januar 2004 werden 1/3 der eingehenden Beträge für kostenpflichtige
Einsätze durch die Feuerwehr, an die jeweilige Löschgruppe überwiesen, wenn es sich
um eine sachfremde Tätigkeit gehandelt hat.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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