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Allgemeine Vorlage (Feuerwehrangelegenheiten 1. Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Gruppenführer der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau 2. Beteiligung der Gemeinde an sachfremden Tätigkeiten der Freiwilligen Feuerwehr)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Feuerwehrangelegenheiten
1. Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Gruppenführer der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau
2. Beteiligung der Gemeinde an sachfremden Tätigkeiten der Freiwilligen Feuerwehr) Allgemeine Vorlage (Feuerwehrangelegenheiten
1. Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Gruppenführer der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau
2. Beteiligung der Gemeinde an sachfremden Tätigkeiten der Freiwilligen Feuerwehr)

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Gemeinde Kreuzau Umwelt- und Ordnungsamt/Herr Lützler BE: Herr Lützler Kreuzau, 31.10.2003 Vorlagen-Nr.: 101/2003 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 25.11.2003 09.12.2003 TOP: Feuerwehrangelegenheiten; 1. Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Gruppenführer der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau 2. Beteiligung der Gemeinde an sachfremden Tätigkeiten der Freiwilligen Feuerwehr I. Sach- und Rechtslage: Zu 1. Erhöhung der Aufwandsentschädigung: Anlässlich eines Gespräches in Feuerwehrangelegenheiten, welches am 13.10.2003 im Hause stattfand beantragte die Wehrleitung, für die 9 Gruppenführer der Freiwilligen Feuerwehr die mtl. Aufwandsentschädigung von 10,25 € auf 20,00 € zu erhöhen. Zur Zeit werden folgende Aufwandentschädigungen mtl. gezahlt: • • • • • • Wehrleiter Stellv. Wehrleiter Zugführer Gruppenführer Jugendfeuerwehrwart Jugendgruppenleiter 102,50 € 56,50 € 10,25 € 10,25 € 10,25 € 10,25 € Die Wehrleitung begründet dies mit dem erhöhten finanziellen Aufwand, der bei Gruppenführern besteht. Bei 9 Gruppenführern würde dies zu Mehrkosten in Höhe von jährlich 1.053,00 € führen. Zu 2. Beteiligung der Gemeinde an sachfremden Tätigkeiten der Freiwilligen Feuerwehr Beseitigung bzw. das Abstreuen von Ölspuren, Beseitigung von Windbruch sowie der Tierfang und deren Abtransport zum Tierheim gehören nicht zum originären Aufgabenbereich der Feuerwehr. Seitens der Wehrleitung wird daher nochmals beantragt, der Löschgruppe, die entweder eine Ölspur abstreut bzw. ein Tier einfängt und zum Tierheim bringt, für diese Tätigkeit einen entsprechenden Obolus zu geben. Da diese Tätigkeiten, wenn der Verursacher bekannt ist, kostenpflichtig gemacht werden, vertreten sie die Meinung, dass man 1/3 der eingehenden Beträge an die Feuerwehr weiterleiten sollte. -2- Hier handelt es sich in der Tat um Aufgaben, die entweder der zuständige Straßenbaulastträger bzw. die Gemeinde durch ihren Bauhof erledigen müsste. Tagsüber werden diese Tätigkeiten auch durch den Bauhof erledigt. Außerhalb der Dienstzeit übernimmt die Feuerwehr jedoch diesen Part. Ich schlage vor, ab dem 01.01.2004 dem Antrag der Wehrleitung in beiden Punkten zu entsprechen. Die vorstehenden Regelungen würden bei der HHST 1.130.4011.4 Mehrkosten in Höhe von jährlich 1.053,00 € verursachen. Für die Beteiligung an den sachfremden Tätigkeiten müsste eine neue Ausgabeposition geschaffen werden, die für die Weiterleitung des entsprechenden 1/3 Betrages aus der Einnahmeposition 1.130.1100.9 beschränkt auf sachfremde Tätigkeiten, erforderlich ist. Andererseits müsste für den Bauhof ein Bereitschaftsdienst eingerichtet werden, der mit Sicherheit höhere Kosten verursachen würde. Unter der Voraussetzung der Zustimmung des Rates müssten gegenüber dem Haushaltsjahr 2003 entsprechende Mittel zusätzlich bereitgestellt werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Bei der HHST 1.130.4011.4 sind zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 1.053,00 € bereitzustellen. Weiterhin ist eine neue Ausgabeposition im Verwaltungshaushalt erforderlich. Über die Höhe können im Voraus keine genauen Angaben gemacht werden. III. Beschlussvorschlag: 1. 2. „Ab dem 01. Januar 2004 wird mtl. an jeden Gruppenführer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,-- € gezahlt. Ab dem 01. Januar 2004 werden 1/3 der eingehenden Beträge für kostenpflichtige Einsätze durch die Feuerwehr, an die jeweilige Löschgruppe überwiesen, wenn es sich um eine sachfremde Tätigkeit gehandelt hat.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________