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Allgemeine Vorlage (Sachstandsbericht Sperrmüllentsorgung in der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,7 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Wolfram BE: Herr Wolfram Kreuzau, 12.11.2003 Vorlagen-Nr.: 105/2003 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 25.11.2003 09.12.2003 TOP: Sachstandsbericht Sperrmüllentsorgung in der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: In der Sitzung des Umweltausschusses am 18.09.2003 wurde die Verwaltung beauftragt, einen Sachstandsbericht über die Sperrmüllentsorgung in der Gemeinde Kreuzau zu fertigen. Als Sperrmüll wird der Restmüll bezeichnet, der aufgrund seiner Größe und Sperrigkeit nicht in die Restmülltonne paßt. Fahrzeugteile aller Art sind hiervon allerdings ausgeschlossen. Die Entsorgung des Sperrmülls ist vom Bürger telefonisch anzumelden. Diese Anmeldung erfolgt über die Telefonnummer 02422/507-222. Es erfolgt dann eine für den Bürger nicht bemerkbare Weiterleitung zur Entsorgungsfirma Braun Umweltdienste (früher Braun & Trienekens); die Telefongebühren für diese Weiterleitung gehen zu Lasten der Gemeinde. Telefonisch wird abgefragt, was der Bürger zu entsorgen hat. Diese Abfrage erfolgt, damit eine Fahrzeugdisponierung vorgenommen werden kann und nicht, um eine Mengenbeschränkung herbeizuführen. Dem Bürger wird dann ein Termin genannt; die Wartezeit beträgt längstens 6 Wochen, in der Regel jedoch nicht mehr 4 Wochen. Nach der Abholung erhält derjenige, der die Entsorgung angemeldet hat, einen Gebührenbescheid über 10,- € je angefangene 2 Kubikmeter Sperrmüll. Es kommt allerdings auch nur in höchstens 1 % der Fälle vor, dass mehr als 10,- € in Rechnung gestellt werden. Pro Abfuhrtermin werden durchschnittlich 70 Anmeldungen berücksichtigt. Im Jahr 2001 haben 1.210 Haushalte die Sperrmüllentsorgung in Anspruch genommen, im Jahr 2002 1.357 Haushalte und im Jahr 2003 bisher 965 Haushalte. Insgesamt wurden im Jahre 2001 410 Tonnen Sperrmüll entsorgt, im Jahr 2002 437 Tonnen und im Jahr 2003 bisher 290 Tonnen. Im Jahr 2002 kostete eine Sperrmüllentsorgung (Kosten der Einsammlung und Beseitigung) durchschnittlich 75,-- €. Zieht man die Gebühr in Höhe von 10,- € ab, so verbleibt ein Fehlbetrag in Höhe von 65,-- €. Dieser Fehlbetrag wird bei der Kalkulation in den Haushaltsgrundbetrag, den alle Haushalte zu zahlen haben, eingerechnet. Es empfiehlt sich dringend, an der bisherigen Gebührengestaltung festzuhalten. Eine höhere Gebühr wird der Bürger nicht akzeptieren. Auch die Variante, eine Sperrmüllentsorgung grundsätzlich in den Haushaltsbetrag einzurechnen und -2gebührenfrei anzubieten, lässt sich mit dem derzeit praktizierten Anmeldeverfahren nicht vereinbaren und würde zu einem unangemessenen Verwaltungsmehraufwand führen. Rückmeldungen der Bürger bestätigen die Verwaltungsauffassung, dass es sich bei der praktizierten Vorgehensweise um ein einfaches und für Jedermann leicht verständliches Verfahren handelt, das vom Bürger angenommen wird und bei dem die Verwaltung ständig bemüht ist, auftretende Defizite unbürokratisch auszuräumen. Probleme treten bei etwa 1 % aller an der Sperrmüllentsorgung teilnehmenden Haushalte auf und haben hauptsächlich folgende Gründe: Durch die anonyme telefonische Anmeldung kann nicht bewiesen werden, wer tatsächlich die Entsorgung beauftragt hat. So kommt es hin und wieder vor, dass Gebührenschuldner bestreiten, überhaupt eine Sperrmüllabholung in Auftrag gegeben zu haben. In diesen Fällen muss der Gebührenbescheid zurückgenommen werden. Dies kommt allerdings so selten vor, dass eine Änderung des Anmeldeverfahrens zu Lasten des derzeitig praktizierten bürgerfreundlichen Verfahrens nicht in Erwägung gezogen werden sollte. Dass Sperrmüll nicht mitgenommen wird, weil die bereitgestellte Menge in einem außergewöhnlichen Missverhältnis zur angegeben Menge steht, passiert ebenfalls. Auch in diesen Fällen stehen die Aussagen der Bürger und des Entsorgers oft gegenüber, wobei auch dies nicht mehr zu beweisen ist. Mehr Abfall mitzunehmen als angemeldet wurde ist für den Entsorger immer dann problematisch, wenn durch diese Mengen das Fahrzeug so voll wird, dass andere, korrekt angemeldete und bereitgestellte Abfälle nicht mehr mitgenommen werden können. Das Problem, dass Abfälle stehen bleiben, tritt auch nur in höchstens 1 % aller Fälle auf. Trotzdem ist die Verwaltung auch hier immer bemüht, Abhilfe zu schaffen. Durch die Tatsche, dass bisher die Sperrmüllabfuhr grundsätzlich freitags erfolgte, war ein Nachbessern allerdings erst am nächsten Montag möglich. Um diesem Ärgernis zu begegnen, wurde mit dem Entsorger vereinbart, die Entsorgungstermine ab 2004 nicht mehr auf einen Montag oder Freitag zu legen. Durch diese Maßnahme ist es der Verwaltung dann möglich, eine möglicherweise notwendige Nachbesserung zeitnah in die Wege zu leiten. Aufgrund der positiven Rückmeldungen der Bürger und der großen Anzahl der Nutzer der Sperrmüllentsorgung, ist die Sperrmüllentsorgung auch zukünftig in der bewährten Form durchzuführen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: „Die Sperrmüllentsorgung ist auch zukünftig in der bewährten Form durchzuführen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________