Daten
Kommune
Kreuzau
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23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Wolfram
BE: Herr Wolfram
Kreuzau, 12.11.2003
Vorlagen-Nr.:
105/2003
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
25.11.2003
09.12.2003
TOP: Sachstandsbericht Sperrmüllentsorgung in der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
In der Sitzung des Umweltausschusses am 18.09.2003 wurde die Verwaltung beauftragt, einen
Sachstandsbericht über die Sperrmüllentsorgung in der Gemeinde Kreuzau zu fertigen.
Als Sperrmüll wird der Restmüll bezeichnet, der aufgrund seiner Größe und Sperrigkeit nicht in die
Restmülltonne paßt. Fahrzeugteile aller Art sind hiervon allerdings ausgeschlossen.
Die Entsorgung des Sperrmülls ist vom Bürger telefonisch anzumelden. Diese Anmeldung erfolgt
über die Telefonnummer 02422/507-222. Es erfolgt dann eine für den Bürger nicht bemerkbare
Weiterleitung zur Entsorgungsfirma Braun Umweltdienste (früher Braun & Trienekens); die
Telefongebühren für diese Weiterleitung gehen zu Lasten der Gemeinde.
Telefonisch wird abgefragt, was der Bürger zu entsorgen hat. Diese Abfrage erfolgt, damit eine
Fahrzeugdisponierung vorgenommen werden kann und nicht, um eine Mengenbeschränkung
herbeizuführen.
Dem Bürger wird dann ein Termin genannt; die Wartezeit beträgt längstens 6 Wochen, in der
Regel jedoch nicht mehr 4 Wochen. Nach der Abholung erhält derjenige, der die Entsorgung
angemeldet hat, einen Gebührenbescheid über 10,- € je angefangene 2 Kubikmeter Sperrmüll. Es
kommt allerdings auch nur in höchstens 1 % der Fälle vor, dass mehr als 10,- € in Rechnung
gestellt werden.
Pro Abfuhrtermin werden durchschnittlich 70 Anmeldungen berücksichtigt. Im Jahr 2001 haben
1.210 Haushalte die Sperrmüllentsorgung in Anspruch genommen, im Jahr 2002 1.357 Haushalte
und im Jahr 2003 bisher 965 Haushalte.
Insgesamt wurden im Jahre 2001 410 Tonnen Sperrmüll entsorgt, im Jahr 2002 437 Tonnen und
im Jahr 2003 bisher 290 Tonnen.
Im Jahr 2002 kostete eine Sperrmüllentsorgung (Kosten der Einsammlung und Beseitigung)
durchschnittlich 75,-- €. Zieht man die Gebühr in Höhe von 10,- € ab, so verbleibt ein Fehlbetrag in
Höhe von 65,-- €. Dieser Fehlbetrag wird bei der Kalkulation in den Haushaltsgrundbetrag, den alle
Haushalte zu zahlen haben, eingerechnet. Es empfiehlt sich dringend, an der bisherigen
Gebührengestaltung festzuhalten. Eine höhere Gebühr wird der Bürger nicht akzeptieren. Auch die
Variante, eine Sperrmüllentsorgung grundsätzlich in den Haushaltsbetrag einzurechnen und
-2gebührenfrei anzubieten, lässt sich mit dem derzeit praktizierten Anmeldeverfahren nicht
vereinbaren und würde zu einem unangemessenen Verwaltungsmehraufwand führen.
Rückmeldungen der Bürger bestätigen die Verwaltungsauffassung, dass es sich bei der
praktizierten Vorgehensweise um ein einfaches und für Jedermann leicht verständliches Verfahren
handelt, das vom Bürger angenommen wird und bei dem die Verwaltung ständig bemüht ist,
auftretende Defizite unbürokratisch auszuräumen.
Probleme treten bei etwa 1 % aller an der Sperrmüllentsorgung teilnehmenden Haushalte auf und
haben hauptsächlich folgende Gründe:
Durch die anonyme telefonische Anmeldung kann nicht bewiesen werden, wer tatsächlich die
Entsorgung beauftragt hat. So kommt es hin und wieder vor, dass Gebührenschuldner bestreiten,
überhaupt eine Sperrmüllabholung in Auftrag gegeben zu haben. In diesen Fällen muss der
Gebührenbescheid zurückgenommen werden. Dies kommt allerdings so selten vor, dass eine
Änderung des Anmeldeverfahrens zu Lasten des derzeitig praktizierten bürgerfreundlichen
Verfahrens nicht in Erwägung gezogen werden sollte.
Dass Sperrmüll nicht mitgenommen wird, weil die bereitgestellte Menge in einem
außergewöhnlichen Missverhältnis zur angegeben Menge steht, passiert ebenfalls. Auch in diesen
Fällen stehen die Aussagen der Bürger und des Entsorgers oft gegenüber, wobei auch dies nicht
mehr zu beweisen ist. Mehr Abfall mitzunehmen als angemeldet wurde ist für den Entsorger immer
dann problematisch, wenn durch diese Mengen das Fahrzeug so voll wird, dass andere, korrekt
angemeldete und bereitgestellte Abfälle nicht mehr mitgenommen werden können. Das Problem,
dass Abfälle stehen bleiben, tritt auch nur in höchstens 1 % aller Fälle auf. Trotzdem ist die
Verwaltung auch hier immer bemüht, Abhilfe zu schaffen. Durch die Tatsche, dass bisher die
Sperrmüllabfuhr grundsätzlich freitags erfolgte, war ein Nachbessern allerdings erst am nächsten
Montag möglich. Um diesem Ärgernis zu begegnen, wurde mit dem Entsorger vereinbart, die
Entsorgungstermine ab 2004 nicht mehr auf einen Montag oder Freitag zu legen. Durch diese
Maßnahme ist es der Verwaltung dann möglich, eine möglicherweise notwendige Nachbesserung
zeitnah in die Wege zu leiten. Aufgrund der positiven Rückmeldungen der Bürger und der großen
Anzahl der Nutzer der Sperrmüllentsorgung, ist die Sperrmüllentsorgung auch zukünftig in der
bewährten Form durchzuführen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Sperrmüllentsorgung ist auch zukünftig in der bewährten Form durchzuführen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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