Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bericht zur Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
135 kB
Datum
22.09.2016
Erstellt
08.09.16, 14:32
Aktualisiert
08.09.16, 14:32
Beschlussvorlage (Bericht zur Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber) Beschlussvorlage (Bericht zur Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber) Beschlussvorlage (Bericht zur Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber) Beschlussvorlage (Bericht zur Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber) Beschlussvorlage (Bericht zur Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber)

öffnen download melden Dateigröße: 135 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 393/2016 Az.: -50- Amt: - 50 BeschlAusf.: - -50- Datum: 03.08.2016 gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Kämmerer Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM gez. Schlender Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Betrifft: Termin 22.09.2016 Bemerkungen zur Kenntnis Bericht zur Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: keine keine Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Bericht zur Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Für die 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit wurde um eine Darstellung des Sachstandes bzgl. der Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbegehrende gebeten. Wie bereits in der Sitzung am 20.04.2016 hierzu avisiert, wird eine bessere Strukturierung der Durchführung von Arbeitsgelegenheiten in Zusammenarbeit mit der Umweltabteilung des städtischen Umwelt- und Planungsamtes angestrebt. Nach einigen Vorbereitungen im städtischen Fachdienst Migration & Integration (FD M&I) fand ein erstes Abstimmungsgespräch im Umweltzentrum Friesheimer Busch statt. Hieran beteiligt war auch die Helios gGmbH, sowie eine Gruppe von Asylbegehrenden, die im Vorfeld für die Durchführung von Arbeitsgelegenheiten interessiert wurden. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus einem Anleiter (Bundesfreiwilliger nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz), einem Fahrer (von der Helios gGmbH) sowie vier Asylbegehrende, wurde gebildet, die im Bereich Gartenpflegearbeiten sowie Naturschutz- und Landschaftspflege tätig sein sollte. Nach Erledigung notwendiger Vorarbeiten (Beschaffung von Arbeitskleidung, Klärung der Einsatzzeiten und -stellen, Fertigung von Bescheiden über die Heranziehung zu Arbeitsgelegenheiten, Vergütung von Monatstickets für den ÖPNV usw.) konnte die Arbeitsgruppe bereits in der 20. KW (ab dem 17.05.16) mit vier Asylbegehrenden ihre Arbeit aufnehmen. Prioritäre Einsatzstellen waren zunächst die Gärten der von der Stadt angemieteten Wohnobjekte für Flüchtlinge, deren Pflege mietvertraglich festgelegt wurde. Auf Grund des Arbeitsaufkommens wurde die Arbeitsgruppe schon ab der zweiten Einsatzwoche um eine weitere Person erweitert und die Arbeitszeit von drei auf vier Einsatztage/Woche erhöht. Auch in den städtischen Gemeinschaftsunterkünften wird inzwischen die Gartenpflege durchgeführt. Ziel ist es dabei auch, die jeweiligen Bewohner in den Unterkünften mit in die Arbeiten einzubeziehen. Da die Gesamtgelände der Unterkünfte (insbesondere die beiden großen Objekte in Lechenich, Brabanter Weg und Blessem, Radmacher Straße) noch gärtnerisch gestaltet werden sollen, ergeben sich ggf. auch Tätigkeiten im Gartenund Landschaftsbau. Grundsätzlich wird darauf geachtet, dass Einsatzzeiten im Rahmen der Arbeitsgelegenheiten nicht mit Zeiten kollidieren, in denen der Spracherwerb im Vordergrund steht (z.B. Teilnahme an Willkommens- oder Integrationskursen). Neben den Arbeiten im Grünflächenbereich sollen auch weitere Gewerke angeboten werden. Geplant sind hierbei die beiden weiteren Arbeitsgruppen:   Fahrzeuginstandsetzung Renovierung und Sanierung Die Gruppe Fahrzeuginstandsetzung richtet sich an Motor- und technikinteressierte Personen bzw. solche, die evtl. in diesen Bereichen schon im Herkunftsland tätig waren. Die Gruppe Renovierung und Sanierung mit dem Ziel der Renovierung und Instandsetzung von Wohnraum zielt auf Personen mit handwerklichen Kenntnissen bzw. Vorkenntnissen aus früheren Tätigkeiten in diesem Bereich. Wichtig ist für alle drei geplanten Arbeitsgruppen, dass hierfür entsprechende Anleiter/-innen gefunden werden. Beabsichtigt ist, hierfür Bundesfreiwillige nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz zu gewinnen. Insoweit besteht die Möglichkeit, auf das vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BaFzA) aufgelegte „Sonderprogramm Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“ zurückzugreifen. Die Suche nach hierfür in Frage kommenden Personen gestaltet sich jedoch recht schwierig. Stellenausschreibungen, Sichtung im Kreis der städtisch betreuten Asylbegehrenden sowie eine Anfrage an den Integration-Point der Bundeagentur für Arbeit in Brühl haben bislang nur teilweise zum gewünschten Erfolg geführt. Allerdings konnte nach Abstimmung mit dem BaFzA nunmehr auch für die Arbeitsgruppe „Renovierung und Sanierung“ ein fachlich kompetenter Anleiter (syrischer Herkunft mit anerkannter Flüchtlingseigenschaft) gefunden werden, der die Arbeitsgruppe betreuen wird. Geeignete und motivierte Asylbegehrende für die Tätigkeit in dieser Arbeitsgruppe werden vom FD M&I hierfür benannt und per Heranziehungsbescheid den Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden. In Zusammenarbeit mit dem Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, der städtischen Umweltabteilung und der Helios gGmbH werden die Einsatzbereiche festgelegt werden. -2- Im Zusammenhang und korrespondierend mit den beschriebenen Arbeitsgelegenheiten für Asylbegehrende enthält das aktuell in Kraft getretene Integrationsgesetz ein Arbeitsmarktprogramm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ (FIM). Auch hierdurch soll gemeinwohlorientierte Beschäftigung im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten gefördert werden. Hierfür stellt der Bund entsprechende Mittel zur Verfügung, die auf die Länder verteilt werden. In die Abwicklung und Durchführung der Maßnahmen wurde die Bundesagentur für Arbeit eingebunden. Mit Mail vom 03.08.2016 informierte der Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Brühl über die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales hierzu konzipierte Richtlinie. Die beteiligten Akteure dieses neuen Förderprogramms sind neben der Agentur für Arbeit die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständigen Behörden (für Erftstadt unser Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren) sowie Maßnahmeträger, die für die Schaffung und Durchführung der FIM gewonnen werden können. Unterschieden wird hierbei zwischen sogenannten internen und externen FIM. Bei den internen FIM handelt es sich um Arbeitsgelegenheiten, die zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Gemeinschaftsunterkünfte zur Verfügung gestellt werden. Die externen FIM, die außerhalb der Gemeinschaftseinrichtungen durchgeführt werden, stellen Arbeitsgelegenheiten für Arbeiten dar, die sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würden und etwa von gemeinnützigen oder kommunalen Trägern zur Verfügung gestellt werden können. Für diese wird ein höheres Integrationspotential erwartet, so dass hierfür auch eine gegenüber den internen FIM höhere Anzahl an Maßnahmen vorgesehen ist. Das Förderprogramm sieht für die Stadt Erftstadt maximal 41 externe und 11 interne FIM vor, die über die Bundesagentur (nach vorheriger Antragstellung und Bewilligung) finanziert werden können. Das grundsätzliche Interesse an der Einrichtung von FIM in unserer Stadt wurde gegenüber der Bundesagentur für Arbeit in Brühl erklärt und das weitere Vorgehen verwaltungsintern wie nachfolgend beschrieben festgelegt: Für die externen FIM: In Gesprächen konnte die Helios gGmbH als Maßnahmeträger für die Durchführung externer FIM gewonnen werden. Grundsätzlich ist beabsichtigt, die eingangs beschriebenen Arbeitsgelegenheiten in die neuen FIM einzubinden. Aktuell wird hierzu geprüft, in welcher Zahl FIM zunächst eingerichtet und betreut werden können. Eine entsprechende Antragstellung bei der Bundesagentur für Arbeit in Brühl wird hierzu vorbereitet. Der Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit berät am 26.09.2016 erstmalig über insoweit gestellte Anträge der Kommunen. Insbesondere die Frage der Zusätzlichkeit der beantragten FIM wird hierbei geprüft. Nach erfolgter Zustimmung zum Antrag wird ein Vertrag zwischen der Agentur für Arbeit und dem jeweiligen Maßnahmeträger geschlossen werden. Jede FIM kann für die Dauer eines Jahres bewilligt werden. Maßnahmeteilnehmer können maximal für ein halbes Jahr mit bis zu 30 Wochenstunden verpflichtet werden. Angestrebt wird, möglichst alle 41 für Erftstadt förderfähigen FIM einzurichten und hierfür entsprechende Maßnahmeträger zu gewinnen. Für die internen FIM: Beabsichtigt ist, die internen FIM mit Bezug auf die städtischen Gemeinschaftsunterkünfte mit eigenem Personal durchzuführen. Die fachliche Begleitung und notwendige Anleitung der hier eingesetzten Asylbegehrenden soll durch einen städtischen Hausmeister erfolgen. Insoweit finden derzeit Abstimmungsgespräche mit dem Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft statt. Angedacht sind hierfür Aufgaben zur Unterstützung der Hausmeister, Reinigungsarbeiten, Aufräumarbeiten, Reno- -3- vierungsarbeiten usw. insbesondere in den beiden großen Gemeinschaftsunterkünften in Lechenich und Blessem. Grundsätzlich wird eine möglichst effiziente Überbrückung des Zeitraumes von der Asylantragstellung bis zur Entscheidung des Bundesamtes für Migration & Flüchtlinge (BAMF) durch die Bereitstellung einer sinnvollen und gemeinwohl orientierten Beschäftigung angestrebt, also dem Zeitraum, in dem der Asylbegehrende in der Betreuung unseres FD M&I ist (bis zum Rechtskreiswechsel in die Betreuung des Jobcenters). In aller Regel werden zunächst Sprach- und Integrationskurse zum Erwerb der deutschen Sprache notwendig sein. Der FD M&I stimmt sich insoweit eng mit der städtischen Volkshochschule (VHS) ab, die nach Zuführung und Einstufung der Asylbegehrenden als zertifizierter Bildungsträger entsprechende Angebote vorhält (sog. Willkommenskurse und Integrationskurse). Wie oben bereits dargestellt, ist eine parallele Teilnahme am Sprachkurs und einer zugewiesenen Arbeitsgelegenheit grundsätzlich möglich. Gleiches gilt auch für die FIM. Für die weitergehende Sprachförderung von Bedeutung ist die am 14.07.2016 in Kraft getretene Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung. Die VHS hat hierzu beim BAMF einen Antrag auf Zulassung als Kursträger gestellt. Ziel ist, den hierfür in Frage kommenden Asylbegehrenden (sowie bereits anerkannten Flüchtlingen) nach erfolgreicher Beendigung des Integrationskurses (Sprachniveau B1) eine weitergehende Sprachkompetenz vermitteln zu können (B2, C1, C2 als Basismodule sowie darüber hinaus Spezialmodule für einzelne Berufsgruppen oder fachspezifischen Unterricht). Für das weitere Vorgehen durch den FD M&I wurde nunmehr, nach Abstimmung mit der Umweltabteilung der Stadt und der VHS, folgende Priorisierung vereinbart: 1. Zuführung der Asylbegehrenden an die VHS zur Einstufung und Vermittlung in einen adäquaten Sprachkurs bzw. Anmeldung beim BAMF für eine Teilnahme am Integrationskurs 2. für hierfür geeignete Flüchtlinge möglichst frühzeitig (ggf. parallel zum Sprach- bzw. Integrationskurs) Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit oder eine FIM (soweit diese künftig über Maßnahmeträger zur Verfügung stehen) 3. nach Erwerb einer hinreichenden Sprachkompetenz Zuweisung an den Integration Point der Bundesagentur für Arbeit in Brühl zur dortigen Meldung als ausbildungs- bzw. arbeitsplatzsuchend 4. im Integration Point möglichst weitere Vermittlung in Praktika, Ausbildung oder Arbeit und für den Fall der Notwendigkeit des Erwerbs weiterer Sprachkompetenz Zuweisung in einen Integrationskurs oder in die berufsbezogene Sprachförderung der VHS als dem hierfür zugelassenen Bildungsträger 5. nach positivem Abschluss bei der VHS mit dem Erwerb eines Sprachniveaus B1 (Integrationskurs) oder höher (berufsbezogene Sprachförderung) Meldung an den Integration Point zur weiteren Vermittlung (wie unter Pkt. 4). Damit ein angemessenes Angebot an Arbeitsgelegenheiten bzw. FIM vorgehalten werden kann, ist es notwendig, den weiteren Ausbau der geplanten drei Arbeitsgruppen voranzutreiben, mögliche Einsatzstellen zu identifizieren und die FIM in der maximal für die Stadt Erftstadt zur Verfügung stehenden Anzahl einzurichten. Hierfür sollen einerseits die vorhandenen Strukturen im Umweltzentrum genutzt werden (Schreinerei, Schlosserei, Landschaftspflege, Fahrzeuginstandsetzung etc.) sowie gfl. weitere Maßnahmeträger für verschiedene Einsatzbereiche gewonnen werden. -4- Zur besseren Abstimmung einer gemeinsamen Vorgehensweise mit der Zielsetzung eines möglichst frühzeitigen Spracherwerbs und erster Annäherung an den Arbeitsmarkt ist beabsichtigt, den gemeinsamen Dialog aller beteiligten Akteure zu intensivieren. Hierfür wird eine Besprechung mit der Leitung des Jobcenters Rhein-Erft, der Teamleitung des Integration Point der Bundesagentur in Brühl, Vertretern der VHS, der Umweltabteilung und des Amtes für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren initiiert und terminiert werden. In Vertretung (Lüngen) -5-