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Beschlussvorlage (Gehwegausbau Rotbachstraße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
21.09.2016
Erstellt
08.09.16, 14:32
Aktualisiert
22.09.16, 15:00
Beschlussvorlage (Gehwegausbau Rotbachstraße) Beschlussvorlage (Gehwegausbau Rotbachstraße)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 96/2016 1. Ergänzung Az.: -6619-3759-17 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 31.08.2016 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 21.09.2016 Bemerkungen beschließend Gehwegausbau Rotbachstraße - Aufhebung eines Sperrvermerks Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 25.000 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: -65Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2016 Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Sperrvermerk für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen 2017 für den Ausbau eines Gehweges im Bereich der Rotbachstraße zwischen der nördlichen Kurve und dem Weg zur Redinghovener Burg wird aufgehoben. Die Entwurfsplanung für die Anlage des Gehweges wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Für die Bereitstellung der Mittel zur Erstellung eines Geh- und Radweges im Bereich der Rotbachstraße zwischen nördlicher Kurve und Weg zur Redinghovener Burg wurde bis zur Klärung einer möglichen Bezuschussung im Wirtschaftsplan ein Sperrvermerk versehen. Die Bezirksregierung Köln hat auf meine Nachfrage von einer Antragstellung für eine Bezuschussung zur Errichtung des Gehweges wegen Aussichtslosigkeit abgeraten. wegen Aussichtslosigkeit Um die Maßnahme dennoch ausführen zu können, muss der Sperrvermerk aufgehoben werden. Der Gehweg soll in einer Breite von 2,00m angelegt werden. Der Hochbordstein muss in dem Bereich, wo er von LKWs (u.a. Müllahrzeuge, Feuerwehrfahrzeuge) wegen der notwendigen Fahrbreite zwangsweise überfahren werden muss, tiefer gelegt werden. In der Anlage ist der neue Gehweg dargestellt. In Vertretung (Hallstein) -2-