Daten
Kommune
Jülich
Größe
138 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
21.08.15, 17:02
Aktualisiert
22.09.15, 16:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56
Jülich, 06.08.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 328/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Integration, Soziales, Schule und
Sport
Termin
03.09.2015
Haupt- und Finanzausschuss
21.09.2015
Stadtrat
01.10.2015
TOP
Ergebnisse
einstimmig
einstimmig
Stadtteilzentrum Nordviertel
hier: Festlegung von Benutzungsentgelten
Anlg.:
V
56
SD.Net
Beschlussentwurf:
Die Benutzungsentgelte werden mit Wirkung zum 01.09.2015 wie folgt beschlossen:
Für eine stundenweise Benutzung des Multifunktionsraumes (70 m²) für regelmäßig
stattfindende Angebote bis 15 Personen wird eine Pauschale von 3,- Euro pro angefangener Stunde erhoben.
Für Einzelveranstaltungen von 15 bis 50 Personen des Multifunktionsraumes inklusive
Küchennutzung wird eine Pauschale in Höhe von 40,-Euro für bis zu 3 Stunden und über
3 Stunden hinaus von 70,- € erhoben.
Begründung:
Am 12.03.15 hat der Rat der Stadt Jülich das Konzept zur Weiterentwicklung des Stadtteilbüros
Nordviertel zur Umsetzung beschlossen und die Verwaltung mit der Anmietung der neuen Räumlichkeiten in der Nordstr. 39 / Heinrich-Hertz-Str. 17 beauftragt (siehe Vorlage-Nr. 123/2015 1. Ergänzung).
Das Konzept sieht vor, dass die neuen Räumlichkeiten neben den eigenen städtischen Projekten wie
Ehrenamtliche Demenzlotsen und Senioren-helfen-Senioren-Reparaturdienst auch von externen
Beratungsangeboten und Gruppen stundenweise genutzt werden können. Inzwischen liegen Anfra-
gen vor vom Paritätischen Düren – Selbsthilfekontaktstelle sowie vom Verein Wurzeln e.V., dem
russischen Chor „Kalinka“ und dem Chinesischen Kulturverein zur stundenweisen Mitnutzung der
Räumlichkeiten des Stadtteilzentrums für ihre Angebote.
Zur Verbesserung der Einnahmesituation und zur Reduzierung der städtischen Ausgaben für die
Unterhaltung des Stadtteilzentrums soll ein Nutzungsentgelt erhoben werden von externen Nutzern.
Im Mietvertrag ist die Möglichkeit der Nutzungsüberlassung an Dritte vereinbart. Für die Benutzung der Räumlichkeiten wird eine schriftliche Nutzungsvereinbarung getroffen mit den Nutzern.
In den Benutzungsentgelten sind die Kosten für Wasser- und Strombezug und die Beheizung enthalten.
Die Höhe der Pauschalen ergibt sich aus den im Mietvertrag vereinbarten Nebenkosten sowie den
Kosten für die Reinigung der Räume. Die Miete sowie die übrigen Kosten entsprechen denen, die
für die Nutzung anderer städtischer Räume zu zahlen sind. Ein Benutzungsentgelt in dieser Höhe
ermöglicht auch kleineren Kulturvereinen / Migrantenselbstorganisationen die stundenweise Nutzung der Räume für ihre Angebote für die Bewohner des Nordviertels.
Über die Nutzung entscheidet das Amt für Familien, Generationen und Integration.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
1.Finanzielle Auswirkungen:
x
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 328/2015
x
nein
nein
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