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Sitzungsvorlage (Stadtteilzentrum Nordviertel hier: Festlegung von Benutzungsentgelten)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
138 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
21.08.15, 17:02
Aktualisiert
22.09.15, 16:25
Sitzungsvorlage (Stadtteilzentrum Nordviertel
hier: Festlegung von Benutzungsentgelten) Sitzungsvorlage (Stadtteilzentrum Nordviertel
hier: Festlegung von Benutzungsentgelten)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 56 Jülich, 06.08.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 328/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport Termin 03.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss 21.09.2015 Stadtrat 01.10.2015 TOP Ergebnisse einstimmig einstimmig Stadtteilzentrum Nordviertel hier: Festlegung von Benutzungsentgelten Anlg.: V 56 SD.Net Beschlussentwurf: Die Benutzungsentgelte werden mit Wirkung zum 01.09.2015 wie folgt beschlossen:   Für eine stundenweise Benutzung des Multifunktionsraumes (70 m²) für regelmäßig stattfindende Angebote bis 15 Personen wird eine Pauschale von 3,- Euro pro angefangener Stunde erhoben. Für Einzelveranstaltungen von 15 bis 50 Personen des Multifunktionsraumes inklusive Küchennutzung wird eine Pauschale in Höhe von 40,-Euro für bis zu 3 Stunden und über 3 Stunden hinaus von 70,- € erhoben. Begründung: Am 12.03.15 hat der Rat der Stadt Jülich das Konzept zur Weiterentwicklung des Stadtteilbüros Nordviertel zur Umsetzung beschlossen und die Verwaltung mit der Anmietung der neuen Räumlichkeiten in der Nordstr. 39 / Heinrich-Hertz-Str. 17 beauftragt (siehe Vorlage-Nr. 123/2015 1. Ergänzung). Das Konzept sieht vor, dass die neuen Räumlichkeiten neben den eigenen städtischen Projekten wie Ehrenamtliche Demenzlotsen und Senioren-helfen-Senioren-Reparaturdienst auch von externen Beratungsangeboten und Gruppen stundenweise genutzt werden können. Inzwischen liegen Anfra- gen vor vom Paritätischen Düren – Selbsthilfekontaktstelle sowie vom Verein Wurzeln e.V., dem russischen Chor „Kalinka“ und dem Chinesischen Kulturverein zur stundenweisen Mitnutzung der Räumlichkeiten des Stadtteilzentrums für ihre Angebote. Zur Verbesserung der Einnahmesituation und zur Reduzierung der städtischen Ausgaben für die Unterhaltung des Stadtteilzentrums soll ein Nutzungsentgelt erhoben werden von externen Nutzern. Im Mietvertrag ist die Möglichkeit der Nutzungsüberlassung an Dritte vereinbart. Für die Benutzung der Räumlichkeiten wird eine schriftliche Nutzungsvereinbarung getroffen mit den Nutzern. In den Benutzungsentgelten sind die Kosten für Wasser- und Strombezug und die Beheizung enthalten. Die Höhe der Pauschalen ergibt sich aus den im Mietvertrag vereinbarten Nebenkosten sowie den Kosten für die Reinigung der Räume. Die Miete sowie die übrigen Kosten entsprechen denen, die für die Nutzung anderer städtischer Räume zu zahlen sind. Ein Benutzungsentgelt in dieser Höhe ermöglicht auch kleineren Kulturvereinen / Migrantenselbstorganisationen die stundenweise Nutzung der Räume für ihre Angebote für die Bewohner des Nordviertels. Über die Nutzung entscheidet das Amt für Familien, Generationen und Integration. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): 1.Finanzielle Auswirkungen: x Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 328/2015 x nein nein Seite 2