Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
04.10.2016
Erstellt
22.09.16, 09:26
Aktualisiert
22.09.16, 09:26
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 473/2016
Az.: -10-
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 12.09.2016
gez. Hallstein,
technische Beigeordnete
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Termin
28.09.2016
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
04.10.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Hausmeisterpool der städtischen Übergangsheime
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
48.400
Folgekosten in €:
jährlich rd. 49.000
Kostenträger:
Sachkonto:
010 111 920
Personalkosten
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2017
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
X Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Zur Nachbesetzung einer Stelle im Hausmeisterpool der städtischen Übergangsheime wird die
Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen.
Die Stelle wird mit Entgeltgruppe 6 TVöD ausgewiesen.
Begründung:
Ein Mitarbeiter aus dem Hausmeisterpool der städtischen Übergangsheime ist nunmehr seit Mai
des vergangenen Jahres durchgehend arbeitsunfähig erkrankt. Er ist dort grundsätzlich im
Schichtbetrieb tätig (Früh- u. Spätdienst). Seine Erkrankung hat zur Folge, dass seitdem der Spätdienst alle 3 Wochen nicht mehr besetzt werden kann.
Auf Grund der aktuellen starken Belegung der Asylstandorte in Lechenich und Liblar hat nun jedoch das Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren als zuständiges Fachamt diesen
Zustand angemahnt und Abhilfe gefordert. Die vorhandenen Mitarbeiter in der Einrichtung sind
allerdings durch das Tagesgeschäft zu 100 % ausgelastet; eine weitere Umverteilung der vorhandenen Aufgaben ist nicht möglich.
Der erkrankte Mitarbeiter hat jetzt mitgeteilt, dass er einen Rentenantrag gestellt hat. Er rechnet
auf Grund seines Krankheitsbildes nicht mit der Rückkehr auf seinen Arbeitsplatz.
Um einen reibungslosen Ablauf des Schichtbetriebes für die städtischen Übergangsheime gewährleisten zu können, ist die zeitnahe Nachbesetzung dieser Stelle unbedingt erforderlich.
Sollte der betroffene Mitarbeiter wider Erwarten seine Arbeit zu einem späteren Zeitpunkt wieder
aufnehmen können, würde die nächste freiwerdende Stelle im haustechnischen Dienst als Ausgleich für die beantragte zusätzliche Stelle nicht besetzt werden.
(Erner)
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