Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Hausmeisterpool der städtischen Übergangsheime)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
04.10.2016
Erstellt
22.09.16, 09:26
Aktualisiert
22.09.16, 09:26
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Hausmeisterpool der städtischen Übergangsheime) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Hausmeisterpool der städtischen Übergangsheime)

öffnen download melden Dateigröße: 100 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 473/2016 Az.: -10- Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 12.09.2016 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Termin 28.09.2016 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 04.10.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Hausmeisterpool der städtischen Übergangsheime Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 48.400 Folgekosten in €: jährlich rd. 49.000 Kostenträger: Sachkonto: 010 111 920 Personalkosten Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2017 X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur Nachbesetzung einer Stelle im Hausmeisterpool der städtischen Übergangsheime wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Die Stelle wird mit Entgeltgruppe 6 TVöD ausgewiesen. Begründung: Ein Mitarbeiter aus dem Hausmeisterpool der städtischen Übergangsheime ist nunmehr seit Mai des vergangenen Jahres durchgehend arbeitsunfähig erkrankt. Er ist dort grundsätzlich im Schichtbetrieb tätig (Früh- u. Spätdienst). Seine Erkrankung hat zur Folge, dass seitdem der Spätdienst alle 3 Wochen nicht mehr besetzt werden kann. Auf Grund der aktuellen starken Belegung der Asylstandorte in Lechenich und Liblar hat nun jedoch das Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren als zuständiges Fachamt diesen Zustand angemahnt und Abhilfe gefordert. Die vorhandenen Mitarbeiter in der Einrichtung sind allerdings durch das Tagesgeschäft zu 100 % ausgelastet; eine weitere Umverteilung der vorhandenen Aufgaben ist nicht möglich. Der erkrankte Mitarbeiter hat jetzt mitgeteilt, dass er einen Rentenantrag gestellt hat. Er rechnet auf Grund seines Krankheitsbildes nicht mit der Rückkehr auf seinen Arbeitsplatz. Um einen reibungslosen Ablauf des Schichtbetriebes für die städtischen Übergangsheime gewährleisten zu können, ist die zeitnahe Nachbesetzung dieser Stelle unbedingt erforderlich. Sollte der betroffene Mitarbeiter wider Erwarten seine Arbeit zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen können, würde die nächste freiwerdende Stelle im haustechnischen Dienst als Ausgleich für die beantragte zusätzliche Stelle nicht besetzt werden. (Erner) -2-