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Beschlussvorlage (Bericht zum Sachstand der kreisweiten Schulentwicklungsplanung im Bereich der Förderschulen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
15.09.2016
Erstellt
04.05.16, 16:07
Aktualisiert
31.08.16, 15:02
Beschlussvorlage (Bericht zum Sachstand der kreisweiten Schulentwicklungsplanung im Bereich der Förderschulen) Beschlussvorlage (Bericht zum Sachstand der kreisweiten Schulentwicklungsplanung im Bereich der Förderschulen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 226/2016 Az.: 40 Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 26.04.2016 gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Kämmerer Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. BM gez. Gerlach Amtsleiter RPA Beratungsfolge Schulausschuss Termin 19.05.2016 zur Kenntnis Schulausschuss 15.09.2016 zur Kenntnis Betrifft: Bemerkungen Bericht zum Sachstand der kreisweiten Schulentwicklungsplanung im Bereich der Förderschulen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Sachstandsbericht zur Erstellung einer kreisweiten Schulentwicklungsplanung für den Bereich der Förderschulen wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Die sich abzeichnenden Veränderungen in der Förderschullandschaft haben den Rhein-Erft-Kreis im April 2013 dazu veranlasst, den kreisangehörigen Kommunen eine abgestimmte Schulentwicklungsplanung für die Förderschulen vorzuschlagen. Nach entsprechenden Abstimmungsgesprächen und der allgemeinen Zustimmung zu diesem Vorschlag wurde am 04.02.2014 ein Planungsbüro seitens des Kreises als Auftraggeber beauftragt, ein entsprechendes Konzept zu entwickeln und vorzulegen. Dieser Entwicklungsprozess wurde in enger Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen, allen Schulträgern, den Schulen und der Schulaufsicht betrieben. Auch die Stadt Erftstadt beteiligt sich an der Erarbeitung des kreisweiten Schulentwicklungsplanes, auch wenn sie mit Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bildung und den Betrieb eines Teilstandortes der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit der Kolpingstadt Kerpen die Schulträgerschaft über die Don-Bosco-Schule abgegeben hat. In Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis und den anderen kreisangehörigen Kommunen wurden – nach Vorlage eines ersten Entwurfs des Schulentwicklungsplans - im Februar 2015 die schulpolitischen Sprecher über den Stand der Dinge informiert. Als Kernpunkte standen seinerzeit fest, dass die Trägerschaft aller Förderschulen auf den RheinErft-Kreis übergehen sollen und das Kreisgebiet in drei Förderschulregionen unterteilt werden soll. Diese Regionen wurden wie folgt gebildet: 1. Bezirk Nord: Elsdorf/Bedburg, Bergheim 2. Bezirk Mitte: Frechen, Pulheim, Kerpen 3. Bezirk Süd: Hürth, Brühl, Wesseling, Erftstadt In jedem Bezirk sollen sämtliche Förderschwerpunkte angeboten werden und die vorhandenen Gebäude sollen weiter dafür genutzt werden. Weitere Einzelheiten sind dem als Anlage beigefügten Sachstandsbericht des Rhein-Erft-Kreises zu entnehmen, der diesen seinen politischen Gremien Anfang dieses Jahres vorgelegt hat. Für die Schülerinnen und Schüler aus Erftstadt, die nach Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen (angestrebt für das Jahr 2020) eine Förderschule besuchen werden, bedeutet dies, dass der Schulbesuch in Hürth, Brühl oder Wesseling stattfindet – je nach dem Ergebnis der Beratung und der Empfehlung durch das Schulamt. Dabei handelt es sich jedoch nur um einen Zwischenbericht. Mittlerweile hat der Rhein-Erft-Kreis eine Kostenermittlung bezüglich der Miet-, Investitions- und Baukosten hinsichtlich der vorhandenen Schulgebäude vorgenommen, die teilweise im Eigentum des Kreises, teilweise aber auch im Eigentum der einzelnen Kommunen stehen. Die ermittelten Daten werden dem Schulausschuss des Kreises in seiner Sitzung am 12.05.2016 vorgelegt und sind der Vorlage ebenfalls als Anlage beigefügt. Über die weitere Beratung in den Gremien des Kreises wird der Ausschuss informiert. In Vertretung (Lüngen) -2-