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Beschlussvorlage (Anlage 2)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
3,4 MB
Datum
15.09.2016
Erstellt
04.05.16, 16:07
Aktualisiert
04.05.16, 16:07
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Inhalt der Datei

Rhein-Etft-Kreis Mitteilungsvorlage Der Landrat - öffentlich Drucksache 257/2013 2. Ergänzung Aktenzeichen: 40/2 federführend: 40 Amt für Schule und Bildung Antrag stell er: B era t ungs f oiqe 1 T errnm Ausschuss für Schule, Kultur und Sport 28.01.2016 Kreisausschuss 18.02.2016 Kreistag 25.02.2016 Erstellung eines kreisweiten Kreis Sachstandsbericht Schulentwicklungsplans B emer k ungen für den Bereich Förderschulen im Rhein-Erft- Mitteilung: Ausgangslage: Mit Beschluss des Kreistags vom 18.07.2013 (Drucksachen-NT. 257/2013) erhielt die Verwaltung mit Bezug auf das Schreiben der Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Kommunen des Rhein-Erft-Kreises vom 16.04.2013 den Auftrag, eine kreisweite Schulentwicklungsplanung für den Bereich der Förderschulen durchzuführen. Zu diesem Zeitpunkt existierten Schulträqerschaft insgesamt 18 Förderschulen im Rhein-Erft-Kreis: der Städte: 5 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt seling sowie Zweckverband Bedburg-Elsdorf) Lernen (Städte Bergheim, Erftstadt, Kerpen, Wes- 4 Förderschulen im Verbund mit dem Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung (Städte Brühl, Frechen, Hürth und Pulheim) Schulträqerschaft des Rhein-fm-Kreises: 3 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (in Bergheim, Brühl, Frechen) 2 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache im Primarbereich (in Elsdorf, Hürth) 2 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, Primarbereich und eine im Sekundarbereich I (beide in Frechen) davon eine im Privater Schulträqer 1 Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Landschaftsverband Emotionale und soziale Entwicklung (in Bergheim) Rheinland als Schulträqer 1 Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung (in Pulheim) In der Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) vom 16.10.2013 sind u. a. folgende Mindestgrößen festgelegt: Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen sowie Förderschulen im Verbund: 144 Schülerinnen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache: 55 Schülerinnen an Schulen der Primarstufe Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung: 33 SchülerInnen an Schulen der Primarstufe sowie 55 Schülerinnen an Schulen der Sekundarstufe I. Bedingt durch den immer weiter fortschreitenden Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts an Regelschulen (inklusion) und somit rückläufigen Schülerzahlen insbesondere an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und Förderschulen im Verbund, erfüllte zu diesem Zeitpunkt keine städtische Förderschule die vorgeschriebene Mindestgröße. Somit wurde in den jeweiligen Städten von Förderschulstandorten nachgedacht. über Schulschließungen bzw. über Zusammenlegungen Die übrigen Förderschulen (in Trägerschaft des Kreises, Landschaftsverband-Rheinland vater Träger) mit derzeit stabilen Schülerzahlen sind nicht im Bestand gefährdet. sowie pri- Zur Begleitung des weiteren Entwicklungs- und Umstrukturierungsprozesses in der Förderschullandschaft im Kreisgebiet ist mit Datum vom 04.02.2014 ein externer Gutachter mit der Durchführung beauftragt worden (Dringlichkeitsentscheidung 257/2013 1. Ergänzung). In diesem Prozess findet seit dem eine enge Abstimmung mit allen Schulträgern, insbesondere den kreisangehörigen Städten, sowie der Schulaufsicht statt. Konzeptentwurf des Gutachters: Der externe Gutachter hat im Februar 2015 Vertreterinnen und Vertretern der jeweiligen Schulträger, der unteren und oberen Schulaufsicht, der Förderschulen, den schulpolitischen Sprechern, den Fraktionsvorsitzenden sowie der Vorsitzenden des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport im Kreis einen ersten Konzeptentwurf zur kreisweiten Entwicklung der Landschaft der Förderschulen im Rhein-Erft-Kreis vorgestellt. Inzwischen liegt eine Entwurfsfassung der kreisweiten Schulentwicklungsplanung Förderschulen im Rhein-Erft-Kreis vor. Das Resümee ist als Anlage beigefügt. Mitteilungsvorlage 257/2013 2. Ergänzung für den Bereich Seite 2 Die Grundgedanken führt. zum Konzeptvorschlag des Gutachters sind auf Seite 19 des Resümees aufge- Demnach blieben die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung sowie die Förderschule in privater Trägerschaft weiter fortbestehen. (redaktionelle Anmerkung: schule in privater Mit Datum Trägerschaft vom 26.05.2015 hat die Bezirksregierung ergänzend die sonderpädagogischen Köln für die Förder- Förderschwerpunkte Lernen und Sprache qenehmiqt.) Im Übrigen würde der Kreis strukturell in 3 Regionen "Nord", "Mitte" und "Süd-Ost" gegliedert. Es soll eine Fusion der Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung stattfinden, um diese Angebote regional sicherzustellen. Mit Blick auf eine wohnortnahe Beschulung sowie die prognostizierten Schülerzahlen für das Jahr 2020 empfiehlt er für die einzelnen Regionen Doppelstandorte (ein Hauptstandort mit einer Dependance). An jedem Standort sollen die drei Förderschwerpunkte für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 angeboten werden. Für die einzelnen mees): Regionen schlägt der Gutachter folgende Schulgebäude vor (s. S. 23 ff des Resü- Region Nord: Standort Bergheim-Niederaußem (Helen-Keller-Schule, städt. Förderschule, und Paulusschule, Hauptschule) - beide Gebäude liegen direkt gegenüber Region Mitte: Standort Kerpen (Martinusschule, städt. Förderschule) sowie Standort Frechen (Heinrich-Böll-Schule, Förderschule des Rhein-Erft-Kreises) Region Süd-Ost: Standort Brühl (Pestalozzischule, städt. Förderschule) sowie Standort Hürth (Dr.-Kürten-Schule, städt. Förderschule) Dies würde bedeuten, dass drei Gebäude von Schulen in Kreisträgerschaft (Albert-Einstein-Schule in Frechen, Michael-Ende-Schule in Elsdorf sowie Milos-Sovak-Schule in Hürth) nicht weiter als Förderschule genutzt würden. Weiterhin lautet der Vorschlag des Gutachters (s. S. 29 des Resümees), dass der Kreis die Schulträgerschaft dieser "neuen" Förderschulen im Verbund übernehmen soll, d. h., der Kreis würde Schulträger aller Förderschulen (außer der in privater Trägerschaft sowie der des Landschaftsverbandes Rheinland) im Kreisgebiet. Der Entwurf des Konzeptes in der vorliegenden Form findet grundsätzlich die Zustimmung der oberen Schulaufsicht. Die Schulgebäude, die gemäß vorliegendem Konzeptentwurf als mögliche Förderschulstandorte vorgesehen sind, wurden im Zeitraum zwischen der 42. und 48. Kalenderwoche des Jahres 2015 mit Vertreterinnen und Vertretern des Schulverwaltungsamtes, des Bauamtes, des Gebäudemanagements sowie der unteren Schulaufsicht begangen. Die Ergebnisse dieser Begehungen gilt es nun durch die beteiligten Fachämter der Kreisverwaltung auszuwerten und die möglichen finanziellen Auswirkungen zu ermitteln. Mitteilungsvorlage 257/2013 2. Ergänzung Seite 3 Den kreisangehörigen Kommunen wurde im Rahmen des Abstimmungsverfahrens frühzeitig kommuniziert, dass mit entsprechenden Ergebnissen nicht vor Ende des 2. Quartals 2016 zu rechnen ist. Des Weiteren wurde gegenüber den Städten signalisiert, dass der Kreis bis zum Vorliegen belastbarer Zahlen keine verbindliche Aussage zur möglichen Übernahme der Schulträgerschaft treffen und eine entsprechende Beschlussvorlage in die politischen Gremien einbringen wird. Seitens der kreisangehörigen Städte wird eindringlich gebeten, die Schulentwicklungsplanung im Bereich Förderschulen zeitnah voranzutreiben. Von den im Jahr 2013 existierenden 9 städtischen Förderschulen sind zum jetzigen Zeitpunkt entsprechend vorliegender Schließungsbeschlüsse bereits 5 Förderschulen endgültig bzw. auslaufend aufgelöst (s. auch S. 16 des Resümees). Insbesondere im Nordkreis wird eine Beschulung der Kinder mit Unterstützungsbedarf Lernen in einer wohnortnahen Förderschule problematisch. Hierzu befindet sich die Verwaltung in separaten Gesprächen mit den betroffenen Kommunen und der Schulaufsicht. Des Weiteren können nach Ausführungen der Städte die ins Auge gefassten Schulgebäude nicht über einen längeren Zeitraum für die im vorliegenden Entwurf des Schulentwicklungsplans vorgesehenen Zwecke von den Kommunen freigehalten werden. Besondere Situation der bei den Standorte der Förderschulen Elsdorf (Michael-Ende-Schule) und Hürth (Milos-Sovak-Schule) mit dem Schwerpunkt Sprache in Beide Gebäude werden wie oben bereits erwähnt im vorliegenden Entwurf des Schulentwicklungsplans nicht zur weiteren Nutzung als Förderschulstandort vorgesehen. Für die Michael-Ende-Schule in Elsdorf besteht jedoch eine Mietvertragslaufzeit bis zum 31.07.2028. Für das Gebäude der Milos-Sovak-Schule in Hürth sind Mittel aus dem Konjunkturpaket 11gezahlt worden. Eine Aufgabe bzw. Nutzungsänderung dieser Schule vor dem Jahr 2026 steht der Zweckbindung entgegen und würde eine entsprechende Rückzahlungsverpflichtung auslösen. Auf die besondere Verpflichtung des Kreises bezüglich dieser beiden Schulen wurde seitens der Verwaltung frühzeitig hingewiesen. Die Sachlage ist dem Gutachter und den Kommunen bekannt. Diese Gebäude sind jedoch laut Gutachter zur Nutzung als Förderschulgebäude mit 3 Förderschwerpunkten nicht bzw. nur äußerst eingeschränkt (für den Primarbereich) geeignet (s. Seiten 25 bis 27 des Resümees). Auf Grund der besonderen Situation an der Milos-Sovak-Schule sowie der Michael-Ende-Schule könnte für eine Übergangszeit eine Nutzung dieser Gebäude als weitere Dependancen in den jeweiligen Regionen in Betracht kommen. Abweichend vom vorliegenden Konzeptentwurf des Gutachters könnte über grundsätzliche Alternativen zur Weiterentwicklung der Förderschullandschaft im Rhein-Erft-Kreis nachgedacht werden. Es sind verschiedene Denkansätze möglich. Hierfür sind insbesondere vor dem Hintergrund der gesetzlichen Grundlagen in § 78 Abs. 4 des Schulgesetzes NRW, die grundsätzlich einen Vorrang der interkommunalen Zusammenarbeit vor Übernahme der ausschließlichen Schulträgerschaft des Kreises statuieren, weitergehende Überlegungen bzw. Prüfungen hinsichtlich Einhaltung der Anforderungen der Mindestgrößenverordnung, Prognosen zu den Schülerzahlen, notwendiger Raumbedarf, in Frage kommende Schulge- Mitteilungsvorlage 257/2013 2. Ergänzung Seite 4 bäude, Einteilung des Kreises in Schuleinzugsbereiche, Schulträgerschaft, Wirtschaftlichkeit etc. notwendig. Weiterhin wären Gespräche des Kreises mit den betroffenen Städten als auch der Schulaufsicht zu führen. Ebenso sollte der private Schulträger mit eingebunden werden. Bergheim, 18 .01.2016 In Vertretung gez. Michael Vogel Kreisdirektor Mitteilungsvorlage 257/2013 2. Ergänzung Seite 5