Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
3,4 MB
Datum
15.09.2016
Erstellt
04.05.16, 16:07
Aktualisiert
04.05.16, 16:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Rhein-Etft-Kreis
Mitteilungsvorlage
Der Landrat
- öffentlich Drucksache
257/2013 2. Ergänzung
Aktenzeichen:
40/2
federführend:
40 Amt für Schule und Bildung
Antrag stell er:
B era t ungs f oiqe
1
T errnm
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
28.01.2016
Kreisausschuss
18.02.2016
Kreistag
25.02.2016
Erstellung eines kreisweiten
Kreis
Sachstandsbericht
Schulentwicklungsplans
B emer k ungen
für den Bereich Förderschulen
im Rhein-Erft-
Mitteilung:
Ausgangslage:
Mit Beschluss des Kreistags vom 18.07.2013 (Drucksachen-NT. 257/2013) erhielt die Verwaltung
mit Bezug auf das Schreiben der Konferenz der Bürgermeisterinnen
und Bürgermeister der Kommunen des Rhein-Erft-Kreises vom 16.04.2013 den Auftrag, eine kreisweite Schulentwicklungsplanung für den Bereich der Förderschulen durchzuführen.
Zu diesem Zeitpunkt existierten
Schulträqerschaft
insgesamt
18 Förderschulen
im Rhein-Erft-Kreis:
der Städte:
5 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt
seling sowie Zweckverband Bedburg-Elsdorf)
Lernen (Städte Bergheim,
Erftstadt,
Kerpen, Wes-
4 Förderschulen im Verbund mit dem Förderschwerpunkten
Lernen, Sprache sowie Emotionale
und soziale Entwicklung (Städte Brühl, Frechen, Hürth und Pulheim)
Schulträqerschaft
des Rhein-fm-Kreises:
3 Förderschulen
mit dem Förderschwerpunkt
Geistige Entwicklung (in Bergheim, Brühl, Frechen)
2 Förderschulen
mit dem Förderschwerpunkt
Sprache im Primarbereich
(in Elsdorf, Hürth)
2 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt
Emotionale und soziale Entwicklung,
Primarbereich und eine im Sekundarbereich I (beide in Frechen)
davon eine im
Privater Schulträqer
1 Förderschule mit dem Förderschwerpunkt
Landschaftsverband
Emotionale und soziale Entwicklung (in Bergheim)
Rheinland als Schulträqer
1 Förderschule mit dem Förderschwerpunkt
Körperliche und motorische
Entwicklung (in Pulheim)
In der Verordnung über die Mindestgrößen
der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) vom 16.10.2013 sind u. a. folgende Mindestgrößen festgelegt:
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt
Lernen sowie Förderschulen im Verbund: 144
Schülerinnen
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt
Sprache: 55 Schülerinnen an Schulen der Primarstufe
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt
Emotionale und soziale Entwicklung: 33 SchülerInnen an Schulen der Primarstufe sowie 55 Schülerinnen an Schulen der Sekundarstufe I.
Bedingt durch den immer weiter fortschreitenden
Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts an Regelschulen (inklusion) und somit rückläufigen Schülerzahlen insbesondere an Förderschulen mit dem
Förderschwerpunkt
Lernen und Förderschulen im Verbund, erfüllte zu diesem Zeitpunkt keine
städtische Förderschule die vorgeschriebene Mindestgröße.
Somit wurde in den jeweiligen Städten
von Förderschulstandorten
nachgedacht.
über Schulschließungen
bzw. über Zusammenlegungen
Die übrigen Förderschulen (in Trägerschaft des Kreises, Landschaftsverband-Rheinland
vater Träger) mit derzeit stabilen Schülerzahlen sind nicht im Bestand gefährdet.
sowie pri-
Zur Begleitung des weiteren Entwicklungs- und Umstrukturierungsprozesses
in der Förderschullandschaft im Kreisgebiet ist mit Datum vom 04.02.2014 ein externer Gutachter mit der Durchführung beauftragt worden (Dringlichkeitsentscheidung
257/2013 1. Ergänzung). In diesem Prozess
findet seit dem eine enge Abstimmung mit allen Schulträgern, insbesondere den kreisangehörigen
Städten, sowie der Schulaufsicht statt.
Konzeptentwurf
des Gutachters:
Der externe Gutachter hat im Februar 2015 Vertreterinnen und Vertretern der jeweiligen Schulträger, der unteren und oberen Schulaufsicht, der Förderschulen, den schulpolitischen Sprechern,
den Fraktionsvorsitzenden
sowie der Vorsitzenden des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport im
Kreis einen ersten Konzeptentwurf zur kreisweiten Entwicklung der Landschaft der Förderschulen
im Rhein-Erft-Kreis vorgestellt.
Inzwischen liegt eine Entwurfsfassung der kreisweiten Schulentwicklungsplanung
Förderschulen im Rhein-Erft-Kreis vor. Das Resümee ist als Anlage beigefügt.
Mitteilungsvorlage
257/2013
2. Ergänzung
für den Bereich
Seite 2
Die Grundgedanken
führt.
zum Konzeptvorschlag
des Gutachters
sind auf Seite 19 des Resümees aufge-
Demnach blieben die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten
Geistige Entwicklung sowie
Körperliche und motorische Entwicklung sowie die Förderschule in privater Trägerschaft weiter
fortbestehen.
(redaktionelle
Anmerkung:
schule in privater
Mit Datum
Trägerschaft
vom 26.05.2015 hat die Bezirksregierung
ergänzend die sonderpädagogischen
Köln für die Förder-
Förderschwerpunkte
Lernen und
Sprache qenehmiqt.)
Im Übrigen würde der Kreis strukturell in 3 Regionen "Nord", "Mitte" und "Süd-Ost" gegliedert.
Es soll eine Fusion der Förderschwerpunkte
Lernen, Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung stattfinden, um diese Angebote regional sicherzustellen.
Mit Blick auf eine wohnortnahe
Beschulung sowie die prognostizierten
Schülerzahlen für das Jahr
2020 empfiehlt er für die einzelnen Regionen Doppelstandorte
(ein Hauptstandort
mit einer Dependance). An jedem Standort sollen die drei Förderschwerpunkte
für die Jahrgangsstufen
1 bis 10
angeboten werden.
Für die einzelnen
mees):
Regionen schlägt der Gutachter
folgende Schulgebäude
vor (s. S. 23 ff des Resü-
Region Nord:
Standort Bergheim-Niederaußem
(Helen-Keller-Schule, städt. Förderschule,
und Paulusschule, Hauptschule) - beide Gebäude liegen direkt gegenüber
Region Mitte:
Standort Kerpen (Martinusschule, städt. Förderschule) sowie
Standort Frechen (Heinrich-Böll-Schule,
Förderschule des Rhein-Erft-Kreises)
Region Süd-Ost:
Standort Brühl (Pestalozzischule, städt. Förderschule) sowie
Standort Hürth (Dr.-Kürten-Schule, städt. Förderschule)
Dies würde bedeuten, dass drei Gebäude von Schulen in Kreisträgerschaft
(Albert-Einstein-Schule
in Frechen, Michael-Ende-Schule in Elsdorf sowie Milos-Sovak-Schule in Hürth) nicht weiter als Förderschule genutzt würden.
Weiterhin lautet der Vorschlag des Gutachters (s. S. 29 des Resümees), dass der Kreis die Schulträgerschaft dieser "neuen" Förderschulen im Verbund übernehmen soll, d. h., der Kreis würde Schulträger aller Förderschulen (außer der in privater Trägerschaft sowie der des Landschaftsverbandes
Rheinland) im Kreisgebiet. Der Entwurf des Konzeptes in der vorliegenden Form findet grundsätzlich die Zustimmung der oberen Schulaufsicht.
Die Schulgebäude, die gemäß vorliegendem Konzeptentwurf
als mögliche Förderschulstandorte
vorgesehen sind, wurden im Zeitraum zwischen der 42. und 48. Kalenderwoche des Jahres 2015
mit Vertreterinnen
und Vertretern des Schulverwaltungsamtes,
des Bauamtes, des Gebäudemanagements sowie der unteren Schulaufsicht begangen. Die Ergebnisse dieser Begehungen gilt es
nun durch die beteiligten Fachämter der Kreisverwaltung auszuwerten und die möglichen finanziellen Auswirkungen zu ermitteln.
Mitteilungsvorlage
257/2013
2. Ergänzung
Seite 3
Den kreisangehörigen
Kommunen wurde im Rahmen des Abstimmungsverfahrens
frühzeitig
kommuniziert, dass mit entsprechenden
Ergebnissen nicht vor Ende des 2. Quartals 2016 zu rechnen ist. Des Weiteren wurde gegenüber den Städten signalisiert, dass der Kreis bis zum Vorliegen
belastbarer Zahlen keine verbindliche Aussage zur möglichen Übernahme der Schulträgerschaft
treffen und eine entsprechende
Beschlussvorlage in die politischen Gremien einbringen wird.
Seitens der kreisangehörigen
Städte wird eindringlich gebeten, die Schulentwicklungsplanung
im
Bereich Förderschulen zeitnah voranzutreiben.
Von den im Jahr 2013 existierenden 9 städtischen Förderschulen sind zum jetzigen Zeitpunkt entsprechend vorliegender Schließungsbeschlüsse
bereits 5 Förderschulen endgültig bzw. auslaufend
aufgelöst (s. auch S. 16 des Resümees).
Insbesondere im Nordkreis wird eine Beschulung der Kinder mit Unterstützungsbedarf
Lernen in
einer wohnortnahen
Förderschule problematisch. Hierzu befindet sich die Verwaltung in separaten Gesprächen mit den betroffenen Kommunen und der Schulaufsicht.
Des Weiteren können nach Ausführungen der Städte die ins Auge gefassten Schulgebäude nicht
über einen längeren Zeitraum für die im vorliegenden Entwurf des Schulentwicklungsplans
vorgesehenen Zwecke von den Kommunen freigehalten werden.
Besondere Situation der bei den Standorte der Förderschulen
Elsdorf (Michael-Ende-Schule) und Hürth (Milos-Sovak-Schule)
mit dem Schwerpunkt
Sprache in
Beide Gebäude werden wie oben bereits erwähnt im vorliegenden Entwurf des Schulentwicklungsplans nicht zur weiteren Nutzung als Förderschulstandort
vorgesehen.
Für die Michael-Ende-Schule
in Elsdorf besteht
jedoch
eine
Mietvertragslaufzeit
bis zum
31.07.2028.
Für das Gebäude der Milos-Sovak-Schule in Hürth sind Mittel aus dem Konjunkturpaket
11gezahlt
worden. Eine Aufgabe bzw. Nutzungsänderung
dieser Schule vor dem Jahr 2026 steht der Zweckbindung entgegen und würde eine entsprechende
Rückzahlungsverpflichtung
auslösen. Auf die
besondere Verpflichtung des Kreises bezüglich dieser beiden Schulen wurde seitens der Verwaltung frühzeitig hingewiesen. Die Sachlage ist dem Gutachter und den Kommunen bekannt.
Diese Gebäude sind jedoch laut Gutachter zur Nutzung als Förderschulgebäude
mit 3 Förderschwerpunkten
nicht bzw. nur äußerst eingeschränkt (für den Primarbereich) geeignet (s. Seiten
25 bis 27 des Resümees).
Auf Grund der besonderen Situation an der Milos-Sovak-Schule sowie der Michael-Ende-Schule
könnte für eine Übergangszeit eine Nutzung dieser Gebäude als weitere Dependancen in den jeweiligen Regionen in Betracht kommen.
Abweichend vom vorliegenden Konzeptentwurf des Gutachters könnte über grundsätzliche Alternativen zur Weiterentwicklung
der Förderschullandschaft
im Rhein-Erft-Kreis nachgedacht werden. Es sind verschiedene Denkansätze möglich.
Hierfür sind insbesondere vor dem Hintergrund der gesetzlichen Grundlagen in § 78 Abs. 4 des
Schulgesetzes NRW, die grundsätzlich einen Vorrang der interkommunalen
Zusammenarbeit
vor
Übernahme der ausschließlichen
Schulträgerschaft
des Kreises statuieren, weitergehende
Überlegungen bzw. Prüfungen hinsichtlich Einhaltung der Anforderungen
der Mindestgrößenverordnung, Prognosen zu den Schülerzahlen, notwendiger Raumbedarf, in Frage kommende Schulge-
Mitteilungsvorlage
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2. Ergänzung
Seite 4
bäude, Einteilung des Kreises in Schuleinzugsbereiche,
Schulträgerschaft,
Wirtschaftlichkeit
etc.
notwendig.
Weiterhin wären Gespräche des Kreises mit den betroffenen Städten als auch der Schulaufsicht zu
führen. Ebenso sollte der private Schulträger mit eingebunden werden.
Bergheim, 18 .01.2016
In Vertretung
gez. Michael Vogel
Kreisdirektor
Mitteilungsvorlage
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