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Beschlussvorlage (Vorlage Schulaussschuss REK 125)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
119 kB
Datum
15.09.2016
Erstellt
04.05.16, 16:07
Aktualisiert
04.05.16, 16:07
Beschlussvorlage (Vorlage Schulaussschuss REK 125) Beschlussvorlage (Vorlage Schulaussschuss REK 125) Beschlussvorlage (Vorlage Schulaussschuss REK 125) Beschlussvorlage (Vorlage Schulaussschuss REK 125) Beschlussvorlage (Vorlage Schulaussschuss REK 125)

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Inhalt der Datei

Rhein-Erft-Kreis Mitteilungsvorlage Der Landrat - öffentlich Drucksache 257/2013 3. Ergänzung Aktenzeichen: 40/2 federführend: 40 Amt für Schule und Bildung Antragsteller: Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Kultur und Sport 12.05.2016 Kreisausschuss 19.05.2016 Kreistag 02.06.2016 Bemerkungen Erstellung eines kreisweiten Schulentwicklungsplans für den Bereich Förderschulen im Rhein-ErftKreis Sachstandsbericht / Darstellung der möglichen finanziellen Auswirkungen Mitteilung: Ein ausführlicher Sachstandsbericht zum Thema „Erstellung eines kreisweiten Schulentwicklungsplans für den Bereich Förderschulen im Rhein-Erft-Kreis“ sowie die Vorlage des Entwurfs des Schulentwicklungsplans erfolgte mit Mitteilungsvorlage Nr. 257/2013 2. Ergänzung in der letzten Sitzung. Entsprechend dieser Entwurfsfassung des Gutachters Herrn Krämer-Mandeau (Projektgruppe Bildung und Region -BiRegio-) zur kreisweiten Schulentwicklungsplanung bleiben folgende Förderschulen unverändert fortbestehen: - Förderschule in Trägerschaft des Landschaftsverbandes Rheinland in Pulheim - Förderschule in privater Trägerschaft in Bergheim - 3 Förderschulen in Trägerschaft des Rhein-Erft-Kreises mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in Bergheim, Frechen und Brühl. Somit bleiben diese bei den weiteren Ausführungen unberücksichtigt. Der Gutachter schlägt darüber hinaus vor, dass der Kreis strukturell in 3 Regionen gegliedert wird, wobei in den einzelnen Regionen folgende Gebäude als weitere Förderschulstandorte vorgesehen werden: Region Nord Mitte Süd-Ost Standort BergheimNiederaußem Kerpen Frechen Brühl Hürth Aktuelle Nutzung Helen-Keller-Schule (Förderschule) Paulusschule (Hauptschule) Martinusschule (Förderschule) Heinrich-Böll-Schule (Förderschule) Pestalozzischule (Förderschule) Dr. Kürten-Schule (Förderschule) Eigentümer Stadt Bergheim Stadt Bergheim Stadt Kerpen Rhein-Erft-Kreis Stadt Brühl Stadt Hürth In allen Standorten sollen die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 angeboten werden. Der Gutachter empfiehlt, dass der Rhein-Erft-Kreis die Schulträgerschaft dieser „neuen“ Förderschulen im Verbund übernehmen soll. Die bislang in Trägerschaft befindlichen Förderschulen des Kreises mit den Schwerpunkten Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung würden in diesen Förderschulen im Verbund aufgehen. Mit Blick auf die gesetzlichen Regelungen in § 78 Abs. 4 SchulG hat eine interkommunale Zusammenarbeit grundsätzlich jedoch Vorrang vor einer Übernahme der ausschließlichen Schulträgerschaft des Kreises. Auf der Basis der Empfehlung des Gutachters, d. h. Kreis als Schulträger, erfolgte eine Ermittlung der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen für den Haushalt des Kreises. Die Sachkosten trägt gemäß § 92 des Schulgesetzes NRW (SchulG) der Schulträger. Gemäß § 94 Abs. 1 SchulG zählen hierzu insbesondere die Kosten für die Errichtung, Bewirtschaftung und Unterhaltung der erforderlichen Schulgebäude und Schulanlagen, für die Ausstattung der Schulen, für die notwendigen Haftpflichtversicherungen sowie die Kosten der Lernmittelfreiheit und die Schülerfahrkosten. Neue Sachlage zu den vom Gutachter vorgeschlagenen Förderschulstandorten In der Mitteilungsvorlage 257/2013 2. Ergänzung ist darauf hingewiesen worden, dass nach Ausführungen der Städte nicht alle ins Auge gefassten Schulgebäude über einen längeren Zeitraum für die im vorliegenden Entwurf des Schulentwicklungsplans vorgesehenen Zwecke von den Kommunen freigehalten werden können. Nach Information der Stadt Bergheim wird das Gebäude der Helen-Keller-Schule bereits anderweitig genutzt (Kita-Gruppe, provisorische Notunterkunft für Flüchtlinge). Inzwischen wurde verwaltungsseitig beschlossen, die verbleibenden Räumlichkeiten für ein Integrations- und Begegnungszentrum und eine weitere Kita-Gruppe sowie das Jugendzentrum zu nutzen. Die durch den Gutachter Ende 2015 vorgenommene Änderung der Schülerzahlen für die Region Nord von 350 auf 250 Schülerinnen und Schüler hat zur Folge, dass nur noch wenige Räume des Gebäudes der Helen-Keller-Schule erforderlich sind (s. Seite 23 des Resümees). Das Gebäude der Paulusschule kann derzeit noch für ein Förderschulzentrum Nord eingeplant werden. Alternative städtische Planungen sind ab Mitte 2016 auch für dieses Gebäude nicht ausgeschlossen. Im März diesen Jahres teilte die Stadt Hürth mit, dass das Gebäude der Dr. Kürten-Schule mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für den Eigenbedarf benötigt wird, so dass es nicht mehr für die Region Süd-Ost zur Verfügung stehen würde. Am 20. April hat der Schulausschuss der Stadt Hürth beschlossen, die Dr. Kürten-Schule ab dem Schuljahr 2017/2018 als Standort für eine städtische Grundschule zu nutzen. In der Region Süd-Ost werden jedoch Räumlichkeiten in dieser Größenordnung als zweiter Förderschulstandort benötigt. Auswertung der Ergebnisse der Begehungen sowie Kostenermittlung: Die vom Gutachter als mögliche Förderschulstandorte empfohlenen Schulgebäude wurden mit Vertreter(n)/-innen der Ämter 40, 63 und 65 sowie der Schulaufsicht begangen. Anschließend wurden die möglichen finanziellen Auswirkungen ermittelt. Mitteilungsvorlage 257/2013 3. Ergänzung Seite 2 Auf Grund der vorgenannten Situation in der Region Nord wurde das Gebäude der Helen-KellerSchule bei der weiteren Betrachtung außer Acht gelassen. Nachfolgend sind somit die Gesamtkosten für eine Anmietung der Schulgebäude Paulusschule (Bergheim), Martinusschule (Kerpen), Pestalozzischule (Brühl) sowie optional Dr. Kürten-Schule (Hürth) aufgeführt. Die voraussichtlichen Mietkosten einschließlich Nebenkosten, die im Dialog mit den Städten ermittelt wurden, liegen für die o.g. Gebäude auf jährlich insgesamt rund 1,8 Mio € (bzw. 1,24 Mio € ohne Dr. Kürten-Schule). Hinzuzurechnen sind etwaige Kosten für Außenflächen (Parkplätze, Schulhöfe), für auswärtige Sporthallennutzungen, Grünflächenpflege, Reinigungsleistungen u. ä. Die voraussichtlichen Gesamtkosten für bauliche Ertüchtigungen belaufen sich nach einer ersten Schätzung des Amtes 63 auf insgesamt rund 2,7 Mio € (bzw. ca. 2,4 Mio € ohne Dr. Kürten-Schule). Bei dieser Kostenschätzung sind unbedingt erforderliche Baumaßnahmen, z. T. sicherheitsrelevante Sofortmaßnahmen, Maßnahmen aus bauphysikalischen Gründen zum Erhalt der Gesundheit sowie Erfordernisse, die aus Sonderbauvorschriften hervorgehen, eingerechnet worden. Für die nicht mehr zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten der Helen-Keller-Schule sowie der Dr. Kürten-Schule muss an anderer Stelle entsprechender Schulraum gefunden werden. Die hierfür anfallenden Kosten sind bei der Gesamtbetrachtung einzubeziehen. Da zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt ist, in welchem Umfang vorhandene Einrichtungsgegenstände und Geräte weitergenutzt und übernommen werden könnten, sind belastbare Zahlen zu Erstausstattungs- und Umzugskosten nicht ermittelbar. Darüber hinaus fallen laufende Kosten an, wie beispielsweise Beschaffung von Ausstattungsgegenständen, Unterrichtsmaterial, Lernmittel sowie Schülerversicherungen und Schülerfahrkosten. Diese Kosten sind schülerzahlabhängig. Die Höhe der Schülerfahrkosten ist von weiteren Faktoren abhängig, wie Einzugsbereiche der Förderschulen, Wohnorte der Schülerinnen und Schüler, Entscheidung über Nutzung öffentlichen Personennahverkehr oder Durchführung des Schülerspezialverkehrs etc. Des Weiteren kann derzeit noch keine verbindliche Aussage zu den notwendigen personellen Ressourcen in der Kreisverwaltung zur Umsetzung des Konzeptentwurfes sowie der daraus folgenden dauerhaften Zuständigkeiten gemacht werden. Auf Seite 89 f des Anlagenbandes hat der Gutachter für die einzelnen Förderschulen die Ansätze für die Schulkosten, die Kosten für die Schülerbeförderung und die pro zu beförderndem Schüler im Schuljahr 2013/2014 aufgelistet. Entwicklung der Schülerzahlen für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung in Förderschulen in kommunaler Trägerschaft Dem vorliegenden Entwurf des Schulentwicklungsplans für den Bereich Förderschulen liegen die Daten des Schuljahres 2013/14 zu Grunde. Mitteilungsvorlage 257/2013 3. Ergänzung Seite 3 Die Entwicklungen der Schülerzahlen für die einzelnen Förderschulen im Kreisgebiet sind auf den Seiten 183 ff des Anlagenbandes dargestellt; für die Schuljahre 2014/15 und 2015/16 wurden in diesen Übersichten die Daten aus den offiziellen Schulstatistiken eingepflegt. Für die Förderschulen in Trägerschaft der Städte sowie des Rhein-Erft-Kreises mit den jeweiligen Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung zeichnet sich laut Gutachter zusammenfassend nachfolgende Entwicklung ab: Trägerschaft Städte Rhein-Erft-Kreis Schülerzahl Schuljahr 2013/14 812 494 Schülerzahl Schuljahr 2015/16 585 534 Prognose Schülerzahl Schuljahr 2019/20 354 389 Der Gutachter prognostiziert für das Jahr 2020 für die „neuen“ Förderschulen im Verbund folgende Schülerzahlen in den einzelnen Regionen (s. Seite 24 des Resümees): Region Nord Mitte Süd-Ost GESAMT Schülerzahl in 2020 Maximal Minimal (abzgl. 25 % Inklusion) 250 188 275 206 260 195 785 589 Eine Übernahme der Schulträgerschaft des Kreises für diese „neuen“ Förderschulen würde somit - ausgehend von den o.g. Prognosezahlen für das Jahr 2020 - einen erheblichen Anstieg der Schülerzahlen (von 389 auf 589 bzw. 785) für den Rhein-Erft-Kreis bedeuten. Situation der Standorte der betroffenen Förderschulen in Kreisträgerschaft 2 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache: Die Gebäude der beiden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache sind im vorliegenden Entwurf des Schulentwicklungsplans nicht zur weiteren Nutzung als Förderschulstandorte vorgesehen. Für das Gebäude der Michael-Ende-Schule in Elsdorf besteht jedoch eine Mietvertragslaufzeit bis zum 31.07.2028. Die Mietkosten belaufen sich für den Zeitraum 2016 bis einschließlich Juli 2028 auf rund 3 Mio €. Für das Gebäude der Milos-Sovak-Schule in Hürth sind Fördergelder aus dem Konjunkturpaket II in Höhe von 1.474.375,00 € gezahlt worden. Eine Aufgabe bzw. Nutzungsänderung vor dem 31.12.2026 steht der Zweckbindung entgegen und würde somit eine entsprechende Rückzahlungsverpflichtung auslösen. Auf die besondere Verpflichtung des Kreises bezüglich dieser beiden Gebäude wurde seitens der Verwaltung frühzeitig hingewiesen. Die Sachlage ist dem Gutachter und den Städten bekannt. Laut Gutachter sind diese Gebäude jedoch zur Nutzung als Förderschulgebäude mit 3 Förderschwerpunkten nicht bzw. nur äußerst eingeschränkt geeignet. Anzumerken ist vor allem, dass Mitteilungsvorlage 257/2013 3. Ergänzung Seite 4 diese Gebäude nur für den Primarbereich ausgestattet sind und somit nicht über entsprechende Fachräume verfügen. 2 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung: Laut der nun vorliegenden Entwurfsfassung zum kreisweiten Schulentwicklungsplan vom Gutachter BiRegio wird das Gebäude der Heinrich-Böll-Schule in Frechen als weiterer Förderschulstandort für die Region Mitte vorgesehen. Diesem Vorschlag liegt zu Grunde, dass der Trakt des Berufskollegs Bergheim mit seinen Fachräumen usw. einbezogen werden kann. Bereits in der Machbarkeitsstudie des Architekten Halfmann aus dem Jahre 2013 wurde als Variante überlegt, die beiden kreiseigenen Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung (Heinrich-Böll-Schule sowie Albert-Einstein-Schule) am Standort in Frechen zusammenzuführen, wenn das Berufskolleg Bergheim diesen Standort aufgibt. Die hierfür erforderlichen Umbaumaßnahmen sind noch nicht kalkuliert. Unabhängig davon, welche Variante umgesetzt würde, wäre eine neue Ausstattung von Fachräumen an diesem Standort zwingend notwendig. Zu beachten wäre auch der zeitliche Faktor, da mit den Umbauarbeiten erst nach Freizug des Berufskollegs begonnen werden könnte (voraussichtlich im Herbst 2019). Die weitere Verwendung des Gebäudes der Albert-Einstein-Schule wäre bei beiden Varianten zu klären. Vorliegende Stellungnahmen zum Konzeptentwurf des Gutachters BiRegio Die vorliegenden Stellungnahmen zum Konzeptentwurf des Gutachters werden den Fraktionsbüros in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Des Weiteren gab es im Jahr 2015 eine Petition für den Erhalt der Michael-Ende-Schule in ElsdorfBerrendorf sowie der Milos-Sovak-Schule in Hürth, die von insgesamt 6.601 Unterzeichnern/-innen aus dem Rhein-Erft-Kreis unterstützt wurde. Die Städte wurden im Rahmen einer Besprechung am 19.04.2016 über den aktuellen Sachstand - insbesondere über die vorliegenden Kostenschätzungen - informiert. Seitens der Städte Kerpen und Bergheim wurde betont, dass man - unabhängig von den dargelegten finanziellen Auswirkungen auf den Kreishaushalt - in der Umsetzung des vorliegenden Konzeptes (Übernahme der Trägerschaft aller Förderschulen durch den Rhein-Erft-Kreis) weiterhin die vorzugswürdigste Variante sieht. Bergheim, 27.04.2016 Michael Kreuzberg Landrat Mitteilungsvorlage 257/2013 3. Ergänzung Seite 5