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Allgemeine Vorlage (Bisher nicht genehmigtes Abgrabungsvorhaben der Firma KS Zens GmbH in Kreuzau-Drove, Gemarkungsbereich Pannefeld, Gemarkung Drove, Flur 11, Parzellen Nr. 3 und 4)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,8 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bisher nicht genehmigtes Abgrabungsvorhaben der Firma KS Zens GmbH in Kreuzau-Drove, Gemarkungsbereich Pannefeld, Gemarkung Drove, Flur 11, Parzellen Nr. 3 und 4) Allgemeine Vorlage (Bisher nicht genehmigtes Abgrabungsvorhaben der Firma KS Zens GmbH in Kreuzau-Drove, Gemarkungsbereich Pannefeld, Gemarkung Drove, Flur 11, Parzellen Nr. 3 und 4)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl - 670-03BE: Herr Schmühl Kreuzau, 02. 01. 2004 Vorlagen-Nr.: 5/2004 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 19.01.2004 03.02.2004 17.02.2004 TOP: Bisher nicht genehmigtes Abgrabungsvorhaben der Firma KS Zens GmbH in KreuzauDrove, Gemarkungsbereich Pannefeld, Gemarkung Drove, Flur 11, Parzellen Nr. 3 und 4; hier: Erneute Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau aufgrund eines vorliegenden außergerichtlichen Vergleichsvorschlages I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 13. 01. 2003 zu dem o. a. Abgrabungsvorhaben folgenden Beschluss gefasst: „Das Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 (1) BauGB wird versagt, da die ausreichende Erschließung nicht gesichert ist. Das vorliegende Erschließungsangebot erübrigt sich, da die zur Benutzung vorgesehenen Wirtschaftswege nach dem Widmungsinhalt nur dem landwirtschaftlichen Verkehr dienen und darüber hinaus nur von Fußgängern genutzt werden dürfen und eine Ausnahme hiervon seit der Rechtskraft im Jahre 1911/1912 nicht erteilt wurde.“ Aufgrund der Einvernehmensverweigerung wurde die Genehmigung nicht erteilt. Die Firma Zens hat entsprechende Klage beim VG Aachen erhoben. Ein Verhandlungstermin ist noch nicht terminiert. Der Ausgang des Klageverfahrens ist offen. Wie Ihnen bekannt, hat der Landrat, Amt für Wasser, Abfall und Umwelt, mit Bescheid vom 30. 09. 2003 den neuen Abgrabungsantrag für die wesentlich größere Fläche im Bereich der Parzellen 13, 14, 15, 31/1 und 33 tlw., genehmigt. Mit der Abgrabungstätigkeit wurde begonnen. Die Erschließung ist gesichert über den öffentlichen Weg (verlängerte Grünstraße Richtung Üdingen). In der beiliegenden Ablichtung aus der Deutschen Grundkarte habe ich Ihnen die bisher nicht genehmigten und die genehmigten Flächen entsprechend gekennzeichnet. Aufgrund mehrerer Gespräche in meinem Hause hat die Firma KS Zens GmbH nunmehr mit Schreiben vom 15. 12. 2003, welches in Ablichtung beigefügt ist, einen außergerichtlichen Vergleich unterbreitet. Hiernach ist die Firma bereit, die Klage zurückzuziehen und zukünftig die Abgrabungsflächen auf den Flurstücken 3 und 4 nur über die inzwischen genehmigte Zufahrt zu befahren. Grundvoraussetzung hierfür ist natürlich, dass die Gemeinde Kreuzau bereit ist, das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Der die beiden Abgrabungsflächen bisher trennende Wirtschaftsweg ist im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Kreuzau-Nideggen inzwischen rekultiviert worden und stellt kein Hindernis mehr dar. -2Da das Vorhaben planungsrechtlich bekanntlich absolut nicht zu verhindern ist und über die nunmehr vorgesehene Art der Erschließung auch diese gesichert ist, sollte der außergerichtliche Vergleichsvorschlag der Firma KS Zens GmbH angenommen werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: - entfällt - III. Beschlussvorschlag: „Das Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zum Abgrabungsvorhaben der Firma KS Zens GmbH im Bereich der Grundstücke Gemarkung Drove, Flur 11, Parzellen Nr. 3 und 4, wird nunmehr unter der Voraussetzung erteilt, dass die zukünftige Erschließung dieser Abgrabungsflächen über die inzwischen bestehende Zufahrt zur L 249 erfolgt.“ Der Bürgermeister - Ramm -AnlagenIV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________