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Sitzungsvorlage (Umbesetzung im Wahlausschuss anlässlich der Wahl zum Bürgermeister der Stadt Jülich am 13.09.2015)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
15.06.15, 19:50
Aktualisiert
25.06.15, 09:53
Sitzungsvorlage (Umbesetzung im Wahlausschuss anlässlich der Wahl zum Bürgermeister der Stadt Jülich am 13.09.2015) Sitzungsvorlage (Umbesetzung im Wahlausschuss anlässlich der Wahl zum Bürgermeister der Stadt Jülich am 13.09.2015)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 09.06.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 284/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 25.06.2015 TOP Ergebnisse Umbesetzung im Wahlausschuss anlässlich der Wahl zum Bürgermeister der Stadt Jülich am 13.09.2015 Anlg.: - 2 I 30 SD.Net Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich beschließt folgende Umbesetzung im Wahlausschuss anlässlich der Wahl zum Bürgermeister der Stadt Jülich am 13.09.2015 bis zum Ablauf der aktuellen Wahlperiode: Ordentliches Mitglied: StV Matthias Hoven (bisher: StV Heinz Frey) Persönlicher Stellvertreter: StVe Veronika Schmitz (bisher: StV Matthias Hoven) Begründung: Am 21. Mai 2015 ist beim Wahlleiter der Stadt Jülich ein Wahlvorschlag der UWG JÜL eingereicht worden, in welchem Herr Stadtverordneter Heinz Frey als Bewerber vorgeschlagen wird. Nach § 2 Abs. 7 KWahlG können Bewerber für das Amt des Bürgermeisters nicht Mitglied des Wahlausschusses sein. Die Mitgliedschaft des Herrn Stadtverordneten Heinz Frey ist demnach mit Einreichung des ihn benennnenden Wahlvorschlages erloschen. Aufgrund dessen hat der Rat der Stadt Jülich einen Nachfolger zu bestimmen. Es liegt hier auch kein Vertretungsfall vor, da der Vertretene rechtlich nicht mehr existiert. Eine Teilnahme des Stellvertreters in den Sitzungen scheidet insofern aus. Die Fraktion UWG / JÜL hat mit E-Mail vom 09.06.2015, welcher der beigefügten Anlage zu entnehmen ist, einen Vorschlag zur Umbesetzung unterbreitet. § 50 Abs. 3 S. 7 GO NRW bestimmt für den Fall, dass ein Ausschussmitglied vorzeitig aus seinem Ausschuss ausscheidet, folgendes: „Scheidet jemand aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger“. Die Abstimmung richtet sich sodann nach § 50 Abs. 2 GO NRW. Demnach kann durch Mehrheitsbeschluss ein ausgeschiedenes Ausschussmitglied ersetzt werden. Nach dem Wortlaut des § 50 Abs. 3 GO NRW verfügt der Bürgermeister über kein Stimmrecht. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 284/2015 x nein nein Seite 2