Daten
Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
15.06.15, 19:50
Aktualisiert
25.06.15, 09:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 09.06.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 284/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
25.06.2015
TOP
Ergebnisse
Umbesetzung im Wahlausschuss anlässlich der Wahl zum Bürgermeister der Stadt Jülich am
13.09.2015
Anlg.: - 2 I
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich beschließt folgende Umbesetzung im Wahlausschuss anlässlich der Wahl
zum Bürgermeister der Stadt Jülich am 13.09.2015 bis zum Ablauf der aktuellen Wahlperiode:
Ordentliches Mitglied:
StV Matthias Hoven
(bisher: StV Heinz Frey)
Persönlicher Stellvertreter:
StVe Veronika Schmitz
(bisher: StV Matthias Hoven)
Begründung:
Am 21. Mai 2015 ist beim Wahlleiter der Stadt Jülich ein Wahlvorschlag der UWG JÜL eingereicht
worden, in welchem Herr Stadtverordneter Heinz Frey als Bewerber vorgeschlagen wird.
Nach § 2 Abs. 7 KWahlG können Bewerber für das Amt des Bürgermeisters nicht Mitglied des
Wahlausschusses sein. Die Mitgliedschaft des Herrn Stadtverordneten Heinz Frey ist demnach mit
Einreichung des ihn benennnenden Wahlvorschlages erloschen. Aufgrund dessen hat der Rat der
Stadt Jülich einen Nachfolger zu bestimmen. Es liegt hier auch kein Vertretungsfall vor, da der Vertretene rechtlich nicht mehr existiert. Eine Teilnahme des Stellvertreters in den Sitzungen scheidet
insofern aus.
Die Fraktion UWG / JÜL hat mit E-Mail vom 09.06.2015, welcher der beigefügten Anlage zu entnehmen ist, einen Vorschlag zur Umbesetzung unterbreitet.
§ 50 Abs. 3 S. 7 GO NRW bestimmt für den Fall, dass ein Ausschussmitglied vorzeitig aus seinem
Ausschuss ausscheidet, folgendes:
„Scheidet jemand aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion
oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger“.
Die Abstimmung richtet sich sodann nach § 50 Abs. 2 GO NRW. Demnach kann durch Mehrheitsbeschluss ein ausgeschiedenes Ausschussmitglied ersetzt werden. Nach dem Wortlaut des § 50 Abs.
3 GO NRW verfügt der Bürgermeister über kein Stimmrecht.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 284/2015
x
nein
nein
Seite 2