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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Versetzung der Lok und der Waggons vom Standort Ville-Express zum Waldbiergarten Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
15.09.16, 16:32
Aktualisiert
15.09.16, 16:32
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Versetzung der Lok und der Waggons vom Standort Ville-Express zum Waldbiergarten Liblar) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Versetzung der Lok und der Waggons vom Standort Ville-Express zum Waldbiergarten Liblar)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 361/2016 Az.: 82 31-20/P313.1 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 18.07.2016 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Betrifft: Termin 28.09.2016 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Versetzung der Lok und der Waggons vom Standort Ville-Express zum Waldbiergarten Liblar Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja X Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der Gastronomiebetrieb „Ville-Express“ an dem Standort Max-Planck-Straße ist seit dem 31.12.2015 geschlossen. Das Grundstück inklusive der Dampflok, den neun Waggons und allen anderen Gegenständen hätte bis zu diesem Zeitpunkt geräumt sein müssen. Eine Räumungsklage ist zwischenzeitlich vor dem Landgericht Köln anhängig. Die Lokomotive, die Waggons und sämtliche Aufbauten befinden sich nicht in städtischem Eigentum, so dass die weitere Verwendung mit dem Eigentümer zu klären ist. Ob Gespräche zwischen dem Eigentümer und dem Antragsteller geführt wurden, ist hier nicht bekannt. Zwischenzeitlich ist der Stadt Erftstadt bekannt gegeben worden, dass die Lokomotive verkauft wurde und somit nicht mehr zur Verfügung steht. In Vertretung (Hallstein) -2-