Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
15.09.16, 16:32
Aktualisiert
15.09.16, 16:32
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 448/2016
Az.: 82.4
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.4 Datum: 29.08.2016
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Betrifft:
Termin
28.09.2016
Bemerkungen
beschließend
2. Quartalsbericht 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der 2. Quartalsbericht 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt für den
Zeitraum 01.01.2016 – 30.06.2016 wird zur Kenntnis genommen
Begründung:
Gemäß § 20 EigVO hat der Eigenbetrieb vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und der
Aufwendungen sowie über die Umsetzung des Investitionsplans zu unterrichten.
Der Wirtschaftsplan 2016 Ergänzungsvorlagen wurde vom Rat der Stadt Erftstadt in seiner Sitzung
vom 27.04.2016 beschlossen. Mit der Umsetzung von sog. Sondermaßnahmen konnte erst nach
der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2016 begonnen werden.
Im Bereich des Betriebszweiges Bodenbevorratung und –entwicklung übersteigen die Umsatzerlöse die Ansätze für das 2. Quartal deutlich. Dies ist darauf zurück zu führen, dass der Kaufpreis für
das Grundstück Stadtgarten im 1. Quartal 2016 gezahlt wurde. Derzeit stehen allerdings keine
Wohnbaugrundstücke zur Vermarktung zu Verfügung. Trotzdem werden die Erlöse in 2016 den
Ansatz übersteigen.
Im Betriebszweig Gebäude und Neubau sieht zurzeit alles nach einer planmäßigen Entwicklung im
Jahr 2016 aus. Viele der rückständigen Maßnahmen aus den Vorjahren wurden mit einem Volumen in Höhe von 4.114.000,- € abgearbeitet; ein Großteil der vorgesehenen Baumaßnahmen 2016
befindet sich in der Umsetzung. Hier wurden bereits Zahlungen in Höhe von 3.736.158,- € vorgenommen. Bei diesen Maßnahmen besteht im kommenden Halbjahr noch ein Finanzierungsbedarf
in Höhe von 9.928.342,- €.
Dieser Finanzierungsbedarf erhöht sich aufgrund der noch offenen, nicht gestarteten Baumaßnahmen um 1.461.000,- €. Die Finanzierung des Gesamtbetrages von 11.389.342,- € ist durch
genehmigte Zuschüsse i.H.v. 1.850.000,- € und durch noch nicht in Anspruch genommene Darlehen aus 2015 und 2016 i.H.v. 9.539.000,- € sichergestellt.
Das Baumaßnahmenprogramm 2016 und Vorjahre ist mit einem Stand zum 30.06.2016 dieser
Vorlage beigefügt (Anlage 2).
In Vertretung
(Hallstein)
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