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Beschlussvorlage (2. Quartalsbericht 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
15.09.16, 16:32
Aktualisiert
15.09.16, 16:32
Beschlussvorlage (2. Quartalsbericht 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft) Beschlussvorlage (2. Quartalsbericht 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 448/2016 Az.: 82.4 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.4 Datum: 29.08.2016 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Betrifft: Termin 28.09.2016 Bemerkungen beschließend 2. Quartalsbericht 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der 2. Quartalsbericht 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt für den Zeitraum 01.01.2016 – 30.06.2016 wird zur Kenntnis genommen Begründung: Gemäß § 20 EigVO hat der Eigenbetrieb vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und der Aufwendungen sowie über die Umsetzung des Investitionsplans zu unterrichten. Der Wirtschaftsplan 2016 Ergänzungsvorlagen wurde vom Rat der Stadt Erftstadt in seiner Sitzung vom 27.04.2016 beschlossen. Mit der Umsetzung von sog. Sondermaßnahmen konnte erst nach der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2016 begonnen werden. Im Bereich des Betriebszweiges Bodenbevorratung und –entwicklung übersteigen die Umsatzerlöse die Ansätze für das 2. Quartal deutlich. Dies ist darauf zurück zu führen, dass der Kaufpreis für das Grundstück Stadtgarten im 1. Quartal 2016 gezahlt wurde. Derzeit stehen allerdings keine Wohnbaugrundstücke zur Vermarktung zu Verfügung. Trotzdem werden die Erlöse in 2016 den Ansatz übersteigen. Im Betriebszweig Gebäude und Neubau sieht zurzeit alles nach einer planmäßigen Entwicklung im Jahr 2016 aus. Viele der rückständigen Maßnahmen aus den Vorjahren wurden mit einem Volumen in Höhe von 4.114.000,- € abgearbeitet; ein Großteil der vorgesehenen Baumaßnahmen 2016 befindet sich in der Umsetzung. Hier wurden bereits Zahlungen in Höhe von 3.736.158,- € vorgenommen. Bei diesen Maßnahmen besteht im kommenden Halbjahr noch ein Finanzierungsbedarf in Höhe von 9.928.342,- €. Dieser Finanzierungsbedarf erhöht sich aufgrund der noch offenen, nicht gestarteten Baumaßnahmen um 1.461.000,- €. Die Finanzierung des Gesamtbetrages von 11.389.342,- € ist durch genehmigte Zuschüsse i.H.v. 1.850.000,- € und durch noch nicht in Anspruch genommene Darlehen aus 2015 und 2016 i.H.v. 9.539.000,- € sichergestellt. Das Baumaßnahmenprogramm 2016 und Vorjahre ist mit einem Stand zum 30.06.2016 dieser Vorlage beigefügt (Anlage 2). In Vertretung (Hallstein) -2-